Würde sagen einer reicht. Es gibt ja auch Liturgien, die mehreren Traditionen zugänglich sind. Trotzdem muss man ja zum beherrschen der Liturgie nicht alle Traditionen besitzen. Analog bei Zaubern.
Kleinigkeiten schnell geklärt (Geweihte, Götter und Dämonen, DSA 5)
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- DSA 5
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Schattenkatze -
8. Januar 2018 um 13:59 -
Erledigt
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Hab die Lösung gerade selber gefunden. Grundregelwerk Seite 308.
"Wenn ein Geweihter über eine Aspektkenntnis verfügt und die Liturgie den Aspekt unterstützt hat er einige Vorteile."
Unterstützen tut sie es ja sobald sie es beinhaltet. Also muss er nur die SF für min einen Aspekt haben der bei der Liturgie aufgeführt ist.
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Sonst müsste man ja auch für die Friedvolle Aura mehrfach geweiht werden nur so als Gegenargument
EDIT Schattenkatze: Die Diskussion um Liturgiekosten um die Kleine/Große Windhose wurde ausgegliedert.
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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier oder beim 4.1er rein sollte, aber bietet die Goldene Rüstung unter DSA4.X Schutz vor Magie wie jetzt in DSA5?
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Da sie vor magischen Angriffen noch etwas besser schützt also vor profanen Angriffen laut Beschreibung, durchaus ja. Sie erschwert halt keine gegnerischen Zauber und schützt, nehme ich an, nicht vor den magischen Angriffen, bei denen kein RS hilft (Blitz dich etwa).
So mein Verständnis aus der verlinkten Beschreibung.
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Da sie vor magischen Angriffen noch etwas besser schützt also vor profanen Angriffen laut Beschreibung, durchaus ja. Sie erschwert halt keine gegnerischen Zauber und schützt, nehme ich an, nicht vor den magischen Angriffen, bei denen kein RS hilft (Blitz dich etwa).
So mein Verständnis aus der verlinkten Beschreibung.
Du beziehst dich jetzt aber nur auf 5, sehe ich das richtig?
Weil mir geht es va. darum, ob das in 4 auch schon so war? Denn wenn nicht, könnte man doch Goldene Rüstung und Gilborns heilige Aura als zusammengefasst für DSA5 betrachten.
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Ach so. DSA 4 wirkt die Liturgie deutlich umfassender. MU-Probe, um den Träger der goldenen Rüstung angreifen zu können, ist um LkP*/2 erschwert, und wenn sie sich trauen, sind die Angriffe um ebenfalls LkP*/2 und FK-Angriffe um LkP* erschwert. Zauber (allgemein, nicht nur magische Angriffe) von Angreifern sind um LkP*/" erschwert. Wer als Angreifer Lichtschau oder Lichtempfindlich ist, hat mit Auswirkungen wie unter direktem Sonnenlicht zu kämpfen.
Dafür gibt es keinen irgendwie gearteten RS.
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die 3. Stufe wahre Stärke des Glaubens schützt vor Indirekten Angriffen von max. 5-Gehörnten Dämonen. Als Indirekt wird als Bsp. genannt:
Indirekte Angriffe können z. B. die Zerstörung der Decke über der Geweihten oder Flächenzauber, die nicht auf die Geweihte gerichtet sind, sie aber dennoch umfassen, sowie vergleichbare Handlungen sein.
Sagen wir: ein Shruuf reißt den Tempel ein. Nun Stürtzt die Decke auf den Geweihten. Bekommt er keinen Schaden? oder kann der Shruuf den Tempel nicht einreißen? Oder wie muss ich das Verstehen?
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Killerpranke Bei uns ist das einfach dann "göttliche Fügung", dass der Geweihte davon nicht betroffen ist. Man könnte es sich also als ein Schild vorstellen, oder, so wie wir, dass alle "Bruchstücke" zufälliger weise den Geweihten verfehlen. Denn ein "Einmauern" des Geweihten verbietet die Fähigkeit ja nicht (das heißt Dämonen sind in der Lage durch Steine den Geweihten einzuengen, bei uns).
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Die Decke stürzt zwar ein, jedoch wie durch ein Wunder fallen keine Bruchstücke auf den Geweihten, sondern nur um ihn herum.
Der Geweihte wird also nicht verletzt.
Kann er jedoch aus dem Trümmerhaufen herausklettern? Nun, das ist eine andere Sache.
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Für mich klingt das genau andersherum. Ein Shruuf, das den Tempel einreißt, begräbt Geweihte darinnen.
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SanktJohanna du hast recht, wenn Shruuf mehr als 5 Hörner hat. Ich habe momentan die Bücher nicht zu Hand und konnte daher nicht nachgucken. Das steht aber auch klar im Regeltext siehe oben. Außerdem nennt Killerpranke das explizit. Daher hätte ich gedacht, dass auch seine Dämonen-Wahl korrekt sei, da er ja um die Einschränkung weiß. Wie gesagt überprüft habe ich es nicht.
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Ah, danke. Ein Shruuf hat tatsächlich vier Hörner.
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Für mich klingt das genau andersherum. Ein Shruuf, das den Tempel einreißt, begräbt Geweihte darinnen.
Das bleibt letztlich der Interpretation des Meisters überlassen. Wenn es für die Geschichte besser ist, dass der Geweihte nicht sofort agieren kann, überlebt der Geweihte, ist aber von den Trümmern eingeschlossen, wenn es besser ist, dass er sofort agieren kann, dann fallen die Trümmer eben so, dass ihm das möglich ist. Nicht im Sinne des RGW wäre wohl, den Geweihten zunächst den Einsturz des Daches überleben und danach verdursten zu lassen.
EDIT Schattenkatze: Die Diskussion um das Mal des Frevlers wurde ausgegliedert.
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Gibt es für Geweihte etwas analoges zur Zauberstil-Kombination?
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Nein. Hindert dich keiner daran, eine ainzuführen, aber vorgesehen ist es nicht von den Regeln.
Vergleich
Zitat von Av Götter S. 78Jeder Held kann nur über eine einzige Liturgiestilsonderfertigkeit
verfügen. Es ist nicht erlaubt, dass
ein Held zwei oder mehr Liturgiestilsonderfertigkeiten
erwirbt.
Gegen
Zitat von Av Kompendium S. 145Jeder Held kann nur über eine einzige bewaffnete
Kampfstilsonderfertigkeit und nur über eine waffenlose
Kampfstilsonderfertigkeit verfügen. Es ist nicht
erlaubt, dass ein Held z. B. zwei bewaffnete Kampfstilsonderfertigkeiten
erwirbt.
Zitat von Kasten auf der selben Seite:Über die SF Kampfstil-
Kombination kann
ein Held zwei bewaffnete
Kampfstile kombinieren.
und
Zitat von Av Magie I S.85Jeder Held kann nur über eine einzige Zauberstilsonderfertigkeit
verfügen. Es ist nicht erlaubt, dass
ein Held zwei oder mehr Zauberstilsonderfertigkeiten
erwirbt, es sei denn, er verfügt über die SF
Zauberstil-Kombination, die es ihm erlaubt, zwei
Zauberstilsonderfertigkeiten zu kombinieren
In Götterwirken fehlt nicht nur die SF, es fehlt auch jederHinweis, dass eine Kombination vorgesehen ist, im Gegensatz zu den beiden älteren Werken (davon ab, es es pro Hauptgottheit nur 3, pro Halbgott sogar nur 2 Stile gibt;da könnte man die Stile gleich zusammenlegen).
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Nein, da es sich um Strömungen handelt und keinen Zauber oder Kampfstil.
Viele Strömungen würden kombiniert sicherlich auch zu einigen Konflikten führen.
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Heldenerstellung und danach:
Bei der Helldenerstellung darf man max. 50 AP in Geweihte Vorteile stecken. Gilt das auch NACH der Heldenerstellung (also beispielsweise um Verbesserte Reg. KaP. von I auf III zu steigern)?
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Vor- und Nachteile sind in der Regel im weiteren Spielverlauf nicht erwerbbar. Wenn man das in Absprache mit dem Meister anders gestalten möchte, geht das.
In diesem Fall sind dann auch die Regeln zum Umgang mit Vor- und Nachteilen (also auch alle Grenzen) in Absprache mit dem Meister frei gestaltbar.
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Zitat von GRW S. 162
Vor- und Nachteile sind im Unterschied zu Sonderfertigkeiten
in der Regel nicht während des Spiels erlernbar.
Als Zauberer muss man geboren sein, und ein Held,
der nur mit einem schlichten Äußeren gesegnet ist,
wird nicht plötzlich Gutaussehend, nur weil der Spieler
genug Abenteuerpunkte angesammelt hat, um den Vorteil
kaufen zu können. Das letzte Wort darüber, ob man
während des Spiels noch einen Vorteil kaufen kann, hat
der Meister. Dies gilt auch für Nachteile, die man eventuell
wegkaufen kann. Man benötigt in jedem Fall die entsprechende
AP-Menge dafür.
Das bedeutet, dass man das nur nach Meisterentscheid darf.
Zitat von GRW S. 162
Jeder Held kann bei der Erschaffung bis zu 80 APfür Vorteile ausgeben und ebenfalls bis zu 80 AP
durch Nachteile erhalten.
Dann aber auch überhalb der Grenzen.
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