Es heißt zum einen, dass Modifikatoren vor der Probe vom Talentwert abgezogen werden, zum anderen dass die TaP* nicht den tatsächlichen TaW übersteigen können, egal wie groß die Erleichterung ist.
Das ist richtig.
Denn: eine Erleichterung greift nur, wenn die Probe erschwert ist oder kann zum Ausgleichen schlechter Würfe genutzt werden. Eine Erleichterung erhöht keinen Talentwert.
Egal, wie groß eine Erleichterung ist: Mehr als den TaW kann man nicht übrig behalten.
Ein Bonus erhöht den TaW faktisch.
Oder stimmt meine Vermutung, dass eine um 5 erschwerte Probe auf Klettern 8 selbst bei dreifach-2 nur auf höchstens 3 TaP* kommen kann? Konnte da nirgends eine befriedigende Antwort finden.
Auch das ist richtig. Es können nur 3 Punkte übrig behalten werden. Dafür ist ist eine Probe +5 auch schon als frecht schwer zu betrachten.
Sollte die Erschwernis auf klettern 8 sogar größer sein als der TaW, werden die fehlenden TaP gleichmäßig von allen 3 Attributen abgezogen.
Im Gegensatz zu DSA 3, bei dem ja nur einmal reichte, fehlende TaP wieder reinzuholen.
Klettern 8, Probe +10, auf 12/12/12 gewürfelt, hieße, es darf maximal 10/10/10 gewürfelt werden. In DSA 3 hätte z.B. 10/12/12 gereicht.