Kurz am Rande: Geweihte (nicht nur des Praios, und adelig müssen sie dazu auch nicht sein) dürfen Richter, sein laut Ius Concordia, so ein Richter nicht in "angemessener Zeit" erreichbar ist (WdG, S. 22).
Hochnotpeinliche Befragung wiederum liegt bei der Inquisition,. nicht beim Standard-Geweihten.
Gerichtliche Befugnisse werden hier diskutiert, das Thema dann dann bitte weiter führen im Bedarfsfalle: Weltliche exekutive und judikative von Geweihten?