Der Magierstab ist nicht nur ein utensil sondern auch das Standessymbol eines Gildenmagiers. Je nach Region (und Einhaltung des Codex Albyricus) kann es passieren, dass es zu schwierigkeiten kommen kann.
QuelleN:
" Zu den kodifizierten Rechten der aventurischen Gildenmagier gehört zunächst das Recht, sich überhaupt Magier nennen zu dürfen. Magier allein dürfen die in späteren Abschnitten des Codex näher definierten Zeichen ihres Standes tragen: das Gildensiegel, den Magierstab und die magischen Gewänder." (aus Rohals Erben S.62)
"Gildenmagier unterliegen der Pflicht, ihren Stand jederzeit durch ihre Kleidung sichtbar zu machen, ... . Dazu gehört in jedem Fall der meist schulterhohe Zauberstab, ein mit Runen und Zeichen beschnitzter, unzerbrechlicher Stecken, das Zeichen der Magierwürde." (aus wege der Helden S. 173)
Laut Aventurische Magie 1 S.19, kann es bei Privaten lehrmeistern vorkommen, dass diese nach der Ausbildung den Stab vorerst einbehalten wird:
"Ob der Jungmagier auch mit Abschluss seiner Ausbildung seinen Magierstab erhält und verzaubert, ist je nach Verhältnis zwischen Meister und Schüler unterschiedlich. Für die nächsten drei Jahre nach dem Abschluss ist der Lehrmeister nämlich noch für die Taten und Untaten seines ehemaligen Zöglings verantwortlich. Mancher zieht es daher vor, dem ein oder anderen Schüler die Wahl eines Stabes erst nach dieser Frist zu gestatten."