Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk, DSA 5)

  • Ich habe mir eben die Mühe gemacht, einmal die Einzelkosten eines Magiers von der Halle der Macht zu Lowangen zu addieren und komme dabei (nach nochmaliger Prüfung) nur auf 312 AP, anstatt der für diese Profession veranschlagten 319 AP. Interessanterweise zieht mir der Optholit bei der Heldengenerierung auch nur 312 anstatt 319 AP ab.

    Wo liegt der Fehler? Bei mir/Optolith oder im Professionspaket?

  • Ich habe mir eben die Mühe gemacht, einmal die Einzelkosten eines Magiers von der Halle der Macht zu Lowangen zu addieren und komme dabei (nach nochmaliger Prüfung) nur auf 312 AP, anstatt der für diese Profession veranschlagten 319 AP. Interessanterweise zieht mir der Optholit bei der Heldengenerierung auch nur 312 anstatt 319 AP ab.

    Wo liegt der Fehler? Bei mir/Optolith oder im Professionspaket?

    Hast du die Spachen und Schriften für 10 AP verteilt? Das machzen die Programme nicht unbedingt automatisch.

    Edit:

    Ist kein Fehelr von dir. Das Ulisseswiki bzw die Puplikation ist einfach falsch 312 AP ist korrekt.

    Einmal editiert, zuletzt von Yola (19. August 2023 um 16:25)

  • Daswadan Optolith berechnet die Kosten auf Basis der tatsächlichen Steigerungen selbst, solange die "Einzelteile" also mit den richtigen AP-Kosten/Steigerungsfaktoren eingetragen sind (mir ist seit langem kein Fehler begegnet), stimmen die Kosten dort.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Ein paar Fragen zum Magierstab und zum Zauberspeicher :

    Allgemein:

    Kann ein Magier eigentlich gleichzeitig zwei gebundene Stäbe besitzen oder ist das nicht möglich (bzw. durch Gildenrecht verboten)? Wenn der Stab verloren geht oder geklaut wird (und man den Apport nicht benutzt), müsste man sich ja auch einen neuen anschaffen, oder ist man zu einem Magierleben ohne Zauberstab verdammt?

    Ich vermute mal, dass man die AP für die Stabzauber ausgibt, um zu lernen wie diese in den Stab gelegt werden. D.h. dass ein zweiter Zauberstab mit denselben Stabzaubern dürfte eigentlich nur viel Zeit und die AP für die permanenten AsP-Kosten der Bindung benötigen. Sehe ich das falsch?


    Zauberspeicher:

    Bei AsP-Kosten steht: keine (außer die des gespeicherten Zauberspruchs)

    Wie ist das zu verstehen? Das der Zauber mit AsP bezahlt werden muss, wenn er auf den Stab gewirkt wird, ist ja eigentlich klar. Muss man die Kosten dann auch noch ein zweites Mal bezahlen, wenn man den Zauber aus dem Stab wirkt?

    Beim Zauberspeicher des Magus gibt es gegenüber dem des Adepten die Anmerkung, dass auch Erweiterungen verankert werden können. Es steht allerdings etwas abseits als Anmerkung; der bloße Regeltext lautet in dieser Beziehung gleich. Daraus ziehe ich nun nicht den Schluss, dass es beim Adepten anders ist, sondern dass da lediglich keine Anmerkung gemacht wurde, es sich aber regeltechnisch gleich verhält. Vermutlich wurde die Anmerkung vergessen, weil die beiden Fähigkeiten aus unterschiedlichen Veröffentlichungen stammen. Hat hier jemand weitere Kenntnisse?

    Gilt die Erleichterung durch den Merkmalsfokus beim Wirken aus dem Stab? Gibt es ggf. 2 weitere FP für den Lieblingszauber?

  • Man kann immer nur einen Zauberstab haben.

    https://www.ulisses-regelwiki.de/traditionsarte…dung+des+Stabes

    Würde der zerstört, muss auch jede Stabzauber SF erneut gekauft werden.

    SF ist hier nur eine Spielmechanik und kein "fortan benutzbares Wissen".

    Die Kosten des Zauberspeichers sind tatsächlich nur die des eingespeicherten Spruches und diese einmalig beim Einspeichern.

  • Nein man muss die SF nicht nochmal kaufen.

    SF sind fortan benutzbares Wissen! Und zwar so lange wie du alle Bedingungen erfüllst.

    Aber in der Tat kann man nur einen Stab haben.

    Und du musst die Kosten nur beim Wirken in den Zauberspeicher bezahlen. Wenn man sie beim auslösen nochmal bezahlen müsste wäre der Zauberspeicher ja vollkommen nutzlos.

    Ich meine die Merkmalskenntnis gibt die Erleichterung nur wenn du selbst die Zauber sprichst. Beim Zauberspeicher oder anderen Artefakten wird der Erleichterung also nur beim Einspielen genutzt und nicht beim Auslösen.

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • Ich meine die Merkmalskenntnis gibt die Erleichterung nur wenn du selbst die Zauber sprichst. Beim Zauberspeicher oder anderen Artefakten wird der Erleichterung also nur beim Einspielen genutzt und nicht beim Auslösen.

    Der FW des auszulösenden Spruchs bei Artefakten basiert ja auf den übrog behaltenen FP, da sollten also Boni auf die FP aus zB Lieblingszauber oder Merkmalsfokus wirken. Würde annehmen bei Zauberspeichern (die ja auf den gleichen Regeln basieren) also entsprechend genauso.

  • Ich meine die Merkmalskenntnis gibt die Erleichterung nur wenn du selbst die Zauber sprichst. Beim Zauberspeicher oder anderen Artefakten wird der Erleichterung also nur beim Einspielen genutzt und nicht beim Auslösen.

    Der FW des auszulösenden Spruchs bei Artefakten basiert ja auf den übrog behaltenen FP, da sollten also Boni auf die FP aus zB Lieblingszauber oder Merkmalsfokus wirken. Würde annehmen bei Zauberspeichern (die ja auf den gleichen Regeln basieren) also entsprechend genauso.

    Genau so schrieb ich es ja. Die Boni gelten auf die FP beim einspeichern des Spruches aber nicht nochmal beim Auslösen.

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

    Nunc est bibendum!

    Jetzt hat es Rom zuweit getrieben....

  • "Körperlose Schrecken" halten nun sicher einige als Vorab-PDF in Händen.
    Evtl. kann mir jemand, der dieses Werk ebenfalls besitzt, weiterhelfen.

    Durch die neuen SF Bindung (Geister) können nun auch Geister an Gegenstände und Personen gebunden werden.
    Gilt das auch für z. B. Gefesselte Seelen, die ja in der Regel an einen Ort/Gegenstand etc. gebunden sind und den Bereich darum nicht verlassen können?

    Sprich: Hebt die Bindung des Geistes durch den Geisterrufer die ursprüngliche Fesselung des Geistes auf?

  • Zitat von Körperlose Schrecken (Preview), S.138

    Außerdem können Geister so vom Ort ihres Todes wegtransportiert werden, an den sie wieder zurückkehren, wenn die Bindung erlischt.

    Das und S.71, letzter Absatz der linken Textspalte, sprechen mMn deutlich dafür, dass die Bindung die Begrenzung temporär aussetzt.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

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  • Zitat von Körperlose Schrecken (Preview), S.138

    Außerdem können Geister so vom Ort ihres Todes wegtransportiert werden, an den sie wieder zurückkehren, wenn die Bindung erlischt.

    Das und S.71, letzter Absatz der linken Textspalte, sprechen mMn deutlich dafür, dass die Bindung die Begrenzung temporär aussetzt.

    Danke dafür :)

  • Hallo zusammen!
    Vielleicht habe ich entsprechende Beiträge einfach nur übersehen, dann gerne verlinken. Es geht mir um die Dienste eines Dschinns.

    Ich kann einem Dschinn QS Dienste auftragen (oder eben weniger, wenn ich ihm Verbesserungen mitgebe). Nun gibt es ja Sonderfertigkeiten/Vorteile, die mir mehr Dienste ermöglichen. Gilt dabei immer ein Maximum von 6? Kann ich meinem Dschinn erst QS für Verbesserungen abziehen und dann die "Mehr Dienste"-Regel draufrechnen? Mir fällt es nicht so leicht, das zu erklären, also mache ich mal ein paar Beispiele.

    Bei der "Affinität zu Elementaren" bekomme ich einen Dienst mehr, bei einem Maximum von 6 Diensten. Nun gilt eine Verbesserung nicht als Dienst, es werden nur QS investiert. Ich würfle also gut, habe eine QS von 6, gebe meinem Dschinn eine "Magische Verbesserung" mit auf den Weg (-1QS) und habe entsprechend nur noch 5 Dienste übrig. Durch die "Affinität zu Elementaren" bekomme ich aber einen Dienst mehr (explizit keine QS mehr). Also hätte ich jetzt wieder 6 Dienste?

    Dann gibt es noch die SF "Scholar des Konzils der Elemente zu Drakonia", wo ohne eine Beschränkung von 6 Diensten mein Dschinn mir 2 Dienste mehr als üblich erfüllt. Wenn ich das richtig lese, kann ich damit bei einer QS6 (ohne Verbesserungen) auf 8 Dienste kommen. Ist das richtig oder habe ich etwas übersehen?

    Zu guter Letzt frage ich mich, wie der Vorteil und die SF zusammen funktionieren. Limitiert der Vorteil meine Dienste immer auf 6? Greift er einfach nur bis 6 Dienste? Kann ich meinem Dschinn bei QS6 eine Verbesserung mitgeben, bekomme dann durch die Affinität nochmal einen Dienst mehr (6 Dienste) und rechne die SF nochmal drauf, bekomme also eine Verbesserung + 8 Dienste?

    Ich hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt.

  • Hamil Wichtig ist die Unterscheidung zwischen QS und Diensten.

    Ich kann Beschworene Wesen mit QS verbessern. Die SFs und Vorteile geben aber Dienste.

    Es gibt meines Wissens nach kein Maximum von Diensten auch wenn das in der neuen Version von Affinität zu Elementen so genannt wird. Es gibt SFs und Vorteile mit denen mehr als 6 Dienste möglich sind. Es gibt auch welche die nur einen Bonus bis zu einem Maximum von 6 geben. Dort steht diese Einschränkung aber dabei.

    Bei Affinität zu Elementaren wurde es geändert. Früher stand dort bis zu Max 6. Jetzt steht dort auch über Max 6 hinaus.

    Will heißen:

    Du kannst 6 QS beim Zauber haben davon dann 4 QS als Verbesserungen ausgeben.

    Dann kannst du mit der Erweiterung mehr Dienste (QS+2) und einigen SF und Vorteilen trotzdem auf 7 Dienste kommen.

    Es ist in der Tat Problematisch eine SF die einen Bonus über Max 6 Dienste gibt und eine SF die einen Bonus bis Max 6 Dienste gibt zu kombinieren.

    Beispiel: Ich habe 5QS beim zaubern und verbessere den Dschinn nicht. Dann habe ich erstmal 5 Dienste. Dann habe ich Scholar des Rafim Bey dieser gibt einen Bonusdienst bis Max 6. Also wäre ich damit auf 6. Dann habe ich den Vorteil Affinität zu Elementaren und käme damit auf den 7. Dienst.

    Fällt jetzt der Scholar des Rafim Bey wieder weg? Ich würde sagen ja aber auf der anderen Seite verstehe ich auch nicht warum das meine ich die letzte SF ist wo die Einschränkung noch drin ist. Ist aber nicht genau beschrieben. Aus balancing Sicht würde ich da die Einschränkung weglassen da sie bei allen neuen und angepassten SFs und Vorteilen weggelassen wurde.

    Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir ein zweites Aventurisches Elementarium Groszes Elementharium benötigen... :)

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  • Das mit der Aufhebung habe ich gar nicht gesehen, der Rest war mir soweit klar. Vielen Dank für die Antwort!

  • Dazu noch einen Hinweis: Ein Dschinn erfüllt nicht QS Dienste, sondern QS+1 Dienste. "Die Zahl dieser Dienste ist jedoch begrenzt. Jedes Wesen muss mindestens einen Dienst erfüllen.

    Für jede QS bei der Beschwörung muss das Wesen einen zusätzlichen Dienst leisten. "

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    Neue Geister braucht das Land: Fanprojekt Aventurische Totengeister im Scriptorium und auf dem Forum


    Extrablatt, Extrablatt! Die neue Ausgabe der DERENZEIT ist da! Schaut auch bei uns in der Redaktion vorbei!

  • Dazu noch einen Hinweis: Ein Dschinn erfüllt nicht QS Dienste, sondern QS+1 Dienste. "Die Zahl dieser Dienste ist jedoch begrenzt. Jedes Wesen muss mindestens einen Dienst erfüllen.

    Für jede QS bei der Beschwörung muss das Wesen einen zusätzlichen Dienst leisten. "

    Das hätte ich tatsächlich übersehen. Besten Dank dafür!

    Ich empfinde Dschinne als ganz schön OP in DSA5, wenn ich ehrlich bin. Mit 1200AP bastel ich mir einen weltfremden (Feuer-)Magier aus dem Konzil der Elemente, dessen Feuerdschinn mit 1-2 Verbesserungen + X-Dienste so gut wie jeden Gegner grillt. Wirkt für mich gamebreaking stark, lasse ich glaube ich doch lieber die Finger von.

  • Was die Werte angeht stimme ich Dir voll zu. Ich empfinde Dschinne auch als sehr mächtig. Die SL kann versuchen das abzufedern durch die lange Beschwörungsdauer bzw. die Tatsache, dass man mit dem Feuerdschinn eigentlich keine Stadt betreten kann ohne eine Brandkatastrophe auszulösen. Aber prinzipiell ist ein Dchinnologe oft ne eierlegenden Wollmilchsau. Luftdschinn ersetzt jede Kletter Probe, Luftgeister können zum Ausspionieren benutzt werden ... Humusdschinne haben 50 AsP, die sie in Heilzauber ballern können ... Ich Versuche die auch immer spärlich einzusetzen, denn ansonsten wird es schnell langweilig, finde ich.

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  • "Humusdschinne haben 50 AsP, die sie in Heilzauber ballern können"


    Zumindest in DSA 5 können Humus Elementare nicht mehr heilen. Sie beherrschen nur Zauber des Merkmals Humus, keine Zauber des Merkmals Heilung.

    Der einzige Elementarzauber des Humus der noch LeP (und AsP) wieder gibt ist Kraft des Humus.

    https://ulisses-regelwiki.de/zauber.html?zauber=Kraft+des+Humus

    Und dieser tut dies über die Regenerationsphase.

    Einmal editiert, zuletzt von Roglar (2. September 2023 um 08:24)

  • Die Übermacht bei Elementaren sehe ich jetzt nicht. und wenn du einen Beschwörer hast kann man ihm auch seine Glanzmomente gönnen weil er sinst vermutlich sonst nicht viel kann.

    rechenen wir mal das durch bis ein beschwörer wirklich effektiv wird.

    10 AP für den Manifesto

    20AP für den Elementaren Diener

    30AP (ich geh jetzt einfach mal von QS4 aus für einen 1200 SC)

    3AP für die ZE mehr Dienste

    3AP für verkürzte Ritualdauer

    20AP Für Drakonia

    12AP für Elementarmeister

    25AP für Kundiger Sphärologe

    Macht in Summe allein 123AP dafür das man den Dschin für ca. eine Woche hat wenn man keine Dienste verbraucht. und so dienste sind schneller weg als man denkt.

    Wenn man jetzt ein mal eine mögliche Situation Durchspielt könnte es so aussehen: Magier (38AsP) beschwört zum beginn eines Abenteuers einen Dschinn mit QS4 und hat sieben Dienste.

    Jetzt investiert man 4QS für Verbesserungen und behält 3 Dienste. Jetzt wird die Gruppe in einen Kampf verwickelt. Wenn jetzt der Magier den Befehl gibt bekämpfe gegner X, ist schon ein Dienst weg, wenn jetzt noch ein zweiter Gegner für den Magier kommt ist schon ein zweiter Dienst weg. Jetzt wird noch eine Rast eingelegt und schon ist der Dschinn weg und der Magier für den Rest des Abenteuers nutzlos weil er keine AsP mehr hat.