Ich verfolge die Diskussion hier jetzt ein paar Tage. Für mich scheint die Diskkusion sehr aus Mittelreichischer bzw. Bornischer Sicht geschrieben zu sein. Um erstmal da zu bleiben, mir ist keine Quelle bekannt die das führen von Schwertern oder Zweihandschwertern generell einschränkt. Ausgenommen sind natürlich einzelne Stadtrechte aber selbst die benennen nur das offene Führen von Standeswaffen. So zumindest die mir bekannte offizielle Setzung.
Jetzt mal weg von der Mitte Aventuriens in den Norden, warum sollte ein Thorwalischer Schmied denen Standesunterschiede relativ egal sind so etwas nicht verkaufen? Oder im Süden beispielsweise Alanfa wo man vom Bettler zum Granden aufsteigen kann mit genügend Geld.
Auch halte ich die Herstellerhaftung wenn man es so nennen möchte für sehr unwahrscheinlich, wie sollte der Gardist der es untersucht den Schmied überhaupt finden? Wenn in Oratal ein schwert erworben wird und in Romilys in einem Adligen landet wie soll rausgefunden werden welcher Schmied das war? Da liegen ungefähr 800 Meilen und mehrer Fürstentümer dazwischen.
Nur mal so meine Gedanken dazu.