Die meisten Tempel sind einfach geweihte Böden.
Minderpaktierer erhalten keinen Schaden
Der Schaden (SP umgeht Rüstungsschutz) für Seelenpaktierer beträgt:
einfach;zweifach;heilig: 1W6/Minute ~ 1W6/12 KR; 1W6/10 KR; 1W6/KR
Der Schaden wird verdoppelt bei der Gegengottheit. Ich persönlich würde bei einfach; zweifach stattdessen das Intervall halbieren.
Herleitung
"Seelenpaktierer werden gegenüber karmalen Objekten und geweihten Orten wie Dämonen aus der Domäne ihres Erzdämons behandelt. Sie nehmen entsprechend Schaden durch die Berührung solcher Objekte, durch karmalen Waffenschaden und durch den Aufenthalt an passenden Orten (siehe Karmale Objekte)."
Karmale Objekte - DSA Regel Wiki
"#Auraschaden (nur bei Bodenweihe und Tempelweihe): Pro Minute auf geweihtem Boden oder in einem Tempel erleiden Dämonen 1W6 SP. Sind Boden oder Tempel der Gegengottheit des Dämons geweiht, verdoppelt sichder Schaden."
"#Auraschaden: Pro 10 KR auf zweifachgeweihtem Boden erleiden Dämonen 1W6 SP. Bei zweifachgeweihtem Boden der Gegengottheit verdoppelt sich der Schaden."
"#Auraschaden: Pro KR auf heiligem Boden erleiden Dämonen 1W6 SP. Bei heiligem Boden der Gegengottheit verdoppelt sich der Schaden."
Entweihen
Ich würde da einfach: Unheiligtum errichten - DSA Regel Wiki nutzen. Abgesehen davon wäre aus dem Hintergrund folgend, die Entweihung durch "Arbeit" möglich. Hier ein wenig Blut des geschlachteten Tieres der Gottheit, dort ein Mord an einem Geweihten und zuletzt noch die Vertreibung der Gläubigen selbst - Tadaa!
Ich denke ich würde die Arbeit mit dem Paktgeschenk kombinieren. Eigentlich würde ich einfach zu einer erschwerten Probe tendieren, aber es gibt keine Proben für Paktgeschenke, daher die Kombination.