[Bevorzugte Gottheit einsetzen] zum Gruße,
oft liest man im Forum, dass einer/m Geweihte/n der Karmahahn zugedreht wird, wenn er/sie gegen den Moralkodex verstößt. Mal schon bei den kleinsten Verstößen (und selbst, wenn man gegen einen Teil des Kodex verstößt, um einen anderen einzuhalten...), mal nur bei groben oder wiederholten Verstößen, mal gar nicht.
Es gibt ja durchaus offizielle Beispiele für trockengelegte Geweihte wie Rhuane von Lowangen und Margosch. Aber das sind schon recht extreme Fälle. Sie lässt sich anstatt ihrer Göttin als solche verehren, er hat völlig den Verstand verloren (er ist ehemaliger Angrosch-Geweihter und nun Gravesh-Priester der Orks, wobei Angrosch/Gravesh/Ingerimm eigentlich auch Graveshis mit Karma austattet, daran kann es also im Grunde nicht liegen). Auf welcher Grundlage entscheidet ihr das? Kennt ihr Quellen, ab wann ein Karmahahn zugedreht wird? Und gerade wenn nicht - ab wann würdet ihr zu diesem Instrument greifen (wenn überhaupt) oder vielleicht sogar als Spieler*in entscheiden, dass sich der/die eigene Held*in zu weit von ihrer Gottheit entfernt hat?
EDIT
Und siehe Beitrag 4 - macht ihr das am Moralkodex der Kirche fest? Ist der bei euch reines Menschwerk und ist er nur eine Annäherung an die tatsächlichen Forderungen oder tatsächlich gottheitgegeben?