Geweihtes Bannschwert

  • Welche Kirchen würden aus eurer Sicht ein Bannschwert weihen?

    Was ist mit der Praioskirche? Ich kenne mich bei den Strömungen nicht aus. Wäre jeder Zweig grundsätzlich gegen die Weihe eines magischen Artefakts? Oder würde es sogar passen, da sich das Bannschwert ja gegen Dämonen und Magie richtet? Setzen wir mal voraus es handle sich um einen Magier mit entsprechender Reputation bzw. einen Abgänger von Schwert&Stab oder Magische Rüstung.

  • Also die Strömungen und Laienorden der der Praioskirch lehnen alle Magie als Frevel an den 12 ab. Es mag einzelne sehr Liberale Stimmen geben, die den einsatz von Antimagie annehmen, z.B. solche die als Praioten an der "Stab und Schwert" gelegentlich Reden halten und die Wichtigkeit der Einhaltung des Codex Albyricus prädigen, aber Geweihte der Praioskirche werden auch ausgebrannt, um sicher zu stellen das kein verborgenes magisches Talent in ihnen schlummert.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Ich würde mich da recht simpel an die Kirchen halten, bei denen auch Magiekundige die (Spät-)Weihe empfangen können.

    Damit fallen Praios, Rondra und... andere auf jeden Fall raus. Im Moment möchte ich mich bei den einzelnen Kirchen da nicht wirklich festlegen, da ich selbst grade nicht alle Quellen zur Hand habe.

    Aber z.b. bei der Hesinde oder Phex-Kirche (wo ich mir sicher bin, dass diese auch Magiekundigen die Spätweihe zukommen lassen), sehe ich eigentlich absolut keinen Grund, wieso diese nicht auch ein Bannschwert weihen sollten.

  • Wobei diese Einschränkungen vielfach eher dem Klerus und weniger der Gottheit geschuldet sind, z.B. ist Praios in Myranor als Brajan bekannt und gegenüber der Magie erheblich toleranter. Zwar ist der Weg nach Myranor recht weit, aber falls dem Charakter vor allem der Segen der Gottheit wichtig ist und nicht, über wen er vermittelt wird, gibt es auch in Aventurien Möglichkeiten.

  • Ich denke, Feqz als Gott der Magie und nächtlicher Kämpfer gegen die echsischen Umtriebe wäre naheliegend. Also der tulamidische Phex. Ansonsten wären Hesinde und Nandus als magiefreundlichere Gottheiten, die Gewalt zumindest nicht völlig ablehnen (die Hesindekirche hat mit den Draconitern einen kämpfenden Arm und die Nanduskirche bildet Strategen aus) naheliegend. Die Kirchen von Praios, Rondras, Ingerimm und Kor würde ich wegen Magiefeindlichkeit und Tsa wegen des Waffenbanns komplett ausschließen. Die Götter mögen das übrigens natürlich anders sehen als ihre Kirchen. Wenn du Ingerimm Gravesh nennst und dich an einen orkischen statt menschlichen oder zwergischen Priester wendest, könnte dein Bannschwert rasch geweiht sein. Oder wenn du einen echsischen Zhapriester statt eines Tsageweihten fragst. Aber um aufzuhören, im Grunde das wiederzukäuen, was andere schon gesagt haben: Ich denke, Feqz ist dein Mann.

  • Es kommt womöglich auch auf die Edition an. In DSA 4 zumindest wirken Verzauberung und Weihe nicht zwingend kumulativ, sondern die stärkere Wirkung gewinnt: "Sollte es dazu kommen, dass eine Waffe auf zwei oder mehr Arten Schaden verursachen kann, ist dieser nicht kumulativ.", WdZ, S. 56.

    Dazu ist zu beachten, dass nicht-Geweihte nur die zeitweilige und einfache Weihe erhalten (die zeitlich nur sehr begrenzt und nicht so gut ist wie die zweifache Weihe der "Dienstwaffen"), und das auch nur nach eingehender Prüfung für den akut anstehenden Sonderfall.

    Die Praios-Kirche und die anderen mehr oder weniger magieablehnenden Kirchen (Praios, Rondra, Kor, Ingerimm, die also ohnehin ein Ausbrennen zukünftiger Geweihten erwarten) schließe ich allerdings aus.

    Zumal ein Bannschwert je bereits gegen Dämonen wirkt und eine einfache Weihe durch die Objektweihe Grad II da nichts verbessern oder ändern wird, und schon gar nicht verbessern (also nichts bewirkt), was eine Waffenweihe schlicht obsolet macht.

  • Nicht zu vergessen dass eine Weihe gar nicht erst wirkt, wenn der Träger des Objektes sich nicht dem Gott wohlgefällig verhält... die Weihe eines Bannschwertes wäre von extrem kurzer Dauer.

  • Nicht zu vergessen dass eine Weihe gar nicht erst wirkt, wenn der Träger des Objektes sich nicht dem Gott wohlgefällig verhält... die Weihe eines Bannschwertes wäre von extrem kurzer Dauer.

    Nicht unbedingt, eine pericummer Exorzistin kann sich durchaus Gottgefällig verhalten, sogar gegenüber Praios. Zumindest wenn man von einer der liberaleren Kirchenströmungen ausgeht wie sie im Horasreich bisweilen auftreten.

    Bei den vielen Kulten des Namenlosen finden sich sicher auch welche die ein Bannschwert weihen würden.

    Ein Gott der Waffen und Magie gutheist ist übrigens Tairach. Mangels karmal Geweihter kann er jedoch (derzeit?) keine Bannschwerter weihen.

    Nur warum sollte ein Bannschwert geweiht werden? Karma und Astral ist nicht stapelbar.

  • Könnte man nicht mittels Objektweihe oder so ein Schwert mit einer "Exorzismus-Liturgie" belegen? Dann hätte man ein geweihtes Bannschwert

    Hier könnte ihre Werbung stehen!

  • Es kommt womöglich auch auf die Edition an. In DSA 4 zumindest wirken Verzauberung und Weihe nicht zwingend kumulativ, sondern die stärkere Wirkung gewinnt: "Sollte es dazu kommen, dass eine Waffe auf zwei oder mehr Arten Schaden verursachen kann, ist dieser nicht kumulativ.", WdZ, S. 56.

    Richtig, wobei "stärker" jedoch keinen Vergleich von LkP* und ZfP* oder ähnliches bedeutet, sondern in jeder Situation bzw. bei jedem Gegner neu entschieden wird, welche Schadensform die destruktivste ist. Wobei mit einem geweihten Bannschwert die Wahl zwischen "profan/weltlich", "magisch" und "geweiht" läge, in Folge kaum etwas nicht zu verletzen wäre.


    Zumal ein Bannschwert je bereits gegen Dämonen wirkt und eine einfache Weihe durch die Objektweihe Grad II da nichts verbessern oder ändern wird, und schon gar nicht verbessern (also nichts bewirkt), was eine Waffenweihe schlicht obsolet macht.

    Vielleicht ist dieser Wunsch auch ingame motiviert und nicht auf Basis regeltechnischer Vorteile. Dem Charakter könnte schlicht wichtig sein, den Segen einer Gottheit zu haben.

    Zudem mag es tatsächlich seltene Fälle geben, in welchen ein vorausschauender Beschwörer seinem Dämonen eine Immunität gegen Magie mitgegeben hat, um gegen den feindlichen Magier leichter zu bestehen, doch dann eben von der Weihe der Waffe überrascht wird.

  • Stärker bedeutet, was die größere Wirkung hat. Was im Falle einer Waffe mit Objekweihe II überschaubar ist, weil das der normale Waffenschaden (statt halber, in DSA 4) gegen Dämonen ist.

    Wie auch schon angemerkt wurde: Bei einer Waffenweihe muss man sich an den Kodex der Kirche halten, was bei einem Magier mit Bannschwert wieder einiges ausschließt, und man so eine Waffenweihe nicht aus reinem Wunsch heraus bekommt, sondern nur nach Prüfung des Trägers, wozu auch gehört, zu bestimmen, ob er die geeignete Person ist (an Kodex halten etwa, Glauben und Einstellung), als auch, ob der Grund dafür passend ist (einfach nur gerne eine geweihte Waffen haben gehört in meinen Augen ganz klar nicht dazu, und ein Bannschwert schon zu haben schließt es ebenfalls aus, weil das eh schon alles und noch mehr kann und hat, als es eine zeitweilige Weihe kann).

    In der Rondra-Kirche würde man wohl eher dem Kämpfer seine Waffe weihen, da die Magier meist nicht die sind, die sich dem Dämonen mit der Waffe in der Hand zum Nahkampf stellen, und auch auch, wenn die Objektweihe eine universelle Liturgie ist, werden Waffen außerhalb der Rondra- und Ingerimm-Kirche nur sehr selten geweiht.

    WdG, S. 257: "Abgesehen von Geweihten der Rondra und des Ingerimm weihen andere Kirchen kaum Waffen. Ausnahmen machen sie, wenn die Waffe einem bestimmten Zweck dienen soll (z.B. der Vernichtung eines Untoten). Wer eine Waffe weihen lassen möchte, wird über seine Gründe,

    Absichten und Würdigkeit befragt und geprüft. Tatsächlich ist die Ausgabe von geweihten Gegenständen an Nicht-Geweihte etwas absolut Außergewöhnliches und wird nur in Notlagen oder anderen Extremsituationen vorgenommen. Oft muss die Trägerin mit ihrem Leben für den geweihten Gegenstand einstehen, um den ihr zugedachten Zweck damit erfüllen zu können."

  • Wie schon geschrieben sind Ingame und Offgame getrennt zu betrachten.

    Offgame, auf Basis der Regeln, ist es durchaus vorteilhaft, eine magische Waffe zusätzlich noch weihen zu lassen, auch wenn diese Vorteile nur sehr selten zum Tragen kommen. Etwas häufiger nützlich wird dies, sollte zusätzlich noch eine weitere Liturgie eingebunden werden.

    Ingame kann allein schon aus psychologischen Gründen sinnvoll sein, nicht nur die Waffen des Kriegers, Schwertgesellen und Streuners für den Kampf gegen den Dämon zu weihen, sondern eben auch gleich noch das Bannschwert. Wobei auch kaum ein Geweihter die Kraft und den Segen seines Gottes so gering schätzen würde, das Bannschwert die Weihe mir den Worten zu verweigern: "Die Klinge ist von derart mächtiger Magie durchdrungen, dass die Kraft meines Gottes, die ich auf sie herabrufen könnte, daneben verblasst." Regeltechnisch vielleicht wahr, aber ingame imho nicht passend.

    Dabei ist das Bannschwert für die meisten Gottheiten kein Problem und auch für die betreffende kirchliche Gemeinschaft nicht. Das Bannschwert ist eben, wie der Name schon verrät, nicht nur ein Instrument zum Rufen, sondern auch zum Bannen entsprechender Wesen. Nicht einmal Praios dürfte sich beschweren, wenn Dämonen verbannt werden. Außerdem ruft eben nicht jeder Magier Dämonen, auch nicht jeder Magier mit Bannschwert. Zudem handelt es sich beim Bannschwert, neben dem zentraleren Stab, um eine Insignie des magischen Standes.

    Was die grundlegende Bereitschaft zur Weihe angeht, würde ich dies etwas differenzierter betrachten. Während eine Rondragweihte die Weihe wohl tatsächlich nur bei konkretem Bedarf im Kampf gegen finstere Dämonen und ähnliche Wesen verleiht, könnte ein Geweihter des Phex schon etwas empfänglicher für Geld und gute Worte sein, während die Kirche des Praios noch mehr als andere Kirchen auch einen hohen Stand und Adel als hinreichendes Qualitätsmerkmal werten könnte. Bei Hesinde könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie einem Alchimisten, dem der Schnee vom ersten Hesinde für seine Astraltränke ausgegangen ist, gegen eine Spende auch einen Schank Wasser segnen.

  • Ich denke nicht, dass eine Waffenweihe aus psychologischen Gründen gesprochen werden würde, wenn darum angefragt wird, nur um vorsichtshalber was zu haben. Dazu hat gerade der Magier genügend andere Möglichkeiten. Ein Praios-Geweihter wird gar keine auf ein Bannschwert sprechen.

    Deshalb gibt es ja die Prüfung von Träger, weil man eben nicht in den nächsten Tempel gehen kann und sehr wahrscheinlich mit einer geweihten Waffe wieder raus kommt. Ja, es gibt daher auch gute ebenso gute Gründe wie keine Gründe, eine Waffenweihe abzulehnen als Geweihter (angefangen damit, dass die meisten Geweihten anderer Kirchen als der genannten das meist halt eh nicht machen (oder können).

    Es sind schlussendlich die IT-Gründe und Gegebenheiten, die man sich in jeden Richtung so legen kann, dass sie absolut passend sind, wenn keine konkrete Situation zu Grunde liegt, was bei unserer Ausgangsfrage bislang nicht angegeben wurde.

    Selbst bei Phex sehe ich Verkauf von liturgischem Wirken nicht als passend an. Dass ein Vertrag gesegnet wird ist eine Sache, aber gegen Geld, Gefallen oder sonstige Gegenleistung sehr wahrscheinlich eine geweihte Waffe oder Gegenstand zu bekommen, ist so einfach in zumindest meinem Aventurien dann auch nicht (zumal immer und in jedem Fall bestehen bleibt, dass der Nutznießer sich an die Ideale und Kodex der Kirche halten muss, sonst ist die Weihe in der gleichen Sekunde, in der das nicht getan wird, verfällt).

    Auch bei Phex muss man sich dessen als würdig und angemessen erweisen, Nutznießer von liturgischem Wirken zu werden.

  • Vielen Dank für die Antworten. Das gibt mir bereits eine gute Orientierung. Mein Götterhintergrund stammt eher aus DAS-3-Zeiten. Ich hatte auch mal gehört, dass sich beim Praiosglauben einiges getan hat seit der Zerstörung der Stadt des Lichts.

    Grundsätzlich kann man das ja einfach in der Gruppe handhaben, wie man will. Ich bin aber kein Fan, den Hintergrund so anzupassen, damit man irgendeinen Powerbuild hinbekommt.

    Die Frage ist im Zusammenhang mit DSA5 aufgekommen, wo es tatsächlich deutliche Vorteile haben kann, wenn das Bannschwert auch einem bestimmten Gott geweiht ist.

    Mich hat ausgehend davon aber ganz allgemein (unabhängig von der Edition) interessiert, wie die Einstellung der Kirchen zur Weihung eines Bannschwerts ist bzw. eure Einschätzung dazu. Da kommen aus meiner Sicht mehrere Punkte zusammen:

    •  Waffe 
    • magisch
    • gegen Dämonen/Geister gerichtet

    Natürlich lässt sich Edition und Hintergrund nur bedingt trennen, wenn seit DSA5 die Geweihten/Magier bestimmte Sachen plötzlich können oder nicht mehr können. Allerdings kann ich mehr schwer vorstellen, dass Ingame Magier/Geweihte wissen, ob die Wirkung von Magie/Weihe kumulativ ist.

    Andererseits könnte man den Puniern eine solche Versuchsreihe zutrauen…

    Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass der Magier einer konkreten Bedrohung gegenübertreten möchte (Dämon/Beschwörer/Paktierer im Landstrich) und deshalb bei einem Tempel vorspricht. Ansonsten bekommt ein Laie sicher für keine Waffe eine Weihe – Phex vielleicht mal ausgenommen.

  • Also die Strömungen und Laienorden der der Praioskirch lehnen alle Magie als Frevel an den 12 ab.

    äh nein? Das tun nur die Traditionalisten und von denen gibt es immer weniger (auch weil zb die Bannstrahler reihenweise verreckt sind bei der Rückeroberung der schwarzen Lande). Seit der Quanionsqueste sind die Prinzipisten die größte Strömung und die betrachten Magie nach ihrer Anwendung und nicht direkt als Frevel. Nach dem Motto "Wenn Magie für Gutes genutzt wird, ist sie (mit Ausnahmen) gut".


    Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Prinzipist der Praioskirche einem Weißmagier das Bannschwert weiht, wenn dieser sich um die Kirche und die 12 göttliche Ordnung verdient gemacht hat. Ein Bannschwert ist ja ganz explizit dazu da um Dämonen zu klatschen. Und bei allen geweihten Objekten gilt: Wenn das Objekt gegen die Werte der weihenden Gottheit benutzt wird, erlischt die Weihe.

  • Wenn das Objekt gegen die Werte der weihenden Gottheit benutzt wird, erlischt die Weihe.

    Besonders diese Eigenschaft der göttlichen Nachkontrolle wird zwar noch immer nicht zu einer Welle der inflationären Waffenweihen führen, doch die Weihe eben nicht (mehr) hinter unüberwindlichen Hürden verbergen.

    Wie verhält es sich eigentlich, wenn jemand falsches die Waffe unerlaubt führt?

    Beispiel:

    Das Schwert des Kriegers wurde der Rondra geweiht und bisher gab dies auch noch nie Probleme, da sich der Krieger an die Prinzipien der Göttin strenger hält als mancher ihrer Geweihten. Leider wird ihm die Waffe gestohlen. Ein Dieb hat sie während des letztens Aufenthalts im Schlafsaal gestohlen und befindet sich nun mit dem Schwert sowie anderer Beute auf der Flucht. Von einigen Stadtwachen in die Enge getrieben, greift der Dieb verzweifelt zum gestohlenen Schwert und führt einige vergebliche Hiebe aus, bevor er überwältigt wird und das Schwert zu seinem Besitzer zurück findet. Da der Dieb selbst kein frommer Rondrianer ist und auch nicht auf ehrenhafte Weise kämpfte, wurde das Schwert streng genommen von jemand sündhaften geführt. Muss der Krieger nun in den nächsten Tempel für eine neue Weihe laufen?

    Einerseits scheint dies die Regel zu sein, andererseits ein beinahe zu leichter Weg, Gegenstände zu entweihen. Könnte die Weihe des Schwerts in den Händen des Diebs nicht einfach ruhen?

  • Beispiel:

    Das Schwert des Kriegers wurde der Rondra geweiht und bisher gab dies auch noch nie Probleme, da sich der Krieger an die Prinzipien der Göttin strenger hält als mancher ihrer Geweihten. Leider wird ihm die Waffe gestohlen. Ein Dieb hat sie während des letztens Aufenthalts im Schlafsaal gestohlen und befindet sich nun mit dem Schwert sowie anderer Beute auf der Flucht. Von einigen Stadtwachen in die Enge getrieben, greift der Dieb verzweifelt zum gestohlenen Schwert und führt einige vergebliche Hiebe aus, bevor er überwältigt wird und das Schwert zu seinem Besitzer zurück findet. Da der Dieb selbst kein frommer Rondrianer ist und auch nicht auf ehrenhafte Weise kämpfte, wurde das Schwert streng genommen von jemand sündhaften geführt. Muss der Krieger nun in den nächsten Tempel für eine neue Weihe laufen?

    Einerseits scheint dies die Regel zu sein, andererseits ein beinahe zu leichter Weg, Gegenstände zu entweihen. Könnte die Weihe des Schwerts in den Händen des Diebs nicht einfach ruhen?

    Regelteschnisch? Who cares!

    In-Game? Nun, manch einem Krieger oder Rondrianer ist seine Waffe ja schon fast Teil seiner Seele... Eventuell sieht man die eigene, gestohlene Waffe als Fingerzeigt der Götter, oder zumindest als Frevelhafte Entweihung durch den Dieb. Um sich des Segens der Götter gewiss zu sein würde ein aufrecht gläubiger sicher eine Queste auf sich nehmen, schon alleine, weil er einen Tadel oder Fingerzeig der Götter fürchten würde.

    Will sagen, was weis die Spielfigur über die Regeln zu geweihten Waffen? Wie kann den ein Sterblicher überhaupt Prüfen, ob das Teil noch gesegtnet ist? Mal schnell nen Dämon suchen und verdreschen? Da könnte man ja auf die Hilfe der Götter hoffen, ob dat Teil jetzt gesegnet ist oder nicht...
    Wenn man in einem DSA-Universum spielt, in dem Geweithte gegenstände auch unzertöbar sind, könnte man auch mit dem Hammer nachprüfen, ob der Rondrakamm noch gut ist oder nicht. Gerade hier würde ich als Meister aber immer die Klinge bersten lassen, denn wissen handelt gegen den Glauben ;)

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • In unserer Gruppe gehen wir ebenfalls und besonders mit göttlichem Wirken freier um, als dies mitunter in den Regeln festgehalten wird, aber das gilt nicht in allen Gruppen.

  • Wenn der Dieb sich mit dem Schwert offen gegen die Verfolger stellt und dann überwältigt wird, liegt mMn die Weihe noch drauf. Versteckt er such und springt einen der Gardisten von hinten an um zu attackieren, erlischt die Weihe.

    Die Weihe liegt auf einem Gegenstand, wer der Träger/Nutzer ist, ist da völlig egal. Die Weihe liegt darauf, so lange sie hält, und sie durch Fehlverhalten (wer auch immer sie gerade führt) nicht vorzeitig erlischt.

  • Die Weihe liegt auf einem Gegenstand, wer der Träger/Nutzer ist, ist da völlig egal. Die Weihe liegt darauf, so lange sie hält, und sie durch Fehlverhalten (wer auch immer sie gerade führt) nicht vorzeitig erlischt.

    Wobei gerade diese Setzung ermöglicht, ohne großen Aufwand gezielt Gegenstände zu entweihen. Ich wäre eher für die Hausregel, dass die Weihe in der Hand eines Unwürdigen ruht, aber in der Hand eines würdigen Trägers wieder die volle Wirkung zeigt, hingegen das dauerhafte Entweihen einen deutlich höheren Aufwand benötigt, bis hin zu entsprechenden finsteren Ritualen.