Hallöchen,
ich hab mal eine Frage zum Gesetzen in der Magierwelt in DSA:
Auf der Sparrencon, in Bielefeld in einem MPA trug sich am Sonntag folgendes zu:
1040BF:
Nach Stunden Rätsel raten und Hinweise suchen hatten die Helden herraus gefunden, dass sich unter dem Efferttempel in Belhanka ein Tunnelsystem befindet an derem Ende sich ein Großes Feskenbild der Stadtheiligen Xaviera zufinden ist.
Der Antagonist drohte dieses Kunstwerk, dass seit Bosperans fall dort zufinden war, zu zerstören.
Ein Mitspieler (Weißmagier) und Ich (Ebenfalls Weißmagier) wollte ihn davon abhalten das zerstören. Gleichzeitig feuerten wir, jedoch ohne tötungsabsicht, einen Ignifaxius auf ihn ab. (unabgesprochen)
Wie es Fortuna so wollte würfelten wir äußerst gut und der Arme Mann starb sofort.
Geschichte zu ende. Jetzt war klar das dass nen bisschen too much war und eine Bestrafung her musste. (Dazu muss man sagen der Herr hatte vorherr einen Brandanschlag auf unsverübt, aus dem wir nur Knapp entkamen.)
OT wussten viele Spieler etwas aber irgendwie auch keiner.
Die SL entschied dass der Ort nicht mehr als Gewihterboden galt, da der Efferttempel zu weit weg war.
Da kein Praiostempel in der nähe war konnten auch keine Praioties anrücken.
Es wurde sich für folgende Strafe entschieden:
-12 Jahre verbannt aus Belhanka
-Ich wurde von Adeptus Maior zu Minor zurück gesetzt.
-viele Stunden Strafarbeit (nicht genauer definiert)
Meine Frage ist jetzt, ob die Strafen angemessen sind, oder hätte man doch zu härterem Greifen sollen?
Es wurde so entschieden da keine Tötungsabsicht bestand, obwohl bekannt ist das dass einsetzen von Feuermagier immer als Tötungsabsicht gilt.
(falls das Wichtig ist: Der andere Magier kam aus der Akademie zu Gareth Schwert und Stab und ich Aus Nostria Akademie von Licht und Dunkelheit.)
Vielen Dank im Vorraus