Kleinigkeiten schnell geklärt (Geweihte, Götter und Dämonen, DSA 5)

  • Also ich hätte jetzt mit Scharfe Krallen und Mantikorstich +2TP (bei RS min. 2)

    Fältelung TP +1, Waffenverbesserung TP +1 und AT +1

    KK 18 --> TP +5

    Dazu noch Wuchtschlag III und Hammerschlag macht insgesamt

    2W6+21, ohne Trance zu bekommen. Oder?

  • Die Tradition Boronkirche gibt durch "Untotenschreck" verdoppelten Schaden an Untoten. Die Zeremonialgegenstandsfertigkeit "Hammer wider Verstorbene" gibt doppelten Schaden an Geistern. Nun sind nach GRW S. 255 Geister ein Untertypus der Untoten. Ist damit die Zeremonialfertigkeit unnütz, oder richtet der Rabenschnabel gegen Untote vierfachen Schaden an, oder wirkt "Untotenschreck" nur auf "Untote (Hirnlose)"?

  • Die Tradition Boronkirche gibt durch "Untotenschreck" verdoppelten Schaden an Untoten. Die Zeremonialgegenstandsfertigkeit "Hammer wider Verstorbene" gibt doppelten Schaden an Geistern. Nun sind nach GRW S. 255 Geister ein Untertypus der Untoten. Ist damit die Zeremonialfertigkeit unnütz, oder richtet der Rabenschnabel gegen Untote vierfachen Schaden an, oder wirkt "Untotenschreck" nur auf "Untote (Hirnlose)"?

    Die Frage ist, ob von "Typus Untote" gesprochen wird oder auf die speziellen Regeln des "Wesenstyp Untote" handelt, da es auch einen entsprechenden Eintrag für Geister gibt. In der Tradition würde ich zu dem "Typus Untote" als Oberbegriff tendieren.

    Bei der Berechnung würde ich es sogar vervierfachen, wie aus dem folgenden beispiel es bei der Empfindlichkeit gegen Hiebwaffen bei den Skeletten beschrieben ist.

    Achtung: Mit einer gewissen Unsicherheit, da eine Frage mir sich gestellt hat, ob die Nennung in Tradition und Wesenstyp addieren oder eine Art Erinnerung darstellen. Da aber in der Tradition von Tsa da kein Eintrag ist, aber bei den Chimären und Golems, würde mir das bei Tradition Boronkirche zu wenig stehen...

    [...]

    # Untotenschreck: Borongeweihte Waffen richten doppelten Schaden gegen Untote an. Die Trefferpunkte werden ausgewürfelt, dann verdoppelt, anschließend wird der Rüstungsschutz abgezogen.

    [...]

    [...]

    # Angriffe mit geweihten Waffen von Totengöttern (z.B. Boron oder Tairach) erzeugen doppelten Schaden. Die Trefferpunkte werden ausgewürfelt, dann verdoppelt, anschließend der Rüstungsschutz abgezogen.

    [...]

    [...]

    Sonderregeln:

    [...]

    Empfindlich gegen Hiebwaffen und Zweihandhiebwaffen: Hiebwaffen und Zweihandhiebwaffen richten doppelte SP an. Totengöttern geweihte Waffen richten in diesem Fall vierfachen Schaden an (statt nur den doppelten).

    [...]

    Würde dann der Rabenschnabel sogar 8-fachen Schaden machen?
    1w6+4 -> Minimum 5 Schaden würde bei 8-fachem Schaden 40 Trefferpunkte bedeuten und das besage Skelett mit 12 LeP pulverisieren... - was passiert dann bei einem Krit mit maximalen Waffenschaden (10*8*2=160 TP)?

  • Die Tradition Boronkirche gibt durch "Untotenschreck" verdoppelten Schaden an Untoten. Die Zeremonialgegenstandsfertigkeit "Hammer wider Verstorbene" gibt doppelten Schaden an Geistern. Nun sind nach GRW S. 255 Geister ein Untertypus der Untoten. Ist damit die Zeremonialfertigkeit unnütz, oder richtet der Rabenschnabel gegen Untote vierfachen Schaden an, oder wirkt "Untotenschreck" nur auf "Untote (Hirnlose)"?

    Der Hammer wider Verstorbene setzt den Hammer der Furcht voraus und in diesem steht "Nur folgende Wesen können davon betroffen sein: Geister und Untote.".

    Ich würde also davon ausgehen das hier nicht vom Typus im GRW S.255 gesprochen wird sondern vom Typus der im jeweiligen Kreaturenkasten steht, hier sind Geister stehts Geister und Untote stehts untote.

    Die Übersicht im Regelwiki stellt das gut dar.


    Ein anderer Grund warum die beiden Fähigkeiten nicht stapeln dürfen:

    Zitat von GRW S.312 (sowie 258, 272)

    Gestapelte Liturgieeffekte

    Wenn mehrere übernatürliche Effekte wie Zauber, alchimistische Elixiere oder Liturgien die gleiche Wirkung auf eine Person oder ein Objekt haben, dann wirkt nur der stärkste Effekt. Erhöhen beispielsweise zwei Liturgien die Stärke einer Person einmal um 2 und einmal um 3, gilt nur der Bonus von 3. Dies gilt auch, wenn der Effekt aus unterschiedlichen übernatürlichen Quellen stammt.

    Wobei hingegen die Empfindlichkeit eines Skeletts gegen Hiebwaffen wieder profan ist, diese also durchaus mit dem Vorteil des Borongeweihten stapelt, dies ist sogar beim Skelett bedacht und extra beschrieben worden.

    Zitat

    Empfindlich gegen Hiebwaffen und Zweihandhiebwaffen: Hiebwaffen

    und Zweihandhiebwaffen richten doppelte SP an. Totengöttern geweihte Waffen richten in diesem Fall vierfachen Schaden an (statt nur den doppelten).

    Alles andere als diese Kombination hat jedoch mehrere übernatürliche Komponenten und stapelt daher wieder nicht.

  • Psiren Um ehrlich zu sein schwanke ich zwischen meiner Darstellung und deiner ein wenig je nach Stimmung. Allein mir bleibt zu wenig in der Tradition der Boronkirche stehen, wenn der Untotenschreck mehr eine Aufnahme/Erinnerung ist zu der Verletzlichkeit der Wesenstypen. Da hätte ich dann etwas in der Art wie "verstärkter Grabsegen" minimal erwartet um das abzurunden.

    Auch besteht für mich ein Unterschied zwischen "Totengöttern geweiht" und explizit "borongeweiht" bzw. der generellen Verletzlichkeit von Untoten und des übernatürlichen Schadensbonus.

  • Tiro

    Ich glaube die Gruppe "Untote" ist einfah deutlich größer als die Domänen generell.

    Ich glaube ich würde anders als bei anderen Götter 2xDamage keine Ausnahmen zulassen. Es gibt dann nicht den Namenlosen Untoten (nennen wir ihn Nepodudosi), der dann nicht doppelten Schaden erhält, weil er aus der NL Domäne kommt. Auch kann es keine Wesensfähigkeit geben, die vor Borons x2Damage schützt.

    Das ist das Größte was ich heraus lesen kann aus Untotenschreck heraus lesen kann. Ich würde das aber auf Skelette erweitern glaube ich, auch wenn das über die Regeln hinaus geht.

    Bei den Chimären wäre es zwar ähnlich aber?

  • Danke für eure Ideen dazu. Ich neige inzwischen eher zu Psirens Ansicht und sehe somit den Hammer wider Verstorbene als eine Erweiterung des Untotenschrecks an. Da dies aber dennoch nur eine (wenn auch plausible) Vermutung ist, habe ich soeben eine Regelanfrage an Ulisses geschickt.
    Die Antwort poste ich nach Erhalt nochmal separat im Sammelstrang.

  • Auch besteht für mich ein Unterschied zwischen "Totengöttern geweiht" und explizit "borongeweiht" bzw. der generellen Verletzlichkeit von Untoten und des übernatürlichen Schadensbonus.

    Da gibt es aber keinen Unterschied, alle Totengötter sind die Gegendomäne zu TGT-Untoten und richten den gleichen, doppelten Schaden bei dämonischen Untoten an. Karmale Untote würden durch die Weihe keinen besonderen Schaden nehmen, die besonderen Fähigkeiten des Traditionsartefaktes würden aber greifen.

    "Ohne DSA5 hätte es Herr der Ringe nie gegeben" - H.P.Lovecraft

  • Bosper Wo wird denn zwischen "dämonischen Untoten" und "karmalen Untoten" unterschieden in DSA5-Regeln?

    Ich habe mich da etwas undeutlich aber auch ausgedrückt. Ich meine es ist erstmal ein sprachlicher Unterschied ("Totengötter" und "Boron") und kann auf eine andere Verwendung zulassen (und damit eine regelseitige Auslegung ermöglichen).

    Es wird eventuell klarer mit Aventurisches Götterwirken II, sofern dort andere Totengötter und entsprechende Traditionen veröffentlicht werden.

  • Die klassischen dämonischen Untoten sind die die den Regeln für "Untote" folgen. Karmale Untote (gibts ja schon seit es DSA gibt) haben eigene Regeln wo zB logischerweise keine Schwäche gegen Totengötter oder Sonnenlicht beinhaltet ist, bisher tauchen die in DSA5 nur an einer Stelle auf, aber ich will hier niemandem irgendwelche Abenteuer versauen. In Götter II kommt ja mindestens mit Marbo und sicher auch einigen Schamanisitschen Totengöttern noch was dazu.

    "Ohne DSA5 hätte es Herr der Ringe nie gegeben" - H.P.Lovecraft

  • Moin, kann mir wer sagen ob es "Aller Welten Freund" noch in DSA 5 gibt und wie die Liturgie dort heißt, falls dem so ist

    Da stand Feanor auf und die Faust vor Manwe erhebend, verfluchte er Melkor und hiess ihn Morgoth, den Schwarzen Feind der Welt!

  • moin,

    ich hätte eine frage Schadet Seelenfeuer auch Dämonen oder nicht ?

    AM III S.36

    "... blauweiße Flammen, die ausschließlich Lebewesen Schaden zufügen können."

    Regelwerk S.255

    "Typus, Wesen:

    * Lebewesen, z.B. Kulturschaffende

    * Nicht Lebende, z.B. Dämonen"

    Also: nein. Kein Schaden für Dämonen durch Seelenfeuer.

  • Hallihallo,

    dürfen/können Geweihte nutzen aus den Liturgien/Zeremonien anderer Geweihte ziehen? Klar würde ein Praiospriester nur in in absoluten Notfällen mit einem Phexgeweihten zusammenarbeiten, aber wie ist das bei Göttern die relativ wenig miteinander zu tun haben, zum Beispiel Kor und Ingerimm? Und wie sieht es mit Göttern ausserhalb des eigenen Pantheons aus?

    Danke schon mal im Voraus.

  • Hallihallo,

    dürfen/können Geweihte nutzen aus den Liturgien/Zeremonien anderer Geweihte ziehen? Klar würde ein Praiospriester nur in in absoluten Notfällen mit einem Phexgeweihten zusammenarbeiten, aber wie ist das bei Göttern die relativ wenig miteinander zu tun haben, zum Beispiel Kor und Ingerimm? Und wie sieht es mit Göttern ausserhalb des eigenen Pantheons aus?

    Danke schon mal im Voraus.

    Mallkalai hat es schon super beantwortet.

    Ich möchte aber noch ein paar Beispiele aus dem aventurischen Alltag geben die zeigen wie seltsam es wäre wenn Geweihte nicht von dem Wirken Geweihter anderer Götter aus dem eigenen Pantheon Nutzen ziehen könnten.

    Kein Eidsegen bei der Hochzeit.

    Kein Eidsegen vor einem Gericht.

    Keine Heilung durch Peraine Geweihte.

    Rondrageweihten könnten andere Geweihte nicht mit Liturgien im Kampf unterstützen oder schützen.

    Keine göttliche Verständigung durch Nandusgeweihte für andere Geweihte.

    Rahjageweihte konnten ihre Fähigkeiten nicht bei anderen Geweihten anwenden.

    All dies würde sich seltsam anfühlen, gar falsch. Die göttliche Gemeinschaft besteht doch weil sie sich aufeinander verlassen müssen im Kampf Gegend namenloses und dämonisches Wirken.

    Das dann Grade ihre Anhänger denen sie einen Teil ihrer Kraft spenden sich nicht gegenseitig mit dieser Kraft unterstützen können würde doch dem Pantheongedanken entgegen stehen.

    Ob der Praiosgeweihte es persönlich toll findet wenn der Phexgeweihte ihn mit in den Schatten verbirgt ist eine andere Sache, eine persönliche und sehr menschliche die eher mit den Überzeugungen des Menschen entwas zu tun hat als mit den Kräften die er durch seine Gottheit gewährt bekommt.

  • Und wie sieht es mit Göttern ausserhalb des eigenen Pantheons aus?

    Diesen Aspekt wollte ich nochmal herausnehmen. Bei den Liturgien und Zeremonien wurde schon geantwortet, dass im eigenen Pantheon die Geweihten profitieren können (und eher das Wollen anders sein könnte). Generell wird mit dem (Tsa-)Gebutssegen ein Baby in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen und mit der Iniation (ca. 12 Jahre) er richtig. Dies muss ja auf "ungläubige" wirken um sie aufzunemen. ;)

    Einzig bei der Regelmechanik zu den Predigten ist mir in Erinnerung, dass die sich ausschließlich auf Personen des eigenen Götterpantheons beziehen.

    [...]

    Die Predigt

    Jeder Held kann vor einer Menschenansammlung sprechen und seine Gottheit lobpreisen. Doch nur eine Person, die über die entsprechende Sonderfertigkeit verfügt, erhält im Talent Bekehren & Überzeugen (öffentliche Rede) die Einsatzmöglichkeit Predigt. Beim Einsatz einer dieser SF wird also eine Probe auf das zugeordnete Talent fällig. Die QS der Probe geben immer an, wie viele Personen von der Predigt regeltechnisch betroffen sind. Auf diesen Personen, die Zuhörer genannt werden, muss entweder der Geburtssegen (siehe Regelwerk, Seite 322) oder die Initiation (siehe Aventurisches Götterwirken, Seite 141) des Pantheons des predigenden Helden liegen. Eine Predigt muss mindestens 5 Minuten lang vorgetragen werden (sie kann aber länger dauern). Der Geweihte kann nie selbst von einer Predigt profitieren.

    [...]

  • Erstmal vielen Dank für die freundlichen Antworten, sie helfen mir als Neulings Spielleiter wirklich weiter diese faszinierende Welt besser zu verstehen.

    Ich hätte noch 2 Fragen zu den Aventurischen Göttern.

    1. Es herrscht also eine gewisse Einheit und Solidarität im Pantheon, richtet sich diese nur gegen Dämonen und den Namenlosen oder gegen alle Entitäten die mit einem der Götter im Zwist liegen? Als beispiel fällt mir der Flussvater ein. Laut der Regionalspielhilfe die Flusslande ist die Verehrung von diesem der Efferdkirche ein Dorn im Auge. Wäre das somit auch ein Problem für die Rondrakirche (oder eine beliebige andere)?

    2. In der Havena Spielhilfe wird mit Numinoru eine Gottheit erwähnt die ein Rivale Efferds ist. Wie wird gegen so einen Kult vorgegangen? Durch die Art wie Götter in DSA dargestellt werden kann man ja nicht behaupten, dass der Glaube falsch ist, da der Gott seinen Priestern Karma verleiht. Wie wird das dann inneraventurisch erklärt? Und ist das ein Problem des ganzen Pantheons oder nur der Efferdkirche?