Mal aus Sicht eines kleinen Powergamers (ja, die spielen auch gerne DSA, auch wenn sie so schrecklich verhasst hier sind): Die Regeln besagen, das die geänderten Werte für eine einhändige Führung (-3 TP, -2 AT, -3 PA) zutreffen, wenn z.B. ein Held einen Arm nicht nutzen kann wegen einer Verletzung. Da steht allerdings nichts davon, dass man das nicht absichtlich machen kann. Und die Idee, einen Schild dazu zu führen um den PA-Malus auszugleichen ist eigentlich so genial wie einfach.
Tatsächlich ist diese Regel relativ lückenhaft. Zum einen ist nicht klar gesagt, das man dann ein anderes Talent nutzen muss um diese Waffe zu führen. Allerdings ist das eigentlich logisch: Die zweihändigen Kampftalente beruhen ja eben darauf das man zwei Hände hat. Fraglich ist dann, auf welches Talent man ausweicht. Ich denke, Zweihand-Hiebwaffen auf Hiebwaffen, Zweihandschwerter/-säbel und Anderthalbhänder auf Schwerter oder Säbel, Stäbe auf Speere und Infanteriewaffen wahlweise auf Hiebwaffen oder Speere.
Zudem erwähnt die Regel nichts von einer TP/KK-Änderung. Das macht Waffen wie die Barbarenstreitaxt oder den Doppelkhunchomer für Charaktere mit hoher KK (oder sogar zuverlässigem Zugriff auf einen Attributo) besonders attraktiv.
Warum poste ich das?
Weil es eben mitnichten unattraktiv ist, auch nicht durch die Abzüge. Eine Boronsichel einhändig zu führen bedeutet einen AT-WM von -2 bei einem Schaden von 2w6+3, also 5-15 Schaden (im Schnitt 10). Zum Vergleich: Ein Barbarenschwert richtet 1w+5 TP an, das ergibt 2-6 Schaden (im Schnitt 8,5). Da wäre es ja schon fast dumm, mit einem normalen einhändigen Schwert zu hantieren wenn man die Sonderfertigkeiten für den Schildkampf beherrscht.
Wie handhabt ihr das? Ändert ihr diese Regel, wenn ja wie? Habt ihr sie erweitert? Oder lasst ihr euren Spielern diese Lücke?