Die Zwölfe mit Euch!
Mein Wissenstand zu DSA ist z.T. etwas eingerostet. Ich kenne von früher (z.B. im Abenteuer "Der Wolf von Winhall") die Justiz (oder hier besser die Inquisition) des Mittelreiches als stereotyp "grausam" (also aus irdischer Sicht: "Finsteres Mittelalter" mit Streckbank usw.). Die Lektüre jüngerer Abenteuer und Quellenbände zeigt aber ein viel besser ausgearbeitetes und differenzierteres Bild.
Mir geht es nun um einige Details, wenn meine Helden in einen Strafprozess verwickelt werden. Wird im Mittelreich, so wie irdisch in der frühen Neuzeit, die Folter als legitimes Mittel betrachtet, um an ein juristisch bindendes Geständnis zu kommen? Oder gibt es auch bei Kapitalverbrechen ohne Zeugen Urteile, die sich ausschließlich auf Indizien stützen?
Eine weitere Frage schließt sich an, gibt es im Mittelreich auch noch das Gottes- bzw. "Götterurteil", um im Prozess seine Unschuld zu beweisen? Zum Beispiel im Zweikampf, durch die Feuerprobe oder ähnliches?
Ich wäre für etwas Hilfe dankbar- und seid mir nicht böse, wenn das alles in einem Quellenbuch steht; ich habe erst seit einiger Zeit eine Spielrunde "reanimiert", die sich sehr lange nicht mit DSA befasst hatte. Unsere Umstellung auf DSA 4.1 und das Aufarbeiten von 30 Jahren Hintergrundgeschichte sind eine Mammutaufgabe, die gewissermaßen nebenher läuft...
Viele Grüße,
Yogsothoth