Strafe angemessen?

  • EDIT Schattenkatze: Dieses Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.

    Moin,

    meine Helden sind auf eine Gruppe Söldner gestoßen, die eine gefangene Amazone bei sich hatten. Ein Wort ergab das andere, die Jähzornprobe bestanden und die Söldner verprügelt (keine Toten, aber reichlich blutig). Leider hatten die Söldner Recht, können die irgendwie bei der Praioskirche Schadenersatz fordern? Die Amazone hätte Kopfgeld gegeben, die Wunden, die Ausrüstung... Kann ich da ein ganz, ganz böser Meister sein? Ein Held ist Magier, da muss dann auch die Akademie informiert werden, oder?

    Danke, M

  • Moin,

    meine Helden sind auf eine Gruppe Söldner gestoßen, die eine gefangene Amazone bei sich hatten. Ein Wort ergab das andere, die Jähzornprobe bestanden und die Söldner verprügelt (keine Toten, aber reichlich blutig). Leider hatten die Söldner Recht, können die irgendwie bei der Praioskirche Schadenersatz fordern? Die Amazone hätte Kopfgeld gegeben, die Wunden, die Ausrüstung... Kann ich da ein ganz, ganz böser Meister sein? Ein Held ist Magier, da muss dann auch die Akademie informiert werden, oder?


    Klar. Wenn die Helden rechtschaffende Reisende anpöbeln, angreifen und schließlich schweren Schaden an Gütern und Gesundheit anrichten müssen sie dafür gerade stehen. Die Praioskirche ist dabei vermutlich höchstens indirekt zuständig, so ein Fall dürfte an den betreffenden Grafen gehen; die erste Anlaufstation der Söldner ist in jedem Fall der Baronssitz.
    Das die Helden theoretisch für jeden ausgeschlagenen Zahn einer Wirtshausschlägerei haftbar gemacht werden können wird oft (und im Sinne des Spielspaß zurecht) verdrängt, in Fällen unangemessener Gewalt darf aber ruhig mal die Obrigkeit auf den Plan treten. Je nach Gruppenzusammensetzung müssen die Helden dann eben entweder Ersatz zahlen (neureiche Helden), ein paar Tage hinter Gittern verbringen (Streuner), sich herauspalavern (Gelehrte), Vitamin-B einsetzen (Adlige) oder schlichtweg möglichst schnell weiter reisen bevor man sie ergreift (die allermeisten Helden).

    Magier unterliegen der Gildengerichtsbarkeit, diese muss also in jedem Fall informiert werden. Um solche Peinlichkeiten zu vermeiden sind die gildeninternen Urteile je nach Verbrechen und Gilde oftmals noch härter.

  • Im Allgemeinen stimme ich @Shintaro89 zu, aber in diesem Spezialfall spielt eventuell auch die Amazone eine Rolle. Letztlich haben die Helden sie ja befreit, und wer immer sie gefangengenommen hat, dürfte sich damit mit den Amazonen angelegt haben. Selbst wenn es eine abtrünnige Amazone war, werden die Amazonen wohl selbst über sie richten wollen. Werden die Helden nun dafür bestraft, könnte das zu diplomatischen Verwicklungen führen. Das heißt nicht zwingend, daß man die Helden einfach so davonkommen läßt, aber der örtliche Herrscher wird das vermutlich bedenken, bzw. die Helden könnten zur Verteidigung damit argumentieren.

    „Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, daß die Beschwörung eines Humus-Elementars nicht ganz so funktioniert, wie man sich das vorstellt. Aber wie, bei allen Zwölfen, kann man versehentlich einen Elefanten beschwören?“ (aus dem DSA4 Forum)

  • Hmm, schwierig. Wenn die Amazone eine Geweihte war, dann fällt sie unter die Kirchengerichtsbarkeit und aufgrund der Sonderstellung der Amazonen darf sie sicherlich auch darauf bestehen, von einer Löwin verurteilt zu werden. Wenn sie aber nicht geweiht ist, ist sie halt irgendeine Angeklagte und fällt unter die Zuständigkeit des örtlichen Herrschers, bzw. des Herrschers, wo das Verbrechen begangen wurde. Sicherlich wird man aufgrund von Diplomatie bla und Keks die Amazonen verständigen und wahrscheinlich auch so nett sein, dass man eine Amazone dabei sitzen lässt. Aber man lässt sich sicherlich nicht in seine Kompetenzen spucken (außer es gebe da irgendeinen expliziten Vertrag, der über "Und dieses Land hier gehört euch und wir mischen uns nicht in eure Angelegenheiten ein" hinaus geht?).

    Dazu hat ja die Klage der Söldner nur indirekt mit der Amazone zu tun. Die Klage geht ja eigentlich darauf, dass sie unrechtmäßig angegriffen wurden. Sprich: Körperverletzung (je nach Zustand der Söldner auch noch mit dem Adjektiv schwer zu versehen), Sachbeschädigung. Da würde ich als Söldner, wenn ich schlecht drauf wäre nicht nur Schadensersatz fordern, sondern einfach Anklage erheben und dann landet man schnell bei etwas mehr an Strafe, als ein paar Tage im Kerker.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Im Allgemeinen stimme ich @Shintaro89 zu, aber in diesem Spezialfall spielt eventuell auch die Amazone eine Rolle. Letztlich haben die Helden sie ja befreit, und wer immer sie gefangengenommen hat, dürfte sich damit mit den Amazonen angelegt haben. Selbst wenn es eine abtrünnige Amazone war, werden die Amazonen wohl selbst über sie richten wollen.


    Hängt davon ab weshalb die Amazone von den Söldnern gefangen genommen wurde. Wenn sie ein Verbrechen in der betreffenden Provinz begangen hat (Diebstahl, Mord o.ä.), dann hat der jeweilige Landesherrscher das Recht, sie entsprechend abzuurteilen. Diplomatische Verwicklungen dürfte es da nicht geben, eher im Gegenteil - wenn die Helden die befreite Amazone zurück in ihre Heimat bringen könnte der eigentlich zuständige Herrscher das so interpretieren, dass die Helden von den Amazonen dazu angeheuert wurden. Da wären es dann die Amazonen, die diplomatische Gesetze gebrochen haben und quasi einen Krieg erklärt haben (wenn man es ganz böse sehen möchte).

    Was den Magier angeht:
    nicht dessen Akademie, sondern dessen Gilde muss benachrichtigt werden, wenn es sich um eine Straftat handelt, die einfache Bagatellfälle übersteigt (was hier wohl der Fall sein dürfte - bei einer einfachen Kneipenschlägerei, in der der Magier nicht gezaubert hat, könnte man z.B. die Gilde außen vor lassen). Zumindest wenn er der weißen oder grauen Gilde angehört (davon ausgehend, das ganze ist im Mittelreich oder Horasreich passiert). Mit der schwarzen Gilde besteht da m.W. keine Regel, die dies zwingend erfordert (da ist es, wenn ich mich nicht irre, nur eine kann-Regelung). Die Gilde kauft ihn auch nicht zwingend frei (das ist nur bei der weißen Gilde so) - im Falle der Grauen Gilde kann es sein, dass sie lediglich einen Beobachter schicken und es der örtlichen Gerichtsbarkeit überlassen. Hängt also ganz von den Umständen und der genauen Straftat ab, ob und wie die Gilde reagiert.


  • Was den Magier angeht:
    nicht dessen Akademie, sondern dessen Gilde muss benachrichtigt werden, wenn es sich um eine Straftat handelt, die einfache Bagatellfälle übersteigt (was hier wohl der Fall sein dürfte - bei einer einfachen Kneipenschlägerei, in der der Magier nicht gezaubert hat, könnte man z.B. die Gilde außen vor lassen). Zumindest wenn er der weißen oder grauen Gilde angehört (davon ausgehend, das ganze ist im Mittelreich oder Horasreich passiert). Mit der schwarzen Gilde besteht da m.W. keine Regel, die dies zwingend erfordert (da ist es, wenn ich mich nicht irre, nur eine kann-Regelung). Die Gilde kauft ihn auch nicht zwingend frei (das ist nur bei der weißen Gilde so) - im Falle der Grauen Gilde kann es sein, dass sie lediglich einen Beobachter schicken und es der örtlichen Gerichtsbarkeit überlassen. Hängt also ganz von den Umständen und der genauen Straftat ab, ob und wie die Gilde reagiert.

    Sehe ich auch so - außerdem mahlen die Mühlen der Bürokratie wahrscheinlich seeehr langsam, v.a. bei so einer Lappalie (keine Toten). Wenn die "Helden"(?) direkt verhaftet wurden, dann würde die zuständige Gerichtsbarkeit - meistens die der Baronie - den Prozess führen. Angeklagte, die sich auf eine Sonderstellung berufen können (Geweihte, Hochadlige, Magier) würden auf Antrag aus diesem Prozess ausgeklammert werden. Je nach SO-Status, Verhandlungsgeschick, Leumund (Gesucht, bekannte Heldentaten?) usw. kommt dann entweder eine Geldstrafe dabei heraus oder gar drastischeres. Wenn die Heldengruppe anerkennt, dass sie einen Fehler gemacht hat, kann sie sich ja evtl. sogar "außergerrichtlich" mit den Söldnern einigen.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Flice, Du solltest doch allmählich wissen, dass Deine Fragen nicht kurz zu beantworten sind, wenn es um Meinungen und Vorschläge geht. *g* Ein "Göttin der Amazonen"-Fragen-Sammelthread wäre mithin eine sehr gute Idee gewesen.^^ Dann wissen meine FAB-Spieler auch, wo sie gefälligst nicht mit zu lesen haben. ;)

    Die Söldner haben das Recht auf ihrer Seite: sie haben eine Räuberin in flagranti erwischt, festgenommen und wollen sie in der Hauptstadt der Gerichtsbarkeit übergeben. Wer in der Markgrafschaft Beilunk keine gesetzliche Handhabe hat, hätte sie ihnen nicht abnehmen dürfen oder es auch nur versuchen.

    Die Praios-Kirche ist da weniger die richtige Anlaufstelle. Beilunk hatte bis 10011 Hagen der dunkle als Markgraf und damit noch nicht die Praiotin als Markgräfin. Daher sollten die Söldner durchaus ihre Anklage vorbringen können, dass sie ihrerseits überfallen und angegriffen wurden und ihnen ihre Gefangene befreit wurde.

    Ja, die Amazone stand zu jenem Zeitpunkt unter einem Bann (der Überfall der Amazonen fand laut AB außerhalb des Amazonenlandes statt, also auf Boden der Markgrafschaft und vermutlich untergeordnet Baronie Shamaham, sonst wären die Söldner auch zur falschen Stelle hin unterwegs gewesen, wäre das auf Amazonenland gewesen), aber wir haben hier schon einen Faden über einen verzauberten Ronnie, der Leute umbrachte und da wurde diskutiert, insoweit so etwas überhaupt vor Gericht ins Gewicht fällt (es gab da natürlich sehr unterschiedliche Sichtweisen). Aber weder die Söldner noch die SC standen unter einem Bann, daher war in meinen Augen das gewaltsamer Eingreifen, also faktisch ein Überfall und Gefangenenbefreiung, gesetzeswidrig.

    Und dafür kann man sie belangen, ja.

  • Moinsen,
    Auf deine Frage ja Darfst du!
    Wenn dies in eure Welt passt. Vielerlei ist ist ja auch Auslegungssache.
    Einige Anregungen hast du ja auch schon erhalten.

    Die Frage wäre mit Sicherheit und eure Auslegung, wie wichtig nimmt dies der örliche Adel, was ist die Politische Ambition dahinter. Die Richter sind nicht unpaarteiisch, sondern ihrem Adeligen treu ergeben.
    Für mich wäre auch die Frage wie die Söldner reagieren. In meinen Augen nehmen viele Söldner die Sache in die eigenen Hände und versuchen sich zu rächen, gütlich zu halten. Naja, Geschmackssache, kann auch spannende Folgeabenteuer ergeben, vorallem wenn allgemein unter Söldnern ein gewisser, leichter, Zusammenhalt besteht und so sich nach und nach die Schlinge zuzieht. Ganz langsam.

    Ansonsten wären folgende Quellen vorhanden:
    Geograhica Aventurica: S 144ff, Patrizier und Diebesbanden S.17ff,
    AB 146 bietet eine Spielhilfe zu Gerichtsverfahren: "z.B. Zitat S.3: Dass sich Magier und Geweihte in profanen Dingen (die nicht Gilden- oder Kirchenrecht unterliegen) wie jeder andere vor Gericht zu verantworten haben, ist mittlerweile Allgemeingut."

    Im Allgemeinen wird unterschieden zwischen; Schiedverfahren, es geht um den Ausgleich für den Geschädigten und neuerdings weltlichem Inquisitionsverfahren (hat nichts mit der Praioskirche zutun), bei dem der Kläger nicht selber auftreten muss, sondern von einem öffentlichem Interesse ausgegangen wird, dementsprechend sind die Strafen eher öffentlich und abschreckender.
    ( Natürlich wieder leichte Widersprüche zum GA)

    AB 152 biete eine Spielhilfe zu Strafen.

    Ich würde ein Freigericht auf Baronieebene, mit vorsitzendem Baron oder Vogt einsetzen, die Helden vorladen lassen. Sie müssen aber nicht folgen, dann sind sie halt schuldig.
    Im Schiedverfahren wäre die erste Aufgabe beider Parteien erstmal die Schuld bzw. Unschuld zubeweisen. Ist dies nicht möglich können Eide auf Schuld und Unschuld abgelegt werden. Steht Eid gegen Eid, dann können Eidhelfer gesucht werden, die die eigene Partei unterstützen.
    Die Partei mit den meisten Leumundszeugen gewinnt.
    Selbst wenn den Söldnern Recht zugesprochen wird, ist an ihnen selber, sich an den Helden schadlos zuhalten, wenn sie nicht freiwillig ihre Schuld begleichen. Dazu haben sie dann auch von dem Gericht das Recht zugesprochen bekommen.
    Von dem Gericht wird die Höhe des Wergeldes festgesetzt.
    Dies kann sogar in Richtung, Art Blutrache gehen. Sodass im Mittelreich, ein Ehrenhafter Mann/Frau sich eher in Schuld- Leibeigenschaft/Sklaverei begibt, um die Schuld abzugleichen.

    Soweit, viel Spass.
    Ich würde allerdings die Grundlagen der Abläufe und möglichen Strafen vor Gericht mit den SpielerInnen kurz OT, besprechen, im Rahmen ihes IT Wissens, welches vorausgesetzt werden darf.

    Reichsstrasse, als Ort des "Verbrechens" wäre natürlich noch ein Sonderfall, da dürftest du richtig fies werden.

  • Wo Du Recht hast, Schatti, da hast Du Recht...

    die Amazone stand in der Tat unter einem Bann und hat an einer Straße, nicht Reichsstraße, einen Händler überfallen und ausgeraubt. Die Helden hatten sich keine Mühe gemacht, Informationen zu samneln und waren auf einer diplomatischen Mission nach Kurkum unterwegs. Es war der erste Abend mit unseren von Dschinn der Nacht spektakulär bemalten Figuren, unser Thorwaler hat jede Entschuldigung für eine Jähzorn-Probe dankbar angenommen, um damit spielen zu dürfen :)

    Sie haben auch vor dem ganzen eine Prügelei im Stoerrebrandt-Kontor angezettelt und einen Tisch demoliert...

    Ich dachte an Knast bis zur Verhandlung, dann 50 D pro Kopf? Der Magier und die Schwertgesellen bekommen eher Hausarrest, in Beilunk ist ja auch gleich die Akademie. Die zahlt dem Magier die Strafe uund er muss zurück an den Lehrstuhl. Muss eh grad Zeit überbrücken.

    Angemessen?

  • Für die Gemeinen (also nicht Adlige, Magier, Geweihte) würde ich noch etwas Pranger und/oder Auspeitschen draufsetzten. Ausgleichende Gerechtigkeit und so...

  • Kommt irgendwie drauf an...in welchem Zustand sind denn die Söldner am Ende gewesen? Haben die Helden denen nur ein blaues Auge verpasst, um die Amazone zu befreien, oder haben sie "scharf" gekämpft?

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Ich würde die Strafe durchaus mehr vom SO abhängig machen - ein Streuner kann sich 50 D (normalerweise) im Leben nicht leisten, während dies für den Magier durchaus akzeptabel ist - zumal seine Gilde laut deinem Plan den Betrag ohnehin übernehmen wird.
    Daher würde ich allgemein vorschlagen, dass die Helden eventuelle Behandlungskosten und Verdienstausfälle ausgleichen müssen (und den Tisch bezahlen .... ^^). Abgesehen davon würde ich für das übliche Gesocks (SO bis 5) Pranger und Strafarbeit (z.B. im Hafen - Schiffe be und entladen soll eine sehr spannende Aufgabe sein) ansetzen. Für höheren SO je nach Stand und Möglichkeit dann Geldstrafen, die insbesondere beim Magier durchaus drastisch ausfallen kann (immerhin zahlt die Gilde - und packt das auf seine Schulden drauf) - es handelt sich doch um einen Weißmagier, oder? Die Beilunker werden sich um einen Graurock kaum scheren ...
    Bei gildeninternen Strafen kannst du dann kreativ werden, je nachdem, wie hoch der angenommene Rufschaden ist. Ein Jahr Bibliotheksverbot sollte schon einen Effekt erzielen, und wer den Eleven beim putzen helfen darf, kann noch in Jahren dumme Sprüche über sich ergehen lassen.
    Dem Schwertgesellen reicht vermutlich die Geldstrafe und der Umstand, dass er sich vor ganz Beilunk lächerlich gemacht hat ...


  • Ich dachte an Knast bis zur Verhandlung, dann 50 D pro Kopf? Der Magier und die Schwertgesellen bekommen eher Hausarrest, in Beilunk ist ja auch gleich die Akademie. Die zahlt dem Magier die Strafe uund er muss zurück an den Lehrstuhl. Muss eh grad Zeit überbrücken.

    Angemessen?


    Ich sehe bei dem Vorschlag nicht ganz, wo da die Bestrafung für den Magier ist. Ich würde die Strafe den Magier schon selbst zaheln lassen. Lediglich wenn er nicht genug Geld hat, würde ich die Gilde eingreifen lassen und die Strafe übernehmen, und dem Magier dann mal eben das Doppelte bis dreifache in Rechnung stellen - zumindest bei der Grauen Gilde. Die Weiße würde vermutlich auf jeden Fall zahlen, dann aber sicherliuch eine drastischere Strafe verhängen als "nur" irgendwo an der Akademie unterricht zu nehmen/geben.

    Ich würde also bei allen dafür sorgen, dass die Strafe auf jeden Fall spürbar ist - gerade beim Magier sollte nicht das Gefühl entstehen "ich kann mir alles leisten, die Gilde boxt mich schon raus und lässt mich dann mit einem mündlichen Tadel gehen"... wenn ich mich recht erinnere steht in den einschlägigen Textstellen in WdZ % co., dass die gildeninternen Strafen oft härter ausfallen als die, die das eigentliche Gericht verhängt hat (und manche Magier darum eventuell gar nicht die Gilde einschalten, wenn sie im Vorfeld wissen/ahnen, sie kommen mit einer popeligen Geldstrafe davon).

  • So niedrige SOs haben wir gar nicht. Alles so Lackaffen, außer der Zwergenschmiedin.

    Die Söldner haben schon Hause bezogen. Einer war bewusstlos (3 LeP oder so), 3 andere haben ordentlich eingesteckt. Die Amazone ist geflohen (war ja böse) und am Ende hatte sie niemand...

    Ich glaube am Hafen Schiffe be- und entladen ist großartig. Die Söldner können sich mit einem Bierchen dazu setzen und die ganze Zeit Spott und Häme über den Helden ausschütten. Am Ende eine immer größere Menschenmenge, das sollte ihnen eine Lehre sein. Gerade die Schwertgesellen werden LEIDEN wie die Hunde. Die Zwergin macht das einfach fertig und gut. Perfekte Gelegenheit für ein bisschen Rollenspiel :)

    Der Magier ist in der Tat Weißmagier, aus Beilunk noch dazu. Da sitzt also seine Akademie UND seine Gilde, die werden nicht zulassen, dass einer der ihren so bloßgestellt wird. Aber intern wieder zu Putzdiensten der Schüler eingeteilt zu werden, das ganze dann eher für einen Monat als für ein paar Tage - das kann ich noch auf Jahre hinaus einfließen lassen :)

    "Mensch Brandal, Du kannst das doch so gut, wisch doch mal eben den Boden, wenn Du nix zu tun hast!"
    "Aah, da kommt Brandal, soll ja ein ausgesprochen weißer Magier sein"

    :) Dabei ist der soooooo eitel

    Danke Leute, das wird ein Spaß!

    Gruß, M

  • Oha, OK also ich sage mal, wenn es in dem Bereich ist, dann bist du bei einer Schweren Straftat und da sage ich jetzt mal: Eigentlich sind die Strafen darauf: Lange Haftstrafen, Verurteilung zu Zwangsarbeit im Steinbruch o.ä. (Hey, seht es positiv: Hier kommt sie endlich, die SE auf KK! ;) ), hohe Geldstrafen und durchaus auch mal ein Brandmal, was entsprechend kennzeichnet. Soweit die GA. Also ich sage es mal so: Was du bisher angedacht hast, liegt ziemlich weit unter dem, was Aventurien eigentlich für eine solche Tat vorsieht. Da die Söldner ja dieses Mal nicht die bösen Buben waren, wo man sich als Held natürlich mit "Gefahr in Verzug" quasi immer raus reden kann, selbst wenn nicht die bösen Buben zuerst angegriffen haben, hast du ziemlich freie Hand in dem, was du anstellst.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant


  • Der Magier ist in der Tat Weißmagier, aus Beilunk noch dazu. Da sitzt also seine Akademie UND seine Gilde, die werden nicht zulassen, dass einer der ihren so bloßgestellt wird.


    Noch weniger werden sie aber zulassen, dass der Ruf der Weißen Gilde leidet ("Schön gehört? Die Weißen können sich eigentlich alles erlauben. Wenn die aus Versehen mal den falschen mit 'nem Flammenstrahl grillen, müssen die nur ein bisschen den Akademieflur putzen. Kein Wunder das die sowas wie Rostbirne Galotta hervorbringen. Keien Disziplin, der Weiße Sauhaufen").

    Gerade unter Saldor Foslarin würden die dann intern eher eine unverhältnismäßig harte Strafe ansetzen, eben um zu verhindern, dass der nächste Magier auf die Idee kommt, auch so vorschnell zu handeln ("Mir kann ja nichts schlimmes passieren, der blöde Zwerg boxt mich schon raus und gibt mir nur ne Kindergarten-Strafe").

    Gerade bei der Weißen Gilde kann ich mir sogar eher Strafen mit "Außenwirkung" vorstellen, eben genau damit das Ansehen nicht leidet.

  • Hm, wie gesagt, ich muss ja 2 Jahre überbrücken...

    Aber die Söldner haben jetzt auch nicht gerade deeskaliert - viel mehr als "kümmert Euch um Euren Mist" kam da nicht - dass eine Amazone im Prinzip erstmal als rondragefällige Person gilt, die ohne Erklärung nicht einfach an einen Baum gefesselt wird, ist ja auch irgendwo logisch. Ich will auch nicht das Gefühl haben, die Spieler da ins Messer laufen zu lassen. Bleibende Schäden wie Brandmale kommen auch nicht in Frage, das will keiner, und Spielspaß geht absolut vor.

    Ist man denn dann vorbestraft, wenn man mal so ein halbes Jahr im Steinbruch saß, oder ist das danach gegessen? Was könnte die Gilde öffentliches mit dem Magier anstellen? Ich könnte natürlich auch sehen, wie die Helden sich verteidigen und dann spontan entscheiden...

  • Den entsprechenden Stellen würde eine Strafe natürlich bekannt sein, einem selber und der Familie, Freunden, Mitgefangenen ebenfalls. Jede Stadtwache hat nicht drauf Zugriff, wie auch, inwieweit sich das irgendwann rumsprechen kann sei mindestens dahin gestellt.
    Es kann vergessen werden, es kann mit Pech auch später irgendwann mal ausgegraben werden, ebenso kann es sein (bestimmt sogar bei einigen der noch kommenden AB) dass es wieder mehr als wett gemacht wird.

  • Es sei denn, es werden öffentliche Körper- und/oder Schandstrafen vollstreckt, die ja nicht ganz unüblich sind. Zwei Tage Pranger dann weiß es schon die ganze Stadt, ebenso, wenn sie sich versammelt, um einer Auspeitschung beizuwohnen.


  • Aber die Söldner haben jetzt auch nicht gerade deeskaliert - viel mehr als "kümmert Euch um Euren Mist" kam da nicht -


    Brauchen sie ja auch nicht. Warum auch? Nur weilda irgendwelche Landstreicher sie von der Setie anmachen (mal salopp formuliert)?

    dass eine Amazone im Prinzip erstmal als rondragefällige Person gilt, die ohne Erklärung nicht einfach an einen Baum gefesselt wird, ist ja auch irgendwo logisch.


    Wieso ist das logisch?

    Sicher, es ist ein Problem, da manche Abenteuer genauso anfangen, mit diesem "damsel in distress" (gut, die Amazone ist jetzt keine damsel, aber das Prinzip passt). Innerweltlich ist es aber auch logisch, dass man nicht wahllos alles und jeden einfach mal auf Verdacht befreit.

    Ist man denn dann vorbestraft, wenn man mal so ein halbes Jahr im Steinbruch saß


    Ich würde sagen: ja. Zumindest meine ich gelesen zu haben, das auch Wiederholungstäter härter bestraft werden (was übrigens in unserer Welt ein Grund für das Brandmarken war. So konnte man einen Wiederholungstäter auch trotz fehlenden Netzwerken sofort erkennen).

    Was könnte die Gilde öffentliches mit dem Magier anstellen?


    Gute Frage. Eventuell haben die eigene Kerkeranlagen, in die man den Magier werfen kann. Brandmarken kann man sich da schenken, da die Gilde ja vermutlich Buch führt (bei denen läuft das mit Akteneinsicht bezüglich Widerholungstätern besser als bei den zuweilen sehr unabhängigen Provinzherren).

    In allen Fällen würde ich auf jeden Fall eine Strafe wählen, die dann auch im späteren Spiel noch zu bemerken ist - also nicht nur einfach "ihr sitzt jetzt 2 Jahre im Kerker - Zeitsprung - und weiter gehts". Beim Magier käme z.B. auf jeden Fall neue Schulden hinzu (die Weiße Gilde ist ja verpflichted, ihn frei zu kaufen - die Summe wird sie ihm, eventuell mit Zinsen, in Rechnung stellen).

    Vielleicht pauschal für alle "Schlechter Ruf I", was sich dann nachteilig auf das finden von Lehrmeistern u.ä. auswirkt (natürlich mit der Option, den Nachteil auch wieder los zu werden).