Strafe für Boronfrevel

  • In der Regel bekommen die Beteiligten die letzte Ölung und füllen die Gräber aus denen sie gestohlen haben.

    Spezifiziere bitte deine Frage, dann können wir genauer werden:

    • In welchem Teil Aventuriens spielt ihr? Stadt? Dorf?
    • Puniner- oder Al'Anfaner Ritus?
    • Ist der Knochenraub regelmäßiges Geschäft wie bei Nekromanten oder war's eine einmalige Sache?
  • Eine Bande Goblins hat von einem ihnen unbekannten Geld angeboten bekommen wenn sie ihm Knochen bringen.

    Das ganze spielt in Sichtweite der Stadttore Havenas.

    Eine Geweihte Borons könnte das mit bekommen; nun frage ich mich wie ihre Reaktion ausfallen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Fuenfdukaten (30. April 2016 um 16:54)

  • Kommt auf den den Geweihten an und wie hart du ihn spielst.

    Havena gehört zu Albernia, also der Feen-Ecke Aventuriens. Die Leute sind hier recht abergläubisch und vermutlich nicht allem Neuen gegenüber so aufgeschlossen. Ergo: wenig Toleranz. Sprich: "Goblins sind götzenanbetende Tiere. Die wollten die Knochen sicher fressen. Tötet sie alle! - Danach spreche ich einen Boronssegen über ihr Massengrab. Vielleicht haben sie Glück und er nimmt sie auf..."

  • Gerade Boronis werden das nicht hinnehmen. Wahrung der Totenruhe gehört zu den Aufgaben der Boron-Kirche, Totenschändung und Entweihung der Totenruhe sind Feindbilder.

    Ich habe mal in einem wenn auch uralten AB gelesen, dass Grabschänder von der Boron-Kirche lebendig bestattet werden. das scheint mir aber sehr hart dafür, und als altes AB dürfte das auch nicht aussagekräftig zu dem Thema sein.

    Leider gibt es quasi keine Eckdaten und Richtlinien zum Umgang zu Vergehen gegen Glaubens-Vergehen. WdG, S. 23 geht da sehr oberflächlich drauf ein mit dem Vorschlag einer Klassifizierung der Schwere und das es jeder Gruppe selber überlassen ist, mit solcherlei Vergehen umzugehen.
    Das Kapitel zu Bestattungen umgeht Grabräuberei auch geschickt.^^
    Immerhin geht S. 23 in WdG darauf ein, dass Kirchen die Strafen für gewisse Vergehen bestimmen.

    Ich würde daher annehmen, dass man ihn vor ein Gericht der Boron-Kirche stellt, diese einschätzt, was genau geschah, in wie vielen Fällen, warum, und wozu die Gräber geöffnet und die Knochen heraus geholt wurden und sich aus diesen Fakten dann einer Bestrafung ergibt (bei der ich lebendig einmauern oder ähnliches eher nicht annehme).

    In jedem Fall wird die Boron-Kirche sehr daran interessiert sein, diesen Auftraggeber ausfindig zu machen und vor ein Gericht zu stellen.

    Wir haben allerdings Threads zum Thema, um, nun ja, jemanden damit tot zu werfen.^^
    wieweit geht ein RG gegen die eigene Gruppe?
    Leichen durchsuchen - Frevel oder nicht?
    Grabräuber und Grabräuberei
    Profession Grabräuber
    Über diese Threads gibt es noch weitere verlinkte zum Thema.

  • Ausführende Kräften würden meiner Vorstellung nach auch verfolgt und festgenommen werden. Auch bei ihnen würde festgestellt werden wollen, wie oft sie das gemacht haben und warum und auch darüber die eigentliche Schwere des Vergehens einzustufen. Da es sich um Goblins handelt, könnte es vielleicht komplizierter machen: Nicht 12-götter gläubig und keine Bürger des MR. Aber das Vergehen dürfte wohl bestehen bleiben,

  • Eine Kirche, die besseres zu tun hat, jene zu bestrafen und zu verfolgen, die das tun, was sie mit am meisten verabscheut und daher eben auch ahnden wird, kann ich mir nicht vorstellen.
    Wahrung der Totenruhe gehört zur Aufgabe der Boron-Kirche, daher werden jene, die das brechen, wohl nicht davon kommen, weil Wichtigeres ansteht, oder der Aufwand zu groß ist.
    In meinem Aventurien.

  • Beide, denn beide haben diese Tat begangen.
    Wenn sicher sein sollte, dass es ein Paktierer war, dann ist das noch ein Grund mehr, alles daran zu setzen und der wird dann auch nicht nur wegen Grabschändung bestraft werden. Und dann wird dieser Auftraggeber sicherlich schon deshalb auch die größere Priorität genießen.

  • Vielleicht genügt es der Boroni dann auch, den Goblins einen tüchtigen Schreck ein zu jagen. Und sich erst mal um Hintermann und -Frau zu kümmern. :)

    Das glaube ich nicht. Grabfrevel ist ja mit das Schlimmste, was man i.S.d. Boronis "anstellen" kann ... In WdZ S. 74 ist unter "Feindbilder" explizit die "Totenschändung, die Entweihung der Totenruhe und der Grabraub" aufgeführt. Ich glaube nicht, dass die Motivation dabei eine Rolle spielt. Auch denke ich, dass die Herkunft und damit ein anderer Glaube als Ausrede akzeptiert werden würde.

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Goblins haben keine Rechte und bekommen sicher keine Anhörung oder auch nur ein Verfahren. Sie werden einfach in Abwesenheit zum Tode verurteilt und eine Prämie wird ausgesetzt. Wenn man ein paar noch symbolisch bestrafen möchte (lebendig begraben), gibt es für lebende Gefangene vielleicht noch einen Bonus. Aber wenn sie anders zu Boron geschickt werden, hat man sicher auch nichts dagegen.

    Grabräuberei gehört auf jeden Fall zu den schwer Verbrechen (Oberpunkt: schändlich Hämmern an den Grundfesten Alverans) und kann als solches auch mit dem Tod bestraft werden. Da Grabräuber üblicherweise der Kirche übergeben werden, dürften die Alternativen wie hohe Geldstrafen oder harte Zwangsarbeit (Steinbruch etc.) keine Option sein und auch eine Buße ist wohl bei solchen Ungläubigen ausgeschlossen.

    Auf so viel Gnade (mit dem Leben davon zu kommen) können in den meisten Fallen höchstens angesehene Leute (z.B. geachtete Anatome mit Beziehungen) hoffen. Der kleine Leichenräuber wird meist keine zweite Chance bekommen.

    Auf den Rest - egal ob Goblin oder Mensch - wartet i.d.R. ein leeres Grab!

    Ähnlich wie der Feuertod in der Praioskirche ist das Begräbnis kein "böses Urteil", sondern der Versuch wenigstens ein gutes Nachleben zu ermöglichen. "Man schuldet Boron etwas und die Schuld kann nur auf eine Weise beglichen werden"

    2 Mal editiert, zuletzt von x76 (1. Mai 2016 um 12:26)

  • Goblins gelten im Großteil Aventuriens (Korrektur: im Großteil des Aventuriens, wo man sie überhaupt kennt, also in der nördlichen Hälfte) nichtmal als kulturschaffend sondern nur als Tiere - selbst in Festum sehen das viele so. Die werden nebenbei vielleicht gejagt und abgeschlachtet, die sind bloß eine Landplage. Aber das Hauptaugenmerk liegt definitiv auf dem Auftraggeber.

  • (z.B. geachtete Anatome mit Beziehungen)

    Hmm... was ist denn mit Anatomen, die Körper untersuchen, die vom vorigen Besitzer explizit dafür freigegeben wurden? Was, wenn man ein Verbrechen aufklären will?

    Und hat es tatsächlich Konsequenzen für die Seele, wenn die Leiche geschändet wird, oder übertreiben die Boronis es da ein bischen?

  • Obduktionen gibt es grundsätzlich nicht. Die Anatomen von Vinsalt und die Boronkirche haben da ja bekanntermaßen einen haarigen Clinch. Insofern sind die Vinsalter Anatomen die einzigen, die so etwas wie Obduktionen machen.... meines Wissens aber auf eigene Rechnung um die Anatomie des Körpers zu erforschen. In der Strafverfolgung Aventuriens gibt es sowas nicht, da gibt es bloß äußerliche Untersuchungen.

  • Diese Anatome pflegen auch einen gewissen Ruf der Kirchen außer eben der Boronkirche. Habe auch mal mit einem dieb geliebäugelt der sich auf Menschenteile spezialisiert hat. Problem für den Char war nur die Boronkirche die eben Grabräuberei ist. Ansonsten sieht ja niemand ob das Fleisch/Knochen von Menschen oder Tieren stammt

  • Ich habe mal in einem wenn auch uraklten AB gelesebn, das Grabschänder von der Boron.Kirche lebendig bestattet werden. das scheint mir aber sehr hart dafür, und als altes AB dürfte das auch nicht aussgekräftig zu dem Thema sein.

    Interessant! Welches AB ist das?

    Ich bin mir gar nicht so sicher, ob (zumindest nach Puniner Ritus) von der Boron-Kirche verhängte Todesstrafen überhaupt angemessen sind...

    Bezüglich der Hand Borons wird die die Frage gestellt, ob "es nicht Häresie [sei], wenn sich ein Mensch herausnimmt, den Willen des Ewigen ergründet zu haben? Ist es nicht anmaßend, wenn er jene Aufgaben übernimmt, die alleine dem Herrn vorbehalten sind?" (S. 132)*. Und zur Sterbehilfe der Marbiden, gibt der fiktive Autor zu bedenken: "Die Entscheidung über den Zeitpunkt eines Todes jedoch fällt allein Boron selbst, und es wäre töricht und anmaßend, ja wahrscheinlich vergeblich, hier eingreifen zu wollen." (S. 134) Das einzige, was ich zur Bestrafung Schuldiger finden konnte, ist die Liturgie Bishdariels Warnung mit dem Vermerk: " [...] doch scheue nicht davor zurück, einen Untäter gerecht zu bestrafen" (S. 70), ansonsten noch Buße, Buße, Buße und das Vertrauen darauf, dass "Grabräuber, die sich an solcherart gesegneten Ruhestätten versündigen, den Fluch des Herrn spüren [werden]." (S. 83)

    Was, wenn man ein Verbrechen aufklären will?

    Allgemein: "Stirbt ein Mensch, so ist er in Borons Hand, und du kannst ihm nur noch einen Dienst bieten: ein gottgefälliges Begräbnis. Es ist nicht deine Aufgabe, herauszufinden, wie er zu Tode kam, noch, wer wohl sein Mörder sein mag. Dennoch gibt es einige Brüder und Schwestern im Glauben, die sich die Ahndung solcherlei Verbrechen zur Aufgabe gemacht haben, die sie als Eingriff in Borons Wirken sehen. Prüfe mit deinem Herzen und deinem Geiste, ob du die Hintergründe über Zeit und Ort und vielleicht Sühne eines Todes allein im Wissen des Rabenherrn belassen magst." (S. 15)

    Punin: "Niemals aber, so verlangt es die Puniner Kirche, mache Versuche an Leichen oder schände den Leib eines Verstorbenen! Was du hier an Wissen zu gewinnen hast, ist uns nichts wert, denn allein der Herr weiß, wann die Zeit eines jeden gekommen ist." (S. 40)

    Al´Anfa: "Allein die Sektion von Leichen sei dir untersagt, denn den Körpern der Toten sollst du ehrerbietig begegnen. Das bedeutet jedoch nicht wie im Puniner Kult, dass solches Wissen nicht genutzt wird, wenn es denn schon einmal vorhanden ist. Die Sektion selbst aber verdammt die Kirche, und mit ihr all jene, die sich an den Körpern der Verstorbenen vergreifen." (S. 58)

    Doch später heißt es (etwas widersprüchlich): "Ähnlich zwiespältig ist das Verhältnis der beiden Kulte zur Leichenöffnung. Gemein ist beiden die Auffassung, dass es allein einem Borongeweihten nach intensiver Zwiesprache mit seinem Gott erlaubt sei, aus dem Tode eines Menschen eine Botschaft des Rabenherren für die Lebenden zu lesen und seinen Ratschluss zu deuten. Der Al´Anfaner Kult interpretiert dies dergestalt, dass eine Sektion nur einem Geweihten oder einem entsprechend instruierten Akoluthen erlaubt sei, während der Puniner Kult diese zu kriminologischen oder wissenschaftlichen Zwecken grundsätzlich verbietet." (S. 149) Ausgenommen sind Tierkadaver und Leichen zwölfgöttlich Verdammter.

    * Alle Zitate: Boron-Vademecum

    "In den Rachen der Drachen hexen die Echsen!"
    getreulich gehört auf den Hesinde-Disputen 1030 BF