Zunächst: Ich bin mir absolut unsicher in welchen Bereich ich das hier Posten soll und in wie weit die Frage ausartet weswegen ich sie nicht in die Kleinigkeiten gepackt habe
In DSA 4.1 WdH steht das manche Goblinschamaninnen Vertrautentiere haben können.
In DSA 5 wird das Vertrautentier der Goblinschamanin nur im KdM Seite 109 in einem Nebensatz im Fließtext erwähnt und es gibt kein weiteren Erwähnungen, Regelungen oder sonstirgendwas dazu.
Daher meine Frage: Gibt es überhaupt Vertrautentiere für Goblins? Gibt es dafür Regel die ich nicht gesehen habe? Ist der Satz im KdM einfach nur ein Überbleißel aus älteren Versionen? Im KdH wird ein Vertrautentier für eine Goblinzauberin nicht einmal erwähnt. Oder kann es sein das soetwas eher in Zukünftigen Publikationen kommen wird, wobei ein Heft nur allein für Goblins wie es ja wahrscheinlich einmal angedacht war, wohl durch die Kodexis nicht mehr kommen wird.
Macht es also sinn sich ein Vertrautentier zu Homebrown über die Wege wie eine Hexe das hat? Ist "Kein Vertrautentier" ein legitimer Nachteil für eine Goblinzauberin?
Gab es in DSA 4.1 überhaupt Regeln für Vertrautentiere von Goblinschamaninnen oder wurde das da auch nur in einen Halbsatz im WdH erwähnt?