Wenn er erwischt wird, kann er sich auf den Schutz der Kirche berufen. Andererseits zieht man die Kirche damit in den Dreck und kaum einer würde es wirklich nutzen. Wenn Phex einem die Gunst versagt und man zu schlecht war, ist der Geweithe selber Schuld. Es heißt ja auch: Hilf dir selbst, dann hilft dir Phex und nicht: Sag: "Phexgeweither und Phex holt dich raus"... Zumindest in der Kirche ist so ein Schaden kaum wieder gutzumachen...
Im Aventurischen Boten 113 steht genau das Gegenteil, mich würde auch interessieren welches Regelwerk du meinst, ich dachte ich hätte jetzt alles zu Phex gelesen, aber diese Stelle ist mir unbekannt.
Timonidas , Grumbrak s Meinung entbehrt nicht jeder Grundlage. Zum Umgang mit heiligen Tieren heißt es in der Zoo-Botanica Aventurica S. 13:
"Hingegen ist jegliche Form vo Angriff auf Storch, Schwan, Delphin, Paradiesvogel, Einhorn, Greif, Adler, Falke und Rabe nach gängiger Sicht der Kirchen ein Frevel, durchaus vergleichbar mit einem Angriff auf einen Geweihten dieser Gottheit. Einen Fuchs mag der Bauer mit Fallen zur Strecke zu bringen versuchen - gelingt es ihm, so hat der Fuchs Phexens Schutz genau so verwirkt wie ein Dieb, der sich erwischen lässt. Eine Treibjagd auf Füchse jedoch wäre ein Frevel, den niemand auf sich nehmen würde."
Dies deutet an, dass es möglich ist, einen Phexgeweihten wie einen gewöhnlichen Kriminellen abzustrafen, da ein Angriff auf einen Fuchs normalerweise fast mit dem Angriff auf einen Geweihten gleichzusetzen ist, der Fuchs beim Hühnerdiebstahl jedoch seine Vorrechte als heiliges Tier einbüßt, wenn er sich erwischen lässt.
An anderer Stelle habe ich eine zentrale Textstelle zu dem Thema ja schon zitiert:
Zum Thema geheime Tempel und bestrafung von Phexgeweihten bietet die DSA4.1-Quelle Wege der Götter so einiges auf S. 110f: "In vielen Ländern Aventuriens ist die Kirche bei der Obrigkeit sehr umstritten, und oft sind heimliche Tempel sogar perGesetzverboten (z.B. in Havena und Ragath; ganz verboten ist der Kult in Mengbilla). Andernorts ist die Geheimhaltung der Tempel eher symbolisch und nichts, womit man mächtigere Stadt- und Landesregenten täuschen könnte. Obgleich also viele Regenten die Tätigkeiten der Kirche mehr oder minder ablehnen und ihre diebischen Anhänger bestrafen, wenn sie sie erwischen, besitzt die Phex-Kirche doch in vielen Ländern und Stadtstaaten erheblichen Einfluss auf politischer Ebene. Wenn ein Geweihter jedoch bei einem Gesetzesverstoß erwischt wird, ist es keineswegs sicher, dass seine Kirche für ihn einsteht: Wer zu ungeschickt war, sein Geschäft erfolgreich abzuschließen, hat vor Phex versagt. Nur wenn der Delinquent das Glück hat, aus irgendeinem Grund von hohem Wert für die Kirche zu sein, werden hinter den Kulissen einige Strippen gezogen, um ihm eine Flucht zu ermöglichen. Dann steht er allerdings tief in der Schuld der Kirche, und diese Schuld wird nicht leicht abzutragen sein. Auch hier wägt die Kirche genau ab, ob sich der Einsatz lohnt, der nötig ist, um den Gefangenen zu befreien. [...] Für die Kirche ist es nicht immer einfach, die Strömungen ihrer verschiedenen Anhängergruppen im Gleichgewicht zu halten. Diebe und Händler sind vielleicht seelenverwandt, stehen einander aber doch höchst unfreundlich gegenüber. Dies wird zum Teil durch die Existenz getrennter Tempel entschärft."
So richtig verlassen kann ein Phexi sich auf seine Kirche also nicht, wenn er straffällig wird.
WdG24 stellt klar: "Gemäß der Zwölfgöttlichen Ordnung ist es ein Frevel, die Häuser und geweihten Diener der Zwölfgötter (und ihrer halbgöttlichen Kinder) anzugreifen. Im Kriegsfall mögen Geweihte der Rondra oder des Kor (oder ein Angriff auf offenem Feld) oder generell ein getarnter Tempel oder Priester des Phex hier eine Ausnahme bilden. Bei letzteren ist der Angriff natürlich gleichermaßen strafbar, es können aber mildernde Umstände geltend gemacht werden, wenn der Angeklagte glaubhaft versichern kann, dass er nicht wusste, was oder wen er angriff."
Das mag eine Verhaftung schwierig gestalten, gerade wenn der Phexi als solcher enttarnt wird. Allerdings ist er dann halt auch enttarnt, was sein Versagen noch verschlimmert.
Worauf Grumbrak vermutlich eigentlich anspielte, war WdG33:
"Als Angeklagter hatderGeweihte das Recht auf einen Prozess vor einem kirchlichen Gericht (siehe aber unten), das ihn im Schuldfalle jedoch in der Regel mindestens so streng bestraft wie ein weltlicher Richter. Die Kirchen sind nicht glücklich über Priester, die ihren Ruf beflecken, selbst wenn es 'nur' um weltliche Vergehen und nicht um kirchliche Verfehlungen geht. Die Anwesenheit eines höherrangigen Geweihten bei einem weltlichen Prozess ist in weltlichen Angelegenheiten ausreichend, um das Urteil wirksam werden zu lassen. Ein Geweihter kann nicht in Abwesenheit (endgültig) verurteilt werden."
In Kombination mit den anderen Textstellen scheint mir aber fraglich, ob das uneingeschränkt auf geheime Phexis anwendbar ist.