Angriff auf einen Geweihten der 12 und die rechtliche Folge

  • Hallo,


    wir hatten letztens in unserer Runde den Fall, das unser borongeweihte Ritter (1004BF, daher noch kein Golgarit) nach einem Angriff einiger Straßenräuber der Meinung war, das die Überlebenden jetzt hinzurichten seinen, da er als Geweihter sa­k­ro­sankt wäre und ein Angriff auf einen Geweihten der 12 in Aventurien mit dem Tod bestraft werden würde.


    Regeltechnisch habe ich dazu nichts gefunden, aber die Pauschalisierung, Geweiht = sakrosankt halte ich für problematisch und auch die Verurteilung zum Tode.


    Die Figur ist ein Nostrischer Ritter mit Boronsweihe und adeliger Abstammung.


    Prinzipiell habe ich ersteinmal entschieden, dass in seiner Heimat (Baronie) so eine Rechtsprechung sein mag, aber das sicherlich nicht auf ganz Aventurien zu verallgemeinern ist.
    Er hat letztlich einen der Gefangenen, ein Dualist, wegen Ketzerei gleich vor Ort hinrichten lassen. (Ok, der hat ihn auch als Diener des Bösen bezeichnet :D ).
    Zum Ort: Dir Gruppe befindet sich noch in Weiden kurz vor den Nebelsümpfen, die sie durchqueren wollen.


    Für mich stellt sich die Frage, inwiefern er ercht hat oder sich etwas angemaßt hat. Die Gruppe war weniger als eine halbe Tagesreise von einer Ortschaft entfernt, wo es auch einen Büttel gegeben hätte.

  • Wenn dem Angreifer klar war, dass er einen Geweihten angreift - dieser sich also zu erkennen gab oder erkennbar war, dann hat dein Mitspieler recht. Ein Angriff auf einen Geweihten ist immer ein Angriff gegen die 12-Göttliche Ordnung selbst. Dadurch wird auch sehr leicht ein Mal des Frevlers erhalten. Das Urteil zum Tod wäre also durchaus Praiosgefällig. Zudem hat ein Borongeweihter (meine ich) auch deine Prinzipientreue "wenn Kampf, dann mit Tötungsabsicht" - was zwar nicht automatisch heißt, dass alles besiegte noch einen Kopf kürzer gemacht werden muss, aber dies auch nicht ausschließt. Henker sind übrigens in der Regel auch Boronis. Ein Praiosgeweihter oder Rondrianer hätte den Strolch wahrscheinlich einfach gehängt, ein Firungeweihter hätte ihn durch den Sumpf geschickt (Firunsurteil). Es gibt natürlich auch vergebendere Götter im DSA-Universum - da wäre Gnade durchaus möglich gewesen, eventuell eine Bußqueste, die man einem mit einem Eidsegen auch zuverlässig abnehmen kann.

    Ein Straßenräuber, der in Weiden erwischt wird, hat auch keine Milde von anderen Personengruppen zu erwarten. Adelige oder Ritter werden wohl genauso verfahren, man schleppt einen Bandit doch nicht noch einen ganzen Tag mit sich herum. Gerade Nachts muss man dann immer noch 1-2 Personen extra abstellen, damit der nicht entkommt und dabei eventuell noch jemanden verletzt.
    Wenn sonst Banditen auftauchen sind die meisten Heldengruppen doch auch nicht zimperlich. Eine Hinrichtung ist besser, als die Leute einfach verbluten zu lassen. Mal ehrlich, wer hat eine so brave Heldengruppe, die nach einem Hinterhalt die Angreifer wieder zusammenflicken, damit die das auch sicher überleben.

    Aber dein Boroni-Mitspieler hat sich da in meinen Augen nicht zu viel rausgenommen. In einer Welt, wo einem für Diebstahl auch mal die Hand abgehackt wird etc. wäre es sträflich, nicht so vorzugehen, wie es dein Mitspieler getan hat. Wenn er dann noch brav einen Grabessegen gesprochen hat, dann stimmt alles.
    Aber andere Gruppen anderes Aventurien, ich kann auch verstehen, wenn man ein bisschen mehr Ponyhof haben möchte und jeder Straßenräuber im Grunde ja nur eine verirrte Seele ist, die nur auf Rettung hofft. Kann man auch machen, dass man das finstere vom finsteren Mittelalter einfach ausklammert.

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Mein Rondrageweihter ist zB so drauf das er Banditen die sich ergeben haben danach mit HKW wieder notdürftig zusammenflickt, ist dabei aber nicht zimperlich, auch fordert er sie danach einen Eid auf Rondra zu schwören keiner Straßenräuberei mehr nach zu gehen und sich einer ehrenhafteren Tätigkeit zu widmen.
    Falls sich Leute aber nicht ergeben kämpft er auch bis zum Tode, dann werden die aber auch sauber bestattet.

    Alles von mir Geschriebene ist nur eine Meinung und soll zum Meinungsaustausch anregen.

  • Also ich halte das für Selbstjustiz. Höchstens anwendbar fernab der Zivilisation.
    Ich denke auch , dass ein PRAiosgeweihter ihn nicht einfach gehängt hätte, da er ja nicht Executive und Judikative in einem ist. Sowas macht höchstens ein Bannstrahler.
    Also Fazit ist, dass diesem "Frevler" ein fairer Gerichtsprozess gemacht werden muss , auch wenn das Ergebnis natürlich schon feststeht. Zum Glück hat BORon nicht allzuviel gegen Mord, sonst müsste der Geweihte mMn mit karmalen Konsequenzen rechnen. Du solltest deinem Spieler/SC klarmachen, dass er gegen die Ordnung und Gerechtigkeit verstoßen hat. Wenn einer der SC aus dem Liebfeld oder dem Mittelreich kommt, dann sollte er ihm erklären, dass wir nicht im nostrischen sind, wo wohl jeder tun kann was er möchte.
    Sollte das in Weiden herauskommen, dann sollte der BORoni Ritter sich verantworten.....ohhh man...als Ritter Selbstjustiz. Was ist mit der Ritterehre in Nostria nur los???

    Signatur:
    DSA3 - maximale Freiheit dank der 4. Edition

    Nur schummeln ist schlimmer als Schicksalspunkte!

    Hört endlich auf den großen Borbarad als Borbi zu verhätscheln

    Einmal editiert, zuletzt von Gast (11. November 2016 um 19:48)

  • Willkommen auf dem Orki, Thorwen. :)

    Ein Angriff auf einen Geweihten ist (außer Rondra und Kor), wie Sternenfaenger schon schrieb, ein Frevel (WdG. S. 24). Greift allerdings der Geweihte an und verteidigt sich der andere, wird das von den meisten Kirchen akzeptiert (außer der der Praios-Kirche).
    Es wird jedoch auch ausdrücklich darauf verwiesen, dass es keinen inneraventurisch festen Katalog gibt, welches Vergehen genau welche Strafe nach sich zieht oder ziehen muss. Nach S. 23 gibt es die Versuche, verschiedene Stufungen von Vergehen gegen eine Kirche zu erstellen, aber es ist spielrundenabhängig, was wie eingestuft wird.
    Es würde durchaus auch eine weltliche Strafe für ein solches Vergehen geben, aber das müsste individuell gefällt werden (und berücksichtigt werden, was der Angeklagte zur Verteidigung vorzubringen hat). Ein Todesurteil in jedem Fall müsste also nicht sein. Aber da würde verschiedenes mit hinein spielen was das Urteil in die eine oder andere Richtung kippen ließe. Todesurteil sind im MR auch für schwerste Verbrechen nicht an der Tagesordnung laut GA.

    Grundsätzlich: Ein Angriff auf einen Geweihten (außer Kor und Rondra im Feld) zieht ganz automatisch das Mal des Frevlers für den Betroffenen nach sich. Diese Form der Bestrafung findet also immer statt und bleibt damit nie ungeahndet.

    Zum Geweihten, der die Todesstrafe für dieses Vergehen verhängt und ausführen will, wie sich das liest:
    Ein Geweihter darf nur dann als Richter fungieren, wenn kein weltlicher Richter in der Nähe (und in diesem Fall meint das, dass einige Tage Reise- oder Wartezeit dazu gehören) ist. Die Kirchen sind nicht so davon angetan, wenn ihre Geweihten sich unnötig zum Richter aufschwingen.
    Kläger, Richter und Henker in Personalunion steht auch einem Geweihten nicht zu. Die Bannstrahler machen das manchmal, aber das gilt als Anmaßung.
    (Geweihte und Recht: WdG. S. 33).

    Euer Geweihter könnte also, wenn der nächste weltliche Richter weit außer Reichweite ist, ein Schöffengericht zusammenrufen (wen er Leute zur Verfügung hat, die er für passend hält, also den Dieb, Gjalsker Barbar und Elfen eher nicht dazu einsetzen) und selber zum Vorsitzenden machen.
    Aber beschließen, die Person wegen Angriff auf sich selber verurteilen und dann hinreichten, damit überschreitet er seine Kompetenzen.

    Ausnahme ist eine vogelfreie Person, die darf von jedem getötet werden, aber dann muss niemand vorher ein Gericht einberufen. Ist die Person nicht vogelfrei, hat man auch keine Handhabe, da kurzerhand ein Urteil zu fällen.

    Das Urteil zum Tod wäre also durchaus Praiosgefällig. Zudem hat ein Borongeweihter (meine ich) auch deine Prinzipientreue "wenn Kampf, dann mit Tötungsabsicht"

    Da es die Golgariten noch nicht gibt und dieser Ritter zum "normalen" Boroni geweiht ist und kein Golgarit ist, gibt es den Golgaritenmoralkodex noch nicht und es gilt der normale des Puniner Ritus.


    Prinzipiell habe ich ersteinmal entschieden, dass in seiner Heimat (Baronie) so eine Rechtsprechung sein mag, aber das sicherlich nicht auf ganz Aventurien zu verallgemeinern ist.

    Ist das so zu verstehen, dass der Ritter Geweihter und Baron ist? Vor dem Hoftag 1014 BF geht das so nicht, bis dahin ist Geweihten im MR kein Landbesitz gestattet.

  • Zitat von Schattenkatze

    https://www.orkenspalter.de/wcf/images/ava…tar-default.svg

    Ist das so zu verstehen, dass der Ritter Geweihter und Baron ist? Vor
    dem Hoftag 1014 BF geht das so nicht, bis dahin ist Geweihten im MR kein
    Landbesitz gestattet.

    Ich weiß nicht wie es bei ihm ist, er kommt aus Nostria habe ich gelesen und dort dürfen Geweihte und Magier sogar hohe Ämter betiteln, dort ist die Welt eben noch anders. Aber ich weiß nicht genau was wie wo genau greift.

  • Ich sehe ein, dass ein Teil meiner Aussagen zu allgemein gehalten sind. Ich bin mir aber fast sicher, das Weidner Straßenräuber vogelfrei sind.

    Meiner Meinung nach hat euer Boroni zwar rechtmäßig gehandelt, allerdings mit den falschen Argumenten. Geweihte sind nicht automatisch Richter. @Thorwen würde mich freuen, wenn du - unabhängig wo die Diskussion hingeht, später mal schreibst, wie ihr die Sache löst :)

    Da es die Golgariten noch nicht gibt und dieser Ritter zum "normalen" Boroni geweiht ist und kein Golgarit ist, gibt es den Golgaritenmoralkodex noch nicht und es gilt der normale des Puniner Ritus.

    Danke, da war ich mir nicht mehr ganz sicher.

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  • er kommt aus Nostria habe ich gelesen und dort dürfen Geweihte und Magier sogar hohe Ämter betiteln, dort ist die Welt eben noch anders.


    Ach, da steht es ja sogar. Aber wie ich schrieb: Das mit Geweihtenstatus und regierender Adliger gilt für das Mittelreich. Andererseits heißt es, das auch nach 1014 BF die Kirchen nur ungern sahen, wenn Geweihte den Vasalleneid schwören und ohne Erlaubnis der Kirche geht das auch nicht. Daher nehme ich an, das die Kirche als Institution das nicht nur für mittelreichische Geweihte so sieht, den mit einem Vasalleneid tanzt man als Geweihter in jedem Fall auf zwei Hochzeiten (weshalb ich es merkwürdig finde, dass die weltliche Herrschaft entscheidet, ob das geht oder nicht, wenn die Kirche das nicht erfreut).
    Aber das ist ohnehin ein anderes Paar Schuhe.

    Wenn dieser Ritter jedoch gar nicht Baron ist, stellt sich das Problem ohnehin in gar keinem Falle. Auch wenn Nostria zu den Ländern gehört, die die Unteilbarkeit der Zwölfe nicht akzeptiert haben.

  • Ist das so zu verstehen, dass der Ritter Geweihter und Baron ist? Vor dem Hoftag 1014 BF geht das so nicht, bis dahin ist Geweihten im MR kein Landbesitz gestattet.

    Also die Gruppe ist seit einer Weile am spielen, und der betroffene Charakter ist Junker des Reiches (Von Hal ernannt) und Emir von Khorestan (Sie haben sich das Emirat unter den Nagel gerissen und plagen sich u.a. noch mit dem Bey von Naggilah etc ab, die auch ein Stück vom Kuchen haben wollen). Die Nostrische Baronie ist an seinen älteren Bruder gefallen.
    Landbesitzer ist er also "nur" in den Tulamidenlanden, der Junkerstitel im Mittelreich ist mit keinem Land verbunden.

    @Sternenfaenger Kann ich machen, wobei vermutlich nichts direktes folgen wird, denn ihr We führt geradewegs aus dem Reich heraus. Evtl werden sie Donnerbach besuchen und dann geht es über Gashok und Neu-Lowangen nach Lowangen. Interessant wird es auf dem Weg noch darüber hinaus, das sie vermehrt Dualisten begegnen werden, die ihn als Diener des Wiedersachers ihres Herrn Praios ansehen werden und weil sie eine dualistische Magierin und einen dualistischen Praiosgeweihten suchen und zur Rede stellen wollen, die Hexen jagen.
    Sie wollen dem Treiben ein Ende bereiten und das wird wohl zu größeren Problemen führen.

  • Als Adliger UND Geweihter ist er oft die höchste Gerichtsbarkeit in der Nähe... Gut, als nostrischer Adliger ist das in einem sehr begrenzten Bereich, aber als Geweihter immer noch. Er muss natürlich als Geweihter erkennbar sein...

  • Als Adliger hat man aber auch keine oder keine nennenswerte Gerichtsbarkeit im Lehen eines anderen, und bei Geweihten ist das mit der Gerichtsbarkeit halt möglich, aber wie oben aufgeführt, nur begrenzt und mit Vorgaben.

  • Erstmal herzlich willkommen hier auf dem Orki. :)

    Regeltechnisch habe ich dazu nichts gefunden, aber die Pauschalisierung, Geweiht = sakrosankt halte ich für problematisch und auch die Verurteilung zum Tode.

    Wie schon von anderen geschrieben ist ein Geweihter keines Wegs Sakrosankt sondern wird meist ob der Ehrfurcht der ja doch sehr realen Götter nicht angegriffen. Allerdings ist es meist doch ein rechtliches vergehen, dass man entsprechend bestrafen kann. Das wird, wie Schattenkatze schon schrieb, je nach Gottheit des Geweihten anders ausfallen. Ein Tsa-Geweihter ist da sicher etwas Gnädiger als ein Boron-Geweihter.

    In diesem speziellen Fall ist der Charakter sogar nicht nur Geweiht sondern auch Adelig in mehreren Reichen, allerdings ist das Svellttal nahezu rechtloser Raum, jenseits des svelltschen Städtebundes. So wie ich das sehe ist der Räuber höchstwahrscheinlich vogelfrei also zum töten freigegeben, wenn nicht ist die Gegend so weit ich weis keinem Reich oder Herrscher zugehörig und somit ohne ordnende Macht nahezu rechtsfrei und somit würdie es ebenfalls keinen interessieren oder aber der Ritter verurteilt den Räuber aufgrund von 1. Räuber- und Wegelagerei, 2. tätlicher Angriff auf einen Geweihten, 3. Ketzerei (der Lobanger Dualismus wird nicht immer und überall gern gesehen und würde selbst von so manchem Praiosdiener als "schändlich hämmern an Deres Grundfesten" bezeichnet werden.

    In sofern denke ich, dass der Ritter das machen kann aber halt nicht unbedingt auf Grund dessen, dass er Geweihter ist. Viel mehr die Tatsache das es sich um ein Adligen und Geweihten in Personalunion handelt gibt ihn unter entsprechenden Umständen die Befugnis.

    insane inside

  • Also ich halte das für Selbstjustiz. Höchstens anwendbar fernab der Zivilisation.
    Ich denke auch , dass ein PRAiosgeweihter ihn nicht einfach gehängt hätte, da er ja nicht Executive und Judikative in einem ist. Sowas macht höchstens ein Bannstrahler.
    Also Fazit ist, dass diesem "Frevler" ein fairer Gerichtsprozess gemacht werden muss , auch wenn das Ergebnis natürlich schon feststeht. Zum Glück hat BORon nicht allzuviel gegen Mord, sonst müsste der Geweihte mMn mit karmalen Konsequenzen rechnen. Du solltest deinem Spieler/SC klarmachen, dass er gegen die Ordnung und Gerechtigkeit verstoßen hat. Wenn einer der SC aus dem Liebfeld oder dem Mittelreich kommt, dann sollte er ihm erklären, dass wir nicht im nostrischen sind, wo wohl jeder tun kann was er möchte.
    Sollte das in Weiden herauskommen, dann sollte der BORoni Ritter sich verantworten.....ohhh man...als Ritter Selbstjustiz. Was ist mit der Ritterehre in Nostria nur los???

    Straßenräuber sind so oder so Vogelfrei und können von jedem erschlagen werden. Wäre er ein Golgarit und gezwungen die Waffe zu ziehen wäre er sogar verpflichtet (!) sie zu töten. Natürlich ist ein Prozess immer schöner und gerechter wenn er machbar ist. Aber Räuber die Geweihte attackieren gehören hingerichtet (was nicht zwangsläufig von ihm bedeuten soll).

    "Ohne DSA5 hätte es Herr der Ringe nie gegeben" - H.P.Lovecraft

  • allerdings ist das Svellttal nahezu rechtloser Raum, jenseits des svelltschen Städtebundes.

    Die sind im MR laut Ausgangsbeitrag:

    Zum Ort: Dir Gruppe befindet sich noch in Weiden


    Und Adliger sollten sich dann an die örtlichen Adligen wenden, wenn was ist, und da nicht selber ein Gerichtsurteil fällen (schon gar nicht in Personalunion Richter, Henker und Ankläger). Ausnahme ist halt immer ein Vogelfreier.

    Wobei ich nicht weiß, ob ein Straßenräuber immer automatisch auch vogelfrei durch die Tat wird, oder ob nicht erst jemand offiziell (von den örtlichen Autoritäten) zum Vogelfreien erklärt werden muss, damit er diesen Staus hat.


    Wäre er ein Golgarit und gezwungen die Waffe zu ziehen wäre er sogar verpflichtet (!) sie zu töten.

    Alte Diskussion, haben wir bestimmt auch einen Thread zu: Es gibt auch die Auslegung mit der Waffe zum Töten ziehen, dass man damit die Bereitschaft eingeht und nicht zum Spaß antritt (und der andere auch wissen sollte, was auf ihn zukommt, wenn er es drauf anlegt), aber das heißt nicht, dass man jemanden, der sich ergibt oder hinfällt oder sich entwaffnen lässt, dann umbringen muss.
    Ich meine mich ebenso zu entsinnen, dass es an Boron ist zu entscheiden wann der Tod eines menschen ansteht und nicht der Mensch selber. Das würde sich ein Golgarit aber anmaßen, wenn er jemanden, der sich vor ihm auf die Knie wirft und ergibt, kurzerhand tötet. Ritterlich (und die sind einem Ritterorden nachempfunden) wäre es ebenfalls nicht.
    Aber das haben wir schon das eine oder andere Mal woanders.

  • Zitat

    Alte Diskussion, haben wir bestimmt auch einen Thread zu: Es gibt auch die Auslegung mit der Waffe zum Töten ziehen, dass man damit die Bereitschaft eingeht und nicht zum Spaß antritt (und der andere auch wissen sollte, was auf ihn zukommt, wenn er es drauf anlegt), aber das heißt nicht, dass man jemanden, der sich ergibt oder hinfällt oder sich entwaffnen lässt, dann umbringen muss.
    Ich meine mich ebenso zu entsinnen, dass es an Boron ist zu entscheiden wann der Tod eines menschen ansteht und nicht der Mensch selber. Das würde sich ein Golgarit aber anmaßen, wenn er jemanden, der sich vor ihm auf die Knie wirft und ergibt, kurzerhand tötet. Ritterlich (und die sind einem Ritterorden nachempfunden) wäre es ebenfalls nicht.

    Der Golgarit dient Boron, wenn er seine Waffe zieht dann um zu töten. Das soll zum einen natürlich vor unangemessenem herumgefuchtel und Drohen schützen, denn Boron droht nicht, aber es ist eine verbindliche Regel. Ebenso wie der ehrbare Zweikampf der Rondrianer. Die Grundsätze der Orden kaputtzureden um bequemer spielen zu können find ich äusserst stillos. "ich kämpfe nur ehrbar gegen Gegner die ich als ehrbar definiere " "das mit dem Töten ist mehr so eine Richtlinie , Boron sieht das nicht so eng" Das ist für mich keine Art einen religiösen Orden zu spielen.
    Ein Kampf ist für den Boroni etwas das man tut damit am ende einer tot ist.

    "Ohne DSA5 hätte es Herr der Ringe nie gegeben" - H.P.Lovecraft

  • Ich würd da mit Schattenkatze konform gehen.
    Erstmal gucken ob und wo ggf eine weltliche Gerichtsbarkeit vorhanden ist.

    Hat der Räuber den Geweihten denn erkannt? (ggf Wissen Religion)

    Wenn nicht ist es ggf trotzdem ein Angriff auf einen Geweihten, aber vll minderschwer.

    Dem Borongeweihten sollte nix nachteiliges passieren (vll ne Rüge) - ich kenn mich mit Boron aber auch nicht aus.

    Jemanden wegen ner Beleidigung hinzurichten find ich allerdings überzogen - O.K vll nicht für nen fanatischen Praioten.
    Was denn für Ketzerei?
    Also bei nem Paktierer hätte auch mein Phexgeweihter wenig Skrupel.

    Wer oder was stellt denn die Authorität des Geweihten in Frage?
    Er selber wohl nicht.
    N Gruppenmitglied? Was hat der denn auf Rechtskunde?
    Ein Bauer der zufällig Zeuge war? - der wird wohl froh sein, dass es nen Räuber weniger gibt und erst Recht nicht den Geweihten in Miskredit bringen.
    Ein anderer Räuber der entkommen ist? Der wird kaum vor Gericht gehen^^

    Verdammt ich komm grad hier mit dem Quoote nicht klar^^

    "Die Grundsätze der Orden kaputtzureden um bequemer spielen zu können find ich äusserst stillos. "ich kämpfe nur ehrbar gegen Gegner die ich als ehrbar definiere " "das mit dem Töten ist mehr so eine Richtlinie , Boron sieht das nicht so eng" Das ist für mich keine Art einen religiösen Orden zu spielen.
    Ein Kampf ist für den Boroni etwas das man tut damit am ende einer tot ist."

    Ein Ronni muß früher oder später abwägen ob er vll doch mal hinterhältig kämpft bzw von hinten angreift um die wehrlosen Bauern zu schützen. Er machts bestimmt nicht gerne, aber um ein leben zu schützen kann man vll doch mal gewisse Regeln übertreten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gast (16. März 2016 um 21:48)

  • Ich würd da mit Schattenkatze konform gehen.
    Erstmal gucken ob und wo ggf eine weltliche Gerichtsbarkeit vorhanden ist.

    Hat der Räuber den geweihten denn erkannt?

    Wenn nicht ist es ggf trotzdem ein Angriff auf einen Geweihten, aber vll minderschwer.

    Dem Borongeweihten sollte nix nachteiliges passieren (vll ne Rüge) - ich kenn mich mit Boron aber auch nicht aus.

    Jemanden wegen ner Beleidigung hinzurichten find ich allerdings überzogen - O.K vll nicht für nen fanatischen Praioten.
    Was denn für Ketzerei?
    Also bei nem Paktierer hätte auch mein Phexgeweihter wenig Skrupel.

    Gerade bei einem fanatsichen Praioten wäre das extrem schlechter Stil. Der sollte sich EXAKT an das Gesetz halten. Und da wird eher eine Schandstrafe fällig

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  • Da wir in unserer Gruppe jetzt auch den Fall hatten, dass unsere Praiosgeweihte mal kurzzeitig unter 0 LE geknüppelt wurde, würde mich interessieren, wo das automatische Mahl des Frevlers nachzulesen ist?

    Wie verhält sich das eigentlich, wenn Geweihte angegriffen werden, die als solche nicht zu erkennen sind?

  • Ich habe die Golgariten und Waffe ziehen in einem dazu bestehenden Thread aufgenommen und fortgeführt: Golgariten: Kampfauflagen


    wo das automatische Mahl des Frevlers nachzulesen ist?

    WdG, S. 24 (wie oben schon mal erwähnt). :)
    Daher dürfen Ronnies und Kories (im Kriegsfall) im Feld halt angegriffen werden ohne Mal. Bei inkognito reisenden Phexerls ist das zwar auch verboten, sie anzugreifen, aber es ist legitim glaubhaft zu erklären, dass man es nicht wusste und das kann als mildernder Umstand angerechnet werden.

  • Eigentlich hat Schattenkatze - mal wieder - alles richtig zusammengefaßt; auch in dne meisten Regionen Aventuriens ist Staat und Kirche getrennt, ein Geweihter untersteht damit der nächsthöchsten Instanz (Vorgesetzter, Baron, etc.) und darf nicht das Recht (außer -begrenzt- bei Praios - wie im schönen "Die Sonne im Herzen") in die Hand nehmen. Ein Geweihter der zur Selbstjustiz greift nähert sich scharf den Erzdämonen!
    Ein Geweihter unterleigt Bekleidungsregeln und müßte daher immer als solcher erkennbar sein ... naja, Phex ausgenommen :)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)