Göttliche Verständigung

  • EDIT Schattenkatze: Diese Diskussion wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.

    Meinungsverschiedenheit mit meinem SL:

    Funktioniert die "Göttliche Verständigung" zwischen Geweihten verschiedener Götter?
    Kann also z.B. eine Traviageweihte eine ihr zumindest namentlich bekannte Perainegeweihte (dann auf Grad III) mit der Liturgie erreichen?

    Die Formulierung in der Beschreibung von Grad IV - "wirkt auf Geweihte beliebiger existierender Tempel" [Hervorh. MER] - legt meiner Meinung nach nahe, dass Geweihte im Allgemeinen und nicht nur der eigenen Kirche gemeint sind.

  • Wir haben bisher die (nicht den :P )GV nur zwischen Geweihten derselben Kirche erlaubt, aber möglicherweise ist das falsch, denn weder im LL noch im WdG 255 gibt es dazu eine Einschränkung - mit der Ausnahme der niedrigsten Liturgiestufe natürlich.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Die Formulierung in der Beschreibung von Grad IV - "wirkt auf Geweihte beliebiger existierender Tempel" [Hervorh. MER] - legt meiner Meinung nach nahe, dass Geweihte im Allgemeinen und nicht nur der eigenen Kirche gemeint sind.

    Ob man das dann wohl auch auf außerzwölfgöttliche Götterdiener beziehen kann, bis hin zum Namenlosen :/

    »Leben ist Kampf und Kampf ist Leben, die Art, wie wir den Kampf führen, ist es, die uns erhebt oder verdammt!«

  • LL 166, Verbreitung: Zwölfgötterkult, Angrosch.
    LL 49 erwähnt die GV für den NL nicht, während z.B. LL 47 diese bei Kor aufzählt.
    Ist also mMn eindeutig geregelt, lässt mich aber über eine Änderung per Hausregel nachdenken, u.a. aus dem von @Marchiali angeführten Grund, NL-Geweihte könnten sonst IT viel zu einfach entdeckt werden.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • LL erwähnt für die NL-Geweihten überhaupt nur die NL-Liturgien, aber ich glaube nicht, dass das alles ist, was die haben ;) Ein NL-Geweihter ohne Heiliger Befehl wäre etwas merkwürdig für den GOtt der Herrschaft...

  • D'accord - nur sieht das Regelwerk es anders.
    Tante EDITh hat eben auf LL 183 gelesen, dass der HB "universell" als Verbreitung hat, NL-Geweihte können also durchaus unheilige Befehle aussprechen.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Ich habe nur " Aventurische Götterdiener " dazu . Da heist es: " ....Auf Stufe ÍII kann man auch andere, wenigstens namentlich bekannte Geweihte erreichen, auf IV Geweihte beliebiger existierender Tempel " .
    Die Tempel sehe ich schon als die des selben Gottes.
    1) Es ist ein karmaler Zauber der dan aber auf jede Person wirken sollte.
    Oder eben nur auf Personen die das auch können also andere Geweihte.
    2) Es wirkt nur in der Wirksphäre des selben Gottes. Das denke ich.
    Die neueren Setzungen zielen aber wohl auf Wischiwaschi-Götter die untereinander autauschbar sind. Das das zu Götterpersonen und Kleinklein an Zuordnungen nur als irdische Ilusion glaubhaft sein soll bestreite ich sehr.
    Für das Flair ist es auch tötend.
    Also ist für mich das Karma an den jeweiligen Gott gebunden.
    Oder die Telepathie wirkt auf wirklich jeden.
    Eine Art alveranische Wellenlänge könnte man sich auch ausdenken, sozusagen Empfang für alveranische Energiesendungen von Geweihten auf dem Alveransender ;) .
    Für mich zählt das persönliche Karma eines speziellen Gottes.

  • Ich halte die Beschreibung für recht eindeutig:
    Grad II geht an Vorsteher des Heimattempels
    Grad III ist ein namentlich bekannter Geweihter. Nicht nur der eigenen Kirche, denn das müsste als Einschränkung dabei stehen. Da kann der Ronnie auch den bekannten Hesindianer mit erreichen.
    Grad IV: Geweihte "beliebiger existierender" Tempel (WdG. S. 255)
    Beliebig sagt es schon: Es ist beliebig. Sonst würde da 'beliebige Tempel der eigenen Gottheit/Kirche' stehen.

    Der Text ist in AG und WdG soweit identisch, wie Du aus AG zitierst, und in beiden Fällen in meinen Augen eindeutig, dass sich außer Grad II mit den Nachrichten auch Geweihter außerhalb des Heimattempels und dessen Vorsteher erreicht werden können.

    Liturgien wirken ja auch nicht nur auf Personen, die die gleiche Hauptgottheit haben wie der wirkende Geweihte. Liturgien wirken auf die Ziele, die der Geweihte benennt. Ich wüsste nicht, warum die Verständigung da anders sein sollte und generell nur auf die eigene Kirche beschränkt sein sollte.
    Zumal man die Grade ja einzeln kaufen muss und nicht einfach auf die anderen genannten Wirkungen hochstufen kann, wenn man Grad II hat.

  • Es gibt einen Präzedenzfall aus Alptraum ohne Ende.

    Spoiler anzeigen

    Die Traviageweihte Mutter Linai erhält eine GV von der Tsa-Geweihten Laniare über ihren eigenen Todesaugenblick.

    Der Haupttext der DSA 4.1-Neuauflage spricht wortwörtlich von der "Gabe GÖTTLICHE VERSTÄNDIGUNG."

    Meine Lieder, die klingen nach Wein, und meine Stimme nach Rauch; mag mein Name nicht Orpheus sein, mein Name gefällt mir auch.

    Aktuelle Spielrunden:

    DSA: 7G - Bastrabuns Bann (SL)

    DSA: Rhetorischer Sesselbrand (SL)

    DSA: Die Silberne Wehr (Söldner)

    D&D: Tchazzars Rückkehr (SL)

  • Die Ableitung ist ja vom eigenen Heimattempel. Dan sind die nächsten anderen, eben die der Tempel des eigenen Kultes. So wie sich ja auch die Liturgien nur auf den eigenen Gott beziehen. Ist das eine allgemeine Wirkung wirkt es auf jeden zb den bekannten Bäcker.
    Eindeutig ist es jedenfalls nicht. Die Kentnis der Lithurgie scheint beim Empfänger auch nicht verlangt zu werden.
    Das gemeinsame Alveran mag als Verbindungsgrund für Geweihte sonst unterschiedlicher Götter etwas Nähe schaffen.
    Da es aber mit dem eigenen Kultbezug anfängt gilt das eher für die nächstliegenden Erweiterungen genauso.
    Das Karma von Travia ist nicht das von Peraine, hatt also mit ihr nichts zu tun.
    Ich würde das vielleicht aus der besagten gemeinsamen alveranischen Karmanutzung an sich, zur 12er Gemeinschaft und der Liturgiekentnis also Technikkenntnis, eine seltenere Ausnahme bei gut bekanten Geweihten oder Glück das mal Kultübergreifend zulassen.
    Normal aber nur im Gotteskontext mit denselben Karma.

  • Ich kann mich ebenfalls an einen Präzedenzfall aus der 7G erinnern, als ein gewisser Firuni Kontakt mit einer gewissen Rondrianerin aufnimmt.

    Was ist an "beliebig" nicht beliebig?

    Du bastelst Dir da eine reine Hausregel. Das sei zwar gewährt, das machen viele Gruppen, aber offiziell ist es nicht. Der Rahjani kann einen Heilsegen auf den Goblin sprechen, der nicht mal bei den 12 Göttern initiiert ist, geschweige denn den Heilsegen selber kann oder an Rahja glaubt.
    Wenn eine Liturgie nur wirkt, wenn jemand initiiert ist, oder die Liturgien auch selber kann oder gar der Kirche angehören muss, um Nutznießer zu sein, wären Liturgien, die nicht auf den Geweihten selber wirken, recht nutzlos.
    Die Göttliche Verständigung ist dazu eine der allgemeinen Liturgien und nicht einer Kirche zugeordnet.

  • Das es sich aus dem reinen Heimattempel und nur Geweihte abbleitet ist das Nächstliegende schon ein Tempel vom eigenen Gott.
    Sonst fehlt der Hinweis auf jedweden Geweihten der diese Liturgie beherrscht.
    Sonst hiese es besser " erreicht man jede beliebige vertraute Person ". Bei anderen Liturgien heist es auch "Personen ".
    Hier nur von "Tempeln und Geweihten " .
    Andersgöttliche Geweihte haben aber wenn nur diese Technik der Telepatie-Liturgie gemeinsam. Dieser Hinweis fehlt aber im Text.
    Gut, das Beispiel aus einem Ab bestätigt das immerhin. Kann aber auch eine Ausnahme sein und es wäre nicht das erste Ab mit Abweichungen.
    Da die Liturgie aber dem ganzen nach nur auf Geweihte wirken soll hinkt der Vergleich mit sonstigen allgemeinen liturgischen Wirkungen auf jeden Person zb auch schon wieder.
    Ist es nicht die Technik wäre sowas wie ein 'Alveransender' das einzige Verbindende gegenüber allen Geeihten ohne diese Liturgie. Das ist aber erst von mir konstruiert und nicht sehr naheliegend.
    Also mag es mit fremdgöttlichen Geweihten über die Technik funktionieren, meinetwegen.

  • Das haben wir in der Gruppe auch schon disktuiert, denn die von Schatti zitierte Regel ist uneindeutig. Denn man könnte ja annehmen, dass es grundlegend immer um die eigene Kirche geht. Unsere Einigung war bisher: Nur eigene Kirche.

    Unterfrage war bei uns: Was ist zwischen Rondrakirche und Amazonenkirche?

  • Schwertbund und Amazonenkirche sind zwei verschiedene Kirchen.

    Der "empfangende" Geweihte muss die Liturgie nicht beherrschen und auch nicht gerade zufällig einsetzen. Empfang geht immer, Absenden erfordert Liturgie.
    Ich finde den beliebigen Tempel und namentlich bekannten Geweihten eindeutig genug. Gerade unter Berücksichtigung wie der genannten Präzedenzfälle, dier kirchenübergreifend sind.

  • Gleiche Primärliturgie, also gleicher Gott. Auch Al'Anfa und Punin haben dieselbe Primärliturgie.

    Du darfst nicht zwischen Kirchen unterscheiden, sondern zwischen Göttern. Allerdings bedeutet das gleichzeitig, dass man als Geweihte auch mit so einigen Echsen kommunizieren könnte ;)

  • Wenn der empfangende nicht die Liturgie beherrscht kann auch die Kraft des Tempels entscheidend sein ! Ja, den davon ist ja auch strenggenommen eigentlich nur die Rede im Text.
    Irgendein Geweihter, noch dazu ohne Liturgiekentnis hatt kein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Normalos außer der vielleicht verbindenden Nutzung der alveranischen Energie die dan wie ein Empfänger wirkt. Da wäre das Wort " eine bekannte Person" passender wenn das also nur vom darin grade aktiven Geweihten kommt. Wenn die Lithurgie auf das Karma wie einen Funkkanal des Karma reagiert dan mag das wie gesagt Geweihte dazu prädistinieren.
    Sonst haben Geweihte von zwei unterschiedlichen Göttern keine automatischen Verbindungen zueinander.
    Außerdem mag das genannte Ab schon von der der jetzigen DSA-Redaktion geprägt sein. Da mehren sich Widersprüche zwischen definitiv kosmischen dan wieder angeblich nur Irdischen mit viel Blabla. Aber klar, wenn ich das dort verinerlicht habe kenne ich es eben so.

    Ich würde es so interpretieren:
    Am Anfang dominiert die Energie des Heimattempels als Empfänger. Da ist vom Tempelvorsteher die Rede. Als Liturgiekenner, was bei hohen Geweihten naheliegt ? Dan bei Steigerung kann man gezielt einzelne Geweihte dort anrufen.
    Dan fremde Tempel. Dan fremde Geweihte. Aber eher vom eigenen Gott
    Von mir aus dan auch Irgendwen den Derjenige kennt wenns den Glücklich macht.....;)

  • Das der Empfänger die Liturgie beherrschen muss (oder gar auch gleichzeitig anwenden) steht aber nirgendwo. Ebenso wenig, dass der namentlich bekannte Geweihter (der kein Vorsteher sein muss, einfach nur ein Geweihter) gerade in seinem Tempel sein muss und sonst die Nachricht im Karma-Limbus verschwindet oder auf Anwesenheit im Tempel wartet. um ausgeliefert werden zu können.

    Da auch wieder Verweis auf die genannten Präzedenzfälle: In beiden weiter oben genannten Fällen waren die Empfänger nicht im Tempel.
    Die 7G stammt noch aus DSA 3 Zeiten.

    Die Steigerung ist aber Vorsteher des Heimattempels (wobei ich nicht voraussetze, dass der gerade im Tempel sein muss), dann der namentlich bekannte Geweihte (die nicht im Heimattempel sein müssen), dann Geweihte beliebiger Tempel (also fremde Geweihte).

  • Doch genaugenommen wird immer ein Tempel genannt.
    " ... an den HEIMATTEMPEL senden wo die Worte von der TEMPELvorsteherin oder derjenigen Geweihten gehört werden, die sie geweiht hatt ( oder aber deren Amtsnachfolgerin )"
    Eindeutig betonter Tempelbezug mit den ja eher nur dort tätigen/ örtlich gebundenen Vorstehern ! Oder der implizierten Lithurgiekenntnis derselbigen. Wozu wirds sonst so genannt ?
    " Auf Stufe 3 kann man auch andere, wenigstens namentlich bekannte Geweihte erreichen,
    auf (Stufe)4 Geweihte beliebiger existierender TEMPEL " .
    Als Synoym für typische Orte von Geweihten ? Oder weil doch ( auch bei fremden Geweihten ) ein Tempel mehr Karma bündelt ?
    Bei Stufe 3 haben wir also auch ungebundene Geweihte des eigenen Gottes oder bekannte eines fremden Gottes. Bei 4 dan Tempel anderer Geweihter ( oder eben diese allgemein ) .
    Mir ist es im Grunde egal und man mag es wie gesagt individuel unterschiedlich auslegen.

  • Ja, in der Tat. Es wird auch ein "beliebig existierender Tempel" genannt, der aber nach Deiner Lesart ein "beliebiger Tempel, aber in jedem Fall einer der eigenen Kirche" ist.
    Es wird auch "namentlich bekannte Geweihte" genannt, ganz ohne Definierung, ob es ein bestimmter Tempel sein muss, ein bekannter Tempel, ein Tempel der eigenen Kirche.

    Der einzige Tempel, der fest definiert ist, ist der Heimattempel der Grundvariante der Liturgie. Bei dem kann es in meinen Augen laut Beschreibung diskussionswürdig sein, ob der Geweihte gerade im Tempel sein muss, oder ob nicht einfach nur der Vorsteher dieses Tempels an sich gemeint ist (der auch gerade vor dem Tempel die Morgensonne genießen kann).
    Das gilt auch für Grad IV, da kann es an alle Geweihte gehen, die gerade im Tempel sind, oder alle Geweihten, die diesem Tempel fest angehören. Wobei ich laut der Formulierung auch die Geweihten als Ziel herauslese, nicht die Geweihten an einem bestimmten Ort.

    Bei den beiden anderen Varianten steht nichts dabei, dass da irgendwer in einem bestimmten Tempel auch sein muss, da es laut Beschreibung an den Geweihten geht.

    In den beiden genannten offiziellen Präzedenzfällen sind es Geweihter unterschiedlicher Kirchen, die beide nicht in einem Tempel waren (weder Heimattempel, noch Tempel der eigenen Gottheit oder Tempel einer anderen Gottheit).