EDIT Schattenkatze: Dieses Thema wurde aus den Kleinigkeiten ausgegliedert.
Ok jetzt wirds ein bisschen Kompliziert: Angenommen ich will mich nur mit einer Drachenklaue bewaffnet gegen einen Schwertkämpfer stellen. Ich beherrsche Eisenarm, Binden und Entwaffnen sowie den Mercenario.
Erste Frage: Gelte ich in diesem Fall als unbewaffnet, bekomme also -2/-1?
Nun will ich meinen Gegner entwaffnen. Zum einen steht beim Eisenarm (WdS. S 91), das Binden und Entwaffnen bei Kenntnis der SFs auch im unbewaffnetten Fall möglich sind, aber um 4 Punkte zusätzlich erschwert werden sollten. Zum anderen steht im Aventurischen Arsenal S. 98 zur (normalen) Drachenklaue, das mit ihr auch Binden und Entwaffnen erlaubt ist. Mir ist klar, dass das AA veraltet ist...
Zweite Frage: Darf ich in der Konstellation aus der Parade und dem Angriff heraus Entwaffnen benutzten, und wäre Entwaffnen und Binden um die +4 aus dem Zusatz-Satz zu Eisenarm erschwert oder nicht?
Kleine Anmerkung: In diesem Fall wird die Drachenklau nicht als Parierwaffe genutzt.