Die Zwölfe zum Gruße, ehrenwerte Orken! (mir sträubt sich die Feder bei einer solchen Anrede )
Da ich zum Thema nur etwas im Archiv gefunden habe und dort meine Frage nicht beantwortet wurde, eröffne ich hier einen neuen Thread. Ich hoffe, das geht in Ordnung (bin neu hier und kenne die Gepflogenheiten noch nicht).
Die Situation ist folgende:
Die Gruppe hat einen (Hoch)Verräter gefangen genommen, der einen Anschlag auf Irmegunde von Rabenmund, Fürstin von Darpatien, verübt hat, und der zu den Borbaradianern übergelaufen ist.
Der Verräter wird ihr persönlich vorgeführt, damit sie das Urteil über ihn spreche. Anwesend ist auch der Oberste des Ordens vom Bannstrahl, Hagen von Föhrenstieg, der aus anderen Gründen an der Verurteilung des Mannes ein Interesse hat.
Meine Frage nun:
1. Wer spricht das Urteil?
2. Wie fällt das Urteil aus? Klar ist erstmal, dass es da nur eine Strafe geben kann: Tod. Unklar ist mir, ob der Angeklagte das Recht auf einen ehrenvollen Tod hat (durch das Schwert) oder nicht.
Was meint ihr?
Für eure Antworten danke ich euch!
Traumweber