Rechtsprechung in Aventurien

  • Die Zwölfe zum Gruße, ehrenwerte Orken! (mir sträubt sich die Feder bei einer solchen Anrede ;) )

    Da ich zum Thema nur etwas im Archiv gefunden habe und dort meine Frage nicht beantwortet wurde, eröffne ich hier einen neuen Thread. Ich hoffe, das geht in Ordnung (bin neu hier und kenne die Gepflogenheiten noch nicht).

    Die Situation ist folgende:
    Die Gruppe hat einen (Hoch)Verräter gefangen genommen, der einen Anschlag auf Irmegunde von Rabenmund, Fürstin von Darpatien, verübt hat, und der zu den Borbaradianern übergelaufen ist.
    Der Verräter wird ihr persönlich vorgeführt, damit sie das Urteil über ihn spreche. Anwesend ist auch der Oberste des Ordens vom Bannstrahl, Hagen von Föhrenstieg, der aus anderen Gründen an der Verurteilung des Mannes ein Interesse hat.
    Meine Frage nun:
    1. Wer spricht das Urteil?
    2. Wie fällt das Urteil aus? Klar ist erstmal, dass es da nur eine Strafe geben kann: Tod. Unklar ist mir, ob der Angeklagte das Recht auf einen ehrenvollen Tod hat (durch das Schwert) oder nicht.
    Was meint ihr?

    Für eure Antworten danke ich euch!

    Traumweber

    wir halten noch immer / die wolkenfäden fest in den händen / das versprechen: ich webe dir ein kleid aus traum und dunst und zuversicht / damit du es schön warm hast / im augenblick der zählt

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  • Zu 1: Die Fürstin als Gerichtsherrin, oder ein von ihr ernanntes Gericht.

    Zu 2: Nach lokalen Gepflogenheiten, wahrscheinlich der Strick, evtl. auch Scheiterhaufen oder Ertränken. Ein Borbaradianer hat gewiss keinen Anspruch auf eine "ehrenvolle" Hinrichtung.

    Franke, zurück im gelobten Land

  • Hehe, schöne Situation...

    Noch einige Fragen:

    1. War er "nur" Borbaradianer oder ist er nebenbei auch noch Paktierer, hat er in irgendeiner Art und Weise schwer gefrevelt?

    2. Hochverräter an wem? Darpatien oder Reich? Bezieht sich das Hochverräter allein auf den Anschlag oder ist der Anschlag am Ende nur, was ihn dann entlarvt hat?

    3. Wann seid ihr denn?

    4. Welchem Stand gehört der Verräter an?

    Prinzipiell: Richten tut ein Richter, wenn keiner da ist der Lehnsherr, wenn der nicht da ist ein Praiosgeweihter (die,so vorhanden natürlich immer beraten), wenn von denen keiner da ist, jeder andere Geweihte. Wenn ich mich recht entsinne müsste das in etwa die Rangfolge an richtenden Personen sein.

    Ausnahme davon sind:

    - Magier (Gildengericht)
    - Verbrechen gegen Kirchen/von Geweihten (Kirchengericht/Inquisition)

    Zur Todesstrafe: Hmm, dumme Sache, den einzigen anderen "Hochverräter" meinen Karriere haben meine Helden im Kampf getötet...also aus dem Kopf wüsste ich da jetzt keine einheitliche Strafe...wobei...ich glaube meine Helden hätten den auch festsetzen können und er wäre von Rohaja durch das Schwert gerichtet wurden...demnach: Schwert für Adlige, wenn ich mich jetzt richtig erinnere...ich kann das bei Gelegenheit nochmal nachschlagen :laechel:

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • Wenn es sich so sträubt, dann schreibe es doch nicht. *g* Mit-Orkis, Orkis ...^^

    In der GA ist ein Kapitel über Rechtsprechung drin.
    Hoch-Verrat ist ein Schwerverbrechen, für Schwerverbrechen ist eigentlich das Hochgericht zuständig, das bei den Grafen liegt, Provinzherren (also in diesem Fall die Fürstin) werden bei Adelsverbrechen aktiv, aber Hoch-Verrat ist wiederum dem Reichsgericht zugehörig.
    Also müsste der Mann vor ein Reichsgericht gestellt werden, das vom Monarchen einberufen wird.

    Recht auf Tod durch Schwert haben nur Adelige, nicht-Adelige werden gehängt im Falle der Todesstrafe. Leugnen von göttlichen Wahrheiten (wozu Borbaradianismus wohl zählen dürfte) und Hochverrat sind für sich jeweils Schwerverbrechen. Übliche Strafen für Schwerverbrechen sind: sehr häufig Zwangsarbeit in Bergwerk, Steinbruch oder Strafkolonie, aber auch lange Haft und Geldstrafen, auch gerne in Begleitung von Brandmarkungen, Todesstrafe ist nicht die Regel, aber auch nicht selten. Wenn anschließend die Leiche verbrennt wird, gilt dies als straf verschärfend.
    Aber Borbaradianer, Verräter und versuchter Mörder wird wohl sehr wahrscheinlich auf ein Todesurteil hinauslaufen.

  • Ehny

    Zitat

    1. War er "nur" Borbaradianer oder ist er nebenbei auch noch Paktierer, hat er in irgendeiner Art und Weise schwer gefrevelt?


    nein, Paktierer ist er nicht, hat aber Unterstützung von einem solchen

    Zitat

    2. Hochverräter an wem? Darpatien oder Reich? Bezieht sich das Hochverräter allein auf den Anschlag oder ist der Anschlag am Ende nur, was ihn dann entlarvt hat?


    bezieht sich erstmal auf den Anschlag an der Fürstin, wobei ich auch Borbaradianismus als Hochverrat betrachte

    Zitat

    3. Wann seid ihr denn?


    1027 BF

    Zitat

    4. Welchem Stand gehört der Verräter an?


    Adel, ehem. hochrangiger Militär in der darpatischen Armee

    Zitat

    Prinzipiell: Richten tut ein Richter, wenn keiner da ist der Lehnsherr, wenn der nicht da ist ein Praiosgeweihter (die,so vorhanden natürlich immer beraten), wenn von denen keiner da ist, jeder andere Geweihte. Wenn ich mich recht entsinne müsste das in etwa die Rangfolge an richtenden Personen sein.


    genau da sehe ich einen Konflikt: wer steht denn im Rang höher: der Oberste des Bannstrahl-Ordens oder die Fürstin? Aus ihrer Sicht haben beide einen gewichtigen Grund, den Verbrecher zu verurteilen.

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  • Zitat von "Traumweber"

    genau da sehe ich einen Konflikt: wer steht denn im Rang höher: der Oberste des Bannstrahl-Ordens oder die Fürstin? Aus ihrer Sicht haben beide einen gewichtigen Grund, den Verbrecher zu verurteilen.

    Kommt auf das Verbrechen an, deshalb hab ich nachgefragt :laechel:

    In diesem Fall liegt an sich "nur" ein weltliches Verbrechen vor, demnach das zuständige Gericht in Darpatien/Rommilys, dass von Irmegunde eingesetzt wurde. Da ist kein Konflikt, wenn der Herr kein Paktierer oder etwas von der Größenordnung war (nur weil man ein Interesse an einer Verurteilung hat, darf man ja die Ordnung nicht übergehen...um mal gleich ein Argument zu liefern,für den Fall, dass sich der Herr Bannstrahler da echauffiert :zwinker: )

    Als Strafe dann, wie Schattenkatze schon sagte, weil er adlig ist, das Schwert.

    Der Himmel hat dem Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten des Lebens drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen.

    - Immanuel Kant

  • In diesem Fall ist es natürlich wichtig, wie die beiden Rechtsinstanzen zu einander stehen (auch persönlich): Ist es eher ein Verhältnis der Konkurrenz? Dann kann sich in dieser Frage gar ein eigener Rechtsstreit entzünden, denn auch im Mittelreich ist kodifiziertes Recht eine lückenhafte und widersprüchliche Sache, im Grunde kann man jederzeit auf gewohnheitsrechtliche Allgemeingüter, traditionsrechtliche Sonderbefugnisse, obskure Präzedenzfälle (aus echten oder gefälschten Uralt-Urkunden) verweisen. Möglicherweise kann dann nur eine noch höhere Instanz (evtl. die Reichsregentin?) darüber entscheiden, wer richten darf - was dem Borbaradianer sicherlich gut gefällt, immerhin gewinnt er Zeit für Fluchtpläne...

    Wenn die beiden sich irgendwie einig sind, kann man sich vielleicht dazu entschließen, dass der Bannstrahler die Vergehen gegen die praiosgefällige Ordnung richtet (Hämmern an den grundfesten Alverans durch praktizierten Borbaradianismus) und die Fürstin das politische Verbrechen (Hochverrat). Dann kann man sich noch streiten, welche Todesstrafe zuerst verhängt wird...

    Der Adlige hat meines Wissens nach auch beim abscheulichsten Verbrechen das Recht auf das Schwert (zuerst). Im Mittelalter gab es aber meines Wissens auch die Sitte, zwei- oder dreifache Todesstrafen zu verhängen - also erst enthaupten, dann vierteilen und am Schluss in einem Sack in den Fluss. Das galt als besonders entehrend.

  • habe nochmal nachgelesen, aber so ganz eindeutig ist das dort nicht . Laut GA dominieren in Darpatien die Inquisitionsgerichte,

    Zitat


    ...das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß wider die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst.... verteidigt werden muss.


    wobei die Ankläger oft von Praiosgeweihten gestellt werden aber nicht müssen.

    Aus euren Antworten ziehe ich erstmal den Schluss, dass der Angeklagte durch das Schwert gerichtet wird und evtl. als strafverschärfend sein Leichnam verbrannt wird.
    Da ich Hagen v. Föhrenstieg als einen für einen Bannstrahler ungewöhnlich besonnenen Mann sehe, wird er der Fürstin beratend zur Seite stehen und ihr den Vortritt bei der Verkündung des Urteils lassen.

    Danke an alle,
    Traumweber

    wir halten noch immer / die wolkenfäden fest in den händen / das versprechen: ich webe dir ein kleid aus traum und dunst und zuversicht / damit du es schön warm hast / im augenblick der zählt

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  • Gab es nicht auch für Hochverrat und insbesondere auch sowas wie "Rütteln an der göttergefälligen Ordnung" als (vermutlich besonders schlimme) Strafe den Verlust des bisherigen Standes? dann würde er nicht einmal mehr das Recht auf Tod durch Enthauptung haben.

  • Da würde ich eher sagen, dass man "mehrfach" die Todesstrafe verhängt: erst köpfen, dann verbrennen. Erst köpfen, dann vierteilen etc. Aus Sicht eines Aventuriers dürfte das wesentlich drastischer sein, als ihm den Stand abzuerkennen und zu hängen.

    Zumal: einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus :zwinker: . Ich denke einfach nicht, dass der Adel allzu sehr darauf aufmerksam machen möchte, dass man ihnen durchaus ihren Stand auch wieder aberkennen kann... :zwinker:

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    - Immanuel Kant

  • Zitat

    Gab es nicht auch für Hochverrat und insbesondere auch sowas wie "Rütteln an der göttergefälligen Ordnung" als (vermutlich besonders schlimme) Strafe den Verlust des bisherigen Standes?


    Nicht, dass die GA wüsste. Wenn man eine besonders schwere Strafe verhängen möchte, dann Todesurteil (beim Adeligen durch das Schwert) und anschließend verbrennen.
    Man kann Auszeichnungen, Ehren, verliehene Titel aberkennen, aber ich wüsste keinen Präzedenzfall, dass mal einem Adeligen sein Geburtsrecht aberkannt worden wäre.

  • Oha, dann mal die Frage: was ist mit Familienausschluss? Diesen Präzedenzfall gibt es ja mit Answin und einigen anderen nun. Welchen rechtlichen Stand hätte so jemand?

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  • @Katze: Aberkennung von Adelstiteln müsste schon gehen. Schließlich kann man seinen Titel (und das zugehörige Lehen) auch verzocken (Raidris Urahn). Hat man keine höheren Lehen mehr, ist man allenfalls noch ein einfacher Edler. Oder man denke an die Könige von Weiden in bosparanischer Zeit, die zum Herzog degradiert wurden. Die komplette Aberkennung des Adelsstandes ist mir aber auch noch nicht begegnet.

    Franke, zurück im gelobten Land

  • Aberkennung des Adelsstandes (und damit Tod durch den Strang, wenn nicht unangenehmeres) halte ich gerade bei Verbrechen wie Hochverrat für gar nicht so unwahrscheinlich.

    Jeder Mensch ein Magier!
    Avatar by Tacimur

  • Entschuldigt, ich habe auch eine kurze Frage die mir beim lesen kam:

    Zitat von "Schattenkatze"

    [...]Leugnen von göttlichen Wahrheiten

    Wie verhält sich dies z.B. bei Elfen, speziell den Firnelfen, die doch Götter ablehnen, oder den Magierphilosophen. Unterm Strich leugnen viele von den Gruppierungen doch fundamentale "Göttliche Wahrheiten", oder sind sie durch ihre spezielle Rechtssprechung (Tralloper Vertrag/Codex Albyricus) geschützt?

    Gruß,
    Der Taugenichts

  • Als Magierphilosoph hat man drei Möglichkeiten:
    Entweder man ist ein extrem prominentes Mitglied der Gilde, welches von dieser gedeckt wird (Chef von Punin zum Beispiel)
    oder man hält den Ball flach und geht nicht mit seinen Ansichten hausieren
    oder man freundet sich damit an, im Zentrum der nächsten öffentlichen Grillparty zu stehen.

    Für die Elfen ist erstmal der Tralloper Vertrag zuständig, der das gröbste abbiegen sollte. Ansonsten sind die meisten Elfen ja durchaus der Ansicht, dass Götter als mächtige Wesen existieren, nur verehren tun sie sie nicht - womit die menschlichen Geweihten auch kaum Probleme haben, da sie im Allgemeinen die Elfen eben auch als "was anderes" und nicht direkt im Zuständigkeitsbereich der Götter betrachten. Erst wenn ein Elf längerfristig und trotz entsprechender Warnungen versucht, einen Menschen davon zu überzeugen, dass Götterverehrung eine doofe Idee ist, wird es kritisch.

    Jeder Mensch ein Magier!
    Avatar by Tacimur

  • Bevor ich einen neuen Thread aufmache (und der Titel ja so schön allgemein gehalten ist ^^), stelle ich mal an dieser Stelle mein Problem dar:

    Situation: ein Andergastscher Söldner, der zusammen mit einer novadischen Karawane auf dem Weg in die Khôm war, wurde von einem übereifrigen almadanischen Oberst aufgehalten und wegen des Verdachts auf Spionage durchsucht. Dabei äußerte der übereifrige Oberst den Verdacht, daß es kein Zufall sein könnte, daß ein Andergaster Söldner (schwer bewaffnet) mit den Novadis kungele und unterstellte einfach mal, daß es sich hier um den Versuch einer "gegen das Reich gerichteten Allianz mit den Ungläubigen" handele. Er wollte den Söldner deshalb mitnehmen. Unglücklicherweise ließ sich das der Söldner nicht gefallen, und versuchte erstmal, sich freizukämpfen. Er erlag allerdings dann der Übermacht und wurde 'offiziell' vom Oberst festgenommen.

    Die Frage ist nun, was passiert denn jetzt? Würdet ihr ein Gerichtsverfahren für angebracht halten oder das ganze eher anders regeln? Bzw. wie würde so ein Verfahren aussehen? Wer tritt als Kläger auf und vor allem: wer sitzt zu Gericht? (Die ganze Sache spielte sich unweit von Punin ab).

    Ich danke für Ideen :lach:

    Meine Lieder, die klingen nach Wein, und meine Stimme nach Rauch; mag mein Name nicht Orpheus sein, mein Name gefällt mir auch.

    Aktuelle Spielrunden:

    DSA: 7G - Bastrabuns Bann (SL)

    DSA: Rhetorischer Sesselbrand (SL)

    DSA: Die Silberne Wehr (Söldner)

    D&D: Tchazzars Rückkehr (SL)

  • Verschiedene (hoch-)adlige "Hochverräter" wurden mit Verbannung bestraft (Rabenmunds, Yppolita v. Gareth).
    Der Meister des Bannstrahls wird sich wohl überlegen, wie weit er sich politisch engagiert.

    Der "Konflikt" ist doch, ob sich weltliche oder kirchliche Mcht die Lorbeeren für diesen Verräter ans Haupt steckt ^^

    "Früher" wäre man da nicht so zimperlich gewesen. Da hätte mal schnell ein Scheiterhaufen gebrannt und gut isses.

    Ich bin nicht der, für den ihr mich haltet, denn ihr könnt nur Euere Meinung akzeptieren, aber ich werde noch existieren wenn ihr längst an Euch selbst verbrannt seid.

    "Wer seid Ihr, daß ihr das wagt!" fragte der Herzog. "Der Herr der Welt" antwortet eine weibliche Stimme...

  • Also, das Verbrechen für das er letztendlich angeklagt werden dürfte ist "Angriff auf Offizier". Hochverrat kann er als Andergaster an Almada schon einmal überhaupt nicht begehen, da er kein Almadaner ist (ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der Söldner auch irgendwie beweisen kann, dass er kein Almadaner ist...aber das muss eure Runde dann abklären). Demnach bleibt es bei etwas in Richtung Körperverletzung oder so. In keinem Fall ein todeswürdiges Verbrechen, wohl aber eines, auf das eine saftige Strafe folgen könnte. Ich denke mal es wird auf ein paar Jahre im Steinbruch hinauslaufen, so mal geschätzt.

    Anders sieht es natürlich bei Sachen wie "Spionage" oder "Verschwörung zu..." aus. Da kommt es ganz darauf an, wie der örtliche Richter so drauf ist. Das kann von Haft bis Todesstrafe so ziemlich alles sein. Das Problem ist, dass Strafen nicht gleichmäßig sind. Z.B. Alberniakonflikt: Isora und Invher sind beide wegen Hochverrats verurteilt wurden, die eine hat jetzt keinen Kopf mehr, die andere lebt für den Rest ihres Lebens unter Hausarrest, Invers Mann wurde ebenfalls für das gleiche Verbrechen hingerichtet, aber das, weil es politisch motiviert war ihn hinzurichten (Zeichen guten Willens an das Horasreich). Ein Verbrechen kann also sehr unterschiedlich bewertet werden, demnach hast du das Strafmaß in der Gruppe auch relativ gut in der Hand.

    Die Zuständigkeit müsste ich raten: örtlicher Baron/der von ihm bestellte Richter sollte dafür ausreichen.

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    - Immanuel Kant

  • Ja, das dachte ich mir auch. Zumal diese Spionagesache ohnehin etwas hahnebüchen ist (und im Prinzip nur der Phantasie des etwas übereifrigen Obersts entsprungen ist). Du meinst der örtliche Baron wäre zuständig? Erspart natürlich viel Ärger ^^. Effektiv gesehen frage ich mich dann nur noch, wer hier anklagt; es ist ja schließlich sozusagen ein "Verbrechen gegen den Staat", damit gegen die göttliche Ordnung. Wäre die Praioskirche als Ankläger involviert (ergo Inquisitionsverfahren) oder reicht ein Schiedsgericht, in dem der Oberst die geschädigte Partei vertritt?

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    Aktuelle Spielrunden:

    DSA: 7G - Bastrabuns Bann (SL)

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