Phex und Praios zum Gruße,
ich sehe mich in meiner Spielrunde vor einer Herausforderung, habe schon etwas recherchiert, bin aber noch zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen.
Die Situation:
- Person A (Horasier Freier) und Person B (albernische freie Bäuerin) treffen eine Vereinbarung und halten diese in einem "Vertrag", der von beiden unterschrieben wird, schriftlich fest.
- Inhalt des "Vertrags": Person A und B bilden eine Interessengemeinschaft, bei der Person A die Verantwortung übernimmt aber dafür auch die Rolle des Anführers übernimmt und bestimmen soll, was im Rahmen der Ermittlung wann genau getan wird und wie mit eventuellen Beweisstücken/Funden umzugehen ist.
- Die Ermittlungen finden in der Stadt Winhall statt, aus der weder der Person A (Horasier) noch Person B (Dorf in einer anderen albernischen Baronie) kommen.
Fragen:
- Welche rechtliche Kraft hat ein solcher "Privat-Vertrag"? Kann eine Privatperson aus dem Ausland (Horasreich) überhaupt einen bindenden Vertrag schließen?
- Bei Verstoß gegen den Vertrag: Was wäre ein Ansprechpartner?
Bisherige Einschätzungen/Ergebnisse:
- Die Stadtverwaltung Winhalls sehe ich da irgendwie nicht in der Verantwortung, wenn überhaupt ein Gericht im Hauptort der Baronie von Person B
- Im Mittelreich müssen in den meisten Städten die Kläger das Bürgerrecht haben, sodass "ortsfremde Helden einen reichen Fürsprecher brauchen" (AB 146, S. 3).
Ich hoffe auf eure Ideen oder eventuell Quellen und danke im Voraus!
P.S.: Hier ist der Wortlaut der Vereinbarung.
"Die Interessengemeinschaft setzt sich als primäres Ziel, die Todesumstände von Herrn Rondrik Lassan zu klären. Sekundäres Ziel ist die die Gewährleistung des sorgenfreien Weiterlebens der Witwe Lassan. Die Mitglieder verpflichten sich, alle Hinweise und sonstige Entdeckungen, die zum Erreichen der gesetzten Ziele gesammelt werden, zu verwahren. Die Verwahrung dieser Dinge obliegt allein der leitenden Person der Interessengemeinschaft. Als Leiter der Interessengemeinschaft wird einstimmig Herr Boranti bestimmt. Die oben genannten Personen verpflichten sich zu respektvollem und ehrlichem Miteinander und versuchen die oben genannten Ziele mit bestem Wissen und Gewissen zu erreichen."