Geweihter unter Mordverdacht

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    Wie würde die Stadtwache (Mittelreich) vorgehen, wenn ein Geweihter unter Mordverdacht steht?

  • Das kommt sehr auf die Umstände an. Wer hat den Mordverdacht ausgesprochen? Wie stehen die entsprechenden Personen selbst zu dem Gott und seinen Dienern? Auf welcher sozialen Stufe steht der Geweihte?

    Beispiel1

    Der Mordverdacht wurde von einem angesehenen Adeligen, dem Rathaus einer größeren Stadt oder von der eigenen Glaubensrichtung ausgesprochen. Der Geweihte hat keine große Bedeutung in der Kirche und auch die Wachen haben keinen besonders engen Bezug zu der Kirche. In diesem Fall würden sie sich wohl nicht davon abhalten lassen, diesen mit dem gebotenen Respekt festsetzen zu lassen.

    Beispiel2

    Der Verdacht wurde von einem Magier, einem Bürgermeister einer kleiner, fast dörflichen Stadt oder von einem bekannten und eher mäßig beliebten Kritiker des Geweihten ausgesprochen. Der Geweihte selbst bekleidet ein höheres Amt oder steht sonstig in höheren Ehren. Die Stadtwache hat eine Affinität für die Glaubensrichtung. Es ist gut möglich, dass sich die Stadtwache erst einmal die Sicht des Magiers erläutern lässt und ihn bei sehr überzeugenden Argumenten erst einmal ziehen lässt.

  • Schwerig - den nächsten Tempel benachrichtigen (Pra, Ron, Hes) oder einen Orden und denen diese Beschuldigung mitteilen, gleichzeitig dafür Sorge tragen, das der Verdächtigte nicht einfach so die Stadt verläßt. Bei Mord hört auch bei Geweihten ihre Autorität auf - und in der Vergangenheit (u.a. Rahja, Rondra und Peraine) haben oft fehlgeleitete Geweihte zu Tote geführt ... aber besser wäre es wenn ein Beweisstück vorläge, was den Verdacht untermauert.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Während der Straßenjunge erst verhaftet wird und die Stadtwache frühestens danach mit den Ermittlungen anfängt würde es beim Geweihten eher anders herum laufen.

    Die Indizien müssten schon recht deutlich sein, bevor überhaupt eine Verhaftung stattfindet und bis die endgültigen Beweise vorliegen, entspricht die Haft eher einem Hausarest.

    Hauptsache spielen!

  • Bei einem Geweihten einer angesehenen Gottheit vermutlich einer Art 'Tempelarrest auf Ehrenwort'. Der Geweihte verpflichtet sich, die Stadt nicht zu verlassen und im Tempel unterzukommen, solange die Ermittlung (wenn es denn eine gibt) andauert.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Ich denke, es liegt an der weltlichen Gerichtsbarkeit, den Verdächtigen festzusetzen (wenn der Verdacht hinreichend genug ist), und die Sache zu untersuchen. Vor ein Gericht gestellt wird ein Geweihter allerdings vor einem Kirchengericht. Gibt es keine ausreichenden Verdachtsmomente oder gar Beweise ... muss es untersucht werden, und eventuell der Geweihte angehalten werden, nicht die Stadt zu verlassen (aber im Prinzip sollte man ihn über seinen Namen und Heimattempel ja finden können). Wenn ein Tempel der entsprechenden Kirche vor Ort ist, sich mit dem schon mal in Verbindung setzen.

    Untersuchungen und eine eventuelle Festnahme sehe ich bei der Stadtwache, Gerichtsbarkeit ist die der eigenen Kirche.

  • Vielen Dank schonmal für die umfangreichen Antworten. Ich konkretisiere mal etwas:

    • Der Geweihte ist ortsfremd
    • Es wäre aktuell noch eine „Untersuchungshaft“
    • Der Geweihte (Efferd) wurde als Teil einer Gruppe an mehreren Tatorten gesehen
    • Der Verdacht wird von mehreren Gardisten / Ermittlern (offiziell) vorgebracht
    • Der Geweihte ist mehrfach mit einer Art Bürgerwehr in Kontakt gewesen, die im leichten / beginnenden Zwist mit den örtlichen Autoritäten steht
    • Die Stadt wird derzeit belagert
    • Wichtige lokale Personen unterstützen den Verdacht, jedoch ohne die öffentlich zu äußern
    • Es geht dabei darum den Geweihten temporär auf Eis zu legen ohne direkt gegen die Zwölfgötter handeln zu müssen, klappt das?

    Und: Es geht nur um die Festsetzung / Inhaftierung. Zu einer Gerichtsbarkeit wird es (vermutlich) nicht kommen.

  • Der Geweihte ist ortsfremd

    + Wird verhaftet

    Es wäre aktuell noch eine „Untersuchungshaft“

    Da wäre wohl eine Art Hausarrest angebrachter als thorwalische Gardinen.

    Der Geweihte (Efferd) wurde als Teil einer Gruppe an mehreren Tatorten gesehen

    Efferd ist eine der angesehensten und wichtigsten Kulte Aventuriens, gerade in Küstenstädten und an größeren Flüssen, in dem Fall eher ein - für verhaften. Eine Alternative wäre dass die Kirche selbst klären zu lassen. Also den örtlichen Tempelvorsteher/Meister der Brandung über den Verdacht aufklären und ihn das intern klären lassen oder zumindest seinen "Segen" einzuholen.

    Es geht dabei darum den Geweihten temporär auf Eis zu legen ohne direkt gegen die Zwölfgötter handeln zu müssen, klappt das?

    Das geht schon, der Verdacht muss nur sehr gut begründet sein damit 12 Götter gläubige Gardisten ihre Gewalt (wenn auch metaphorisch) gegen einen Geweihten des Efferds richten. Erstens weil Efferd definitiv keine Nischenkirche ist sondern eine oder sogar die größte der 12 und zweitens weil gerade Efferds Zorn besonders gefürchtet wird. Also ich würde sagen nur wenn es annähernd 100% sicher ist dass er schuldig ist und nach Absrpache mit dem örtlichen Tempelvorsteher, ich fürchte aber wede das eine noch das andere wird gegeben sein also eher nicht. Anderseits ist das dein Aventurien und da kannst das machen wie du willst, unmöglich ist es denke ich nicht, nur sehr unwahrscheinlich.

  • Mord ist ein sehr schwerwiegendes Verbrechen, ein Schwerverbrechen, und wenn die untersuchende Garde den begründeten Verdacht hat (gegen einen Geweihten!) ist das auch bedeutend. Bei einem womöglichen Mörder würde ich da weniger Hausarrest ansetzen. Eine Belagerung mag dies etwas relativieren, aber Mord ist etwas, das nicht leichtfertig hinten an gestellt wird.

    Allerdings sollte man bei einem Geweihten der Zwölfgöttlichen Kirche mehr als einen Verdacht haben, nämlich Beweise. Zwar beinhaltet die mittelreichische Gerichtsbarkeit, dass man vor Gericht die eigene Unschuld beweisen muss, denn die Anklage wird nur die Schuld zu beweisen suchen (kein "Im Zweifel für den Angeklagten"), aber der Geweihte würde ja vor ein Kirchenbericht gestellt werden, und damit er dahin kommt, braucht man mehr als "wir verdächtigen".

    Ein naheliegender - wenn auch von Dir womöglich nicht gewollter Ansatz, wie ich Deinen letzten Punkt lese - wäre, den Geweihten zu fragen. Sicher, er kann lügen (wobei es fraglich ist, wie gut ein Efferd-Geweihter lügen kann in Relation zur Menschenkenntnis zu durchaus auch altgedienten und erfahrenen Gardisten und anderen Offiziellen). Man kann ihn fragen, ob er bereit wäre, auf die Götter zu schwören. Man könnte ihn fragen, ob er bereit wäre, einen Eidsegen zu schwören oder sich mit einem Heiligen Befehl belegen zu lassen (einen Eidsegen muss man freiwillig schwören, den kann man nicht verlangen). Damit würde man feststellen können, was der Geweihte damit zu tun hat.

    Geweihte sind Autoritäts- und Respektspersonen, und entsprechend geht man mit ihnen um. Hinter ihnen steht nämlich eine mächtige Institution. Sicherlich wäre es schlecht für die Moral der Bewohner einer belagerten Stadt, wenn ein Mörder frei herum läuft und der Verdacht besteht, dass es ein Geweihter sein könnte. Es ist aber auch schlecht für die Moral, wenn ein Geweihter einer solchen Tat verdächtigt wird, festgesetzt, und sich dann heraus stellt, dass er das nicht war.

  • Es ist aber auch schlecht für die Moral, wenn ein Geweihter einer solchen Tat verdächtigt wird, festgesetzt, und sich dann heraus stellt, dass er das nicht war.

    Das wäre denke ich sogar viel fataler. Die Gardisten könnten sterben nachdem sie einen der 12 verärgert haben, nicht nur irgendeinen sondern den tobenden unbändigen Efferd... Je nachdem wie nahe sie Efferd (bzw. dem Meer/Wasser) standen müssten sie wahrscheinlich noch um ihr Seelenheil bangen wenn es zur Schlacht kommt. Das würde man nur riskieren (denke ich) wenn die Beweislage erdrückend ist. Wobei man auch da eher sich an die Kirche wendet und bittet dass intern zu klären, die könnten das mit besagten Eidsegen ja mal eben machen ohne dass die Gardisten den Geweihten festnehmen müssen.

  • Auch Praioten können sich irren (bereits öfters vorgekommen) - will heißen selbst Geweihte sind nur Sterbliche - und diese unterstehen an erster Stelle weltlichen - im Sinne Praios - erstellten Gesetzen, kaum anders als bei Akademiemagiern oder Adligen; also stehen etwas besser da als der Pöbel. Und eigentlcih sollte es auch im Sinne eiens Geweihten sein, sich einem Verdacht gegenüber aufgeklärt bereitzustellen. Alles andere wäre eher verdächtigt.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Schattenkatze 23. Februar 2020 um 20:35

    Hat das Label DSA 4.1 hinzugefügt.
  • Auch Praioten können sich irren (bereits öfters vorgekommen) - will heißen selbst Geweihte sind nur Sterbliche - und diese unterstehen an erster Stelle weltlichen - im Sinne Praios - erstellten Gesetzen, kaum anders als bei Akademiemagiern oder Adligen; also stehen etwas besser da als der Pöbel. Und eigentlcih sollte es auch im Sinne eiens Geweihten sein, sich einem Verdacht gegenüber aufgeklärt bereitzustellen. Alles andere wäre eher verdächtigt.

    Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Aber dennoch braucht es einen entsprechenden Leumund bevor man da irgendeinen Verdacht erhebt und der muss davon auch überzeugt sein. Denn Gardisten die aufgrund von verdächtgiem Verhalten, (ohne Beweis) und ohne die Rückendeckung des Vogts oder einer anderen höher gestellten Person (Hauptmann der Wache dürfte fast schon nicht mehr reichen(je nach Wache u. Person)), einen Efferd Geweihten verhaften, finde ich kratzen schon am Rande der Glaubwürdigkeit. Es geht ja bei der Frage darum ob man glaubwürdig den Geweihten für eine gewisse Zeit festsetzen kann, daraus schließe ich dass er unschuldig ist und auch nicht kurzfristig seine Unschuld beweisen können soll. Und ich persönlich würde sagen Untersuchungshaft ist nicht unbedingt eine inneraventurisch glaubwürdige Lösung. Da man dem Geweihten nach einem bereitwillig geleistet Eid sofort wieder frei lassen würde. Daher wäre meiner Meinung nach ein anderes Szenario passender um den Geweihten "´festsetzen" zu lassen.

  • Wichtige lokale Personen unterstützen den Verdacht, jedoch ohne die öffentlich zu äußern

    Eine "wichtige" Person, die so einen Verdacht äußert, kann bei Verdacht gegen einen Geweihten nicht "inkognito" bleiben. Entweder sie klagt ihn offen an oder hält den Mund.

    Ersteres ist nicht erwünscht, da die Person vermutlich berechtigtes Interesse hat den Geweihten eingesperrt zu sehen...

    Fakt ist: Das mit der Anklage ist eine doofe Idee, wenn keine Beweise vorliegen. Besser (und einfacher) wäre es den Geweihten auf eine falsche Fährte zu locken (über ein Straßenkind, z.b.).

    Nietzsche und Amazeroth - Also sprach Zarathustra (zweiter Teil):

    Was erschrak ich doch so in meinem Traume, dass ich aufwachte? Trat nicht ein Kind zu mir, das einen Spiegel trug?

    "Oh Zarathustra - sprach das Kind zu mir - schaue Dich an im Spiegel!"

    Aber als ich in den Spiegel schaute, da schrie ich auf, und mein Herz war erschüttert: denn nicht mich sah ich darin, sondern eines Teufels Fratze und Hohnlachen.

  • Was sollte jeder anständige Bürger tun, wenn er glaubt, ein Geweihter verhält isch falsch? Dies dem Vorgesetzen rasch melden. (Wird der Bürger wenig später tod aufgefunden, streckte der Vorgesetze leider mit drin. :))

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Das ist leider das Dilemma, das man hat, wenn moralische Vorbilder plötzlich einen Makel abbekommen. Dementsprechend werden wohl auch die meisten reagieren: sie zögern, sie hinterfragen öfter als sonst, sie gewähren Sonderbehandlung.

    Hauptsache spielen!

  • Arrest in einem Tempel bis zur Verhandlung.

    edit, um das genauer auszudifferenzieren: Obiges gilt für ungefähren SO-Gleichstand, z.B. wenn eine ehrbare Händlerin (SO 6) den Geweihten (SO 7) anklagt, ihre Frau getötet zu haben.

    Wenn irgendein Bettler (SO 2) gesehen haben will, wie der Geweihte (SO 7) seinen Kumpel Einbein-Alrik abgestochen hat, kriegt er im besten Fall nur ne Ohrlasche (also der Bettler, nicht der Geweihte) und die klare Ansage, dass er Seine Gnaden nicht mehr mit solchem Unsinn belästigen soll. Und wenn die Gräfin Anklage erhebt, weil der Geweihte ihren Mann umgebracht hat, dann wird der gräfliche Kerker den Tempelarrest ersetzen - was aber fast egal ist, weil die Verhandlung sehr schnell beginnen und auch schnell enden wird.

  • Da wir die Frage schon haben, wurde hier angedockt.

    Zum einen ist die Frage, wie angeführt wurde, wie begründet und glaubhaft der Verdacht ist.

    Dann wird er festgesetzt. Ob im Gefängnis oder vielleicht nur auf Ehrenwort im örtlichen Tempel (falls es einen gibt), oder auf Ehrenwort die Stadt nicht zu verlassen, käme wohl wieder auf die Umstände an. Wenn man namen und Heimattempel kennt, kann man ihn ja immer wieder finden.

    Gericht wäre wohl schlussendlich ein Kirchengericht, denn darauf hat ein Geweihter Anrecht.