Strafe für geplante, aber nicht begangene Piraterie?

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    Kurze Frage an Leute, die sich mit der mittelländischen Rechtssprechung auskennen:

    Was wäre eine passende Strafe für einen jungen, aber erwachsenen Bengel, der sich aus Gründen auf einen Flusssegler schleichen wollte um dort die Besatzung mit einem Brechmittel kampfunfähig zu machen, damit sich ein paar Piraten Halunken entspannt die Ladung schnappen können. Mit den Piraten hat sich der Bengel wegen einer Sinnkrise erst vor kurzem eingelassen, die Aktion sollte wohl die Aufnahmeprüfung sein.

    Zu dem gewagten Manöver kam es aber nicht, weil eine charmante Heldin ihn entdeckt und den Plan ausgeredet hat. Der Junge wurde aber doch der Obrigkeit übergeben und soll nun angemessen bestraft werden.

    Aber was wäre da angemessen?

    Edit: Noch ein paar Dinge, die evtl. wichtig wären: Bei dem Schiff handelte es sich um einen Flusssegler aus Elenvina mit wichtigem Spezialauftrag und die Ladung hatte einen Wert von ~ 1000 Dukaten.

    Der Junge hat sich bis dato aber noch nichts zu schulden kommen lassen und war eigentlich angesehen und respektiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Clockwork (24. Januar 2020 um 17:14)

  • Wenn man als Richter gute Laune hat, und Reue und Einsicht ebenso vorhanden sind, wie ein Füsrsprecher und der Eindruck, daß das ein einmaliger Ausreißer war hätte ich gesagt... Drei Stockhiebe für jeden der Zwölf, aber jeweils 5 für Praios und Efferd, denn ihnen ist dieses Geschehen ein besonderes Greuel.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Naja... Pranger wäre auch ne ausreichende Strafe... kommt halt auf den Richter an. Wenn der Richter Zoff mit seiner Gattin hatte kann es natürlich auch auf Galgen hinauslaufen.. ?

  • Ich stimme Tigerayax zu, dass wir uns hier mit dem Plan zum Giftanschlag und Raub schon in einem Rahmen bewegen, in der die Todesstrafe in Frage kommt. Angesichts der mildernden Umstände kann ich mir aber sehr gut eine Umwandlung in eine Verbannung in die mittelreichische Strafkolonie auf den Waldinseln vorstellen.

  • Naja, dafür, daß da einiges an Kollateralschaden möglich gewesen wäre, finde ich Pranger tatsächlich zu harmlos.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Es war aber nur geplant, es kam ja nicht zur Durchführung.

    Es gibt etliche Sichtweisen:

    „Es ist nur ein NSC“

    „Man legt es sehr irdisch aus“

    „Man zeigt ein gewisses Maß an Humor und verhängt so eine Strafe“

    Nur um ein paar zu nennen.

    Ich würde es mit einem Augenzwinkern abhandeln.
    Kommt halt drauf an wie Bierernst man spielt.
    Jeder in seinem Aventurien nach seinem Geschmack.

  • Klar, aber da halt nicht so sicher ist, wie 'hartwurstig' man spielt, legt man sein eigenes Aventurien zu Grunde, wenn man solche Fragen beantwortet.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Renard Wenn ich was anderes getan habe, dann sorry. War keine Absicht, aber ich glaube ich habe nur meine Ansicht geäußert. ?

  • Nene, hast schon recht, jeder, wie er es spielt, aber da gibts eben Unterschiede, weshalb einige hier eben zu anderen Sanktionen greifen als andere.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Für das MR gilt laut GA, S. 146: Piraterie ist ein Schwerverbrechen, Schwerverbrechen werden mit langer Haft und hohen Geldstrafen, öfter allerdings mit Zwangsarbeit (Steinbruch, Strafkolonie, Bergwerk) bestraft. Brandmarken sind als Begleiterscheinungen üblich. Todesstrafe kann dafür ebenfalls verhängt werden (aber nicht zwingend, wie zu erkennen ist).

    Wiederholungsfall verschärft das Strafmaß, ebenso besonderer Eigennutz oder Vorsatz.

    Auf der Gegenseite gilt ebenfalls: "Wichtig ist dabei auch die vermutete oder von Zeugen belegte Motivation des Täters: Wer aus [...] Leichtsinn handelt, kommt meist mit einer milderen Strafe davon." (S. 146) .

    Nun sehe ich allerdings keinen Leichtsinn, Irrtum oder zweitweilige Verwirrung, jedoch ein gar nicht begangenes Verbrechen.

    Es wurde niemand verletzt oder bestohlen.

    Vielleicht kann man das ganze dann als "Vergehen" betrachten, da ja ein Vorsatz da war, aber ausgeredet wurde und ein Falschhandeln erkannt wurde. Dann wäre die Bestrafung etwas im Rahmen einer Schandstrafe, Pranger, kleinere Geldstrafe (etwas im Rahmen von bis zu 10 D), oder Arrest mit bis zu einem Monat, oder Auspeitschen, oder Scheren des Haares.

    Für Piraterie, die gar nicht begangen wurde, sehe ich tatsächlich die Bestrafung für Piraterie nicht angebracht, aber da ja außer Frage steht, dass es geplant war, würde ich da eine eher leichte Strafe für passend sehen.

    Und das Wissen, sollte er so etwas tatsächlich tun, es dann keine Nachsicht gibt.

  • Das ist alles doch schon mal klasse Input, danke.

    Wie wäre es denn mit reuevoller Zwangsarbeit mit intensiven abendlichen Gebeten und diverser körperlicher Züchtigung am morgen, sowohl im Praios- als auch im Efferdtempel, für jeweils einen Monat. Beides gäbe es zufällig in Elenvina.

    Mir gefällt der vorgeschlagene Fokus auf die beiden Gottheiten sehr, da ihnen ja besonders gefrevelt wurde.

    Die eigentliche Strafe wäre eine Mischung aus den vielen Vorschlägen von euch

  • MOMENT - was hat er nun getan? Was sein Plan war, interessiert mich nciht, sondern was er tat.

    Wenn er isch nur auf das Schiff geschmuggelt hast, und es os klingt, das die Piraten sich der Naivität des Jungen zunutze manchen wollten, gehört er eher in die Hände eines Geweihten, etc. Vielelicht ein Tag Kerker, um ihm zu zeigen wohin sein Weg führen könnte.

    In Aventurien igbt es keien Unschuldsvermutung, oder wie es heute heißt, da zählt die begannen tat. Im Mittelalter (bis 17.Jh.) starben Menschen, weil sie Hexen seien, nur so nebenbei. Sünden in Gedanken dafür war alleien Gott zuständig. Hm, ein Opfer/Bußgang für Efferd vielleicht.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Wie wäre es denn mit reuevoller Zwangsarbeit mit intensiven abendlichen Gebeten und diverser körperlicher Züchtigung am morgen

    Statt der Zwangsarbeit könnte ich mir da auch vorstellen, dass der verhinderte Übeltäter als Buße zu einer Pilgerfahrt verpflichtet wird, mit begleitenden Rechtsbelehrungen, womöglich durch einen den Pilger begleitenden Praioten, um für etwas moralische Festigung zu sorgen? Das hat auch den Vorteil, dass man während so einer Pilgerreise auch schon mal ins nächste Abenteuer stolpern kann. Nur so als Vorschlag meienrseits ...

  • Oder erst Pranger oder Auspeitschen und dann der Bußgang oder so, damit sich das eine aufgrund des anderen noch besser setzt.

    Zur Zwangsarbeit gehört ein Steinbruch oder ein Bergwerk. Ich denke auch nicht, dass man sich die Mühe macht, einen Gefangen morgens aus den Zellen zu holen (im Steinbruch oder Bergwerk), ihn zum Tempel in die Stadt zu karren, dort seinen Tempeldienst tun lassen, ihn wieder rauszukarren, und ihn die Zwangsarbeit tun lassen. Das ist jedes Mal Aufwand und Mehrarbeit (von Aufsehern und Transporten) für einen Gefangen, der seine Strafe abarbeiten soll, und dann (danach) immer noch zu Tempeldienst verdonnert werden kann.

  • Ich finde ebenfalls man muss sich vor Augen halten, dass der Plan aus freien Stücken aufgegeben wurde.

    Ich hielte hier eine Buße wie einen Mond bestimmte Frondienste für den beinahe Geschädigten oder einen Tempel zu verrichten für das höchste der Gefühle, da ja überhaupt kein Verbrechen stattfand.

    Vor allen Dinge könnte und dürfte der Junge verpflichtet werden die Piratenbande den örtlichen Autoritäten auszuliefern!

    Damit allein könnte er in meinem Aventurien seine rechtschaffene Gesinnung beweisen und seine Ehre wiederherstellen.

    Ich persönlich sehe auch Grimm&Gritty-Historismus der sich eng an irdisch-mittelalterlicher Brutalität orientiert garnicht so sehr als Bestandteil vieler aventurischer Regionen in ihrer ursprünglichen und offiziellen Gestalt.

    Ich sehe da Ehre und Menschlichkeit und Gerechtigkeit in Form der Gesetze Praios, Rondras, Travias und der zwölfgöttergefälligen Obrigkeit als beherrschende Standards.

    Das spitze Ende des Schwertes und die Härten des Folterkellers und der Hinrichtungsstätte sind bei mir in 95 von 100 Fällen den echten Banditen, Übeltätern, Verrätern und Dämonenbuhlen vorbehalten.

    Wenn ich meistere dann sind die Kirchen und das feudale System und die Gilden usw. die Träger einer guten Ordnung die in der Regel gerecht urteilt.

    Und nicht z.B. einer Welt der Unterjochung unterer Stände in der Bauernburschen für solche Jugendsünden gleich erbarmungslos zum Richtblock und schlimmerem geschleift werden.

  • Die Planung und Vorbereitung einer schweren Straftat (wie Piraterie, Giftanschlag oder Raub) kann sehr wohl per se schon eine Straftat sein, auch wenn sie freilich deutlich milder bestraft werden kann als die vollendete Tat. Das Fehlen einer Unschuldsvermutung ist eher ein sehr großer Nachteil für den Angeklagten als dass es zu seinem Freispruch führen könnte. Zumal er ja Teil einer kriminellen Vereinigung war und nicht alle das gemeinschaftliche Verbrechen unterlassen wollten. Und wenn er mit denen gemeinsam angeklagt wird, kann es auch schnell heißen "mitgefangen mitgeangen". Fände ich jetzt aber nicht so schön und praiosgefällig.

  • Zur Zwangsarbeit gehört ein Steinbruch oder ein Bergwerk. Ich denke auch nicht, dass man sich die Mühe macht, einen Gefangen morgens aus den Zellen zu holen (im Steinbruch oder Bergwerk), ihn zum Tempel in die Stadt zu karren, dort seinen Tempeldienst tun lassen, ihn wieder rauszukarren, und ihn die Zwangsarbeit tun lassen. Das ist jedes Mal Aufwand und Mehrarbeit (von Aufsehern und Transporten) für einen Gefangen, der seine Strafe abarbeiten soll, und dann (danach) immer noch zu Tempeldienst verdonnert werden kann.

    Achso, ich dachte eher an Zwangsarbeit direkt im Tempel. Da ist Zwangsarbeit vermutlich kein gut gewähltes Wort... ich dachte an irgendeine Art von Tempeldienst, Boden schrubben und dergleichen.