Fragenkatalog BhK II

  • Selbstverständlich sind Klingenwand und -sturm mit BHK kombinierbar.


    Nein. WdS. Seite 72 Kombination von Zusatzattacken sagt, dass die BHK2-Zusatzaktion und KS oder KW nicht in der selben Kampfrunde verwendet werden kann. Da KS/KW auch keine umgewandelte Aktion sein kann, ist der Vorteil von BHK1 ebenfalls hinfällig.

    So sind RAW die Regeln, auch wenn die Begründung an genannter Stelle für das Kombinationsverbot eigentlich falsch ist, geht es halt nicht. Ich bin für massives Hausregeln von KS und KW und habe dazu auch schon mal Vorschläge gemacht, aber das gehört nicht in diesen Thread.

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

    Einmal editiert, zuletzt von Sternenfaenger (4. Februar 2016 um 14:47)

  • WdS S.63 steht, dass der KS nicht gleichzeitig ein anderes Manöver sein darf oder eine Zusatzattacke mit der Waffe in der "linken" Hand. D.h. ich kann den KS ausführen und danach mit der anderen (oder der gleichen) Waffe parieren. Mit "nicht kombinierbar" meinte ich, dass man nicht Dank BHK zwei AT ausführt, die dann jeweils ein eigener KS sind, das hätte ich klarer formulieren sollen. Diese 4 AT - mit KT 6AT - pro KR Kombination aus BHK und KS ist mMn nur per WfM darstellbar.

    ich wäre ja perfekt, wenn ich nicht so bescheiden wäre....

  • Offen war jetzt u.a der Punkt wenn von 2 oder mehr Personen zeitgleiche Schläge reinkommen.


    Das ist wie gesagt extrem selten der Fall, da dieser nur eintritt wenn nach allen Vergleichen immer noch Gleichstand herrscht (siehe zitierte Regelstellen).

    Dafür spielt es auch keine Rolle von wem die Angriffe kommen (also von einer, zwei etc. Personen). Siehe bereits genannte Grundregeln zu Reaktionen.


    Selbstverständlich sind Klingenwand und -sturm mit BHK kombinierbar. Nur nicht mit umgewandelten oder Zusatzaktionen.

    Das sollte man sogar deutlicher hervor heben, da man in Kampfrunden in denen eines der Manöver durchgeführt wird grundsätzlich keine andere Zusatzaktion ausgeführt werden kann und umgekehrt (WDS S. 72). Die Kombination ist also erheblich eingeschränkt.

    Deshalb ist es auch unmöglich z.B. einen Klingensturm zu machen und eine Zusatz PA aus BHK zu nutzen "da eines der Manöver" durchgeführt wird, entfallen andere Zusatzaktionen (egal ob BHK2, SK2 etc.).

  • Mit SK sind die Klingenmanöver sowieso nicht kombinierbar.

    Zitat von WdS

    Eine zur Angriffsaktion umgewandelte Abwehraktion kann nicht aufgespalten werden, ebenso wenig wie eine Zusatzattacke, die aus der Führung einer Waffe in der linken Hand herrührt.

    Zusatzaktionen entfallen also nicht, interpretiere bitte keine Regeln in von mir erdachte Paraphrasierungen ^^

  • Zitat von WdS Seite 72

    Für aufgespaltene Aktionen aus Klingensturm und Klingenwand gilt, dass in einer Kampfrunde, in der eines der genannten Manöver ausgeführt wird, keine andere Zusatzaktion erfolgen kann und umgekehrt.

    Along the shore the cloud waves break,
    The twin suns sink behind the lake,
    The shadows lengthen
    In Carcosa.

  • Ich habe was ganz anderes geschrieben und die Aussage auf Zusatzaktionen allgemein erweitert.

    Es ist nach WDS S. 72 nicht erlaubt, z.B. einen Klingensturm zu machen und zwei Schildparaden (mit SK2) zu nutzen.

    "Für aufgespaltene Aktionen aus Klingensturm und Wand gilt, dass in einer KR, in der eines der genannten Manöver ausgeführt wird, keine andere Zusatzaktion erfolgen kann und umgekehrt"

    Da eine Zusatzaktion nicht erfolgen kann, wenn man einen Sturm (egal welchen) gemacht hat entfällt sie also.

    Umgekehrt darf man keinen Sturm (egal welchen) machen, wenn man bereits eine Zusatzaktion aus BHK, PW, oder SK genutzt hat.

    Genau das sagt die zitierte Stelle aus und sie gilt pauschal für Zusatzaktionen und die Stürme.

  • Moin Moin,

    ich versteh das anhand der WdS auch gerade so das, im BhK II, nur die reguläre AT ein Klingensturm sein, und die reguläre PA eine Klingenwand sein kann.
    Bedeutet für mich aber durchaus das die Zusatzaktion noch zur Verfügung steht, ich darf halt nur keine umgewandelten oder die Zusatzaktion für eine der beiden Manöver nehmen.
    Grade S.72 gelesen... wow, das macht dann für einen BhK II Kämpfer die beiden Manöver vollends sinnfrei.... :thumbdown: Das frustet jetzt irgendwie :|

    Könnte ich in einer KR den einen KS und einen KW durchführen?

    Gruß & Dank
    Nessy

  • Ach mann, jetzt hab ich mich grad mit KW und KS angefreundet, und jetzt ist der Sinn komplett geraubt worden ;(
    Bleiben mir nur noch die Boni ausm Klingentänzer, aber die sind ja auch nicht verkehrt. Schade nur um die beiden Manöver.

    Für aufgespaltene Aktionen aus Klingensturm/-wand gilt, dass in einer
    Kampfrunde, in der eines der genannten Manöver ausgeführt wird,
    keine andere Zusatzaktion erfolgen kann und umgekehrt.


    Aber wie interpretier ich das den? Bedeutet Zusatzaktion hier die Zusatzaktion aus BhK II, oder ein Manöver?
    Wo verbietet mir der Satz den in der AT ein KS durchzuführen, und in der PA ein KW?

    Gruß & Dank
    Nessy

  • Die Zusatzaktion aus BHK II.
    KS + KW (oder meinetwegen KS + Meisterparade) funktioniert weiterhin. Sollten die Manöver 2 Aktionen verbrauchen, sind sie ja vollkommen sinnfrei ^^ (Ich opfere eine meiner 2 Aktionen um aus meiner verbliebenen Aktion 2 Aktionen zu machen, die allerdings deutlich schlechter sind, als meine normalen 2 Aktionen :iek: )

  • Nebenfrage:
    Ich hab mir per WfM erlaubt einen Doppelangriff durchzuführen ohne die Zusatzaktion zu verlieren. Normalerweise muss man sich ja entscheiden zwischen Doppelangriff, oder der Zusatzaktion.
    Darf ich für einen Doppelangriff die Zusatzaktion aus BhK II nutzen?
    Denn dann könnte ich einen KS, eine KW und dann einen Doppelangriff setzen.

    Gruß & Dank
    Nessy

  • Wie oft denn noch - wenn du ein Klingenmanöver verwendest, entfällt die Zusatzaktion xD

    Ob du das darfst ist selbstverständlich nicht geregelt, das sich diese Frage ohne deinen sehr individuellen Waffenmeister gar nicht stellt.

  • KW und KS sind halt sehr günstige Manöver und für Kämpfer, die keine Zusatzaktion haben, sich aber dennoch, wenn auch sehr eingeschränkt (geringe Werte, keine Manöver) verteidigen möchten gegen eine Überzahl.
    Jemand mit 2 Waffen, oder einer Parierwaffe oder einem Schild kann dass ja schon recht gut und besser als jemand mit KW/KS.

    Aber neben den beiden gibt es ja noch andere SF (TvL z.B, oder Doppelangriff oder Hammerschlag), die mit der Zusatzaktion nicht kompatibel sind und man sich entscheiden muss, ob man Zusatzaktion oder Manöver machen will.
    Aus Balancetechnischen Gründen finde ich das durchaus sinnig.

  • Ich halte den KS für ein weitgehend sinnfreies Manöver, egal mit welcher Waffe. Mit der KW kann man sich gegen eine Übermacht länger behaupten aber auch hier ist ein Gegenhalten oft sinnvoller. Was natürlich auch daran liegt das Gegenhalten so unverschämt gut ist.

  • Moin Moin,

    nochmals Danke für die rege Diskussion https://www.orkenspalter.de/wcf/images/smi…jione/1f44d.png" class="smiley

    Ich versuch dann nochmal zusammenzufassen sodass ich das ein für alle mal verstehe https://www.orkenspalter.de/wcf/images/smi…jione/1f61b.png" class="smiley

    Bitte berichtigt mich wenn ich irgendwo Käse schreibe https://www.orkenspalter.de/wcf/images/smi…ojione/263a.png" class="smiley
    zu Szenario 1 ✔ Halten wir also fest, 3x Gegenhalten gegen 3 Gegner in einer KR ist mit möglich

    Spoiler anzeigen

    Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, aber ich meinte auch das ich

    mit meiner regulären Paradeaktion eine Klingenwand ausführen kann, und

    dann noch meine beiden verbleibenden Aktionen übrig habe. So könnte ich

    bis zu 3 Gegner parieren, und dann noch 2x attakieren.

    Ich bin jetzt nicht von 3 Klingenwandmanövern ausgegangen, 9 Gegner pro KR parieren wäre auch ein äußert spannendes Unterfangen

    https://www.orkenspalter.de/wcf/images/smilies/biggrin.png

    zu Szenario 2 ✔✘ Ein Doppelangriff ist mit einem Gegenhalten konterbar. Der praktische Ablauf hingegen unklar.

    Spoiler anzeigen

    Nach Regelwerk müssen gegen ein Doppelhalten zwei Gegenhalten ausgeführt werden, also 2 Aktionen aufgewendet werden. Wie hier allerdings der praktische Ablauf wäre ist unklar.

    Hausregelung wäre hier sinnvoll

    zu Szenario 2.1 ✔ Ein Doppelangriff kann mit einer Klingenwand abgewehrt werden

    Spoiler anzeigen

    Wie stehts eigentlich hier mit der Klingenwand? Kann ich dieses Manöver

    nutzen um den Doppelangriff einer Person in einer Abwehraktion

    abzuwehren?

    zu Szenario 3 ✔ Regeltechnisch können 3 zeitgleiche Angriffe mit 3 Gegenhalten abgewehrt werden

    zu Szenario 4 ✔ Klingenwand-, und sturm hab ich jetzt dank Marchiali auch verstanden https://www.orkenspalter.de/wcf/images/smilies/thumbsup.png

    zu Szenario 4.1 ✔ In einer KR können entweder Klingenmanöver, oder die Zusatzaktion aus BhK II genutzt werden 

  • Zitat

    Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, aber ich meinte auch das ich
    mit meiner regulären Paradeaktion eine Klingenwand ausführen kann, und
    dann noch meine beiden verbleibenden Aktionen übrig habe. So könnte ich
    bis zu 3 Gegner parieren, und dann noch 2x attakieren.
    Ich bin jetzt nicht von 3 Klingenwandmanövern ausgegangen, 9 Gegner pro KR parieren wäre auch ein äußert spannendes Unterfangen

    Das das nicht geht ist dir aber klar?

    Gegen den Doppelangriff machst du 2x Gegenhalten. Du schlägst mit deiner Waffe halt einmal nach links, einmal nach rechts um beide Angriffe aufzuhalten oder so. Realistisch betrachtet ist es sowieso nicht möglich zwei Attacken gleichzeitig durchzuführen. Spieltechnisch ist der Doppelangriff nutzlos sobald man BHKII beherrscht.