Karmale Artefakte

  • Moin,

    ich habe gesucht und nicht gefunden, was ich mir kaum vorstellen kann. Wenn ich also einen Thread aufmache, den es schon gibt, bitte weist mich drauf hin.

    Ich habe mal über die karmalen Artefakte nachgedacht, die ich so in Diskussionen schon ein paar Mal erwähnt sah, aber jetzt habe ich erst geschnallt, dass die Objektweihe gemeint ist. Ab III oder so. Man kann also eine andere Liturgie einbinden. Ich nehme an, dass man beide "bezahlen" muss, also mindestens 20 KaP investieren muss. Gibt es pKaP? Ich hab gelesen, wie man sie zurück bekommt, finde aber nicht, wie man sie verliert...

    Was gibt es für Ideen? Heilungssegen fällt spontan ein. Aber kann man Waffen zB mehr Schaden geben? Außer der antidämonischen Wirkung eine Art karmalen Armatrutz erfinden? Verschiedene Geweihte würden natürlich völlig verschiedene Artefakte bauen können.

    Schießt mal los....

    M


  • ...dass die Objektweihe gemeint ist. Ab III oder so. Man kann also eine andere Liturgie einbinden. Ich nehme an, dass man beide "bezahlen" muss, also mindestens 20 KaP investieren muss.


    Korrekt, wobei in dieser Variante die eingebundene Liturgie nur eine einmalige Anwendung hat - das ganze ist dann also das karmale Äquivalent zum "Applicatus". Objektweihe (III) + Heilungssegen (I) heißt also, das Objekt ist für den angegebenen Zeitraum "geweiht", und der Besitzer kann dazu durch dieses Objekt innerhalb dieses Zeitraumes einmal den Heilungssegen wirken. Man kann zwar die Weihe permanent machen (mit entsprechendem Liturgiegrad), nicht jedoch die zusätzlich eingebundene Liturgie (zumindest nach meinem Verständnis des Textes).

    Gibt es pKaP? Ich hab gelesen, wie man sie zurück bekommt, finde aber nicht, wie man sie verliert...


    Ja, gibt es, siehe bei der Auflistung der Karmakosten/Liturgiegrad (WdG 248). Ab Grad V (egal ob das der ursprüngliche Grad ist oder ob der Grad durch Veränderung/Aufstufung der Parameter - also "SpoMods" - erreicht wird) fallen beim Wirken der Liturgien pKaP an.

    Aber kann man Waffen zB mehr Schaden geben?


    Nicht pauschal, aber durch die Weihe haben Waffen gegen manche Dämonen eine entsprechend höhere Wirkung (von "Schaden wird nicht ignoriert" über "Schaden wird nicht halbiert" bis hin zu "Schaden wird verdoppelt"). Sieh dazu die Abschnitte zu Resistenzen/Empfindlichkeiten gegen Waffen/Schaden bei Beschworenen Wesen bzw. die Dämonenbeschreibungen im WdZ.

    Außer der antidämonischen Wirkung eine Art karmalen Armatrutz erfinden?


    Zumindest nicht mit den zur Verfügung stehenden Liturgien. Da lässt sich mittels Objektweihe (III) lediglich der RS einer Rüstung gegen dämonische Wesenheiten erhöhen, nicht jedoch gegen normale Gegner.

    Verschiedene Geweihte würden natürlich völlig verschiedene Artefakte bauen können.

    Schießt mal los...


    Da ja bestenfalls nur die eigentliche Weihe permanent ist, und alles andere nur für eine einmalige Anwendung gedacht ist, stellt sich die Frage "womit losschießen"?

    Möchtest du Ideen haben, welcher Kult was für Gegenstände weihen würde? Oder wer welche Liturgie zur einmaligen Nutzung einbinden würde (man kann nur Einbinden, was man beherrscht)?

    Oder möchtest du Ideen abseits dessen, was die Regeln offiziell (RAW, ohne eigenwillige Interpretation oder Hausregeln) zulassen?

  • Ergänzend zu Turajins Ausführungen noch, dass man nicht beliebige Liturgien, bzw. Grade in Gegenstände einspeichern kann. Mit der Grad VI Objektweihe kann man eine Grad IV Liturgie (zur einmaligen Anwendung) einspeichern, darüber geht dann nichts mehr. Grad V, VI und höhere Liturgiegrade kann man nach offiziellen Regeln nich mehr einspeichern.

    Daher sind die Ideen, je nachdem, welche Grade der Objektweihe man beherrscht (die muss man separat kaufen), bis zu welchen Graden man Liturgien beherrscht und ob man bereit ist, eventuell pKP für eine einmalige Anwendung zu bezahlen (da hört bei mir der Spaß auf, so angetan ich von eingespeicherten Liturgien ich auch bin), recht vielfältig, aber immer auf vorhandene Liturgien begrenzt.
    In der 7G sind bei meiner Rondrianerin aufgestufte Schutzsegen sehr beliebt, im weiteren auch Heilsegen.
    Denn der Vorteil bei eingespeicherten Liturgien ist, man kann sie anderen Personen geben, und sie werden sofort ausgelöst.

    Waffenschaden erhöhen: gegen unheilige Kreaturen kann man die geweihten TP (gTP) erhöhen, ebenso wie bei magischen Waffen den magischen Schaden durch entsprechende Zauber (mTP). In beiden Fällen ist das aber wie die geweihte Rüstung nicht gegen alle Gegner, sondern nur bestimmte.

  • Alle 3 :) Insbesondere, was man außer Heilung so mit Ifirn machen kann.

    Was wäre zum Beispiel mit einem Schutzsegen? Dabei muss man ja, wenn ich das von der Arbeit hier jetzt richtig auswendig weiß, einmal um den Schutzkreis laufen. Kann ich das einbinden? Wenn ja - dann könnte ich zum Beispiel ein karmales Schutzamulett bauen, dass bei Auftauchen unerfreulicher Wesenheiten einen Schutzkreis um die Gruppe auslöst. Sehr stimmungsvoll für einen Geweihten, finde ich, und umgeht die lange Dauer der meisten Liturigen.

    Mit "Schießt los" meinte ich: Was habt Ihr für Ideen? Was geht? Was geht nicht? Die Kosten sind natürlich horrend...

    Nebenbei, man kann ja aufstufen und die Ritualdauer verkürzen. Kann man auch länger beten und die Probe erleichtern, wenn man die Zeit hat?

  • Also ich habe für meinen Ronnie einmal ein Amulett wo die Segnung der Stählernen Stirn drin ist und wenn ich mal das Karma frei habe will ich mir nen Heilungs- und/oder Grabsegen "einspeichern". In beiden Fällen sehe ich da den Vorteil drin, beides "zur Hand zu haben". In ersterem Fall weil ich wenn ein Dämon auftauchen sollte nicht unbedingt die Zeit habe die Stählerne Stirn dann erst zu wirken, zweiteres, weil ich dann nicht unbedingt immer ein Auge drauf haben muss immer genug Karma für nen Heilungs- oder Grabsegen übrig zu haben (beides will mein Geweihter im Zweifelsfall immer noch offen haben, wenn er kämpfen muss).

    Zudem sind solche Sachen noch recht bezahlbar.

    Noctum Triumphat

  • Schutzsegen, wie oben von mir beispielhaft als gerne bei mir verwendet erwähnt, geht. Jede Liturgie geht, die die Bedingungen (man kann, hat den erlaubten Grad) erfüllt. Wie bei Zaubern führt man die Gestiken durch, spricht die Worte, Konzentration, Kosten, Erschwernis, modifiziert, wenn man will (muss aber wieder auf den Grad aufpassen, denn modifizieren erhöht den Grad) alles, als wenn man die Liturgie ganz normal wirkt. Wie analog Zauber z.B. im Zauberspeicher wird sie dann eingespeichert und kann im Bedarfsfalle in Nullzeit ausgelöst werden.

    EDIT
    Modifizieren: geht grundsätzlich, kann man so halt auch abspeichern, man muss nur beachten, das Objektweihe Grad III eine Grad I Liturgie abspeicherst, modifizierst Du den Heilsegen, ist er schon mindestens Grad II und für den braucht man die Objektweihe auf Grad IV. Regeln zum Aufstufen findest Du auf S. 248 und S. 250 in WdG.
    EDIT Ende

    Der Schutzsegen wirkt allerdings innerhalb des Radius, der vorher eingespeichert wurde, auch die Wirkung einer Liturgie wird beim einspeichern durch das Auswürfeln bestimmt, nicht beim auslösen. Allerdings ist das Kreis ziehen in der Errata im LL wegerratiert worden, habe ich letzte Tage gelesen, und ist gegen ein unbestimmtes "Gelände markieren" oder etwas ähnliches ersetzt worden.

    Schutzsegen macht aber erst ab Grad II oder besser Grad III Sinn, bei Grad I müsste man vorher wissen, womit man es zu tun hat, und der Boden ist auch "nur" einfach geweiht. Grad II macht ihn zweifach geweiht und Grad III zweifach geweiht und der Segen wirkt umfassender (z.B. gegen alle Dämonen, oder was man vorher beim Einspeichern bestimmt hat).

    Da ab Grad V permanente Kosten fällig werden, habe ich bislang davon Abstand genommen, Grad III, z.B. Thalionmels Schlachtgesang, zu speichern, weil das einmal anwenden mir erst mal das nicht wert ist.

  • Was sich für Objektweihe+Liturgie besonders eignet sind Liturgien die bereits eine Kommponente brauchen, laut beschreibung. Diese kann man "vorweihen" und kann die Liturgie dann Nutzen wenn mann sie braucht. Beim Sgen des Plättlings brauch man z.B. eine Koralle oder einen Aquamarin den man in das Salzwasser legt. Wenn man den Weiht und Segnet muss man nurnoch auf den nächtsten Schiffsbruch warten.

    Ich hatte auch schon ein paarmal für meine Geweihten überlegt. Aber bis jetzt noch nichts ausgeführt.

    Swafnir: Schutzsegen auf einen Wasserschlauch/ eine Flasche mit Salzwasser, wenn der gewirkt werden soll muss er mit dem Wasser nur einen Kreis ziehen.
    Heilungssegen auf eine Flasche Premer Feuer. Nach dem Motto; "Trink das dann geht´s dir besser" :D .
    Mannschaftssegen auf ein Gefäss/Topf/Fass. Damit man die Manschaft wenn´s eng wird mal schnell Segnen kann.
    Anrufung der Winde auf die Segel. So lenkt das Schiff den Wind und nicht umgekehrt.
    Gesegneter Fang auf ein Netz in der Notfallkiste, die man am besten auf ein Rettungsboot stellt.

    Boron: Grabsegen auf eine Schaufel. Zum Schnellen einsegnen.
    Schutzsegen auf den Beutel mit Graberde. Schutzkreis wird dann mit der Erde gezogen.
    Bannfluch des Hl. Khadil auf den Weihrauchschwenker. So das die Helden nicht erst 1SR lang die Untoten aufhalten müssen. Und den Schwenker brauch man eh dafür.
    Gogaris Zwielicht auf einen Helm oder die eigene Kutte. Um auch im Dunkeln alles zu sehen.
    Schlaf des Gesegneten auf Lotosöl. Auch das wird eh gebraucht.
    Eine Laterne mit Hauch Borons. Die alles stockfinster macht. Kann man dann sogar mit Gogaris Zwielichthelm kompinieren. Um Dämonen im Dunklen was auf die Ome zu geben.

    mit ritterlichem Gruß
    Ebendieser

  • Bei der Variante "ich hau da mal nen Heilungssegen auf das Amulett und geb das nem Kumpel" sollte man bedenken, dass Objektweihen nur wirken, so lange der Träger sich nach den Geboten der Gottheit richtet, wenn der Praios Geweihte also dem Dieb ein Heilungsamulett gibt, könnte es sein, dass das ziemlich schnell seine Wirkung verliert.

    Weiht der Boroni dem Krieger Waffe und Rüstung und der Krieger plündert fröhlich jeden erschlagenen Gegner, so wird er sich wundern, wenn er auf einen Dämon trifft und die Weihe bräuchte.

    Edith sagt: Hauch Borons bringt leider nichts um Dämonen und Untoten im dunkeln was auf die Omme zu geben, da Dämonen und Untote "nicht sehen" die Dinger nehmen Ihre Umgebung anders wahr, auch wenn manche davon Augen haben.

    Was allerdings etwas bringt ist die Tatsache, dass das von Hauch Borons betroffene Gebiet als Geweiht gilt und den Untoten und Dämonen damit Aua macht...


  • Was wäre zum Beispiel mit einem Schutzsegen? Dabei muss man ja, wenn ich das von der Arbeit hier jetzt richtig auwendig weiß, einmal um den Schutzkreis laufen. Kann ich das einbinden? Wenn ja - dann könnte ich zum Beispiel ein karmales Schutzamulett bauen, dass bei Auftauchen unerfreulicher Wesenheiten einen Schutzkreis um die Gruppe auslöst. Sehr stimmungsvoll für einen Geweihten, finde ich, und umgeht die lange Dauer der meisten Liturigen.


    Das scheitert, wie auch einige von Ritterlichs Ideen, an dem Wortlaut der Objektweihe. Sowohl WdG (S 257) als aug LL (S. 224) schreiben, dass die Wirkung "auf den Träger" des geweihten Objektes ausgelöst wird. Damit fällt also der Schutzsegen (der einen Bereich, keine Person) weg, ebenso Ritterlichs Ideen mit der Schaufel, dem Weihrauchschwenker oder der Laterne...

    Zudem steht in beiden Büchern, das der Träger willentlich eine Anrufung bzw. Bitte an die Gottheit richten muss. Von Nullzeit kann da also nicht die Rede sein, und ein Automatismus in der Art "wenn ein Dämon auftaht, dann wirke automatisch Liturgie X auf den Träger" ist damit auch nicht möglich. Eine genaue Zeitangabe wird da nicht gemacht (wieder mal ein Fall von unzureichender Regelformulierung), aber da "Bitte" bzw. "Anrufung" vermutlich mehr bedarf als ein einfaches "Bei Praios" (das einem ja auch so mal rausrutschen könnte). Ich würde daher die Zeit, die ein Stoßgebet bedarf, ansetzen, also mindestens 1 Aktion, eher ein bisschen mehr (eventuell sogar die gleiche Ritualdauer wie die Liturgie ursprünglich hat).

    Nebenbei, man kann ja aufstufen und die Ritualdauer verkürzen. Kann man auch länger beten und die Probe erleichtern, wenn man die Zeit hat?


    Nope, meines wissens nicht. Ausschweifendere Gebete bringen keinen Vorteil.

  • Bezogen auf Turajins Post: Wieder was gelernt, was ich übersehen hatte. Also das mit dem Grabsegen geht schon mal nicht und das mit dem eingespeicherten Heilungssegen auf jeden Fall anders als gedacht.

    Noctum Triumphat

  • Im normalen System ist es nicht vorgesehen, dass man eine Liturgie einfach etwas länger Zelebriert und es dadurch leicht wird. Aber in der Dunklen Zeiten Box gibt es eine Sonderfertigkeit dazu, die 3 Punkte Erleichterung pro Aufstufung der Ritualdauer bringt, wobei maximal LkW/10 Aufstufungen erlaubt sind.

    Mir fällt noch der Weisheitssegen ein, der sich allein schon wegen der MR lohnt.

    und Natürlich das non plus Ultra der Wundsegen (Grad III). Alle wunden werden geheilt und LkP*+5 LeP.

    insane inside

  • Das mit dem "auf den Träger" ist mir auch entgangen, bzw. haben wir wohl nicht so wortwörtlich verstanden. Ich werde das mal mit der Gruppe besprechen, denn bislang wurden durchaus schon Liturgien, die lokal, nicht auf Personen wirken, von SC wie NSC abgespeichert und verwendet. Die wurden dann an dem Ort ausgelöst, an dem die Artefakte geworfen/gelegt und ausgelöst werden. Gottheit anrufen ist so schwammig, ob das nun ein z.B. "Rondra!" oder "Rondra hilf" oder ein "Rondra bei uns" ist (wir benutzen ein auslösendes Wort): es ist in jedem Fall bei bis zu 3 Worten eine Freie Aktion und damit annähernd Nullzeit und meistens vielfach schneller als die benötigten Gestiken, Worte und angegebenen Zeiten, die die Liturgie normal benötigt. Da aus einem undifferenzierten Anrufen etwas deutlich Längeres raus zu lesen, sehe ich da nicht unbedingt.
    Dass man sich gemäß den Vorgaben der Gottheit verhält, habe ich (zu?) stillschweigend voraus gesetzt, da das immer bei geweihten Gegenständen gilt.


    Wundsegen liegt allerdings allein bei der Peraine-Kirche und die Wirkung wurde im LL wohl auch (nach unten) geändert, meine ich?

  • Nein der Wundsegen ist auch im Tsa und der Zhaa Kult bekannt. ^^
    Bezüglich der Wirkung werde ich gleich mal nachschauen.

    Edit: Nein, alles beim alten. Hab ja nicht umsonst mit erwähnt, dass ich die Grad III Variante meine. Die ist gleich viel mächtiger als die Standart Grad II Variante.

    insane inside


  • Das scheitert, wie auch einige von Ritterlichs Ideen, an dem Wortlaut der Objektweihe. Sowohl WdG (S 257) als aug LL (S. 224) schreiben, dass die Wirkung "auf den Träger" des geweihten Objektes ausgelöst wird. Damit fällt also der Schutzsegen (der einen Bereich, keine Person) weg, ebenso Ritterlichs Ideen mit der Schaufel, dem Weihrauchschwenker oder der Laterne...

    Zudem steht in beiden Büchern, das der Träger willentlich eine Anrufung bzw. Bitte an die Gottheit richten muss. Von Nullzeit kann da also nicht die Rede sein, und ein Automatismus in der Art "wenn ein Dämon auftaht, dann wirke automatisch Liturgie X auf den Träger" ist damit auch nicht möglich. Eine genaue Zeitangabe wird da nicht gemacht (wieder mal ein Fall von unzureichender Regelformulierung), aber da "Bitte" bzw. "Anrufung" vermutlich mehr bedarf als ein einfaches "Bei Praios" (das einem ja auch so mal rausrutschen könnte). Ich würde daher die Zeit, die ein Stoßgebet bedarf, ansetzen, also mindestens 1 Aktion, eher ein bisschen mehr (eventuell sogar die gleiche Ritualdauer wie die Liturgie ursprünglich hat).


    Ok das wusste ich auch nicht. Ich würde aber bei Karmalen Artefakten etwas offener die Regeln interpretieren. Für die einmalige wirkung muss man schon eine menge bedingungen erfüllen (sich wenigstens grob an den Moralkodex der Kirche halten, horrendene Kosten). Vorrausgesetz das es natürlich nicht zu einer massenproduktion führt. Aber sowas wie einen Schutzsegen durch eine Gottgefällige substanz ziehen um eine Zone zu schützen würde bei mir auf jedenfall durchgehen. Und bei meinem Sl vermutlich auch. Den Weihrauchschwenker auch, der anwender muss ja immer noch durch die Untoten laufen damit sie zerfallen. Ein Schutzsegen auf einem Amulett könnte immer noch auf die Person wirken die das Amulett trägt.

    mit ritterlichem Gruß
    Ebendieser

  • Ich würde aber bei Karmalen Artefakten etwas offener die Regeln interpretieren.


    Warum? Und was kann man an "wirkt auf den Träger" viel interpretieren? Vor allem sind wir dann wieder bei dem Punkt "Interpretationen und Hausregeln", denen in einem Forum wie diesem eine gemeinsame Basis fehlt. Für eine Gruppenübergreifende Ideensammlung sollte ein geimeinsamer Nenner her, und das sind nunmal die Regeln, so wie sie in den Büchern geschrieben stehen.

    Und ich finde es soagr sinnvoll und logisch, dass die Wirkung nur auf den Träger gerichtet ist, gerade weil es karmale Kräfte sind. So ein mit einer "Einmalliturgie" geladenes Objekt soll m.E. eben nicht so ein "hier nimm Mal und weih da hinten den Boden"-Artefakt sein, das die göttlichen Wunder profanisiert, sondern eher etwas persönliches. Da bekommt dann der Gläubige z.B. ein Amulett mit den Worten "Und wenn du in dunkler Stunde glaubst zu verzagen, bete zur göttlichen Leuin, und es wird dir nicht an Mut fehlen"... und wenn es soweit ist, spricht er ein kurzes Gebet an Rondra, und die "Segnung der Stälernen Stirn", die im Amulett gespeichert ist, wirkt auf ihn und stärkt ihn entsprechend. Es sollte, zumindest meiner Meinung nach, auf keinen Fall auf ein "zweckmäßigkeit" oder "bequemlichkeits"-Ding hinauslaufen.

    Ich persönlich würde z.B. solche karmalen Artefakte mit Einmalwirkung zur nutzung durch den Geweihten selbst, nur um Zeit, Karma, Mühen oder was weiß ich zu sparen, gar nicht erst dulden (sprich: der Geweihte würde bei wiederholter Anwendung in dieser Weise spüren, dass der Karmahahn langsam zugeht). Nach meinem Verständnis sind diese Art Artefakte gedacht, um sie an jene weiter zu geben, die über diese Liturgien nicht verfügen (entweder weil sie selbst nicht geweiht sind, oder die Liturgie nicht beherrschen), und dann auch in den meisten Fällen Zweckgebunden für eine bestimmte Aufgabe im Rahmen eines kirchlichen/göttlichen Auftrags. Ich sehe da also keine Anwendung in der Art "ich speichere mal diese und jene Liturgie in dieses und jenes Objekt, nur für den Fall das ich das mal irgendwann irgendwo gebrauchen könnte" oder "ich wirke die Liturgie in dieses Objekt, damit ich beim nächsten Mal das ganze bequemer habe und nicht erst quälend lange beten muss", sondern halt als vorbereitung auf eine ganz konkrete Situation. Zum Beispiel weil man gegen einen bösen erzmagischen Paktierer vorgehen soll, und der beauftragende Geweihte die von ihm ausgewählten Helden vor dessen Magie schützen will (Amulette mit einer entsprechenden MR-erhöhungs-Liturgie). Also für eine Situation, bei der der betreffende Geweihte weiß, dass sie in absehbarer Zeit eintreten wird, und er die Liturgie in dem Objekt speichert, weil er gleichermaßen weiß dass er zu dem Zeitpunkt, wo das Sprechen der Liturgie notwendig sein wird, nicht bei den betreffenden Helden sein kann. Da sehe ich den Sinn der Einbindung von Liturgien in geweihte Objekte. Nicht in einer Art Vorratshaltung wie es Magier mit Applicatus und Arcanovi machen. Das wäre in meinen Augen nämlich eine Banalisierung von liturgischem Wirken.

  • Eine angedachte, bequeme und vereinfache Artefaktherstellung wird eigentlich schon dadurch unterbunden, dass die nicht unbegrenzt halten, sondern "nur" LkP* Wochen (nach Abzug von etwaigen Erschwernissen nach Grad, überwürfeln, aufstufen, etc.). Dass lässt eigentlich nur gezielten Einsatz für eine bestimmte Aufgabe zu in meinen Augen.
    Alles andere wäre eine Verschwendung von recht endlichen KP, die auch schwerer zu regenerieren sind und wenn man dann danach spielt, dass Liturgien der letzte Notnagel sind und Geweihte nicht "Karmalzauberer" sind, kommt ein karmaler Einsatz nur auf gut Glück für den Fall, dass man es vielleicht mal brauchen könnte, ohnehin nicht in Frage. (Zumindest wiederum in meinen Augen.)

  • Sehr schön argumentiert, Turajin, und ich stimme weitgehend zu. Aber ich sehe schon auch einen Unterschied zwischen einem Tempelvorsteher oder Hochgeweihten und einem Abenteurer. Mein Geweihter ist ja mit guten Freunden unterwegs, die sich für das Gute in Gefahr begeben. Das weiß er ja. Er kennt sie. Und dann (schon wegen der kurzen Wirkungsdauer der Objektweihe) die eigenen Freunde so gut wie möglich zu schützen ist schon glaubwürdig. Ich würde auch nicht irgendeinem Söldner ein Heilamulett basteln - aber unserem Söldner, der eigentlich Schütze ist und nur in die erste Reihe muss, weil wir sonst niemanden haben, dem könnte ich das schon geben, ohne schlechtes Gewissen. Und ich sehe ein, dass man über die Formulierung streiten kann, aber dem Sinn nach würde ich als Meister einen Schutzkreis, gezogen um ein Amulett, auslösbar auf das Amulett und relativ zu ihm entstehend zulassen. Ist aber nicht 100% Regelkonform.

    Danke Euch, das war auch so das, was ich wollte.

  • Nachdem ich mich jetzt auch endlich mal näher mit dem Thema beschäftigt habe, habe ich zu der Debatte, ob man auch Flächenliturgien per Objektweihe einspeichern kann, noch WdZ s. 57 ins Feld zu führen. Hier heißt es:

    "Ist in ein Objekt mit einer OBJEKTWEIHE eine andere Liturgie ein­gebunden worden, die Dämonen oder anderen unheiligen Kreaturen Schaden zufügt, gilt es als verletzende geweihte Waffe für alle von der eingebundenen Liturgie betroffenen Wesenheiten. Als eingebun­dene Liturgien sind insbesondere denkbar: SCHUTZSEGEN, EXORZISMUS, WEIHE DER LETZTEN RUHESTATT, BANNFLUCH DES HL. KHALID, LICHT DES HERRN, DARADORS BANN DER SCHATTEN, PRAIOS' MAGIEBANN."
    Davon sind einige auf Zone, es scheint also offiziell schon so angedacht. :)

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.

    Einmal editiert, zuletzt von Freibierbauch (31. August 2016 um 12:31)

  • Ja, Turajin.

    Das scheitert, wie auch einige von Ritterlichs Ideen, an dem Wortlaut der Objektweihe. Sowohl WdG (S 257) als aug LL (S. 224) schreiben, dass die Wirkung "auf den Träger" des geweihten Objektes ausgelöst wird. Damit fällt also der Schutzsegen (der einen Bereich, keine Person) weg, ebenso Ritterlichs Ideen mit der Schaufel, dem Weihrauchschwenker oder der Laterne...

    "Er hat die Grenzen der Unwissenheit erweitert. Im Kosmos gibt es vieles, von dem wir überhaupt nichts ahnen."
    Die beiden Männer sonnten sich in dem herrlichen Gefühl, weitaus weniger zu wissen als gewöhnliche Leute, die nur von gewöhnlichen Dingen nichts wussten.