1)
Ich hatte immer verstanden, dass man alle Modifikationen vor der Erstellung der Thesis einberechnen muss. Ansonsten is es erst wieder nach der Beschwörung möglich, sie die Attribute aus der Tabelle S.178 zum dreifachen Preis dazuzukaufen.
Die Magiekundeproben sind wirklich saftig, aber ich denke, dass man die Regeln zu gutem Werkzeug hier anwenden kann. Die Arbeit in einem Gemeinschaftslabor an der Akademie mit den wichtigsten, teils unvollständigen, Abschriften könnte -3 Erleichterung geben. Ein eigenes Labor plus alle möglichen Bücher, Unterlagen und vielleicht noch einen Dämon als Berater sollte dann die -7 Erleichterung geben.
2)
Die Tabelle auf S.178 gilt für nachträgliche Modifikationen, die Kosten sind direkt in ZfP* angegeben. Das heißt für mich, dass, egal ob vor oder nach der Beschwörung, ein neues Talent 4 ZfP* und 5 LeP 2 ZfP* kosten. Die Verdreifachung des Preises bezieht sich dann auf die besonderen Eigenschaften ab S.231. Beispielsweise Astralsinn für 15 ZfP* statt für 5 Punkte vor der Beschwörung.
Das lese ich also auch so wie du, auch wenn ich es in meiner Golemspielhilfe nicht geupdatet habe.
3)
Das heißt, dass dein Golem Raufen/Ringen auf 5 kann und jede 3 weiteren Punkte kosten 1 Punkte Erschwernis. 3 zusätzliche Erschwernis ergäben also einen TaW von 14. Die Formulierung "1 Punkt pro 3 angefangen TaP" ist mMn einfach dafür da, falls man den TaW auf sein Maximum hebt. Ein Golem mit allen Eigenschaften auf 12 kann seine TaW nur auf 15 steigern, was den Beschwörer trotzdem 4 ZfP* kostet und nicht 3 1/3.
4)
Die Tabelle bezieht sich explizit auf die nachträgliche Gestaltung des Wesens, für die Thesis sollte die 1,5x Grenze nicht gelten. Wenn die AT des Golems in der Thesis schon auf 12 gehoben wurde, dann kann man sie nachträglich auf 18 heben. Wenn in der Thesis AT 8 steht, dann kann sie nachträglich nur auf 12 gesteigert werden.
Man könnte aber auch lesen, dass die 1,5x Grenze immer gilt, damit wären Golems allerdings lächerlich schwach, da sie nie über TaW 8 kämen.