Ein fragender Blick in den Kleiderschrank

  • Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zur Kleiderordnung: Was trägt eine adlige Magierin, die eine Spätweihe im Hesindetempel genossen hat?

    Magisch ausgebildet ist sie in Gareth auf der Akademie zur magischen Rüstung, also Weißmagierin. Magier zeichnen sich doch, wenn ich nicht irre, durch Robe und Stab aus. Aber gibt es da genauere Vorschriften? Und auch in der Hesindekirche gibt es ja bestimmt eine Kleiderordnung (grün zB), die für sie dann ja auch gilt. Ich nehme aber mal an, sie trägt nicht zwei unterschiedliche Roben übereinander... Wie würde sie sich also kleiden? Macht es irgendeinen Unterschied, ob man bürgerlicher Abstammung ist oder adlig?
    (Falls es irgendwelche regionalen Unterschiede geben sollte: Sie ist im Hesindetempel von Tiefhusen.)

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen. :)
    Ich habe Aventurien erst vor einigen Wochen entdeckt, also bitte ich bei Anfängerfragen um Nachsicht... ;)

  • Eine interessante Frage. Im Allgemeine ist es so, wenn ein Gildenmagier eine Weihe anstrebt, er sich vorher aus der Gildenliste streichen lassen muss. Daraus resultierend ist man dann Geweihter und trägt das Ornat, und kein Gildenmagier mehr.
    Zu den wenigen Ausnahmen gehört allerdings eine Hesinde-Weihe. Da man ja immer noch der Gilde angehört (nur keine Gildenämter inne haben darf), ist für einen Weißmagier die korrekte Kleidung einerseits Pflicht, aber man möchte sicherlich auch als Hesinde-Geweihtetr kenntlich sein und die tragen dieses grün-gelbe Wickelkostüm, wobei sich das ja auch schon nach WdG etwas aufweicht.


    Vielleicht eine Kombination? Buch der Schlange am Gürtel und das Schlangenhalsband zur Magierrobe, evtl. erweitert um das Kopftuch der Geweihten? (Das Schlangenhalsband bezeichnet den Rang der Geweihten.)


  • durch Robe und Stab aus. Aber gibt es da genauere Vorschriften?


    Vom Gewande, das einem Magus geziemt (WdZ S. 295 ff.) liefert genauere Informationen zur Kleiderordnung der Magiergilden.

    Für die hesindegeweihte Magierin würde ich sagen, dass sie sich dem Anlass entsprechend kleidet: Wenn sie als Magierin auftritt, trägt sie das Magiergewand, als Hesindegeweihte die Geweihtenkleidung.

  • Da es hier keine konkret bindenden Vorschriften für diesen speziellen Fall zu geben scheint (à la... Geweihtentracht geht über Magiertracht oder so), wäre also wohl niemand überrascht, wenn sie ihre eigene individuelle Lösung findet? Also etwas, was der Form der Magierrobe tendenziell entspricht, aber die Hesindefarben hat (vielleicht mit weißen, weil weiß-magischen, Elementen?) und vielleicht Stickereien aus beiden Richtungen? Langes Haar, wie es die Magier mögen, aber vielleicht weder Spitzhut noch Hesinde-Tuch?

    Da würde ich mir dann einfach die kreative Freiheit rausnehmen, die modischen Traditionen individuell zu kombinieren. https://www.orkenspalter.de/wcf/images/smilies/wink.png

    Und da sie ja auch immernoch ihrer adligen Familie angehört und entsprechend die finanziellen Mittel hat, sich mit einem kreativen Schneider voll auszutoben, könnte sie Eigenkreationen zu verschiedenen Anlässen besitzen, die alle irgendwie beide Welten widerspiegeln.
    Dabei würde sie zu jeder Zeit darauf achten, ihren hesindianischen Halsreif, aber niemals Handschuhe zu tragen (Sichtbarkeit des Siegels).


    Mir war nur wichtig, dass ich da nichts übersehe. Ich will schließlich nicht, dass sie irgendjemand verklagt, weil sie sich nicht haargenau an die Vorschriften der Magiertracht hält oder so, die sind schließlich gesetzlich vorgeschrieben.

  • Ich würde es mit dem SL, bzw. der Gruppe besprechen. Denn euer Aventurien ist maßgeblich und wenn SL meint, die Magierrobe muss immer sichtbar sein, oder je nach Anlass wechseln möglich ist, oder von beiden immer Wahrzeichen getragen werden sollte, dann macht es so.

  • wie Schattenkatze ja schon sagt: so ein Charakter "muss" als Magier erkennbar sein (Siegel... bzw. ja nicht nur in Form eines "Siegelrings" / je nach Schule und Herkunft).

    An der Stelle einfach mal folgendes Szenario: Hesindegeweihte fängt mit mal an einen Zauber X zu zaubern... hinter der nächsten Ecke steht "reinzufällig" gerade Alrik-Normal-Bannstrahler, der beobachtet wie eine Geweihte der Hesinde irgendeinem sonderbaren magischen Ritual nachgeht.
    Kurze Zeit später in der Taverne fliegt die Tür aus den Angeln, einige Bannstrahler und ein Inquisitor stürmen herein: "Dort ist die Paktiererin!".

    Okay... zugespitzt aber generell: => wenn man sowas vermeiden möchte, sollte man seine Gildenzugehörigkeit klar erkennbar haben. ;)
    Ein Adeliger kann auch noch so oft rufen er wäre adelig, wenn er es nicht belegen kann, genau wie ein Krieger seinen Brief dabei haben sollte, wenn er sich auf die Vorteile des Standes berufen möchte (und Gildenmagier ist nun mal auch ein Stand, dessen Vor- u. Nachteile, Rechte und Pflichten erlöschen können, wenn man sich als einer ausgiebt es aber nicht belegen kann oder in Gefahr der Verwechslung gerät).

    Genau das selbe Kriterium hier bei einer Geweihten. Ordenstracht ist Ordenstracht.

    Ergo: so man sich auf beide Professionen berufen möchte, mit allen Rechten und Pflichten, sollte man immer auch beides repräsentieren können und vorallem sollte man dann die "muss" Erkennungsmerkmale erfüllen.

    Die Kleiderordnung der Hesindekirche kenne ich da jetzt allerdings nicht genau (bei einem Phexgeweihten wäre es wohl deutlich einfacher... versteckbarer).
    So oder so wird man da aber einen "Kompromis" aus beidem anstreben müssen, außer man ist nur 2. ranging Hesindegeweihte und stellt das einfach hinten an.

    Anderer Gedanke dazu:
    Bei einem Adeligen wäre ja das "weltliche/derische" Schlicht "futsch" mit der (Spät-)Weihe... bei einem Magier im Grunde auch nur das man die Zugehörig zur Gilde behalten darf um seine Gesinnung anzuzeigen? Darauß könnte man ableiten: nur Siegel (Erkennungszeichen der Schule) und rest komplett Geweihtenschaft.
    Nur mal so als Gedanke der Logik nach...

  • Der Bannstrahler hat bei aller Borniertheit hoffentlich das Wissen, Paktierergaben von Magie unterscheiden zu können und vor allem zu wissen, dass Magiebegabte Hesinde-Geweihten so unwahrscheinlich nicht sind.

    Ich sehe eher das Problem, beidem gerecht zu werden, sowohl als Gildenmagier erkennbar zu sein, weil man ja noch einer ist samt Gildenzugehörigkeit, und auch als Geweihter erkennbar, was formal weniger zwingend ist, aber ich schätze, das möchte man gerne und als Seelsorger und Priester steht das auch nicht schlecht an.

    Der Magierstab allein ist ja auch schon ein gutes Indiz, aber reicht eben nach den CA Richtlinien (die halt für jede Gelegenheit gelten) allein nicht und an die muss man sich als besonders weißer Weißmagier natürlich halten.

  • Also da es ja sicher auch eine individuelle Frage ist, wie eine Person das löst, kann ich mal nur von meiner Figur sprechen.

    Sie wird nun wohl immer etwas "Robenförmiges" tragen, was aber vorranig die Hesindefarben Grün und Gelb hat, aber möglichst auch einen Weißen breiteren Streifen oder so, rein symbolisch (eher für sich, weil es andere ohne Erklärung eh nicht verstehen würden). Hesinde steht für sie an oberster Stelle, sie sieht sich vordergründig als Geweihte. Entsprechend wird sie auftreten. Dennoch hält sie sich mit einer Robe, einem Stab und dem sichtbaren Siegel auf der Handfläche an die Magierregeln, die für sie natürlich gelten.

    Und wenn Alrik-Normal-Bannstrahler sie in einer Taverne anpöbelt, wird er ganz schön was zu hören kriegen. ;) Was er sich denn herausnehme, so mit einer Geweihten zu sprechen und ob er es denn mit den Augen habe, dass er bei einer Dame in Robe und Stab nicht auf die Idee komme, einer Magierin gegenüberzustehen. Außerdem, was sind das denn bitte für Manieren, solche Anschuldigungen um sich zu werfen, statt zunächst höflich um einen Blick auf die Hände zu bitten? Das ist ja wohl eine Schande für den Herrn Praios, welch rüpelhaftes Verhalten seine Diener hier an den Tag legen! ;)
    Mit solchen Situationen wird sie schon klar kommen. Sie muss halt nur wirklich im Recht sein. Wenn sie tatsächlich unwissentlich Gesetze bricht, hilft ihr auch die adlige Attitüde nichts.

  • Der Bannstrahler hat bei aller Borniertheit hoffentlich das Wissen, Paktierergaben von Magie unterscheiden zu können und vor allem zu wissen, dass Magiebegabte Hesinde-Geweihten so unwahrscheinlich nicht sind.

    Ich sehe eher das Problem, beidem gerecht zu werden, sowohl als Gildenmagier erkennbar zu sein, weil man ja noch einer ist samt Gildenzugehörigkeit, und auch als Geweihter erkennbar, was formal weniger zwingend ist, aber ich schätze, das möchte man gerne und als Seelsorger und Priester steht das auch nicht schlecht an.

    Der Magierstab allein ist ja auch schon ein gutes Indiz, aber reicht eben nach den CA Richtlinien (die halt für jede Gelegenheit gelten) allein nicht und an die muss man sich als besonders weißer Weißmagier natürlich halten.

    Der war ja auch nur mal nen Beispiel. Kernaussage: immer dran denken, dass wenn man nicht klar erkennbar ist, es in irgendeinerweise problematisch werden kann.

    Ich bleibe da allerdings auch immernoch bei meiner abschließenden Vermutung.
    Geweihte > Magierin... sprich die Rechte und Pflichten des Gildenmagiers erlöschen fast komplett, da man jetzt "Geweiht" ist und somit auch rein regeltechnisch eine neue Profession anstrebt. Da man allerdings dennoch Magiebegabt bleibt und "theoretisch" der Weißen Schule angehört, gibt man sich eben soweit als solcher zu erkennen, dass man "weiß" ist und aus Akademie XYZ kommt.
    Eine "Doppelprofession" in dem Sinne würde ich da zumindest für ein Gerücht halten.
    Magier sind was das angeht aber denke ich auch ein Extremfall, da mit der Weihe ja nicht die Magiebegabung zwangsweise erlischt (wobei ... Praios und so... nun ja... das würde jetzt denke ich etwas zu weit führen), so wie z. B. der Anspruch auf einen Adelstitel erlischen würde. Andererseits warum sollte da ein Adeliger anders behandelt werden als ein Magier? So mal selbst, wenn man die Gildenmagie quasi zu 95% hinter sich lässt, wird man ja immernoch die Bibliothek seiner AKademie nutzen dürfen etc. pp. .

    Meine Lösung wäre da jedenfalls: Siegel ja, Rest komplett Geweiht. Entweder ist man Geweiht und willig der Hesinde sein Leben zu widmen oder eben nicht - und erhält somit auch keine Weihe.

    Die Hesinde-Geweihten haben doch Armreife als Rangabzeichen. Reicht nicht das?
    Cepasaccus

    ... interessanter Aspekt. Steht da auch aus welchem Material die sind?
    ... da war ja mal irgendwie was mit Metall und Magie... ich komm nur gerad nicht drauf. ;)

  • Die Hesinde-Geweihten haben doch Armreife als Rangabzeichen. Reicht nicht das?

    Es ist der oben von mir erwähnte Schlangenhalsreif, der den Rang des Geweihten angibt (durch das verwendete Material). Daher mein obiger Vorschlag, den Halsreif (und das Buch der Schlange) mit zu tragen, in Verbindung mit dem grün-goldenen Kopftuch für den Geweihten-Aspekt. Ein Ornat haben sie jedoch trotzdem, auch wenn das mittlerweile nicht mehr nur das Wickelgewand sein muss, sondern auch andere Formen haben kann (die sind in WdG angegeben).


    Meine Lösung wäre da jedenfalls: Siegel ja, Rest komplett Geweiht. Entweder ist man Geweiht und willig der Hesinde sein Leben zu widmen oder eben nicht - und erhält somit auch keine Weihe.

    Bei Hesinde eben nicht, meine ich herauszulesen. Ja, man widmet ihr sein Leben, denn geweiht sein ist ja kein Beruf oder man macht macht es, weil man gerade Schnüff drauf hat, aber man ist eben zugleich auch noch Mitglied der Gilde und aufgrund der Gilden-Regularien und der PT der entsprechenden Magierin in dem Fall muss sie halt auch als Magierin erkennbar sein. Darin sehe ich in diesem Fall den Knackpunkt.

    Es sei denn, man einigt sich eben in der Gruppe, dass Stab und Siegel reichen und ansonsten die Weihe Vorfahrt hat (was ich persönlich am stimmigsten finde, denn Magierin sein ist ein Beruf, Geweihte eine Berufung).

    Bei den Magierin, die sich anderen Gottheiten weihen lassen, die den Ausschluss aus den Gilden fordern, ist das einfach: Man ist jetzt Geweihter und trägt dessen Insignien und Ornat (denn die Auflagen der Gilden zählen nicht mehr, weil man ihr nicht mehr angehört).

  • Ich würde die typischen Insignien der Hesindekirche kombinieren mit der klassischen Magierkluft.
    Falls der Charakter den Tempeldienst anstrebt, würde ich es genau umkehren (also die Magierkluft gegen die Geweihtentracht austauschen).

    Sollte der Char, wie du sagts, sich eher als Geweihte anstatt als Magierin sehen, würde ich sofort die Magierrobe ablegen und in die Tracht der Hesinde Kirche schlüpfen.

    Die adlige Herkunft würde ich volkommen aus der Klamotte rauslassen. Das wäre dann doch etwas zu viel des Guten.

    Eine "Doppelprofession" in dem Sinne würde ich da zumindest für ein Gerücht halten.

    Rein regeltechnisch stimme ich dir da zu, allerdings glaube ich nicht, dass ein Charakter bei seiner Weihe alle Verbindungen in die Vergangenheit kappt (abgesehen von einigen Sonderfällen). Der Charakter wird sich m.M.n. immer mit der Akademie identifizieren und somit seine Herkunft nicht ablegen. Schließlich ist er da quasi aufgewachsen.

    Von daher würde ich nicht sagen, dass sich ein frisch geweihter Charakter sofort entscheiden muss, ob er/sie eher den geweihten oder den magischen Aspekt "raushängen" lassen soll.

    ... interessanter Aspekt. Steht da auch aus welchem Material die sind?
    ... da war ja mal irgendwie was mit Metall und Magie... ich komm nur gerad nicht drauf.

    Als Magier hat man da seine Tricks und Kniffe, dass das nicht zu schlimm wird. :P

    Aber ich muss sagen, dass mir deine Lösung Sarafina wirklich gut gefällt. Damit sollte auch allen Institutionen genüge getan sein. :)

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  • So ein kleiner Halsreif stört keinen Magier in seinem Astralfluss, ebenso wenig, wie es das Bannschwert an seiner Seite tut. Auch Thon Eisinger wird nicht in seiner magischen Gabe dadurch gehindert, dass er jeden Tag in einer Schmiede steht seit Jahrzehnten und mit Metallen herum hantiert.
    Es sind größere und vor allem Körperteile umschließende Mengen an Eisen nötig.

    EDIT: Herzlichen Glückwunsch zum Tsatag, Kerak. :)

  • So ein kleiner Halsreif stört keinen Magier in seinem Astralfluss, ebenso wenig, wie es das Bannschwert an seiner Seite tut.

    Genau darauf wollte ich hinaus Schatti.

    Und Dankeschön :D

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  • Die Draconiter unterscheiden auch zwischen geweiht, profan und magiebegabt in der Kleidung. In Orden und Bündnisse (S. 80) steht einiges, hilfreiches, so wie zum Beispiel das die Kleidung der (nichtgeweihten) Magier an die der Geweihten Ordensmitglieder angelehnt ist. Sie tragen vom Schnitt her die selbe Robe, allerdings ist die bei den geweihten Mitgliedern mit Goldenen Borten verziert und bei den Magiern sind die Borten zwar auch golden aber durchbrochen, sodass sich die Robe von den der Geweihten unterscheidet. Auch sind die Roben der Magier häufig mit arkanen Symbolen bestickt.
    Ich kann mir vorstellen, dass die Kirche das ähnlich handhabt wie der Draconiterorden.
    Man wird sich für eine Gewandung entscheiden müssen und dann wird diese um einige Symbole erweitert.

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  • Es sind größere und vor allem Körperteile umschließende Mengen an Eisen nötig.

    ... Hals von Halsreif umschlossen... Kopf vom Rest getrennt... könnte man jetzt auch wieder so und so auslegen aber das ist son Punkt, wo m.M.n. jede Gruppe für sich selbst entscheiden muss. Bei manchen ist ja auch eine Krötenhaut zugelassen und bei anderen nicht.

    Eraklion: klingt bislang irgendwie am sinnvollsten-offiziellsten.

    @Kerak: ich bleib bei meiner Meinung: Weihe ist Weihe... und profanes Mitglied ist doch eher was in Richtung ungeweihter Ordenskrieger (Rabengarde / Golgariten & Co.)?!?
    Sicherlich hat der Magier noch connections zu seiner Gilde (wie gesagt er bleibt ja zumindest bei Hesinde auch Magiebegabter). Nur er nimmt ja keinerlei Aufgaben innerhalb der Gilde mehr war sondern ist - fakt - Geweihter (mit gildenmagischer Vergangenheit, entsprechenden Beziehungen und Verbindungen, entsprechender Ausbildung / Lehre usw. usf.). Nur warum sollte die Geweihtenschaft ihn weihen, wenn er sich nicht voll der Hesinde verschreibt? Ob er danach noch magiebegabt ist oder nicht und dem Thema weiter nachgeht (ergänzend) ist ja was anderes, was Aufgaben spezifisches.

    So mal: rein aus SL Sicht könnte sich der Char, ja dann auch (mal Beispiel graue oder schwarze Schule), je nach Bedarf auf beide Professionen / Stati berufen. Frei nach der Devise: ach, Heute bin ich mal geweiht und unterliege mal der Gerichtsbarkeit und wenn er dort hin geschliffen wurde... "Achja, übrigens bin ich Gildenmagier, danke!".
    Auch nur mal so als "Beispiel" / Gedankengang.
    Dabei auch berücksichtigen, was für einen enormen Vorteil man eh erhält. Karma + AsP... dazu Liturgien ... Magie... man kann so oder so jeder Zeit zur alten Akademie traben und sagen "Jungs, ich brauch mal die Bibliothek". Da wäre rein aus der Sicht schon eine Grenze.

    Wie gesagt die Lösung Eraklion klingt noch recht sinnvoll. Allerdings verstehe ich zumindest unter "Weihe" etwas ziemlich endgültiges auf das restliche profane Leben bezogen. ;)
    Das er als magiebegabter Mitglied der weißen Gilde bleibt... nun ... oder der grauen... oder der schwarzen... ist logisch. Nur wenn sich jemand an die obersten der Geweihten wendet, wird denen das doch wohl egal sein ob sich da wer beschwert, dass der Geweihte gerade keinen Spitzhut trägt... mal ehrlich. ^^

  • Die Halsreifen sind aus Zinn oder Messing, das sind zumindest die Metalle, die mir noch in Erinnerung sind. Und es bestehen Probleme mit Eisen, nicht mit Zinn oder Messing. Dazu ist es den Bildern nach ein recht schmales Ding, der Hals ist davon nicht umschlossen.

    Man hat nach der Weihe zum Hesinde-Geweihten keine Gildenämter mehr inne, das ist verboten, aber man wird aus der Gildenliste nicht gestrichen und tritt also nicht aus.

    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man sich aus den Gildenliste streichen lassen darf, wenn man den Wunsch hat und dann ist man auf gar keinen Fall mehr Gildenmagier (und trägt rein Kirchenornat). Der Beschreibung nach müssen Gildenmagier mit Hesinde-Weihe sich nicht streichen lassen wie es die meisten anderen Weihen fordern, aber ich schätze, man könnte das tun, wenn man sich gänzlich der Kirche verschreiben möchte. Dann hat man auch kein Problem mehr mit irgendwelchen Gildenauflagen und -vorgaben, kann aber im Gegenzug auch keine Vorteile der Gilden (Bibliotheksnutzung beispielsweise oder falls man mal in Sachen Magie Probleme mit dem Gesetz bekommt) in Anspruch nehmen.

    Solange man der Gilde angehört, hat man auch Anrecht auf deren Privilegien und Vorrechte. Wenn man geweiht ist, hat man auch Anrecht auf diese Privilegien. Vergeht man sich gegen Gildenrecht oder wird da etwas vorgeworfen, greift die Gerichtsbarkeit der Gilde, geht es um kirchliche Vergehen, ist es ein Fall für das Kirchengericht.
    Mit Pech wollen sogar beide aburteilen. Nur weil man Geweihter ist, kann man sich ja nicht der einen oder anderen Gerichtsbarkeit entziehen mit Verweis auf die jeweils und die zuckt dann die Schultern und lässt laufen.

  • Rein regeltechnisch stimme ich dir da zu, allerdings glaube ich nicht, dass ein Charakter bei seiner Weihe alle Verbindungen in die Vergangenheit kappt (abgesehen von einigen Sonderfällen). Der Charakter wird sich m.M.n. immer mit der Akademie identifizieren und somit seine Herkunft nicht ablegen. Schließlich ist er da quasi aufgewachsen.

    Von daher würde ich nicht sagen, dass sich ein frisch geweihter Charakter sofort entscheiden muss, ob er/sie eher den geweihten oder den magischen Aspekt "raushängen" lassen soll.


    Das ist, denke ich, eine Herausforderung an das konkrete Charakterkonzept/Rollenspiel und muss jeder im Einzelfall für sich beantworten.
    Meine Magierin/Geweihte, um die es hier geht, ist z.B. heilfroh, aus der (für sie) schrecklichen Akademie endlich weg zu kommen und sie hat dort auch gewissermaßen viele Brücken hinter sich abgebrannt. An deren Tür wird sie nicht nochmal klopfen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, und sehr willkommen wäre sie dort auch nicht mehr. Hesinde hat sie gefühltermaßen aus diesem alten Leben "errettet", entsprechend identifiziert sie sich jetzt völlig mit ihrer Geweihtenrolle. Was nicht heißt, dass sie alle ihre Zauber vergisst. Aber mit ihrer Magierakademie identifiziert sie sich eben nicht mehr, jedenfalls nicht im Guten. Das wäre bei anderen Lebensgeschichten natürlich unter Umständen ganz anders... und das ist ja das schöne am Rollenspiel.

    Mit dieser Einstellung zu ihrer Vergangenheit ist meine Figur entsprechend bestrebt, sich so "hesindig" wie möglich zu kleiden. Da sie aber auch eine sehr gesetzestreue Person ist, die sich tendenziell immer sehr regelkonform verhält, kann sie auch nicht sagen "Ach, ich ziehe einfach meine Geweihtentracht an und lass den Stab im Schrank stehen, mich wird schon keiner vor Gericht zerren". Das wäre natürlich eine mögliche Einstellung/Lösung, aber das passt nicht zu ihrer Persönlichkeit. Daher ist der beste Kompromiss für mich an dieser Stelle eine Robe in Hesindefarben, Stab und sichtbares Siegel. "Form" des Outfits ist somit gildenmagisch, "Farbe und Gestaltung" passend zur Hesindekirche.


    Bei einem Adeligen wäre ja das "weltliche/derische" Schlicht "futsch" mit der (Spät-)Weihe... bei einem Magier im Grunde auch nur das man die Zugehörig zur Gilde behalten darf um seine Gesinnung anzuzeigen? Darauß könnte man ableiten: nur Siegel (Erkennungszeichen der Schule) und rest komplett Geweihtenschaft.
    Nur mal so als Gedanke der Logik nach...


    [...]


    Magier sind was das angeht aber denke ich auch ein Extremfall, da mit der Weihe ja nicht die Magiebegabung zwangsweise erlischt (wobei ... Praios und so... nun ja... das würde jetzt denke ich etwas zu weit führen), so wie z. B. der Anspruch auf einen Adelstitel erlischen würde. Andererseits warum sollte da ein Adeliger anders behandelt werden als ein Magier? So mal selbst, wenn man die Gildenmagie quasi zu 95% hinter sich lässt, wird man ja immernoch die Bibliothek seiner AKademie nutzen dürfen etc. pp. .


    Auch das ist etwas, was meiner Meinung nach im individuellen Charakterkonzept gelöst werden muss. Allgemeingültig ist das schwer zu sagen. Da kann man nur von der Gesetzeslage ausgehen. Die ist jedenfalls so, dass man sowohl als Magier als auch als Geweihter zwar die Herrschaft über sein Fürstentum etc. erben (und auch an seine Kinder weitergeben) kann, wenn man in den entsprechenden Stammbaum geboren ist, man darf aber nicht selbst regieren, sondern müsste einen Vogt einsetzen (das sagt das Garether Pamphlet). Das heißt ja, man muss nicht alle familiären Bande zurücklassen, wenn man sich weihen lässt (wie bei der Night's Watch in Game of Thrones :D ), man sollte nur vielleicht seine Prioritäten neu ordnen - was sehr individuell ist.

  • Meine Magierin/Geweihte, um die es hier geht, ist z.B. heilfroh, aus der (für sie) schrecklichen Akademie endlich weg zu kommen und sie hat dort auch gewissermaßen viele Brücken hinter sich abgebrannt. An deren Tür wird sie nicht nochmal klopfen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, und sehr willkommen wäre sie dort auch nicht mehr. Hesinde hat sie gefühltermaßen aus diesem alten Leben "errettet", entsprechend identifiziert sie sich jetzt völlig mit ihrer Geweihtenrolle. Was nicht heißt, dass sie alle ihre Zauber vergisst. Aber mit ihrer Magierakademie identifiziert sie sich eben nicht mehr, jedenfalls nicht im Guten.

    Wenn nun nicht nur die Akademie, sondern auch das Leben als Weißmagierin ungeliebt ist, dann wäre doch ein absoluter Bruch, wie weiter oben von mir anüberlegt, vielleicht eine Idee?
    Denn ich nehme an, dass man nicht in der Gilde nach einer Weihe bleiben muss, die Weihe zur Hesinde-Priesterin erlaubt meiner Lesart als Ausnahme nach diese Option.
    Dann lässt sie sich das Siegel entfernen und aus der Gildenliste streichen, trägt nur noch Insignien und Ornat (wenn auch noch den Magierstab, könnte ich mir vorstellen, es sei denn, man hat auf diese Artefakt auch keine Lust mehr) und hat sich allen im allem von dem Leben als Magierin abgewandt und ist nun einzig nur noch Geweihte, die auch zaubern kann.

    Anspruch auf einen Adelstitel erlischt nicht. Bis vor wenigen Jahrzehnten war es im Mittelreich verboten, als Geweihter sein Lehen selber zu regieren, mittlerweile ist das gesetzlich erlaubt, die Kirchen sehen das nur nicht so gerne (auf der anderen Seite haben einige Kirchen selber weltliche Lehen).


  • Wenn nun nicht nur die Akademie, sondern auch das Leben als Weißmagierin ungeliebt ist, dann wäre doch ein absoluter Bruch, wie weiter oben von mir anüberlegt, vielleicht eine Idee?Denn ich nehme an, dass man nicht in der Gilde nach einer Weihe bleiben muss, die Weihe zur Hesinde-Priesterin erlaubt meiner Lesart als Ausnahme nach diese Option.
    Dann lässt sie sich das Siegel entfernen und aus der Gildenliste streichen, trägt nur noch Insignien und Ornat (wenn auch noch den Magierstab, könnte ich mir vorstellen, es sei denn, man hat auf diese Artefakt auch keine Lust mehr) und hat sich allen im allem von dem Leben als Magierin abgewandt und ist nun einzig nur noch Geweihte, die auch zaubern kann.


    Das wäre zwar eine Option, würde aber möglicherweise familiären Unfrieden mit sich bringen. Die Familie hat einerseits sehr viel Geld in die Ausbildung der Tochter investiert (sich davon so richtig loszusagen käme unter Umständen undankbar rüber) und andererseits könnte das andere diplomatische Beziehungen der Familie belasten. Das ginge aber sehr ins Detail der Geschichte und führt hier vielleicht zu weit. Zu meiner Figur gehört jedenfalls, dass sie immer Erwartungen/Anforderungen aus verschiedenen Richtungen balancieren muss. Sie ist aus adligem Hause und daher der Familie verpflichtet, sie ist Weißmagierin von einer sehr praiotisch ausgerichteten Akademie (ihr wurde also jahrelang ein bestimmtes Weltbild eingebläut) UND nun hat sie sich aber der Hesindekirche verschrieben. Dass es da Konfliktpotenzial gibt, ist quasi vorprogrammiert. Und wie sie damit umgeht, ist immer wieder ein Balanceakt - auch, aber nicht nur, bei der Frage der Kleidung. ;)