Magiergewänder und Diskussion zur Rechtslage der Gewandungsvorschrift

  • Und wenn die Garde das Gepäck des Magiers durchsucht und keinen Beweis vorfinden kann, dass er der Kleidungsvorschrift entsprechend viele Arten von Gewändern besitzt, dann ist das bereits ein Beweis seiner Schuld, für kleinliche Juristen.

    Genauso ist es ein Beweis, wenn der Magier sagt, dass er alle 5 Gewänder besitzt. Und du schon gesagt hast, ist der magier von Stand (Im Horasreich sogar vom Adelstand) undmit wiegt sein wort mehr als des Gardisten.

    Mal abgesehen, dass der Gardist schon eine doppel 1 auf Rechtskunde braucht, um das zu wissen. Werden sie doch regelrecht als Beispiel im Wege der Zauberrei angeführt (Bei den Magiersiegel) angeführt, wenn es darum geht solche als korekt zu deuten.

    Die Tabelle der Delikt Arten wird wohl kaum Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

    Die Gareth Box bietet über 8 Seite die detailierstes Beschreibung der Gerichtsbarkeit des Mittelreiches. Du wirst keine andere Quelle finden, die so ausführlich auf das (weltliche) Rechtswesen in Mittelreich eingeht, wie dort.

    Alles andere ist eine Interpretation, die du gerne in deinem Avneturien machen kannst. Aber in einer Diskusion, bei der du auch die ganze Zeit auf Quellen berufst, wirst du nichts anderes finden.

    Strohmannargument.
    Das Argument war, dass der Magier "Gewänder besitzt", aber nicht dabei hat und nicht, dass er diese nicht besitzt.

    Zudem unterschätzt du die Macht der Gilde. Was denkst du passiert, wenn ein Baron jeden Magier das gold abknüpft, der gerade nicht genau diese 5 Gewänder dabei hat? Der dürfte schnell ein Problem bekommen magische Hilfe von der Gilde zu bekommen.

    Die Quellen die ich studieren kann, habe ich studiert:

    MdSA, MA, WdZ, Aventurischer Almanach, Rohals Erben (neu).

    Natürlich kann man niemals alle Quellen haben. Bei deiner Auswahl wird allerdings deutlich, dass du i.d.R. die Quellen der magischen Seite studierst hast.

    daraus hast du deine zwei Hauptarumente gezogen, dass ersten der magier IMMER seine 5 Gewänder dabei haben muss und zweitens sein Wort nicht ausreicht, um seine Unschuld zu beweisem.

    Das erste Argument ist aber fehlerhaft, weil es der Praxix komplett vorbei geht (sowohl inneraventurisch, als auch auf Metaebene).
    Inneraventurisch, weil die Gewänder auch eine Funktion haben (für bestimmte Magieformen zu verwenden, die der magier nicht einmal können muss) und einem (Jung-)magier eine (finanzielle) Bürde aufgiebt. Zudem geht es auch den Quellen heraus, das diese Kleiderordnung umstritten ist und in vielen Länder in dem der CA gilt, abweichungen toleriert werden.
    Auf Metaeben ist bei keiner der Magierprofessionen aus WdH noch aus den DSA 5 Bänden bei der Beschreibung der Ausrüstung bzw. der Anfangsausrüstung alle 5 Gewänder dabei. Da wird i.d.R. nur das Reisegewand und bei weissmagier auch das Konventsgewand beschrieben. Bei Rohals Erben wird für den eisenden Mager ebenfalls nur das Reisegewand und nicht alle 5 Gewänder empfohlen.
    Damit wird jeder, der nicht die 5 Gewänder zu seiner Ausrüstung ergänzt eigentlich falsch Spielen, sobald er sich einen Magier erstellt. Wenn nur eine Quele darauf (scheinbar) pocht, aber in der Spielpraxix alle andere anders machen, dann köönte man vielleicht auf die Idee kommen, dass die eine Quelle falsch interpretiert wird.

    Beim zweiten Argument stimmt es zwar, dass in Aventuiren, wie du richtig geschrieben hast, keine Unschuldsvermutung gibt und als Beklagerter seine Unschuld beweisen muss.
    Mit Quellen habe ich dann aber auch gezeigt, dass in der Praxis zudem weitere Faktoren mit rein fließen und auch eine Gegenaussage als Gegenbeweis reichen kann, weil auch der Stand eine rolle spielen (Bestechung lasse ich mal raus aus den Argument).

    Wenn der magier also sagt, er hat alle 5 Gewäder, dann isr es auch ein Beweis und wenn er noch guten Leumund hat, der für ihn aussagt, dann die sache abgeschlossen.

  • Das Argument war, dass der Magier "Gewänder besitzt", aber nicht dabei hat und nicht, dass er diese nicht besitzt.

    Es ist ja egal in dem Moment, ob er sie besitzt oder nicht besitzt, solange seine Aussage der einzige Beweis für seine Unschuld ist.

    Muss sie einem Baron oder örtlichen Gericht nicht reichen.

    Er sagt A) das Gericht sagt B)... das Gericht befindet sich in dem Moment nicht in Beweispflicht.

    Die Gareth Box bietet über 8 Seite die detailierstes Beschreibung der Gerichtsbarkeit des Mittelreiches. Du wirst keine andere Quelle finden, die so ausführlich auf das (weltliche) Rechtswesen in Mittelreich eingeht, wie dort.

    Alles andere ist eine Interpretation, die du gerne in deinem Avneturien machen kannst. Aber in einer Diskusion, bei der du auch die ganze Zeit auf Quellen berufst, wirst du nichts anderes finden.

    Und in diesen 8 Seiten steht, dass wenn ein Lehnsherr oder ein Gericht Anklage gegen einen Magier erhebt, das dann seine bloße Aussage Beweis genug ist, seime Unschuld zu belegen?!

    Was steht denn in diesen 8 Seiten zu Gildenmagier, dem CA, der Gewandungsvorschrift und dem Garether Pamphlet?

    Wenn diese 8 Seiten mich widerlegen, dann zeige das doch auf.

    Das ist das was ich hier Suche mehr Informationen.

    Es ist nicht nur die Aussage des Beklagten die als Beweis gilt, sondern ebenso die Aussage des Klägers.

    Der Kläger ist kein Bettler oder der Gardist der die Durchsuchung ausführte.

    Der Kläger ist der Lehnsherr oder die das bürgerliche Gericht, denn die einfachen Bürger schert es nicht ob der Magier nur 3 oder 5 Arten von Gewändern besitzt.

    Dieses Abkommen besteht ja zwischen den örtlichen Herrschern und den Gilden.

    Wir haben als den Beweis, der Aussage des Barons, im Lehen des Barons:

    "Am letzten Windstag wurde mir zugetragen, das ihr mit nur einer kleinen leichten Tasche als Besitz, bereits mehrere Wochen in meinem Leben verweilt und hier Dienstleistungen anbietet. Daher habe ich die Garde zu euch geschickt, um euch Gelegenheit zu bieten, zu Beweisen, dass ihr auf meinem Grund und Boden nicht gegen die Anhänge zum Codex Albyricus Retonniensis, Lib. VII, pag. 72ff. verstoßet.

    Doch meine Gardisten berichten mir von nur 3 Unterschiedlichen Arten von Gewändern, weder ein Beschwörungsgewand nach besagtem Anhang, noch ein Konventsgewand nach besagtem Anhang konnten in eurem Besitz gefunden werden.

    Daher erhebe ich Anklage gegen euch, euch wieder eures Standes verhalten zu haben.

    Ihr erhaltet die Gelegenheit hier vor mir auszusagen oder anderweitig Beweise eurer Unschuld dar zulegen."

    "Eure Hochgeboren, ich besitze durchaus alle 5 Gewändern, ich zog jedoch, nicht mit allem im Gepäck aus, 2 Arten von Gewändern befinden sich noch in meiner Zelle der Akademie zur Hohen Magie in Punin."

    "Könnt ihr einen Leumund benennen, der euch in diesen Gewändern gesehen hat, der vor uns zu Euren Gunsten aussagen kann?"

    "Nein, Euer Hochgeboren, wie ich schon sagte, ich ließ diese Gewandungen in Punin. Alle die mich in diesen Gewändern gesehen haben, befinden sich ebenfalls dort."

    "So könnt ihr weder Beweis in Sachform noch Beweis durch Zeugnis über das Eure hinaus liefern. So stünde euer Wort gegen das Meinige.

    Ich ermahne euch, den Anhang auf meinen Ländereien wortgenau zu befolgen. Euch seinen bis zur Erfüllung dieser Maßnahme weitere Geschäfte in meinem Lehen zu verwehren. Zieht aus, auf das ihr Beweis erbringen könnet dieser Mahnung Folge zu leisten. Sobald ihr dies könnt, seit wieder Willkommen Eure Geschäfte bei uns fortzusetzen.

    Praios möge Zeugnis dieses Urteils sein. Nun gehet!"

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

  • Es ist ja egal in dem Moment, ob er sie besitzt oder nicht besitzt, solange seine Aussage der einzige Beweis für seine Unschuld ist.

    EDas ist ja die Kruz, es ist nicht der einzige Bewei und man hat das Recht in der Verhandlung neue Leumünder oder Beweise einzubringen.

    Zitat von Gareth Box (GB)

    Man kann noch während einer Verhandlung neue Beweise und Zeugen heranbringen oder den Richter überreden, hierfür den Prozess zu vertagen. Mehr als eine Vertagung lässt aber kaum ein Richter zu, irgendwann sieht er alles als gesagt und gezeigt an.

    Und in diesen 8 Seiten steht, dass wenn ein Lehnsherr oder ein Gericht Anklage gegen einen Magier erhebt, das dann seine bloße Aussage Beweis genug ist, seime Unschuld zu belegen?!

    Nein, nur dass der Baron nicht Kläger und Richter in einem sein kann.

    Was steht denn in diesen 8 Seiten zu Gildenmagier, dem CA, der Gewandungsvorschrift und dem Garether Pamphlet?

    Im GA steht, dass das Garether Pamphlet neben anderen Gesetztexte die Grundlage für die Rechtsspechung sind. Der CA wird namentlich gar nicht erwähnt, stattdessen dass die Gilden für Sonderrechte und Gerichte haben. Was dort allerdings auch steht, dass die Weiße Gilde das Vorrecht und Pflicht hat ihre Mitgleider auszulösen, die Graue Gilde das Recht.

    IN der GA wird eingegangen, wie ein Gerichtsprozess abläuft, die Unterschiede in den verschiedenen Länder und in der GB noch zusätzlich im Detail der des Mittelreichs.

    Zitat von GA S. 145

    Das jüngere Inquisitionsverfahren gilt formell im ganzen Mittelreich, hat aber besonders in Garetien und Darpatien Fuß gefasst, vor allem aber im Horasreich. ... Hier macht nicht der Schaden für das Opfer den eigentlichen Rechtsbruch aus, sondern das Verbrechen an sich wird als schwerer Verstoß gegen die göttergegebene und staatliche Ordnung gewertet, die von der Obrigkeit selbst – nicht etwa dem Geschädigten – verteidigt werden muss. Das Opfer und die Hinterbliebenen sind eher unwichtig und allenfalls als Zeugen interessant. Ganz allgemein besteht dabei die Pflicht, Verbrechen zu verfolgen. Zudem gibt es zumindest bei den für Schwerverbrechen zuständigen Hochgerichten feste Ermittler und Ankläger.

    Im Mittelreich heißen sie oft Inquisitoren und sind, schon weil sie Rechtsgelehrte sein sollten, meist Laienbrüder oder gar Geweihte der Praios-Kirche, etwa der Hofkaplan eines adligen Richters. Im Horasreich gehören sie fast durchweg dem bürokratischen Staatsorden vom Goldenen Adler an und tragen dessen Titulatur, oft die eines Advocaten am Frei- oder eines Procurators am Hochgericht.

    Weder der einen noch der anderen Verfahrensart sind Bestechungen fremd, und oft nimmt der Richter von beiden Seiten und lässt die freigiebigere gewinnen

    Zudem wird eingeteil, was als Verbrechen, schweres Verbechen oder nur als Vergehen gilt.

    Funfakt: Die Falschanklage wird dort als Verbechen aufgeführt

  • Wir haben als den Beweis, der Aussage des Barons, im Lehen des Barons:

    "Am letzten Windstag wurde mir zugetragen, das ihr mit nur einer kleinen leichten Tasche als Besitz, bereits mehrere Wochen in meinem Leben verweilt und hier Dienstleistungen anbietet. Daher habe ich die Garde zu euch geschickt, um euch Gelegenheit zu bieten, zu Beweisen, dass ihr auf meinem Grund und Boden nicht gegen die Anhänge zum Codex Albyricus Retonniensis, Lib. VII, pag. 72ff. verstoßet.

    Doch meine Gardisten berichten mir von nur 3 Unterschiedlichen Arten von Gewändern, weder ein Beschwörungsgewand nach besagtem Anhang, noch ein Konventsgewand nach besagtem Anhang konnten in eurem Besitz gefunden werden.

    Daher erhebe ich Anklage gegen euch,

    und mache mich im Widerlegungsfall der Falschanklage schuldig.

    Eine Mitführungspflicht haben Magier schließlich nicht und wenn sich die Anklage durch die Vorlage der Kleidung als haltlos erweist, hat sich der ist der Herrscher eines Vebrechens schuldig gemacht.

    Gerade damit Falschanklagen nicht ausufern, werden sie hart bestraft.

    Unabhängig davon wird ein Herrscher, der so mit seinen Partnern (die Gilden sind Partner) umspringt wohl nicht mehr lange Gildenmagier in seinem Land haben. Dann muss er einen "absolut vertrauenswürdigen" Hofdruiden einstellen, die abgefangenene magisch verschlüsselte Depeche beim vertrauenswürdigen Hofmagier des Nachbarherrschers entschlüsseln lassen und für den Anti-Blähungstrank zur örtllichen Hexe marschieren. Wobei diese magischen Dienstleister wohl im Reich so eines Herrschers gar nicht offiziell vorhanden sind. ;)

    Ist man eben das einzige Reich weit und breit, das den netten Nachbarn ohne jegliche Magie gegenüber treten muss.

    Ganz abgesehen davon, dass man tickende Dilettantenzeitbomben generiert und den noch zweifelhafteren nicht lizenzsierten Zauberkundigen (Hexen, Druiden etc.) die Schüler in die Arme triebt und durch fehlende Lizenzmagier kann man deren Umtriebe auch kaum aufdecken...

    Das ist natürlich genauso übertrieben, wie die beispielhafte Anklage des Herrschers. Rechtlich ist am Fall nicht auszusetzen, aber praktisch würde man sich das auf jeden Fall überlegen. Insbesondere wenn ein Fall von Anfang an auf wackeligen Füßen steht. Allgemein nimmt man wohl eher an, dass ein ehrenwerter Gildenmagier die korrekte Kleidung besitzt, als das man unterstellt sie nicht zu besitzen. Zumal Gildenmagier rechtlich unter den Gemeinen mit den größten Rückhalt haben. Eine Hexe oder Bäcker kann man leichter herum schubsen und schickanieren.

  • Es ist ja egal in dem Moment, ob er sie besitzt oder nicht besitzt, solange seine Aussage der einzige Beweis für seine Unschuld ist.

    EDas ist ja die Kruz, es ist nicht der einzige Bewei und man hat das Recht in der Verhandlung neue Leumünder oder Beweise einzubringen.

    Zitat von Gareth Box (GB)

    Man kann noch während einer Verhandlung neue Beweise und Zeugen heranbringen oder den Richter überreden, hierfür den Prozess zu vertagen. Mehr als eine Vertagung lässt aber kaum ein Richter zu, irgendwann sieht er alles als gesagt und gezeigt an.

    Die Krux ist:

    A) Das eine kurzfristige Vertagung meist nicht ausreichen wird um Zeugenaussagen und oder Beweise der Unschuld erbringen zu können, wenn man die Gewänder besitzt aber in der Alma Mater zurück gelassen hat. Wie dieses Zitat ja belegt, wird man mehr als eine Vertagung nur selten statt gegeben. Außerdem wird man dem Magier während dem Prozess, keine Abreise genehmigen, da man ihn ja nur in Anwesenheit verurteilen darf.

    B) Du meine Kritik ja nicht aufgegriffen hast, sondern eine andere Kondition als Fundament genommen hast.

    Denn ich habe ursprünglich kritisiert das nach WdZ KEIN SC Gildenmagier dieses Gesetz erfüllen kann. Denn die Startausrüstung umfasst nicht 5 Gewandungen und auch nicht genug Geld, um diese erwerben zu können.

    Entsprechend ist es anscheinend gängig die Absolventen im Mittelreich als gesetzesbrüchig auf die Reise ziehen zu lassen, da sie nicht nur die meisten Gewandungen nicht mitführen, sondern überhaupt nicht besitzen.

    Funfakt: Die Falschanklage wird dort als Verbechen aufgeführt

    und mache mich im Widerlegungsfall der Falschanklage schuldig.

    Und wo liegt hier eine Falschanklage vor, wenn es nicht nur die Pflicht eines Gildenmitglieds ist die Gewandungen zu besitzen, sondern im Zweifelsfall den Besitz beweisen zu können?

    Ich hab hier schon Quellen aus DSA4.1 und DSA5 vorgelegt, das die Schuldvermutung gängige Rechtspraxis ist, dies wurde bestritten.

    Der Baron legt einen gültigen Erlass unüblich streng aus, was sein gutes Recht ist.

    Er darf in seinem Lehen entscheiden wie er das Gesetze interpretieren will.

    Er ist schließlich von Praios höchst selbst und seinem Lehnsherrn dazu berufen.

    Eher würde hier noch der Vorwurf der Willkür ziehen, wenn der Baron ganz plötzlich ein Inquisitionsverfahren für einen Gesetzesbruch anberaumt, den er bis dato unverfolgt geschehe ließ, könnte der Gildenmagier das als Verleumdung anklagen.

    Aber so oft sehen die meisten Ortschaften Aventuriens ja auch keinen Gildenmagier, die Städte mal außen vor, sodass der Magier schnell mal 2-3 Präzedenzfälle ausgraben könnte in denen Magier NICHT beschuldigt wurden.

    Außerdem könnte der Baron immernoch behaupten, dass er sich erst kürzlich im Feld des Gildenrecht fortgebildet hat oder beraten ließ, wodurch ihm das Versäumnis klar wurde, die Pflicht der Magier bezüglich der Gewandung rechtmäßig zu kontrollieren.

    Nein, nur dass der Baron nicht Kläger und Richter in einem sein kann.

    In einem Inquisitionsverfahren ist er beides zugleich, da es keinen Geschädigten gibt, der Klage gegen den Gildenmagier erhebt.

    Sondern er des Verstoßes gegen geltende Erlasse angeklagt wird, diese Anklage führt die Obrigkeit an, welche die Erlässe und Edikte der Herrschaft durchzusetzen verpflichtet ist.

    Gerade in Regionen des Garether Pamphlets, haben lokale Lebensherren alles Recht den Codex so streng auszulegen wie er niedergeschrieben wurde.

    Das ist natürlich genauso übertrieben, wie die beispielhafte Anklage des Herrschers. Rechtlich ist am Fall nicht auszusetzen, aber praktisch würde man sich das auf jeden Fall überlegen. Insbesondere wenn ein Fall von Anfang an auf wackeligen Füßen steht. Allgemein nimmt man wohl eher an, dass ein ehrenwerter Gildenmagier die korrekte Kleidung besitzt, als das man unterstellt sie nicht zu besitzen. Zumal Gildenmagier rechtlich unter den Gemeinen mit den größten Rückhalt haben. Eine Hexe oder Bäcker kann man leichter herum schubsen und schickanieren.

    Unter den Gemeinen ist Zauberei allgemein mit viel Aberglaube behaftet.

    Der größte Rückhalt den ein Zauberer, nach den Borbaradkriegen und dem Jahr des Feuers, erwarten darf, ist ein Bruchteil des Rückhalts den die Nachbarn oder der Bäcker der einem alle 2 Tage mit einem Lächeln ein Vollkornbrot verkauft, erfahren wird.

    Dem gemeinen Volk ist die Ordnung und Sicherheit wichtiger, als das Recht des Einzelnen.

    Aber faktische wird das gemeine Volk keine Ahnung von und kein Interesse an den Pflichten eines Gildenmagiers haben, außer man kennt zufällig den Einen oder Anderen.

    Unabhängig davon wird ein Herrscher, der so mit seinen Partnern (die Gilden sind Partner) umspringt wohl nicht mehr lange Gildenmagier in seinem Land haben. Dann muss er einen "absolut vertrauenswürdigen" Hofdruiden einstellen, die abgefangenene magisch verschlüsselte Depeche beim vertrauenswürdigen Hofmagier des Nachbarherrschers entschlüsseln lassen und für den Anti-Blähungstrank zur örtllichen Hexe marschieren. Wobei diese magischen Dienstleister wohl im Reich so eines Herrschers gar nicht offiziell vorhanden sind. ;)

    Ich finde es erstaunlich, was für haarsträubende Konsequenzen euch einfallen. Ich finde es spannend, welche Tragweite ihr den von mir beschriebenen, seltenen Einzelfällen zugesteht.

    Ein einzelnes Gildenmitglied, das eine leichte rechtliche Strafe in kauf nehmen muss, wird weder den lautstarken Protest seiner Gilde, noch den Rückenwind des gesamten Collegiums erfahren.

    Sicherlich werden sich viele die Frage stellen, welche Umstände zu so einem Urteil geführt haben könnten.

    Aber man wird genauso am Collegen zweifeln, wie an der Kompetenz des Barons.

    Schließlich muss der College irgendwie die Aufmerksamkeit des Barons auf sich gezogen haben.

    Wäre der Gildenmagier einfach auf Durchreise, könnte er sich mit dem Recht auf Freizügigkeit verteidigen und damit dass seine Gewandungen an den Zielort seiner Reise geschickt worden sind, oder das er vorhat dort die entsprechende Garderobe im lokalen Stil zu erwerben, um sich einzubringen.

    Damit die Anzeige zu einem Urteilt führt, müssen sehr viele spezielle Umstände aufeinander Fallen.

    Ich widerspreche nur "Rohals Erben" darin, dass es solche speziellen Umstände eben geben kann. Solange der CA als Gesetzesschrift betrachtet wird und die Kleiderverordnungen gültig sind.

    Der CA beschreibt die Gewandung, die dem Stand des Gildenmagiers angemessen ist, sehr ausführlich und genau.

    Und das liegt wahrscheinlich daran, dass man sich dadurch einen Rückhalt bei der Obrigkeit sichern möchte.

    Die Magierkriege, die Spaltung der großen Magierzunft und weniger geschichtliche Ereignisse wie: Borbarads Rückkehr, Galottas Fall, sowie das anhaltende Problem mit öffentlichen Anhängern der Magierphilosophie, lässt das Ansehen der Magierschaft schrumpfen, was sich auch in den Freiheiten äußert die Gildenmagier genießen.

    Denn entweder wurde die Kleiderordnung des Convents erst jüngst verabschiedet oder man sieht aus gutem Grund davon ab, die Texte zu verändern und zu lockern.

    Man könnte ja offiziell auf dem Convent: 'soll fünf Arten von Kleidung besitzen', in: 'darf fünf Arten von Kleidung besitzen' und: 'denn sowohl mehr als auch weniger sind

    seinem Stande nicht angemessen', in z.B.: 'denn andere Arten der Gewandung entsprächen nicht seinem Stand' umformulieren.

    Schon würde Vollständigkeit der 5 Arten von Gewandungen absolut keine Rolle mehr spielen.

    Es scheint jedoch Gründe zu geben, das dies nicht entsprechend formuliert wird.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    4 Mal editiert, zuletzt von Sturmkind (14. November 2023 um 11:21)

  • Sturmkind

    Ich finde es erstaunlich, was für haarsträubende Konsequenzen euch einfallen. Ich finde es spannend, welche Tragweite ihr den von mir beschriebenen, seltenen Einzelfällen zugesteht.

    Es wird ja nur haarsträubend weil es schon deine Einzelfälle sind. Strubbelhaare erzeugen Gegenstrubbelhaare. Ich sehe hier dein Bemühen diesen Faden über die Maße am laufen zu halten, egal wie haarsträubend es ist und wird. Ich frage mich nach dem "benefit". Niemand ist damit geholfen und du scheinst deine Lösung ja schon felsenfest zu haben. Also was willst du erreichen? Das diese von dir beschriebenen Einzelfälle eher unwahrscheinlich sind sagt dir ja schon die Quelle die "Verstöße" gegen die Kleiderordnung explizit straffrei machen. Jemanden also für etwas festzusetzen, was ohnehin streiffrei endet, ist irgendwie an Haarsträubigkeit kaum zu überbieten oder?


    Und es wäre sehr nett wenn du mal auf unteren Sachverhalt eingehen würdest. Ich glaube nämlich dein Einzelfall ist ja nur möglich weil du dir diese Lücke baust indem du die Quellen "unsauber ließt/interpretierst". Eigentlich gibt es viel weniger zu all dem zu sagen als du es tust. Und uns allen wäre damit sehr geholfen uns nicht von der Haarsträubigkeit manipulieren/provozieren zu lassen den strubbelhaarigen Troll weiter zu füttern - du sagst ja selbst von dir du nimmst bewusst eine Position ein um den Faden künstlich zu verlängern und zu polarisieren.

    Beste Grüße.

  • Entschuldigung, wenn ich jetzt noch mehr abweiche oder das jetzt nur alle nervt, aber sollte das nicht eigentlich eine Ideensammlung und keine Diskussion werden? Scheint mir nach Einleitungstext eigentlich so… die Gewänderregelhandhabung anderer hätte mich interessiert. Dass Diskussionen Spaß machen, weiß ich Sturmkind , aber bitte schreib dann auch Diskussion drauf. Versteh mich bitte nicht falsch, ich will dich nicht unnötig kritisieren, mein Wunsch wäre, dass du nur Diskussionsthreads o. Ä. zu Diskussionen machst, weil Haarsträubend detaillierte Diskussionen einfach stören, wenn man Geschichten der Welt anderer lesen will, um Infos und Ideen zu sammeln.

    PS: nach den ersten drei Seiten hab ich das Lesen abgebrochen und bin gleich zum Ende gekommen, weil ich das endlose Hin und Her satt hatte. Daher bitte nagelt mich jetzt nicht an ein Zitat dieser Seiten.

    Können wir also bitte mit dem Ursprungsthema weitermachen:

  • Zitat

    Ist die Quellenlage so, dass ein Reisegewand sofort von den Menschen als Magierrobe erkannt wird (durch eingewebte Glyphen oder Zauberzeichen z.B.)

    Hart vorgeschrieben ist es nicht. Viele Abbildungen zeigen aber auch angebrachte Runen. Es mag hier unterschiede hinsichtlich der Gilden und Akademien geben (die sich auch nochmal stark unterscheiden können).

    Letzlich kannst Du das frei ausgestalten - dies ist alles immer umstritten und nicht so "hart". So zumindest RE.

    Die meisten Magier werden wohl in der Regel da auch Runen draufhaben, weil sie Stolz sind sind ein Magier zu sein (und es es eben auch gleich klar macht ohne sich erst erklären zu müssen). Weißmagier mögen das formell-rechtlich betrachten, Schwarzmagier eher aus Stolz (und ggf. Arroganz) für den eigenen Stand und die Macht. Sie wollen ja nicht wie ein Bettler aussehen ;) Graumagier sind halt irgendwo dazwischen, die sehen es meist pragmatischer. Logischerweise gibt es da aber auch große Unterschiede zwischen Punin und dem Seminar der elfischen Verständigung zu Donnerbach geben sollte (keine Quelle - meine Interpretation).

    Die ist so grob der Stand aus Rohals Erben, wo diese Sachen auch nicht als ingame Texte beschrieben sind (wie in WdZ).

    Im Kapitel zu Mode und Stil wird auch nochmal erklärt, dass die Thorwaler/Olporter Fell an ihren Roben haben und manche Tulamidische Magier sich so kleiden, das sie kaum von einen Al'Anfanischen Granden zu unterscheiden sind usw. usf. Jedenfalls sollte es in der Praxis keine hart definierte Uniform sein, unabhängig von der Interpretation des CA. Prinzipiell hat man eigentlich schon ein interesse an solchen Runen als Gildenmagier (Abenteurer-SCs sehen das vermutlich anders), aber auch eine normale Robe wird ausreichen. Es mag auch pragmatische Gründe geben um das Runenreisegewand zu schonen.

    Erkannt wird man sicherlich durch Runen auf der Robe. Ohne Runen aber sicherlich auch durch Stab.

    Eine Tulamidische Magierin die leichte Seidengewänder trägt, kann man ggf. auch so auf den ersten Blick als solche erkennen. Ggf. auch durch Tatoos oder eine Kugel. Das ist ja ein Kontinuum und hängt auch vom Rezipienten ab. GMV.

    Zitat


    Außerdem würde mich interessieren ob ihr eure Magier auch mit den standesüblichen Kopfbedeckungen verseht, wie Filzhut oder Kappe?

    Eigentlich so gut wie nie. Zum einen Weil dieser Spitzhut lächerlich aussieht, zum anderen auch wegen Kultur (Tulamidenmagier usw - anderer Kleidungsstil). Ich erinner mich an einen Spielercharakter der eine Lederne Hirnkappe hatte - weil er irgendein Bild im Web gefunden hatte wo das "cool" aussah. Oft war auch Kapuze beliebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jandon (14. November 2023 um 17:34)

  • Sturmkind 14. November 2023 um 22:42

    Hat den Titel des Themas von „Magiergewänder“ zu „Magiergewänder und Diskussion zur Rechtslage der Gewandungsvorschrift“ geändert.
  • Ich sehe hier dein Bemühen diesen Faden über die Maße am laufen zu halten, egal wie haarsträubend es ist und wird.

    Mein Bemühen scheint in deinem Fall ja auf Gegeninteresse zu stoßen oder warum liest du den Faden sonst noch mit.

    Ich frage mich nach dem "benefit".

    Spannende Diskussionen und fremde Meinungen sind für mich in diesem Hobby ein "benefit" in sich selbst.

    Also was willst du erreichen?

    Der Weg ist das Ziel! In diesem Fall der Dialog mit euch.

    Das diese von dir beschriebenen Einzelfälle eher unwahrscheinlich sind sagt dir ja schon die Quelle die "Verstöße" gegen die Kleiderordnung explizit straffrei machen.

    Eine Quelle, die allen Anderen Quellen wiederspricht, redet explizit von Straffreiheit.

    Und diese eine Quelle wird wenige Seiten später, zumindest für die Gebiete in denen das Garether Pamphlet gilt, wieder relativiert.

    Ich glaube nämlich dein Einzelfall ist ja nur möglich weil du dir diese Lücke baust indem du die Quellen "unsauber ließt/interpretierst".

    Ich eröffnete eine öffentliche Diskussion, um Meinungen zu sammeln, die über meinen Tellerrand hinaus gehen.

    "Anklagen sind unmöglich" ist eine solche Meinung.

    "Straffreiheit ist zu 100% garantiert" ist ebenfalls so eine Meinung.

    Zumindest verstehe ich eure Beiträge so.

    Dementsprechend war der Faden für mich schon sehr Zielführend.

    Wie ich dir schon schrieb, bedeutet mein Widerspruch nicht zwangsläufig, dass ich eure Meinung ablehne.

    Mich überrascht die, in meinen Augen, unflexible Pauschalität bestimmter Beiträge und das Absolut, welches einige Teilnehmer zu vertreten scheinen.

    Aber bei sowas lasse ich mich gerne überraschen.

    Ich bin meist gegen Satzungen die besagen "unmöglich" oder "immer gleich",

    mag sein dass sich dies in meinen Beiträgen und meiner Leseweise wiederspiegelt.

    Und es wäre sehr nett wenn du mal auf unteren Sachverhalt eingehen würdest. Ich glaube nämlich dein Einzelfall ist ja nur möglich weil du dir diese Lücke baust indem du die Quellen "unsauber ließt/interpretierst". Eigentlich gibt es viel weniger zu all dem zu sagen als du es tust. Und uns allen wäre damit sehr geholfen uns nicht von der Haarsträubigkeit manipulieren/provozieren zu lassen den strubbelhaarigen Troll weiter zu füttern - du sagst ja selbst von dir du nimmst bewusst eine Position ein um den Faden künstlich zu verlängern und zu polarisieren.

    Wenn dir die Verlängerung künstlich erscheint und dir Polarisierung nicht gefällt, bietet dir das Forum die Funktion diesen Faden einfach auf "ignorieren" setzen.

    Ich habe schon klar zu verstehen gegeben, dass ich euch nicht von meiner Interpretation zu überzeugen versuche.

    Nur sehen ich, scheinbar im Gegensatz zu dir keine Konsistenz der offiziellen Beschreibungen.

    Ich hätte mir gewünscht, dass Rohals Erben eine Änderung der innerweltlichen Vorschrift offiziell gemacht hätte.

    Denn meiner Meinung nach gehen die Vorhandenen innerweltlichen Zitate, zu weit von dem Weg was OT als Beschreibung vorhanden ist.

    Ich finde, die Schlüsse, die du aus deiner Leseweise ziehst unglaublich befremdlich und manchmal gar unlogisch.

    Vielmehr gehausregelt als interpretiert, was dir natürlich frei steht.

    Ich finde deine Leseweise der WdZ Passagen hält weder einer grammatikalischen Textanalyse, noch der Analyse des Kontextes stand:

    Nochmal den Abschnitt als ganzes:

    Zitat

    Als Gegenleistung unterwirft sich jedes Gildenmitglied den Zwängen seiner Gilde und der Rechtssprechung des Codex Albyricus. Weiterhin ist das Mitglied verpflichtet, sich auf den ersten Blick als Magier erkennen zu geben: Die Gewandung muss den Konvents-Regularien entsprechen, das Siegel darf nicht verborgen werden.

    Meine Interpretation:

    'Als Gegenleistung unterwirft sich jedes Gildenmitglied:

    1. Den Zwängen der Gilde
    2. Der Rechtsprechung des CA

    Weiterhin [Bis heute/Auch in Zukunft] ist das Mitglied dazu verpflichtet:

    • Sich auf den ersten Blick als Magier erkennen zu geben.

    Das bedeutet:

    1. Das die Gewandung den Konvents-Regularien entsprechen muss
    2. Das Siegel nicht verborgen werden darf.'

    Zu '1. Den Zwängen der Gilde':

    Was sind die Zwänge der Gilde? Im Kontext geht es mMn hier um die vorher erwähnten Verträge, die mit örtlichen Herrschern ausgehandelt werden, diese enthalten nicht nur Privilegien, sondern eben auch Pflichten.

    Zu '2. Der Rechtssprechung des CA':

    Das hier die Rechtssprechung des Codex nochmal genannt wird ist für mich ein Ausschluss-Kriterium, den CA nach DSA4.1 einfach als Richtlinie oder "GM-Knigge" zu betrachten.

    Alle Mitglieder verpflichten sich der Rechtssprechung, die er beinhaltet, für alle Gildenmagier ist er also eine Gesetzessammlung.

    Zu '1. Das die Gewandung den Konvents-Regularien entsprechen muss':

    Die uns bekannten Konvents-Regularien sind:

    Es mag noch weitere geben und davon auszugehen, dass es zu diesem Thema noch weitere Regularien des Konvents gibt, ist eine plausible Interpretation.

    Das diese unbekannten Regularien aber einen anderen, Rechtskontext vertreten, wie die zitierte Vorschrift und somit den GM mehr Freiheiten einräumt, wäre eine Hausregel.

    Die Konvents-Regularien sind nicht:

    Zitat

    »Gerade letzteres Gewand hat ob seiner Form und Farbe des häufigeren zu Irritationen bei ‘modebewussten’ Adepten und Meistern geführt, als auch bei solchen, die reisend durch die Lande ziehen und sich robustere Kleidung wünschen. Solchen Bitten mag entsprochen werden, jedoch muss striktum der Grundsatz gewahrt bleiben, dass ein Magus als solcher stets und immer an seiner Kleidung kenntlich sein muss, sei es nun bei der Ausübung seiner Kunst oder auf der Wanderschaft.«

    —Sirdon Kosmaar, Commentariolus zum Codex Albyricus, 1010 BF

    Zweites ist ein "Commentariolus", ein Kommentar, zu Ernsterem.

    Diesem Kommentar mögen viele Gelehrte beipflichten, aber genauso viele eben nicht.

    Aber selbst der Kommentar von Kosmaar stützt meine Interpretation, dass die Gewandungen verbindlich sind.

    Um beim Reisegewand in Farbe und Material abweichen zu dürfen, muss eine Bitte vom Gildenmitglied geäußert und Dieser auch entsprochen werden.

    Hier kann man also eine Dispens erhalten.

    Zum Thema der Vollständigkeit trägt der Kommentar nichts bei.

    Können wir also bitte mit dem Ursprungsthema weitermachen:

    Ich finde allzuweit sind wir nie abgedriftet.

    Die Frage nach dem 'Gewand das einem Magier geziemt', ist eben eine Frage des aventurischen Rechts.

    Dass Diskussionen Spaß machen, weiß ich Sturmkind , aber bitte schreib dann auch Diskussion drauf.

    Der bitte komme ich gerne nach.

    Die ist so grob der Stand aus Rohals Erben, wo diese Sachen auch nicht als ingame Texte beschrieben sind (wie in WdZ).

    Was wie ich finde ein Versäumnis ist.

    Die OT Setzung wurde in meinem Augen stark entschärft.

    Die IT Setzung jedoch beibehalten.

    Zum einen Weil dieser Spitzhut lächerlich aussieht

    Der hohe Spitzehut mit den Sonne, Mond und Sterne motiven, da gebe ich dir Recht, die sehen teilweise wirklich lächerlich aus.

    Aber die Texte finde ich beschreiben auch eher den guten alten 'Gandalf-Spitzhut' und den finde ich irgendwie doch stylisch für das Setting.

    Rakoriums Hut aus DSA Drakensang 1 ist Top.

    Rakoriums Hut aus 'Schiff der verlorenen Seelen' eher Flopp.

    Nach meinem Geschmack.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (14. November 2023 um 23:30)

  • Sturmkind

    Ich überspring mal die ganzen Frasen wenn es ok ist. Nur falls du dich wunderst dass ich nicht auf jedes Wort in einem Quotewar eingehe.

    Vielmehr gehausregelt als interpretiert, was dir natürlich frei steht.

    Allein das finde ich zu funny um es zu ingnorieren. Ich "hausregle" also Fluff. Das ist echt ne Perle. :thumbsup:

    Ich finde weiter wir sollten sparsamer zitieren und wiederholen. Wir wissen was deine Meinung ist. Das lustige ist, ich habe angeboten dein Missverständnis insofern zu lösen, indem ich dir die naheligende Bedeutung des Wortes "weiterhin" in diesem Kontext anempfohlen habe. Weiter habe ich erklärt dass hier eine abweichende "Zusammenhangs-Bogen-Spannung" zum Konflikt zweier Quellen führt. Man sollte aber doch versuchen die Quellen so zu analysieren dass möglichst wenig Widerspruch entsteht. Diese Interpretation ist dann auch zu bevorzugen um die daraus entstehenden Dilemmata zu lösen.

    Und deine Antwort darauf ist jetzt einfach nur die konfliktbehaftete Interpretation mit noch mehr Fleiß und Worten erneut wiederzugeben? Weder darüber warum du unbedingt Variante 1 und 2 nehmen musst - obwohl der Kontext des Zitates kein temporaler sondern ein kausaler ist - noch wieso du es nicht als wünschenswert erachtest den Konflikt zwischen zwei Quellen zu beseitigen, wo die Konfliktbereinigung doch so einfach und trivial ist indem man einfach Bedeutungsform 3 von "weiterhin" annimmt.

    Du steigerst dies noch indem du meine - konfliktbereinigende und versöhnliche und mit dem Duden belegbare - Interpretation als "unglaublich befremdlich" und "manchmal gar unlogisch" lablest, ohne das auch nur ansatztweise herleiten zu können. Du sagst es halt einfach mal.

    Und noch mal zum Codex Albyricus. Er ist (auch) ein Rechtsbuch. Eines der Gildenmagie. Das bedeutet aber nicht das alle Teile gleichermaßen verbindlich oder gar buchstabengetreu sein müssen, schon gar nicht wenn nur 1% der Textfülle als IT Zitat überhaupt für uns zugänglich ist. Wir haben mehrfach aufgeführt das Recht beweglich ist. Im "Mittelalter" noch viel mehr, aber selbst heute noch. Das ganze Internet-Recht muss nach und nach angepasst und neu geschaffen werden. Ein Kommentar zum CA ist so eine "Wandlung". Klar zu trennen sein sollten also jene Teile des CA die tatsächliche Rechtsverbindlichkeiten sind und auch als solche im Gewohnheitsrecht "de facto manifestiert" sind und solche Teile die "Anleitungen" und "Konventionen" sind, die durchaus als Gebote formuliert sein können, aber durch die Zeit, Bearbeitung und Gewohnheit einen Wandel erfahren haben. Vielleicht wurde es anfänglich strenger geahndet, aber mit der Zeit hat die Praxis gezeigt dass es wenig bis gar nicht umsetzbar ist, also hat sich das neue Gewohnheitsrecht durchgesetzt dass die "absoluten Gesetzestexte" nur noch als "Konventionen" tradiert. Das ist absolut üblich.

    Und ich bin durchaus auf deiner Seite wenn es darum geht dass alles offener und variantenreicher zu sehen ist. Puritanismus und Dogmatismus mag ich mir da nicht vorwerfen lassen, aber es hat eben auch Grenzen. Ein Baron der einen Magier aus "Jux" schikaniert halte ich schlicht für einen extremen Sonderfall. Er ist denkbar, aber nicht als "Stammhalter" für eine allgemein gültige Argumentationslinie zu verwenden ist. Ich bin dafür dass jeder sein Aventurien haben kann wie er will, aber warum muss man so einen Spezialfall - es gibt natürlich auch geistig/emotional gestörte oder dumme Adlige - als Grundlage für eine vernünftige Argumentation über "allgemeine Quellen" machen? Das ist schlicht unschön und erschwert eine "angenehme" Diskussion wie ich finde.

    Boron mit Euch! :sleeping:

  • Du steigerst dies noch indem du meine - konfliktbereinigende und versöhnliche und mit dem Duden belegbare - Interpretation als "unglaublich befremdlich" und "manchmal gar unlogisch" lablest, ohne das auch nur ansatztweise herleiten zu können. Du sagst es halt einfach mal.

    Deinen Rückschluss empfinde ich als unlogisch und befremdlich, nicht die Anwendung einer Wortbedeutung.

    Es ist egal welche der 3 Wortbedeutungen ich auf weiterhin anwende.

    Grammatikalisch und aus dem Kontext, verstehe ich nicht wie du zu dem Rückschluss gekommen bist, dass:

    Entweder die "Offenbarung auf den ersten Blick" keine Rechtsvorschrift ist,

    Oder wie du dazu kommst abzustreiten, dass zur Erfüllung dieser Rechtsvorschrift sich an 2 klar ausformulierte Regeln eingehalten werden müssen:

    1. Man muss sich an die Konvents-Regularien der Gewandung halten

    Nicht: "es ist empfohlen sich an die Konvents-Regularien der Gewandung zu halten."

    2. Man darf das Siegel nicht verbergen.

    Wer gegen eine dieser Regeln verstößt, verstößt gegen das genannte Verpflichtung, sich auf den ersten Blick erkennbar zu machen.

    Gültigkeit haben sowohl die übergeordnete Pflicht, als auch die zugeordneten beiden Regeln überall dort wo der Rechtsanspruch des CA wirkt und nicht, wie es in Rohals Erben im Kontext steht, nur dort wo der CA durch das Garether Pamphlet ergänzt wird.

    Klar zu trennen sein sollten also jene Teile des CA die tatsächliche Rechtsverbindlichkeiten sind und auch als solche im Gewohnheitsrecht "de facto manifestiert" sind und solche Teile die "Anleitungen" und "Konventionen" sind, die durchaus als Gebote formuliert sein können, aber durch die Zeit, Bearbeitung und Gewohnheit einen Wandel erfahren haben

    Ja das sollte man, aber die Gewandungsregularien, werden von WdZ noch klar im Kontext unter Rechtsverbindlichkeiten geführt indem sie als Beispiel eben Jener genannt werden. Ich weiß nicht wie der Doppelpunkt und das "muss" in:

    "Weiterhin ist das Mitglied verpflichtet, sich auf den ersten Blick als Magier erkennen zu geben: Die Gewandung muss den Konvents-Regularien entsprechen, das Siegel darf nicht verborgen werden", anders zu interpretieren sein sollte.

    Rohals Erben verschiebt die Rechtsverbindliche Verpflichtung sich auf den ersten Blick zu erkennen geben zu müssen vom CA ins GP und stellt die Setzung auf, das sie im CA nur eine "Empfehlung" sei, ohne das eine Änderung inneraventurisch gab.

    Das bedeutet aber nicht das alle Teile gleichermaßen verbindlich oder gar buchstabengetreu sein müssen, schon gar nicht wenn nur 1% der Textfülle als IT Zitat überhaupt für uns zugänglich ist.

    Richtig, hab ich auch nie anders verstanden.

    Aber ein Teil der ein "muss" ist gehört nach meinem Verständnis des Wortes "muss" zu den Verbindlichkeiten.

    Und wir können nur das Eine % der Textfülle als 'offiziell' bezeichnen.

    Wenn die 99% die Verpflichtung nach deinem Verständnis negieren, dann ist das der Teil den du meiner Meinung nach "hausregelst".

    Denn es ist ist zwar offiziell, das:

    Aber so wie du die 99% und den Kommentar von Kosmaar verwendest um die offizielle Setzung:

    "Die Gewandung muss den Konvents-Regularien entsprechen"

    zu relativieren.

    Kann ich diese 99 unbekannten % auch verwenden, um die Quelle zu relativieren, die da besagt:

    Zitat von Rohals Erben S.52

    Tatsächlich verhält es sich so, dass eine nicht codexkonforme Art, sich

    zu kleiden, zwar von Traditionalisten unter den Gildenzauberern mit Abweisung, Belehrung oder Hohn getadelt wird, jedoch zu keinerlei rechtlichen Strafen führen

    kann.

    Ob jetzt ein traditonalistischer College oder ein traditonalistischer Baron Belehrung und Tadel übernimmt, interessiert die Gilde denke ich reichlich wenig.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (15. November 2023 um 07:49)

  • Wirkt einen Zauber: „Kreisbewegung Ende, nur noch sanfte Hände.“ Wenn ihr erkennt, dass ihr nicht auf einen Nenner kommt, ist es manchmal auch ein Ansatz schlicht nichts mehr zu schreiben.

  • Kein Magier in meinem Aventurien würde belangt werden, wenn die Gewandsammlung nicht vollständig ist (egal ob mitgeführt - in den seltensten Fällen praktikabel- oder deponiert). Für standesbewusste, wohlhabende Magier (nach bestandener Prüfung, was ja auch längst noch nicht jeder Adept vorweisen kann) in der Blüte ihrer akademischen Karriere mögen ja alle Klamotten vorhanden sein, aber was will ein Norburger mit einem Beschwörungsgewand? Woher ein verarmter Ysilier oder Elenviner die Kröten für ein aufwändiges Konventsgewand nehmen, wenn nicht stehlen?

    Zwischen „es geziemt sich“ für den Prestigebewussten und einer preisgünstigen universelleren Tracht, die dennoch als Magier ausweist, können und sollten die (Gilden-)Rechtskundigen durchaus differenzieren können.

    Klar kann man auf grobe Abweichungen an dem, was man gerade zur Schau stellt, hinweisen (was auf Konventen wohl gerne getan wird), aber eine Razzia im Kleiderschrank wäre mir zu absurd.

  • Ich krame mal den Tread wieder aus, weil inzwischen eine gegenteilige These mir über den Weg gelaufen ist:

    Zitat von "Studierstube der Gildenmagie" Seite 5:

    Der Codex Albyricus nennt eine Vielzahl an Regularien zu den fünf standesgemäßen Gewändern eines Gildenmagiers und erläutert ihren Sinn und Zweck. Zum einen dienen sie der Unterstützung bestimmter Zauberhandlungen, zum anderen sollen sie den Magier deutlich als solchen erkennbar machen. Bindend sind die Vorschriften strenggenommen jedoch nur auf dem Gelände von Magierakademien und magischen Orden, und selbst dort variiert ihre Durchsetzung stark. Während man dem Codex Albyricus in der Weißen Gilde buchstabengetreu folgt, schert sich in den Hallen der südaventarischen Schwarzmagier kaum jemand um die korrekte Einhaltung.

    Nach diesen Zitat braucht man nicht einmal eines der Gewänder, wenn man unterwegs ist (mit Ausnahme des Mittelreiches), was für mich aber im Wiederspruch zu der Gültigkeit des CA steht. Denn warum braucht man ein nach CA ein Reisegewand, wenn ausserhalb der Akademie die Kleidungsvorschrift strenggenommen nicht gilt?

    Zitat von Rohals Erben Seite 60

    Gleich, welche Reisemöglichkeit der Magier auch wählt: Der Codex Albyricus (siehe Seite 61) sieht vor, dass ein Magier immer als solcher zu erkennen sein soll. Im Einklang mit dem, was der Codex innerhalb der Akademie vorschreibt, bedeutet dies in der Regel eine schlichte Robe aus grauem oder weißem Leinen, die je nach Witterung mit Mantel und Hose kombiniert werden kann.

    Interessant ist auch noch die Information unter den Garether Pamplet:

    Zitat von Rohals Erben Seite 64

    Gildenmagier dürfen ihren Stand nicht verhüllen. Wo der Codex Albyricus alle Details zu diesem Punkt nur als Empfehlung formuliert, werden sie im Pamphlet als bindende Regeln interpretiert. Siegelpflicht und Gewandordnung sind also überall dort, wo der Codex durch das Garether Pamphlet ergänzt wird, tatsächlich verbindlich.

  • Mein Fazit wäre: CA sagt: sei immer deutlich erkennbar. Innerhalb der Akademie wird genau erklärt wie. Außerhalb würde ich es je nach Gilde abstufen, offiziell lese ich raus wird da keine Angabe zu gemacht. So spielen wir das auch. Allerdings eben auch nur in Regionen, die dem CA passende Wertigkeit gewähren.