Ehrverlust für Rondra Anhänger

  • Hi zusammen,

    ich hab mal ne Frage. Wo findet man ein Kapitel dazu wie, das mit dem Ehrverlust aussieht als Rondraanhänger (Krieger nicht geweiht auch wenn er mehrfach bezüglich Weihe von der Kirche angesprochen wurde). Wir spielen eine Kampagne die wir schon wirklich lange spielen haben auch schon einige große Kampangen gespielt. Fiese Dämonen besiegt, das Jahr des Feuers überstanden und stecken jetzt in eigenen Gnaden fest. Und nunja wir hatten einen Schwarzmagier der einige Dorfbewohner mit Skalvenarmbändern und Drogen gefügig gemacht hat und in dem Gespräch hatte ich Pech und würfelte als heißblütiger Rondrianischer Krieger. Bis Dato reinweiße Weste, Sieger des Donnersturmrennens aber naja Arschkarte und eine 1 bei Jähzorn gewürfelt in diesem absurden Gespräch mit dem Schwarzmagier und als es er aushandeln wollte welche Leute er den versklaven könnte im Gegenzug für Abgaben schlug mein Krieger ihm den Kopf ab.

    Konsequenz absoluter Ehrverlust. Laut SL ist seine geweihte Waffe zwar noch magisch, aber das war wohl eher SL Gnaden. Mein Plan derzeit nach Wehrheim zu reisen, um dort das geweihte Schwert abzugeben und sich dem Urteil Rondras und der Rondrakirche zu übergeben, würde gern aber mal irgendwo was lesen, ob es für sowas auch Fallbeispiele gibt. Immerhin steht der Charakter im Buch der Helden und gehört da womöglich nicht mehr rein. Es wurden ja immerhin mehrere Regeln gebrochen und eigentlich dazu der Typ auch noch mit einem Schlag instant getötet. Verstöße sind ja Unverhältnismäßigkeit, Arglist weil ohne Ankündigung und dann ist der Typ auch dazu tot. Viel Schlimmer und Unehrenhafter gehts ja nicht mehr und nachdem ich mir Gedanken dazu gemacht habe, wird das den Charakter auch ziemlich zerstören da sich so eine Schande nicht wieder reinwaschen lässt da es defakto Mord war auch wenns ein Mieser Kerl war.

  • Viel Schlimmer und Unehrenhafter gehts ja nicht mehr und nachdem ich mir Gedanken dazu gemacht habe, wird das den Charakter auch ziemlich zerstören da sich so eine Schande nicht wieder reinwaschen lässt da es defakto Mord war auch wenns ein Mieser Kerl war.

    Ich denke, dass es schon noch deutlich schlimmer und unehrenhafter geht. Es war auf jeden Fall Totschlag und ein fieser Unterdrückerdrogenschwarzmagier kann auch nicht ernsthaft gegenüber einem (ehrenhaften) Krieger arglos gewesen sein. Wehrlos war er ja auf jeden Fall auch nicht, denn seine Magie war ja sicher einsatzbereit. Mich verwundert eher, dass so jemand einen bewaffneten Krieger so nah an sich heranlässt. Hatte er die Waffe denn die ganze Zeit über gezogen und stand zum Angriff bereit? Zudem gibt es noch eine weitere Abwägung vor Rondra, deren Aspekte (Wege der Götter) neben "Kampf" , "Ehre" und "ehrenvoller Zweikampf" auch der "Schutz Hilf- und Wehrloser" ist. Weiter heißt es zum Bild des Glaubens in der Bevölkerung "Zwar schätzen sie den Schutz der Kirche, gleichzeitig fürchten sie die Geweihten aber auch wegen der ihnen nachgesagten aufbrausenden Ungeduld und Strenge.", was ich als weiteren Beleg anführe, dass der Schwarzmagier nicht arglos gewesen sein sollte (auch wenn es kein Rondrageweihter war).

    Ich würde ihm für den Verstoß gegen den ehrenhaften Zweikampf einige Bußquesten auferlegen, die "zufällig" mit ehrenhaftem Zweikampf zu tun haben.

  • Die Sache ist die. Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Kampfhandlung. Szene war halt die das der Typ ein "Labor" eröffnet hat und angefangen hat den Bewohnern seine Sklavenbänder zu verpassen und die Leute Drogenabhängig gemacht hat um nach und nach die Kontrolle im Dorf zu erlangen. Er wurde zur Rede gestellt und es gab keine offene Kampfhandlung. Da ich als Prinzipientreue ja Schutz den schwachen habe und das Gespräch in der „Verhandlung“ immer absurder wurde gabs einen Jähzorn Wurf und eine 1 ist da ziemlich aussagekräftig als super wütend. Im Grunde ist mein Krieger nicht im Recht gewesen. Wir hatten zwar den Auftrag des Edlen, diese Sache zu klären, aber Gewalt war zu dem Zeitpunkt das falsche Mittel. Auch wenn er ein Magier war, gab es zu diesem Moment keine Verhältnismäßigkeit. 1, Wutanfall, Schnellziehen und Kopf ab. Weit über 10 000 EP plus entsprechende Waffen töten, wen ungerüsteten halt ziemlich schnell.

  • Ronndra-Vademecum, Seite 86 ff spricht von Sühne bei Vergehen und gibt ein Beispiel an für eine Herausforderung, die spezielle Geweihten vorbehalten ist.
    Eine Variation des Blutopfers, die besonders passend für Geweihte ist:
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    Ich denke, dass es damit aber noch nicht getan ist, denn die Gründe für das Handeln des Geweihten müssen vorher noch hinterragt werden. Das geht nur durch ein entsprechendes innerkirchliches Gericht.
    Die Exkommunikation ist definitiv ein Thema und weitere Strafen und Auflagen sind möglich, selbst wenn du die Exkommunikation vermeiden kannst.

    Für Makel wie den deines Charakters gibt es auch eine allgemeine Übersicht. Die hilft ggf. deiner Spielleitung, mit etwas passendem für deinen Charakter um die Ecke zu kommem.

    Ein andere Menschen mit Magier versklavender Magier ist jetzt auch nicht unbedingt das ehrvollste Wesen auf der Welt, auch wenn es deine Aufgabe als Rondrianer ist, allen Menschen bis zum Schluss die Möglichkeit zu geben, ihre Fehler zu bereuen. Dein Handeln in der Situation mag nicht richtig gewesen sein, weil es Grenzen überschritten und gegen Prinzipien verstoßen hat, aber auch ein Geweihter ist nich frei von Fehlern und so lange gute Intention und ehrliche Reue erkennbar sind gibt es auch für gefallene Waffenbrüder einen Weg zurück zu Rondras Gnaden.

    Edit: ich bin dumm, ich habe den Teil mit "nicht geweiht" überlesen. mein Beitrag ist damit nur teilweise hilfreich.

    "Blut sühnt alle Makel, seine reinigende Kraft ist unübertroffen" - Rondra Vademecum

    "Astralenergie als begrenzte Ressource" - Rohals Erben, S. 39, 2022

  • ja, die Verhätnismässigkeit war nicht geboten. Eine (Panzer-)Faust ins Gesicht wäre passender Gewesen.

    Allerdings finde ich, sind es zu wenige Informationen, um genauer darüber beurteilen zu könne.

    Welche Leute sollten versklavt werden? ["Schutz der Schwachen und Wehrlosen" ist schliesslich auch Prinzip der Rondra Kirche]

    Welchen Stand hatte der Schwarzmagier? Sprich hat er auch Ehre?

    Wurde von deinen char einen ehrhaften Zweikampf ausgerufen? [Die beiden Punkte sind wichtig, ob es zu einen Ehrverlust kommen kann]

    Wenn ich nach den Rondra Vandemecum gehen (S. 82 Kampitel Ehre), dann muss man zuerst überlegen, ob die Innere Ehre oder auch die äußere Ehre verletzt wurde.

    Bei der innere Ehre geht es nur um deinen Char und Rondra, hat er selbst das Gefühl, dass er falsch und Ehrenlos gehandelt hat? Will er Buse machen?

    Bei der äußeren Ehre beht es um die Beurteilung von anderen. Die stehen die Gefährten dazu? Wo fand das ganze statt(bzw. welche Gesellschaft befindet dort)?

    Als nächste geht man die vier Säulen der Ehre durch:

    Wurde die Ehrlichkeit verletzt. In diesen Fall dürfte die Frage sein, ob man (stillscheigende) Zusagen zu keinen Kampf gegeben hat.

    Wurde Verantwortung und Verpflichtungen verletzt? Also die Prinzipen der Rondra Kirche.

    Ehre im Kampf ist die letzte Säule. Zwar ist der ehrenhafte Zweikampf ein erstrebenswerter Ziel, unterliegt allerdings auch strengen Regeln und es ist Fraglich ein Schwarzmagier auf darauf eingeht oder auch eingehen kann (keine Magie, muss selbst Ehre haben, etc).

    Bei Krieger ist das Ehreverständnis daran angelegt, kann aber auch ein wenig davon abweichen und dies ist von Akademie zu Akademie unterschiedlich (im blauen Band "Klingeentänzer" wird bei jeder Akademie darauf eingegangen. Die Frage ist daher, aus welcher Akademie kommt dein Krieger?

    Über Schuld und Sühne gibt es auch ein Kapitel im Vandemecum, selbst da wird einem (spirituellen) gefallenen Rondra Geweihten die Möglichkeit gegeben zu büsen.

    Der Plan den Krieger nach Wehrheim gehen zu lassen und den Urteil der Rondra Kirche sich zu stellen, finde ich gut. Dort kann er auch ein Büsserquesten machen und sich anschliessend Rituell von seiner Sünde freizuwaschen.

    Im Vandemecum wird das Ritual " Der Herrin gefällige Gang der Zwölfeinheitlichen Paraden der Sühne" beschrieben: »Aller Rüstung entledigt, muss der Bußwillige dabei zwölf festgelegte, aber willkürlich vorgetragene Attacken mit den zwölf in Reihen- und Schlagfolge genau bestimmten Paraden begegnen, auf dass sein vergossenes Blut ihn von seinem Frevel reinige.«

    Die Sache ist die. Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Kampfhandlung. Szene war halt die das der Typ ein "Labor" eröffnet hat und angefangen hat den Bewohnern seine Sklavenbänder zu verpassen und die Leute Drogenabhängig gemacht hat um nach und nach die Kontrolle im Dorf zu erlangen. Er wurde zur Rede gestellt und es gab keine offene Kampfhandlung. Da ich als Prinzipientreue ja Schutz den schwachen habe und das Gespräch in der „Verhandlung“ immer absurder wurde gabs einen Jähzorn Wurf und eine 1 ist da ziemlich aussagekräftig als super wütend. Im Grunde ist mein Krieger nicht im Recht gewesen. Wir hatten zwar den Auftrag des Edlen, diese Sache zu klären, aber Gewalt war zu dem Zeitpunkt das falsche Mittel. Auch wenn er ein Magier war, gab es zu diesem Moment keine Verhältnismäßigkeit. 1, Wutanfall, Schnellziehen und Kopf ab. Weit über 10 000 EP plus entsprechende Waffen töten, wen ungerüsteten halt ziemlich schnell.

    Die Sache ist die. Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Kampfhandlung. Szene war halt die das der Typ ein "Labor" eröffnet hat und angefangen hat den Bewohnern seine Sklavenbänder zu verpassen und die Leute Drogenabhängig gemacht hat um nach und nach die Kontrolle im Dorf zu erlangen. Er wurde zur Rede gestellt und es gab keine offene Kampfhandlung. Da ich als Prinzipientreue ja Schutz den schwachen habe und das Gespräch in der „Verhandlung“ immer absurder wurde gabs einen Jähzorn Wurf und eine 1 ist da ziemlich aussagekräftig als super wütend. Im Grunde ist mein Krieger nicht im Recht gewesen. Wir hatten zwar den Auftrag des Edlen, diese Sache zu klären, aber Gewalt war zu dem Zeitpunkt das falsche Mittel. Auch wenn er ein Magier war, gab es zu diesem Moment keine Verhältnismäßigkeit. 1, Wutanfall, Schnellziehen und Kopf ab. Weit über 10 000 EP plus entsprechende Waffen töten, wen ungerüsteten halt ziemlich schnell.

    In welchen Land hat das stattgefunden?
    Wer es ein (gildenloser) "Schwarzmagier" oder ein Magier der Schwarzen Gilde?

    Welche Befugnisse hatte der Elde den Helden gegeben und war nur ein Elder oder sogar ein Vogt/Adliger?

    Daran ändert sich einiges bei der Bewertung der Situation und den Konsequenzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gregorey (8. Mai 2022 um 22:53) aus folgendem Grund: Zwei Post zusammengefügt

  • Die Sache ist die. Es gab zu diesem Zeitpunkt keine Kampfhandlung. Szene war halt die das der Typ ein "Labor" eröffnet hat und angefangen hat den Bewohnern seine Sklavenbänder zu verpassen und die Leute Drogenabhängig gemacht hat um nach und nach die Kontrolle im Dorf zu erlangen. Er wurde zur Rede gestellt und es gab keine offene Kampfhandlung. Da ich als Prinzipientreue ja Schutz den schwachen habe und das Gespräch in der „Verhandlung“ immer absurder wurde gabs einen Jähzorn Wurf und eine 1 ist da ziemlich aussagekräftig als super wütend. Im Grunde ist mein Krieger nicht im Recht gewesen. Wir hatten zwar den Auftrag des Edlen, diese Sache zu klären, aber Gewalt war zu dem Zeitpunkt das falsche Mittel. Auch wenn er ein Magier war, gab es zu diesem Moment keine Verhältnismäßigkeit. 1, Wutanfall, Schnellziehen und Kopf ab. Weit über 10 000 EP plus entsprechende Waffen töten, wen ungerüsteten halt ziemlich schnell.

    In welchen Land hat das stattgefunden?
    Wer es ein (gildenloser) "Schwarzmagier" oder ein Magier der Schwarzen Gilde?

    Welche Befugnisse hatte der Elde den Helden gegeben und war nur ein Elder oder sogar ein Vogt/Adliger?

    Daran ändert sich einiges bei der Bewertung der Situation und den Konsequenzen.

    Wildermark. Das komplette Landist ohne Kontrolle und man versucht es, als Heldengruppe zu einen. Wir haben den Geheimauftrag die Reichsverräter rauszulocken und der anwesende Edle bat uns das wir uns dem Problem annehmen da die Bevölkerung unter fremder Gedankenkontrolle lag. Der Magier war sehr uneinsichtig und sagte Dinge als Rechtfertigung dinge wie "Die Waren so laut" oder "Ach seht es mal so, sie streiten sich nicht mehr und das ist doch gut für alle". Der Magier kam aus Tobrien und hat sich nach dem wir in den Kampagnen da für ordentlich Trubel gesorgt haben abgesetzt während in der Wildermark grade Chaos ist und wollte sich da wohl unter vorwand allen seine Gehirnschnecken aufsetzen. Der Edle vor Ort war zu frieden und hat dem Helden der den Tittel eines Barons angenommen hat die Treue geschworen da er sein Dorf als beschützt gesehen hat.

  • Gregorey "Edler/Edle" ist ein nicht erblicher Stand des Niederadels. (AAL S. 108 und 110) Ähnlich angesehen wie der Junker, der jedoch vererblich ist.

    Ich weiß, was ein Edler ist. Es geht eher darum, welche BEfugnisse dieser Edler hat. Ein Reichsvogt, z.B. kann auch ein Edler sein und hat Teilweise mehr Befugnisse als ein Baron, weil er die Rechte Hand eines Königs/Kaisers ist.

    Auch gibt es regionale Unterschiede in den verschiedenen Reichen.

  • ja, die Verhätnismässigkeit war nicht geboten. Eine (Panzer-)Faust ins Gesicht wäre passender Gewesen.

    Allerdings finde ich, sind es zu wenige Informationen, um genauer darüber beurteilen zu könne.

    Welche Leute sollten versklavt werden? ["Schutz der Schwachen und Wehrlosen" ist schliesslich auch Prinzip der Rondra Kirche]

    Welchen Stand hatte der Schwarzmagier? Sprich hat er auch Ehre?

    Wurde von deinen char einen ehrhaften Zweikampf ausgerufen? [Die beiden Punkte sind wichtig, ob es zu einen Ehrverlust kommen kann]

    Der Magier hat die Bauern eines Dorfes versklavt und kahm aus Tobrien. Hat sich da abgesetzt um in der Gesetzlosen Wildermarkt ein abgelegenes Dorf unter seiner Kontrolle zu bringen. Hat dafür gesorgt das die Leute all ihr Zeug zu ihm bringen das er es verkaufen kann und war insgesamt sehr uneinsichtig. Hat aber selbst keine offensivhandlungen vorgenommen und wegen dem Schutz der schwachen gab es halt einen wurf auf ein Jähzorn.

  • Damit ist dein Krieger faktisch der Baron dieses Landes?

    Im Mittelreich hat der Baron das Recht auf Gerichtbarkeit, der Magier hat mehrere Kapitalverbrechen gemacht (Sklaverei, Räuberei, etc.) auf dem die Todesstrafe gibt. Es war sogar deine Plficht als Adliger dieser Urteil ausführen (zu lassen) => kein äußerer Ehrverlust

    Weil er es aber im Jähzorn selber gemacht hat => keiner innerer Ehrverlust

    Sofern der Magier nicht Mitgleid der Schwarzen Gilde war, dürfte es rechtlich gesehen keinerlei Konsequenzen geben.

  • Damit ist dein Krieger faktisch der Baron dieses Landes?

    Im Mittelreich hat der Baron das Recht auf Gerichtbarkeit, der Magier hat mehrere Kapitalverbrechen gemacht (Sklaverei, Räuberei, etc.) auf dem die Todesstrafe gibt. Es war sogar deine Plficht als Adliger dieser Urteil ausführen (zu lassen) => kein äußerer Ehrverlust

    Weil er es aber im Jähzorn selber gemacht hat => keiner innerer Ehrverlust

    Sofern der Magier nicht Mitgleid der Schwarzen Gilde war, dürfte es rechtlich gesehen keinerlei Konsequenzen geben.

    Die Rechtlichen Sachen sind nicht das Problem. die Inneren schon. Bis Dato war die Weste weiß. Aber in Rondras Halle einzukehren aber wohl mit dieser Tat unmöglich. Mein Char ist nicht der Baron aber eins der Gruppenmitglieder. Es geht hier im Moment auch nur zum Bezug zur Rondrakirche. Die Ausgangssituation ist halt speziell für meinen Char. Er ist zwar kein Geweihter, steht aber natürlich aufgrund der Taten im Buch der Helden, hat das Donnersturm Rennen gewonnen, war dabei im Kampf gegen Razzazor, war an einigen anderen Sachen beteiligt um andere mächtige Herrscher zu vernichten etc. pp. Daher muss er sich ja der Rondrakirche stellen dafür und darf das nicht unter den Tisch kehren.

  • . Aber in Rondras Halle einzukehren aber wohl mit dieser Tat unmöglich

    Genau darum geht es ja, dass es nicht unmöglich ist. Die Ehrauflagen oben ist von einem Rondra Geweihten und selbst dem wird die Chance gegeben sich zu läutern. Bei einem Krieger wird weniger erwartet.

    Als (rondragläubiger) Baron sieht die Sache dann komplett anders aus. Es ist deine "Verantwortung" (zweite Säule der Ehre) sich um deine Untertanen zu kümmern und als Baron Gericht über den Veranwortlichen zu sitzen. Und bei den Vergehen ist die Todesstrafee legitim => es ist nach dem Ehrprizip sogar deine Pflicht gewesen

    Das dies dein Charakter anders sieht ist völlig in Ordnung und deswegen sühnen möchte (darunter fällt ja die innere Ehre). Ich würde bei den Büsequesten allerdings den "Jähzorn" in den Mittelpunkt bringen, weil er sich dazu hat hinreissen lassen.

    Und vielleicht (falls noch nicht vorhanden) einen (kleinen) Rondraschrein/-Tempel auf seiner Burg/Besitz/Ortschaft bauen ;). Dann hat er auch einen Seelensorger bei hand, falls er rückfällig wird.

    Das Schwert würde ich nicht abgeben lasen müssen, sondern am Ende seiner Queste wieder weihen lassen dürfen.


  • Die Entscheidung liegt bei dem SL am Ende. Er meinte sowas wie "angezählt". Ich lass mich mal überraschen finde aber das auch wenn meine SL gnädig ist, ich da doch für mich selbst härter bin. der Rondratempel ist geplant in der eigenen Baroni Retogau aber da sind wir derzeit ja ganz ganz weit weg. Da hätte ich den selbst auch einfach direkt verhaftet und vor den Richter gestellt und mich gar nicht auf diese elendig lange schachsinnige Diskusion eingelassen aber unterschiedliche Charaktere unterschiedliche Ansichten und Handelsweisen. Magier diskutieren halt gerne und lange.
    Derzeit ist unabhängig vom Abenteuer mein Char aufgebrochen nach Wehrheim um sich der ältesten Rondrageweihten zu stellen (Die war mit uns in der Blutkerbe und war dabei als wir einen Avatar von Belhalhar bezwungen haben. War ein echt wiederlicher Kampf) und sich dem Richtspruch Rondras under Kirche zu stellen. Was die inneren Dinge anbelangt muss ich noch drüber nachdenken. Ich finde grundsätzlich immer noch das der tot die Richtige Strafe gewesen ist aber frage ob das doch falsch war am ende und das über das wie, da brauch man nicht diskutieren, das ist auf jedenfall ein Frevel gewesen und villeicht auch ne Begründung mal den Jehzorn zu senken als schlechte Eigenschaft.

  • Das ist ja der Punkt. Es war kein Frevel (laut AvG S.71 fallen darunter Sachen, wie Angriff auf einen Geweihten der Zwölfgötter oder Schändigung eines der Tempel), es war nicht mal ein Makel (als Eid- oder Schwurbrecher. Quelle auf der gleichen Seite)).

    Er ist an den Hohen Standards, den er sich selbst auferlegt hatte gescheitert. Laut Vandemecum ist es sogar die Pflicht (eines Geweihten) bei einer Verfehlung den Gläubiger wieder auf den Rechten Weg zu bringen (und dort ist von Frevler die Rede).

    Zitat Rondra Vandemecum S. 86:

    Es ist nicht würdig, Fehlgeleitete oder Frevler mit der Hinrichtung, alsoeinem leichten Tode zu belohnen. Es ist unser unumstößlicher Glaube, dass jede Seele bis zum letzten Atemzug ihres Trägers die Möglichkeit erhalten muss, auf den rechten Weg zurückzukehren. Du sollst daher keinen Versuch unterlassen, eine Seele für die Endschlacht am Weltenbrand zu läutern und in Rondras Heerscharen einzugliedern. Vergiss niemals, dass es allein an der Göttin ist, ein Urteil zu fällen.

    Man darf auch nicht vergessen, dass es den Rondraglauben nicht gibt und auch innerhalb der Rondra Kirche verschiedene Störmungen gibt. Zum beispiel lehnen zwei der 3 Strömungen

    den Fernkampf als ehrenhaften kampf ab, gleichzeitig gibt es einen Rondra Orden, der sich auf den Kampf mit Kurzbögen spezialiisert haben - die Amazonen.

    Und bei den Sartutaristen wird es nicht ganz so eng gesehen, Der Schwert der Schwerter (also die oberste Rondrageweihte) Ayla von Schattengrund hatte das Verbot in jüngere Zeit sogar aufgeweicht:

    Zitat (aus Klingentänzer S. 105):"jeder kämpfe mit seinen Waffen für Rondra"(Ayla von Schattengrund)

    Nach deiner Auffassung würde als der Schwert der Schwerter und ein ganzer Rondra Orden die Hallen Rondras verwehrt werden..... nur weil sie den Kampf mit Bogen nicht (mehr) als uneherenhaft ansehen....

  • Ja ich weiß, da geb ich dir recht. Aber man hat ja auch die Ritterlichkeiten. Man hat ja als Krieger ja auch die Prinzipientreue der Ehrenhaftigkeit(Keine Arglist etc pp). Das wird auf jedenfall eine harte Nummer für meinen Helden. Aber ich werde am Ende sehen was mein Spielleiter sagt bzw die Geweihte. Von seinem hohen Ross der Ehrenhaftigkeit ist er jedenfalls runter und hat Stoff zum nachdenken. Das hat mir aber alles schonmal weitergeholfen wie ich an die Sache meinerseits rangehen kann und ich kann mir gedanken machen wie ich der Geweihten gegenübertrete und was ich ihr sage. Hab meinem Spielleiter auch mal den Auszug aus dem Rondra Buch geschickt.

  • Im Mittelreich hat der Baron das Recht auf Gerichtbarkeit, der Magier hat mehrere Kapitalverbrechen gemacht (Sklaverei, Räuberei, etc.) auf dem die Todesstrafe gibt. Es war sogar deine Plficht als Adliger dieser Urteil ausführen (zu lassen) => kein äußerer Ehrverlust

    Er hat aber nicht zu Gericht gesessen und ein Urteil gefällt als Lehnsherr, sondern er hat im Zorn seine Waffe gezogen und jemanden im Streit ermordet, ohne Vorwarnung.

    Das ist dann die Stelle, bei der ich mir denke, dass PT als Nachteil eigentlich auch als Probenmodifikator ins Gewicht fallen kann/sollte, oder aber bei einer Sb-Probe womöglich als Erleichterung zum Tragen kommen kann, oder irgendwie halt mit einbezogen wird als Konter zum Jähzorn, aber das ist ein anderes Paar Schuhe.

    Jähzorn ist ja auch nicht andere Leute ermorden, wenn man sich aufregt, sondern sich aufzuregen, rumzubrüllen, zu drehen, nicht mehr klar und logisch denken, vielleicht jemanden mit der Hand schlagen, aber das beinhaltet nicht unweigerlich, Waffe ziehen und die Person, über die man sich aufregt, auf der Stelle zu ermorden, insbesondere dann, wenn man nach einem Kodex lebt. Einen Kodex kann man brechen, zweifellos, aber nur aufgrund einer Jähzorn-Probe jemanden zu ermorden (möge er noch so verbrecherisch sein), sehe ich eigentlich als sehr weite Auslegung von Jähzorn an, aber auch das ist ein anderes Paar Schuhe.


    Es ist ein Bruch der PT und daher gibt es erst einmal entsprechende Abzüge aus Reuegefühle.

    Zu einem Rondra-Tempel gehen und bei einem Geweihten alles darlegen finde ich gut. Ein Kirchengericht wird das allerdings nicht sein, denn er ist kein Geweihter. Buße tun wird sicherlich gut ankommen: Tempeldienst, und/oder eine Pilgerreise zu verschiedenen Tempeln der Rondra, dort zu beten und vielleicht ebenfalls jeweils eine bestimmte Zeit Tempeldienst zu verrichten.

    Wirklich etwas abverlangen oder gar aburteilen kann und darf kein Rondra-Tempel. Pilgerfahrt kommt immer gut als Bußgang, vor allem, wenn man da nicht in voller Pracht, mit namen, Titel und allem was dazu gehört macht, sondern eben als Pilger auf einfache Art reist und auf Rang und Ansehen verzichtet.

    Außerdem ist das der Punkt, an dem vermutlich beschlossen wird, an der Beherrschung des Jähzorns zu arbeiten (also Möglichkeiten und Übungen suchen, Sb zu steigern und den JZ als Schlechte Eigenschaft auch zu senken).

    Außerdem mag es geschehen, dass der Krieger vielleicht (zusätzlich) irgend einen Schwur im Namen Rondras tätigt. Eine bestimmte Zeit seine Hauptwaffe nicht benutzen, oder eben seinen Jähzorn zukünftig zu beherrschen und sich nicht mehr rondraungefällig hinreißen zu lassen, oder ganz besonders sich an die Ideale und Auflagen Rondras zu halten (quasi zeitweilig dem Moralkodex folgen), etc. Irgend etwas, dass etwas einschränkt und zu Rondra passt.

    Das Übrige wird wohl das schlechte Gewissen erledigen und daraus die feste Absicht, dass das zukünftig nicht mehr geschieht (wie weit das umsetzbar ist, muss sich dann zeigen).

    Zumal der Schwarzmagier ja ganz eindeutig verbotene, unrechtmäßige Dinge getan hat. Das ist zwar im Grunde zweitrangig, denn aus Sicht der Rondrianer ist es egal, was ein Gegner macht, wichtig ist, dass man sich selber an die Regeln hält, und das richtige Vorgehen wäre eben nicht gewesen, ihn im Zorn zu erschlagen. Ungeschoren wäre der Magier vor einem Gericht aber auch nicht.

    Eine permanent geweihte Waffe (die eigentlich eh nur Geweihten zusteht) bekommt er vorerst nicht mehr, bis er sich bewiesen hat, sich nicht mehr so hinreißen zu lassen.

    Menschen sind fehlbar, das wissen auch Geweihte und Rondra sowieso. Wichtig ist eben auch, was sie draus machen und wie sich das auf sie auswirkt auf Gemüts- und Seelenlage.

    EDIT

    Was mir noch einfällt: Eigentlich schlimmer als unrondrianisches Verhalten könnte auch der Mord an einer Person sein. Dann müsste der Krieger sich selber vor ein weltliches Gericht stellen. Nun ist die Wildermark zu jenem Zeitpunkt mehr oder weniges gesetzloses Gebiet, und die örtliche Gerichtsbarkeit wird eben durch den Krieger, der Baron ist, repräsentiert.

    Womögliche gibt es andere Würdenträger (SC, NSC, Adlige, Geweihte), aber ob die den eigene Baron aburteilen dürfen, glaube ich nicht.

    Im Grunde möchte ich aufzeigen, dass ein Mord als schlimmer angesehen dürfte als rondrianisches Fehlverhalten.

    Es wäre vielleicht auch die Frage: Was würde der Krieger/Baron machen, wenn in seinem Lehen jemand anderes sich so hinreißen lassen würde? (Das ist eine ernstgemeinte Frage, denn es könnte die Richtung aufzeigen, wie er meint damit umgehen zu wollen.)

  • Wichtig für die Beurteilung ist imho auch: Das Versklaven mittels Magie wird in Aventurien nicht so gesehen wie in der heutigen Welt jemanden betrunken zu machen und/oder durch psychische Manipulation oder Ausnutzung von Armut zu de facto versklaven.

    Also nicht als "Ach, naja, es haben ja keine Kampfhandlungen stattgefunden, und irgendwie sind die Opfer ja auch selber schuld ...".

    Die Anwendung von Magie gegen die Leute gilt nicht nur als tätlicher Angriff, sondern sogar als besonders schwerer.

    Mithin ist der Schwarzmagier weder wehr- noch arglos (dass der Krieger das nicht gut findet, hätte er sich denken können, die Waffe hat er gesehen, als Magier ist er immer bewaffnet) außerdem wiegt sein Verbrechen noch schwerer, als hätte er die Leute mit Androhung von Gewalt in die Sklaverei gezwungen.

    Es wäre in der Wildermark imho sogar vertretbar gewesen, den Kerl ohne Gerichtsprozess zu erschlagen, nachdem er ja bewaffnet und gefährlich war, und eine Gefangennahme bei einem Magier gar nicht so einfach, wenn man selbst keine Magie zur Verfügung hat.

    Hätte der Krieger über die Sache nachgedacht, und beschlossen, dass er diese Gefahr ohne Zaudern beseitigen muss, weil der Kerl längst über alle Berge sein könnte, bis ein Gerichtsurteil gesprochen ist, wäre das eine Abwägung zwischen unterschiedlichen Teilen der Prinzipientreue gewesen, und er hätte dann eben den Schutz der Schwachen priorisiert.

    Ganz besonders, wenn die Beherrschung der Bauern durch den Magier zu dem Zeitpunkt noch in Kraft war. Das würde in Aventurien genauso gesehen, als würde er noch mit einer Sklavenpeitsche auf sie einprügeln ... bzw. schlimmer. Dann könnte man sogar mit Notwehr argumentieren.

    Der echte Knackpunkt ist aus meiner Sicht also die Hitzköpfigkeit des Kriegers. An der muss er arbeiten, wenn er sich des Tragens einer geweihten Waffe als würdig erweisen will. Man weiß ja schließlich nicht, in welcher Lage er als nächstes die Beherrschung verliert, es könnte auch mal einen Unschuldigen treffen.

    Völlige Unspielbarkeit und Nichtwiedergutmachbarkeit sehe ich da nicht. (Wenn das eine vom SL dirigierte Aktion war, weil die 1 gewürfelt wurde, schon gleich dreimal nicht. Wie Schattenkatze schon schreibt, bloß weil der Jähzorn anschlägt, muss man nicht gleich Leute umbringen.)

    Mir drängt sich der starke Verdacht auf, dass das eine vom SL gewollte Aktion war, denn eigentlich ist es in DSA regeltechnisch ziemlich schwer, jemanden mit einem Schlag umzubringen. (Ich kenne mich hauptsächlich in DSA 4.1 aus, aber es dürfte in allen Editionen so sein, schlichtweg darum, weil die SC nicht nach einer glücklichen Attacke ihrer Gegner tot sein sollen ...)

    Der Schurke hätte also mutmaßlich (es sei denn es war ein sehr glücklicher Treffer) noch die Möglichkeit gehabt, sich zu ergeben und Reue und Umkehr zu geloben, wenn der SL es so gewollt hätte.

    Ich fände es also sehr unfair, dem Char da jetzt einen Strick draus zu drehen und ihn unspielbar zu machen. Bußqueste und Abbauen des Jähzorns wäre passend.

  • Es ist ja nicht so als ob der Char nicht schon nen sehr langen weg hinter sich hat. 10 Jahre lang gespielt. Ich wäge noch ab die Waffe abzugeben von mir aus. Die Situation ist haöt mehr als Speziel und die Rondra Kirche wird mit dem Char vermutlich auch anders mit ihm umgehen. Zu den Heldentaten gehören unter anderem.

    Razzazor bekämpft und zur Strecke gebracht

    Das Donnersturm Rennen gewonnen

    Die Kampange gegen die unbesiegbare Arme geführt.

    die Nekromantenrat zum großteil vernichtet

    Xeran vernichtet und dutzende andere Heldentaten. Nachvdem Donnersturm rennen gab es auch den Eintrag ins Buch der Helden und natürlich gibt es dann andere behandlung / Erwartungen der Rondrakirche.

    Die Nummer ist halt kacke und bis dato auch der erste Ausfall dieser Art. Mal sehen wie das mit der SL geregelt wird aber das wäre unter Umständen auch ein guter Zeitpunkt mit dem Char auszusteigen.

  • Der Magier war in soweit unbewaffnet, als dass er keine gleichwertige Waffe trug, kein Kampf angekündigt war, nicht einmal eine Kampfsituation zu erwarten war, dann damit zu argumentieren, dass der Magier bewaffnet war, die Sache meinem Verständnis nach die Angelegenheit zu einfach erklärend.

    Da man sich im Gespräch gegenüber stand, halte ich es auch nicht per se unmöglich, dass ihn festzunehmen unbedingt sehr schwer gewesen wäre. Wir wissen nicht, wie genau die Situation war und wie es zu ihr kam, aber wenn man sich soweit schon mal gegenübersteht, wären andere Vorgehensweisen eine Möglichkeit gewesen.

    Relevant ist halt das eigene Verhalten. Ein ehrenhafter Kampf für einen Rondrianer ist der, den/sie selber ehrenhaft austrägt, wenn der Gegner das auch macht, ist das zwar gut, aber keine Voraussetzung oder Richtweisung für den Spielraum des eigenen Verhaltens.

    Auch wird vor einem weltlichen Gericht durchaus Motive für eine Tat mildernd anerkannt, bzw. das ist möglich.

    Aber auch irrelevant, denn es ist ja bereits geschehen, aber es war kein Vorsatz (auch wichtig).

    Es wäre in der Wildermark imho sogar vertretbar gewesen, den Kerl ohne Gerichtsprozess zu erschlagen, nachdem er ja bewaffnet und gefährlich war,

    Man darf nicht einfach andere Leute erschlagen. Das ist eigentlich nur dann vor dem Gesetz unbedenklich, wenn die Person von der Obrigkeit vorher offiziell für vogelfrei erklärt worden war. Da es hier um einen Krieger mit tiefsitzenden Idealen geht, die für ihn definieren, was richtig und falsch ist, ist ein "Der war je eh böse und wäre hingerichtet worden, ist also nicht so schlimm" dann nicht passend, denn aus seiner Warte hat er unrondrianisch gehandelt.

    Aber es macht eine Bestrafung vermutlich weniger hart oder gravierend, wenn es vor ein weltliches Gericht gehen würde, aber das ist fraglich, denn man ist gerade in der Wildermark.

    Und zumindest Ausgangsthema ist hier die Betrachtung der Ehrenhaftigkeit (war es halt definitiv nicht, aber schlimmer geht wirklich immer noch, aber weniger gravierend ebenfalls), und nicht, wie ich es verstehe, ob der Mord oder eher Totschlag nicht eigentlich schlimmer wäre als das unehrenhafte Verhalten an sich.

    Eintrag ins Buch der Helden

    Da der Begriff schon mehrmals fiel: Register der rondragefälligen Recken ist vermutlich gemeint?

    aber das wäre unter Umständen auch ein guter Zeitpunkt mit dem Char auszusteigen.

    Nur, finde ich, wenn Du keinen Spaß an einem bislang makellosen Charakter mit nun einem nicht unbeträchtlichen Makel mehr hast (wobei ich den Makel unpassend und zu stark aus einem Jähzorn-Anfall hinein interpretiert sehe, weil ich so den Nachteil Jähzorn nicht als zwingenden Trigger zum möglichen spontan geschehenden Totschlag verstehe), oder ohnehin Bock auf einen anderen Charakter hast.

    Den Teil mit der Ehrenhaftigkeit ist zwar ein Makel, aber einer, der sich auch wieder abwischen ließe. Wäre halt vermutlich etwas ungünstig in einer laufenden Kampagne, aber es wäre auch stimmig, dass er eine Form der Buße, wie eine Pilgerreise, verschiebt, weil er sonst seine Schutzbefohlenen in der Wildermark schutzlos zurückließe, andere lassen sich ja auch in eine laufende Kampagne einbinden.

    Würde halt neue Facetten des Charakters und neue Rollenspielansätze in seiner Darstellung liefern können, mit Reuegefühlen und Betrachtungen und Umsetzungen, woran zukünftig noch an sich selber gearbeitet werden muss und wie sich das auf die Zukunft auswirkt, aber daran müsstest Du auch Spaß haben wollen.


    Die Waffenweihe ist aber durch den Verstoß gegen den Moralkodex der Rondra-Kirche ohnehin weg, zumindest ist das regeltechnisch so vorgegeben (in DSA 4.1).

  • Definitiv schlimmer als die Sklavenpeitsche, denn die Peitsche eines Lehnsherrn ist, im MR, nur ein Verbrechen gegen freie Bauern. Ein Herr kann nicht vor Gericht gestellt werden, wenn er seine Leibeigenen prügelt, da Leibeigene nicht als Rechtsperson vor dem weltlichen Gesetz gelten.

    Allerdings darf ein Magier im MR auch sein Land nicht selber Verwalten bzw. viel Wichtiger, auf seinem Land nicht als Herrscher regieren.

    Vom rein rechtlichen Standpunkt ist Einfluss-Magie gegen unwillige Kulturschaffende nach dem CA ein Verbrechen, aber kein Kapital-Verbrechen. Der Magier hätte wahrscheinlich die Ausbrennung erfahren, z. m. wenn nach der Untersuchung herausgekommen wäre, dass er seine Magie häufiger so schändlich benutzt hat. Jedoch hat der Magier ja auch Rechte, die ihm hier verwehrt wurden, schon seit Rohal die Lex Magica verfasste gilt:

    »Wo eyn Magicus ergriffen bey einer zauberischen Tat wyder Besytztuhm oder Gesuntheyt Anderer, soll er zunaechtstens der örtlychen Gerichtbarkeyt übergehben werden, die ihn hart veruhrteylen soll, so er denn von der Magica der Linken Hant oder gar von Daimonia Gebrauch gehmacht habe. Wenn diese Straf vollzogen wurd, so soll er, falls er noch nicht zum Herrn Boron geschyckt wurd, seyner Gylde oder Magieracademia übergehben werden, auf dasz diese ihn hart bestrafe.«

    aus Lex Magica Kapitel 4: Magie der Linken Hand

    (Quelle: Hesinde-Spiegel: Codex Albyricus (Das Schwarze Auge - DSA))

    Da der Krieger jedoch aus Affekt vorschnell gehandelt hat, finde ich es wunderbar, dass er seine Prinzipientreue (Schutz der Schwachen) hier nicht als Entschuldigung vorschiebt, sondern die Ganzheit seiner Prinzipien im Blick behält und sich auf Grund der Unehrenhaftigkeit seiner Tat im Inneren Zwiespalt befindet.

    Er trauert sicher nicht um den Tod des Magiers, sondern schämt sich, dass er als Krieger von seinen Gefühlen übermannt wurde, was den Tod eines Menschen zur Folge hatte.

    Dem Krieger gehen sicher Gedanken durch den Kopf wie:

    "Was unterscheidet mich jetzt noch von diesem Tyrann, der seinen Stand verraten und sich schändlich benommen hat, ich hab auch nicht meinem Stand gemäß gehandelt, sondern mich schändlich verhalten?"

    Das aufsuchen eines Rondra-Tempels ist ein guter Weg.

    Das hier kein Makel vorliegt würde ich auch nicht unterschreiben. Der Kriegerbrief geht mit Schwüren- und Eiden einher, die häufig von Priestern gesegnet werden. Ein Eid- bzw. Schwurbruch ist also durchaus denkbar.

    Vielleicht wird dem Krieger eine Seelenprüfung angeboten, um die schwere seiner Schuld vor den Göttern zu bestimmen.

    Darauf hin ist es dann Sache des Spielleiters wie es weiter geht.

    Wegen Mordes wird den Krieger wohl niemand bezichtigen, da er einen Verbrecher getötet hat, auch wenn dieser Verbrecher noch nicht rechtsgültig verurteilt wurde. Gerade verbrecherische Magier wurden schon Pre-Borbarad mit Verachtung und Strenge behandelt.

    Außer der Magier hatte mächtige Freunde, die sich ihm gegenüber verpflichtet fühlen, dass hier Recht und Gesetz durchgesetzt werden.

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    2 Mal editiert, zuletzt von Sturmkind (9. Mai 2022 um 04:22)