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Hey,
ich hab nicht lange gesucht und daher wohl auch nichts gefunden zum Thema
SF ruhend als Voraussetzung.
WdH 275
Wenn er die betreffende Sonderfertigkeit zwar beherrscht (etwa, weil er sie über die Kultur erhalten hat), die Voraussetzungen aber nicht erfüllt, dann gilt die Sonderfertigkeit als ruhend. Der Held kann die Vorteile der Sonderfertigkeit erst nutzen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt (dies kann auch eine vorübergehende Erfüllung, wie durch einen magischen Effekt, sein). Wenn die Voraussetzung nur kurzfristig nicht erfüllt ist (etwa bei gesunkener Gewandtheit als Folge einer Wunde), dann hat dies keine Auswirkungen: Die Sonderfertigkeit kann trotzdem in vollem Umfang genutzt werden.
z.B.: Dieb/Hochstapler bekommt Aufmerksamkeit, wählt, warum auch immer, IN 10 bei der Generierung. Also ist Aufmerksamkeit ruhend.
Im Text heißt es ja, dass die SF beherrscht wird, die Vorteile aber nicht nutzbar sind. Also ich kann Aufmerksamkeit nicht nutzen, aber beherrsche es, kann/darf ich das nun als Voraussetzung für Ausweichen II benutzen oder nicht. Denn in dem Büchern finde ich da nicht viel zu.
Wie ist da so eure Meinung oder Beweis für irgendeine Regel dazu. Danke schon mal