Strafe für geplante, aber nicht begangene Piraterie?

  • Das ging mir aus dem Beitrag oben nicht so hervor, und habe ich daher missverstanden.

    Allerdings wüsste ich nicht, was für Zwangsarbeit man in einem Tempel verrichten sollte. Den ganzen Tag mit Fußfesseln sollte man ihn da auch nicht rumlaufen lasen, das könnte Gläubige irritieren.

    Strafarbeit im Tempel ist etwas anderes. Aber die (fast nur begangene) Piraterie ist ein sehr weltliches Verbrechen, für das die Kirchen gar nicht zuständig sind, und vielleicht lassen die sich von Gerichten nur ungern beinahe-Schwerverbrecher aufdrücken, damit die was für sie finden.

    Vielleicht kommt es ja mit drauf an, was bei der Verhandlung genau geschieht, wer was sagt und aussagt und fürspricht? Gibt es Autoritätspersonen unter den SC, die sich vielleicht nach einer körperlichen oder wenigwöchigen Haftstrafe seiner annehmen würden?

  • Ja stimmt, vielleicht kommt ein fußgefesselter Junge im Tempel nicht so gut an...

    In der Spielergruppe sind alle ziemliche Egos, denen niemand über den Weg trauen sollte... Bis auf eingangs erwähnte, charmante Heldin, die ihn auch von dem ganzen Vorhaben abbringen konnte. Sie genießt in der Stadt einen ausgezeichneten Ruf.

    Ich habe in naher Zukunft vor die Gruppe in recht offizieller Mission nochmal den großen Fluss hoch zu schicken. Evtl. kann der Junge ja als Bußqueste die Überfahrt mit seinem Leben vor Flusspiraten verteidigen?

  • Es ist die Frage, ob irgendein Flussschiffer jemanden an Bord haben möchte, der sich schon mal mit Piraten eingelassen und hat und bei dem Wissen, was die tun wollten, sie unterstützen wollte.

    Bekanntlich ist es nicht so leiht, andere davon zu überzeugen, dass man sich geändert hat, und eine Chance zu bekommen, das zu beweisen.

    Kann natürlich sein, dass der Junge das auf eigene Faust macht, und dann niemand davon weiß.

  • So, zum Tatbestand. Junge unbefugt auf einem Schiff mit dme Auftrag die Mannschaft auszuschalten, wird aber vorher erwischt, es kommt zu keiner Tat, und mit welchen Worten den "Behörden" in welcher Stadt übergeben?

    Es gibt kein Grundgesetz in Aventurien, sondern regionale Ausprägungen, wo sich auch er Ortsglaube oft bei bemerkbar macht.

    So, nun, im Codex Raulis stewht nur beim Einbrecher, das der Hausherr jene erschlagen dürfte, ansonsten gilt die Strafe3, den Übeltäter gebrandmarkt wird auf beidne Händen und 25 Stockhiebe erhalte. (Enzyklopädia I, S.45)

    (Wissen dies eigentlich unsere Heldenspieler? ^^)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich würde ihn treideln, also Boote von Land aus den Fluss hochziehen lassen. Ein paar Wochen harte Arbeit mit Bezug zur Tat und gut ist. Einfach in eine Treidlergruppe stecken.

  • Man kann natürlich die Geschichte auch benutzen den Helden etwas Angst vor Praios Gerechtigkeit zu machen.. ?

  • Mein Problem ist, wie "hören" hier nur ide Nacherzählung des Falles, sozusagen ein "blinder Passager", der so dumm war auf Piraten zu hören. Klang er so dumm? Sieht er aus wie ein Bettler? Ein Kriegswaise? Verdammt, ich klinge wie ein heutiger Verteidiger ...

    Laßt ihn bis zum Ziuelhafen das Deck schrubben, und übergebt ihn dann Praios Gnade - wenn er noch dummjung ist; wenn er aber frech und verdorben wirkt, dann laßt die gerechte Strafe walten, um jene zu Schrekcen die seinem Beispiel folgen.

    Außer ... er liefert uns die Piraten aus - dann werden wir - vielleicht Milde walten lassen!

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ein Geständnis, ein Verbrechen begehen zu wollen, obwohl es dann nicht begangen wurde: da nehme ich schon an, dass eine mittelreichische Gerichtsbarkeit, die nicht "Im Zweifel für den Angeklagten" folgt, da schon ein Mahnmal setzen würde für den erklärten Vorsatz und auf das Schiff zu gehen, um den Vorsatz auch umzusetzen. Es lag ja nun auch nicht allein bei dem Beklagten, der es sich von ganz allein anders überlegt hat, sondern es brauchte erst Intervenieren von weiterer Seite aus.

    Für so freundlich, bei einem Geständnis nach Hause zu schicken, es wäre ja zum Glück nichts passiert, sehe ich die Gerichtsbarkeit da eher nicht.

    Nur eben eine Strafe für ein geringes Vergehen, da ja tatsächlich über die Absicht und den ersten Schritt, diese auch umzusetzen, nichts geschehen ist.

  • Ich könnte mir auch eine Verbannung gut vorstellen. Auf ein bis fünf Jahre aus der Heimatstadt / Grafschaft / Provinz verbannt zu werden, war nicht unüblich, um "kriminelles Gelichter" loszuwerden.

    Man schafft sich das Problem, über ein nicht begangenes, aber geplantes Schwerverbrechen zu urteilen, aus dem Haus und wenn der Kerl danach wiederkommt, ist Gras über die Sache gewachsen.

    Aus den Augen, aus dem Sinn.

  • In der tollen Kurzgeschichte "Die Sonne im Herzen" (ausnahmsweise mit einem weisen Praioten; Aufruhr in Aventurien) wurde ein tödl. Unfall vertuscht, am Ende gab es 2x 20 Stockhiebe auf die Füße, der reuige Unfallmitverursacher sollte seine Wanderjahre mit einer Pilgerreise nach Gareth verbinden und der größte Frevler mußte mit einem Prangerholz zum Heimattempel mitgehen - wohl für immer.

    In unserer Geschichte haben wir böse Piraten, ide die Dummheit (?) eines Jungen ausnutzen wollten ... aber die obrige Geschichte steht auf 16 Beinen äh Seiten, unserer Bericht noch nciht einmal aus 16 Sätzen. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

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    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Verbannungen kennt das mittelreichische Recht nur in die Strafkolonie bei Hot-Alem. Für ein Jahr fände ich das etwas aufwendig. Die Gesetze sind streng und die Strafen hart, aber nicht willkürlich, sondern im Gesetz klar vorgeschrieben.

  • Also doch brandmarken? Fraglich ob der Hafenmeister nicht mitleid mit diesem jungeb Burschen hat, ihm paar Ohrfeigen gibt, einen Tag in der Zelle schmoreen läßt und mit Praios segen laufen läßt.

    Was würden denn "Heldne" machen? Ihn Köpfen - und dann fragen wo die wahren Piraten sich verstecken?

    Ich fidne, iher geht's doch weniger um Gesetze des Mittelalters (welche Gesetze?) oder der aventurischen, sondern was im Spiel am sinnvollsten ist.

    Oder setzt jeder SL das komplette Gesetz bei seiner praiosgefälligen und traviatugenden Heldengruppe ein? Bestimmt nicht.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

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    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Was dem Spiel von Clockwork s Gruppe am besten dient, können wir weder wissen noch entscheiden. Danach wurden wir auch nicht gefragt. Wir wurden vielmehr gefragt, was die offiziellen Quellen zur mittelreichischen Rechtssprechung hergeben. Das wurde, denke ich, auch schon sehr ausführlich dargestellt, abgewogen und diskutiert. Wenn niemandem mehr etwas dazu einfällt, bleibt nur dem Meister ein Urteil zu fällen. Zumal es für das Spiel auch egal zu sein scheint, was mit dem bedeutungslosen NPC geschieht. :)

  • Was wäre eine passende Strafe für einen jungen, aber erwachsenen Bengel, der sich aus Gründen auf einen Flusssegler schleichen wollte um dort die Besatzung mit einem Brechmittel kampfunfähig zu machen, damit sich ein paar Piraten Halunken entspannt die Ladung schnappen können. Mit den Piraten hat sich der Bengel wegen einer Sinnkrise erst vor kurzem eingelassen, die Aktion sollte wohl die Aufnahmeprüfung sein.

    Piraterie ist strafbar und, wenn auch ggf. mit milderer Strafe, ist versuchte Piraterie strafbar. Aber der bloße Gedanke Pirat zu werden, ist wohl straffrei. Immerhin war der Bengel nicht einmal auf dem Segler, sondern hatte dies bloß vor.

    Im schlimmsten Fall könnte die Besprechung mit den Piraten als Verschwörung zu einer Straftat gewertet werden, welche jedoch äußerst schwer zu beweisen sein wird. Sicherlich gilt in Aventurien keinesfalls überall die moderne Unschuldsvermutung, falls sie überhaupt irgendwo in Aventurien gilt, aber eine bloße Anschuldigung allein, ohne jede Indizien, bedarf schon eines gewaltigen Standesunterschied, um zu einer Verurteilung zu kommen.

    EDIT:

    Wie wäre es damit? Dem Jungen wird Straffreiheit angeboten, so er sich bereit erklärt, die tatsächlichen Piraten zu verraten und bei deren Festsetzung mitzuhelfen. Schon steht das nächste Abenteuer und ihr müsst nicht unbedingt einen dummen Jungen an den Galgen bringen.

  • Ja - so ähnlich habe ich auch gedacht ... zu weit gedacht, da hat @Windweber recht, dies war nicht die Frage.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Was mir fehlt: Die Willkür im feudalen Rechtswesen.

    Wichtiger als eventuelle Vorschriften und Gesetzestexte ist die Persönlichkeitsstruktur des Richters, der ein eventuelles Urteil fällt oder eine Bestrafung festsetzt, und eventuelle Ziele eines Urteils (Resozialisierung dürfte da eher weit hinten stehen).

    Auch "ordentliche Prozesse" unter Führung von Adligen oder Juristen der Praioskirche sind hier natürlich keine Ausnahme.

    "Wo kein Kläger, da kein Richter", so ein Sprichwort, dass man auch aventurisch anwenden kann. Hier können auch Rechtsprechende ihre Motivation finden: Führt der örtlich angesehene Händler Klage gegen den Jungen, allein schon für den Versuch, sich an seinen Gütern zu vergreifen, wird's wohl eine saftige Strafe setzen.

    Genauso kann ein Richter in derselben Stadt bei der gleichen Rechtslage im Falle eines auswärtigen Händlers entscheiden, dass es wohl so schlimm nicht gewesen sein kann (oder sein ganz eigenes Süppchen kochen, und den Prozess hinauszögern, um dem reisenden Händler trotz fehlendem Stapelrecht im Hafen Aufenthalt aufzuzwingen...)

    Insofern ist für die Frage des OP die Frage weniger, wie die Rechtslage ist (da ist der Fall klar- wer einen Strick hat, kann ihn aufknüpfen), sondern eher die örtlichen Gegebenheiten, wen de Straftäter kennt, wie gut er sich herausreden kann, wie korrupt oder unbeugsam ein Richter ist usw.

    "All warfare is based on deception. Hence, when we are able to attack, we must seem unable; when using our forces, we must appear inactive; when we are near, we must make the enemy believe we are far away; when far away, we must make him believe we are near.”

    -Sun Tzu, The Art of Fake News

  • Die Frage lautete zusammengefasst, wie dieser Junge gemäß Rechtsprechung des Mittelreichs zu bestrafen wäre, und imho wäre er ggf. gar nicht zu bestrafen oder eventuell, je nach Einschätzung des Gerichts, auch das genannte Entgegenkommen möglich.

    Imho sollte vor allem beachtet werden:

    • In Aventurien, auch im Mittelreich, ist die Unschuldsvermutung bestenfalls ungewöhnlich.
    • Eine klare Beweisführung ist nicht immer erkennbar oder mit der modernen vergleichbar. Hörensagen muss die Glaubwürdigkeit eines Zeugen nicht schmälern, ein hoher Stand oder lokal guter Ruf können bereits an sich Beweiskraft haben, Indizien werden nicht zwangsweise von anderen Beweisen klar getrennt, die Einmaligkeit von Fingerabdrücken ist bestenfalls wenigen Gelehrten bekannt usw.
    • Zahlreiche Gesetze sind vage formuliert, lassen absichtlich viel Interpretationsspielraum. Teils haben auch Gewohnheit, allgemeine, aber nirgends explizit festgehaltene Vorstellungen von Sittsamkeit und dergleichen mehr erhebliche Bedeutung.
    • Anwälte sind keinesfalls die Norm und nur sehr, sehr wenige Personen können sich einen leisten oder hätten gar ein Recht auf ihn.
    • Es gibt kein Recht, sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten. Diesbezüglich kann sogar Folter als ein Mittel zur Wahrheitsfindung betrachtet werden, auch wenn Magie und insbesondere Liturgien des Praios effektiver, obgleich teurer und geringer verfügbar, sein mögen.
    • Bürger haben gänzlich andere Rechte als Fremde, Adel, Geweihte und Magier noch einmal andere, aber auch Elfen und Zwerge verfügen über Sonderrechte.
    • ...

    EDIT:

    Was mir fehlt: Die Willkür im feudalen Rechtswesen.

    Ja, diese wird deutlich häufiger vorkommen. Dennoch verstehe ich das Rechtssystem des Mittelreichs nicht als identisch mit z.B. jenem Fasars. Hinzu kommen im Zweifel ein stark verbreiteter Praiosglaube und zur Not übernatürliche Mittel zur Wahrheitsfindung.

  • Für mich wäre auch interessant, was für die Zukunft des Jungen Mannes im Rahmen seiner Abenteurerkarriere geplant ist.

    Ist es ein NSC, der zur Abschreckung dient, wäre alles von Auspeitschen bis Erhängen vorstellbar, je nach Richter und Ablauf des "Prozesses".

    Ist es ein SC, der z.B. Richtung Phex entwickelt werden soll, könnte die Strafe auch "Erhängen bis er tot ist" sein und in der Nacht gelingt die Flucht mit Phexens Willen...

    Ansonsten würde ich auch erstmal die kompletten Umstände (Sozialstatus, Zeugen... usw. siehe Aristeas' Post) kennen um die passende Strafe zu finden.

  • Es gibt - teils klare Aussagen zu den Gesetzen des Mittelreiches seit 1990 (irdischer Zeitrechnung), darüber brauchen wir also nicht (mehr) diskutieren. Und was aus dme jungen Burschen wird hat uns als Richter unter Praios' Gnade auch wenig zu interessieren. Da aber vermutlcih kein Geircht über diesne Vorfall abgehalten wird, wäre ja lächerlich nach aventurische Auffassung, wird die nächste führende Persönlichkeit, die Urteile verhängen darf, über den reuigen Piraten richten - und ich kann nur hoffen, das derjenige bereits gerfühstückt hat. Ohne Frühstück habe ich eher schlechte Laune. ;)

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Also, da aus der kurzen Frage ja doch eine längere Diskussion wurde, vielleicht noch ein paar Punkte, die ich bisher weggelassen habe.

    Bei dem Jungen handelt es sich genau genommen um einen erstmal total unwichtigen NPC. Eigentlich... denn das schöne am PnP ist ja, dass da wenig in Stein gemeisselt ist und sich aus und mit unwichtigen Nebencharakteren auch spannende und emotional prägende Momente entwickeln können. NPCs haben immer so viel Bedeutung und Wert, wie der Meister und die Gruppe ihnen geben.

    In diesem Fall stand diesem unwichtigen NPC laut Abenteuer auch ein unbedeutsames Schicksal bevor, aber frei nach dem Butterfly Effekt haben die Handlungen der "Helden"Gruppe irgendwie dazu geführt, dass das Schicksal dieses naiv träumerischen Möchtegernabenteurers ihn wie einen Spielball in die Fänge von Halunken getrieben haben. Tatsächlich ist seine Geschichte total tragisch... Naja, die Heldin, die ihn hat auffliegen lassen ist eher gesetzestreu und hat ihn deshalb auch bei dem Chef der Mission gemeldet. Dieser hat schon eingestanden, dass der Junge ihm Leid tut, aber auch dass auf Piraten nunmal der Strick wartet. Auf die Bitten der Heldin hat er sich aber dennoch bereit erklärt mit der Heldin zusammen sich irgendwie für mildernde Umstände einzusetzen.

    Das erstmal für den Hinterkopf; auf der Meta Ebene muss ich mich unterm Strich entscheiden wie ich seine Geschichte enden lassen will und damit auch was das für die Gruppe bedeuten soll. Will ich ein Exempel statuieren? Den Helden zeigen, dass ihr Handeln das Schicksal von anderen Leuten massiv mit beinflussen kann? Und dass die Rechtssprechung gnadenlos ist? SIe bewegen sich sehr gerne sehr tief in Dunkelgrauzonen, an sich ist es ja nur eine Frage der Zeit, bis sie selber die harte Hand des Gesetzes spüren werden, oder? Soweit denkt ein Großteil der Gruppe leider nicht. Sie werden sogar Probleme haben sich irgendwie einzugestehen, dass sie irgendwas damit zu tun haben und ihre Hände lieber in Unschuld waschen. Zudem bedeutet das Leben des NPC glaub ich nur der einen charmanten Heldin, die ihn entdeckt hat etwas. Sprich das Exempel und damit der potenziell emotional prägende Moment würde eh nur verpuffen und wenn überhaupt die Praioskirche in ein schlechteres Licht rücken. Die Kirche hat ohnehin keinen guten Stand in der Gruppe; sie haben ja alle einen Stock sonstwo und sind Spielverderber mit ihren Gesetzen undso. Ich hab als Meister alle Hände voll zu tun gegen deren Vorurteile anzugehen. Daher wäre ein besonders hartes Urteil vielleicht nicht zielführend.

    Gleichzeitig will ich das Urteil aber nicht zu sanft gestalten, da der Respekt vor der Obrigkeit evtl. noch mehr schrumpft... Daher ist der viele Input sehr hilfreich um den Bereich des Möglichen abzustecken.