Kampfmagier

  • Es tut mir leid dass ich nach fast 12 Jahren den Thread ausgrabe.

    Aber ich will keinen neuen Thread erstellen und da meine Fragen sich auf Kampfmagier beziehen frage ich sie lieber hier :D

    Also: mein Held ist ein Kampfmagier.

    Die Eltern sind von relativ hohen Stand, sind also reiche Kaufleute (mit Beziehung)

    Wäre es also angebracht, dass mein Kampfmagier, welcher aus der Nähe von Andergast kommt, er auch auf die dortige Schule "Kampfseminar Andergast", oder?

    Zum anderen bin ich ein wenig am Rätseln mi bezug auf die Bewaffnung und die Rüstung.

    Welche Waffen (abgesehen von Zauber) kann so ein Kampfmagier sonst tragen, wenn er einen Magier repräsentiert, der mehr auf Schaden aus ist?

    Und zu Waffen gehört auch eine Rüstung. Was für eine Art von Rüstung könnte man sich "leisten"

  • Leisten im Sinne von Geld oder leisten im Sinne des Codex Albyricus ?
    Andergaster haben glaube ich einen Eberfänger, für den sie dispensiert sind, in Kurzschwert wäre wohl auch noch drin. Rüstungstechnisch hol ich da immer gerne den Gambeson raus. Man sieht nicht wie so'n verkappter Söldner aus, Schutzwert ist ganz nett und teuer isser auch nicht.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Rüstungen nur bis RS 2 z.B. Gambeson

    Waffen nur mit Dispens z.B. Schwert (Gareth), Hirschfänger (Andergast), Zweililien (Bethana).

    Andergast wäre für einen Andergaster natürlich naheliegend.

    Wenn die Eltern eine Handelsniederlassung woanders haben, wäre dieser Ort eine Möglichkeit.

    Oder ein selbst gebauter privater Lehrmeister.

  • dass mein Kampfmagier, welcher aus der Nähe von Andergast kommt, er auch auf die dortige Schule "Kampfseminar Andergast"

    Definitiv. Dafür ist aber normal kein hoher Stand oder reiche Eltern erforderlich. Zauberfähige Kinder werden überall gezielt gesucht. In Andergast besteht primär Konkurrenz durch Druiden, da mag es natürlich helfen wenn die Eltern reich sind und nicht wie sehr arme Leute versucht wäre, das Kind an einen Druiden zu geben/verkaufen. Ansonsten entscheidet eine Eignungsprüfung darüber, ob das Kind angenommen wird. In einzelnen Fällen mag eine besondere Begabung für ein anderes Magiefeld auffallen und das Kind dann an eine entsprechende Schule geschickt werden.

    Welche Waffen (abgesehen von Zauber) kann so ein Kampfmagier sonst tragen, wenn er einen Magier repräsentiert, der mehr auf Schaden aus ist?

    Und zu Waffen gehört auch eine Rüstung

    Das Kampfseminar Andergast ist Teil der Grauen Gilde, das heisst typischerweise gelten die üblichen Bekleidungsforschriften des Codex Albyricus. Das heisst der Magier muss als solcher erkennbar sein und passende Roben tragen. Die genaue Art und Strenge der Auslegung variiert von Region zu Region und natürlich abhängig von der Gilde. Waffen darf er neben dem Stab und einem Banndolch nur dann tragen, wenn er von der Gilde einen entsprechenden Dispens hat. Meines Wissens nach ist ist in Andergast unüblich aber das wissen andere besser vermutlich.

    Rüstungen aus Metall fallen durch den Bann des Eisens ohnehin faktisch raus. Maximal bliebe also ein Gambeson/Lederharnisch/Tuchrüstung/… und dergleichen. Mein Stand wäre dass das normal gegen den CA verstößt, in freier Wildbahn aber wohl niemanden groß interessiert.

  • Geht es um DSA 4, wie es die Wahl des Fadens vermuten lässt`?

    Ich denke auch, dass ein Andergaster natürlich auf die Andergaster Akademie geht, gerade, wenn er sich als Kampfmagier eignet (auch wenn das die einzige Akademie Andergasts ist).

    Schwert und Stab erachte ich als unpassend, da es eine Reichsakademie ist (also des MR), Schutz des Mittelreiches und seines Adels als Prinzipientreuen eingebläut wird und extremer Zwölfgötterglauben da eingeprägt wird (In Andergast gilt nicht das Silem Horas-Edikt, der Rahja-Glauben war sogar recht lange verboten). Das könnte sich mit "Ich bin Andergaster" beißen.

    Außerdem würde ein stolzer Andergaster ganz bestimmt auf das Kampfseminar Andergast gehen.^^

    Was Waffen und Rüstungen angeht, beschreibt WdZ, S. 296 das recht ausführlich, darunter auch: "Als erlaubte Rüstungen gelten nur die Tuchrüstung und der Gambeson

    (Wattierter Waffenrock), jedoch auch die Iryanrüstung und die Krötenhaut, wobei letztere bereits durch ihre größere Eisenmenge beim Zaubern hinderlich ist."

    Bei der Akademie auf S. 176 heißt es: "Bei den Abgängern sind sowohl der Wattierte Waffenrock als auch der leichte Lederpanzer (RS/BE 2/2) sehr beliebt" (wobei die Lederrüstung interessanterweise bei den erlaubten Rüstungen gar nicht genannt wird).

    Nach Horte magischen Wissens ist der andergastische Hirschfänger der Akademie auf 3 Spann Länge vergrößert worden, und ist damit noch im erklaubten Rahmen von Klingenwaffen für Magier, und ist regeltechnisch identisch mit einem Kurzschwert.

    Daher braucht es keinen Dispens, weil sich das noch im erlaubten Rahmen bewegt.

  • Hmm okay danke.

    Der Kampfmagier bei mir ist aber nach dem Regelwerk von DSA 3 erstellt worden.

    Ich weiß nimmer woher ich es habe, daher ja meine Verwirrtheit, oder es war damals bei einer Spielgruppe einfach der Freiraum unseres Spielleiters, dass ein Kampfmagier in unserer Gruppe ein Schwert getragen hat.

  • Kommt auf die Akademie an. Gareth (Ex-Beilunk) darf das. Die anderen müssen sich einen Dispens besortgen, und das ist aufwendiger als es klingt.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Ein Kurzschwert ist ein Schwert. Nut eines mit weniger TP.

    Schon zu DSA 3-Zeiten waren Magier und andere Magiebegabte in Wahl ihrer Waffen und Rüstungen durch den CA sehr eingeschränkt. Die (ehemals) Beilunker dürfen es und die Akademie hat einen Dispens dafür, da es üblicherweise eben nicht gestattet ist, dass Gildenmagier ein Schwert oder andere größere Waffen führen. Da gibt es halt das Kurzschwert oder Magierflorett, das auch meist als Bannschwert genutzt wird, da in DSA 3 Magier weben auch in der Regel einen unterirdischen Schwerter-TaW haben.

  • Man sollte auch nicht vergessen, dass der Codex auch ein weltliches Gesetzbuch ist und selbst, wenn man eine Akademie hat, die sich nicht daran hält in manchen Ländern sich dennoch daran halten kann.

    Ansonsten gibt es noch das klassische Flammenschwert, den man über die Stabzauber bekommen kann.

    Ansonsten ist in Andergast der Hirschfänger (ein Kurzschwert) sehr beliebt.

  • Naja.

    Also ein "normales" Schwer hätte ich verstanden.

    Aber ein Andergaster ist doch, soweit ich weiß, ein Zweihänder.

    Dafür braucht man doch auch noch ein gewisses KK-Aufwand oder?

  • In DSA 4 ja, dahingehend, als dass die Schwelle für mehr TP auch rückwärts für weniger TP funktioniert. In DSA 3 gibt es das nicht. Da macht ein Hänfling nicht weniger TP.

    Als Gildenmagier sollte man sich damit aber auch nicht erwischen lassen, mit Schwert allerdings auch nicht.

    Und die keinen Gilden angehören, unterliegen diesen Auflagen nicht, dafür haben sie eine Menge Rechte weniger im Zweifelsfall.

    Davon ab, dass ein Zweihänder groß und sperrig ist, auffällig ist, besonders an einem wenig bis gar nicht gerüsteten Typen, der kein professioneller Kämpfer ist, und in DSA 3 noch eine privilegierte Waffe ist, die bei Doppelsöldnern je nach Tagesform noch toleriert wird oder vielleicht auch nicht.

    Hier hat doch auch niemand einen Andergaster (Waffe) vorgeschlagen.

  • Danke.

    Eine Frage aber hätte ich noch, weil das verstehe ich nicht sorecht:

    MUSS ein Elternteil auch magiebegabt sein, damit der Held selbst auch Zaubern kann? Oder kann das jeder lernen, bei dem es sich zeigt obwohl die Eltern "normale" Menschen waren?

    Ansonsten würde ich ja sonst in eine Hintergrundgeschichte es so einarbeiten, dass eventuell mein Held zaubern kann, z.b. die Mutter nicht aber ihr Vater war ein Magier? Ginge das oder muss man nicht zwingend "Magie im Blut" haben?

  • Magie ist angeboren, erfordert aber keine Vererbung. Richtlinie ganz früher war mal, die Chance, dass ein Kind irgendeine Ausprägung der Gabe besitzt ist 1:150. Jeder magisch begabte Elternteil verdoppelt diese Wahrscheinlichkeit. Ein magisch begabter Elternteil wäre demnach 1:75, bei beiden 1:37,5.

    Ist aber eher eine Richtlinie als eine Regel. Unumstösslich ist nur, daß es nicht jeder lernen kann, die Magie muss da sein und man muss sie rechtzeitig (etwa zwischen dem 6. Und 9. Lebensjahr) finden und ausbilden.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Ah okay. Dachte ich mir schon, dass da die Blutlinie ein wenig mitspielt.

    Würde es eigentlich, ich spreche jetzt nur von der Theorie, dass z.B. (aus Sicht des Kampfmagiers der ich wäre), mein Vater ein "normaler Mensch" ist, die Mutter wäre eine Thorwalerin, welche wiederum die Tochter eines Thorwalermagiers ist, dass ich daher dann auch Magie wirken kann?

  • Wie gesagt, magiebegabte Vorfahren sind nicht erforderlich aber erhöhen die Wahrscheinlichkeit selbst magiebegabt zu sein.

    Wieviele Generationen zurück der Effekt reicht, ist unbekannt/nie erwähnt worden. Sicher ist ein magiebegabter Vorfahre in diesem Sinne immer von Vorteil und stimmig.

  • Aventurien hat es nicht so mit irdischer Vererbungslehre. Daher können magiebegabte Eltern magiebegabte Kinder haben oder Kinder ohne einen Hauch von magischem Funken, und magiebegabte Kinder können in bis dato völlig magiefreien Familien vorkommen.

    Aber wenn man magiebegabte Eltern oder in früheren Generationen unter den Vorfahren hat, kann man die Möglichkeit auf eigene magische Begabung darauf zurückführen, ja. Aber muss es halt nicht zwingend, weil das auch ohne so etwas vorkommen kann.