Aufmerksmkeit würde ich aber wie auch Kampfreflexe (im Prinzp die meisten mit IN als Voraussetzung) übertragen, das sind mMn geistige Fähigkeiten.
Kleinigkeiten schnell geklärt (Kampfregeln, DSA 5)
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- DSA 5
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Albinosheep -
4. Januar 2018 um 17:12 -
Unerledigt
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Kann man in verwandelter (tierischer) Gestalt (karmal oder magisch) SF anwenden, welche keine gezielten Kampftechniken vorraussetzen (Aufmerksamkeit, Unterlaufen etc.)?
Da man in verwandelter Gestalt auch erschwert Zauber wirken kann, würde ich - zumindest was die magischen Sonderfertigkeiten betrifft - die Frage mit Ja beantworten. Eine offizielle Antwort gibt es dazu m.W.n. allerdings nicht konkret. Kannst du vielleicht ein Beispiel für magische Sonderfertigkeiten geben, die dir so vorschweben?
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Da habe ich mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte Verwandlungen auf karmale oder magische Weise und bezog mich auf die profanen SF.
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Da habe ich mich ungünstig ausgedrückt. Ich meinte Verwandlungen auf karmale oder magische Weise und bezog mich auf die profanen SF.
Ok, da kann ich dann leider nicht helfen.
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Das ein Tier eine bestimmte SF standardmässig nicht kann heißt nicht automatisch, dass es sie nicht theoretisch ausführen könnte. Vielmehr werden Wölfe mit Sicherheit körperlich befähigt sein einen Pikenier zu unterlaufen, aber warum sollten sie das gelernt haben? Das Reh im Wald hat normalerweise keine Pike die es zu unterlaufen gilt.
Meine Antwort also: Bedien dich der Logik, dann bist du auf der richtigen Seite.
Wolf und unterlaufen? Klar, wieso nicht.
Wolf und Kampfgespür? Klar, klingt sinnvoll.
Auch verbessertes Ausweichen klingt Sehr sinnvoll.
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Ich bin da gespalten. Auf der einen Seite bekommt man in Tierform einfach SFn hinterhergeworfen, auf der anderen Seite gibt es keine Optionen selcher welche dazu zu lernen. Mir wäre es lieber gewesen man fängt schwach an und hat dafür die Möglichkeit später stärker zu werden.
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Ich würde einfach für SCs pauschal erlauben sich Tier-SFs mit ihren eigenen AP, für eine bestimmte Tiergestalt zu erwerben.(High-End Gameplay)
Pauschal würde ich weder allgemeine noch passive Kampf-SFs mit auf die angenommene Gestalt übertragen.
Ein Mensch der aufmerksame Sinne und eine gewisse Intuition besitzt überträgt diese nicht auf die Sinne der Tiergestalt, auch geistige Eigenschaftswerte ändern sich (auch wenn die menschliche Psyche beibehalten wird, KL nicht auf (t) gesetzt wird).
Ich finde Tier-SF sind nicht grundlos (sondern aus Balancing-Gründen) von denen von Humanoiden getrennt abgebildet.
Obwohl es doch eindeutig eine Ausnahme gibt, die ich in Tiergestalt erlaube.
Das lesen von Schriften, sollte durch den beibehaltenden menschlichen Verstand, immernoch möglich sein, solange das Tier sich nicht "Blind" orientiert.
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Jeder der mal einen Helden gespielt hat, welcher auf Verwandlung ausgelegt ist, versteht denke ich genau was du meinst, die Verwandlungen lassen sehr schnell nach in ihrem Potential. Das liegt unter anderem darin dass bei den magischen Varianten die QS vollkommen irrelevant ist..
Zudem gibt es wenig bis keine großen Tiere, in welche man dich verwandeln kann.
Die Logik SF mitnehmen zu wollen kann ich ebenfalls nachvollziehen, aber hier sollte man sich überlegen, welche überhaupt sinnvoll wären.
Zudem muss beachtet werden, dass der Jaguar z.B bereits Finte 1 und Verbessertes Ausweichen 2 besitzt, damit beginnt dann das PG-Spiel "Welches Tier hat welche SF und welche sind sinnvoll als Ergänzung", weil doppelt will man sie ja nicht haben.
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Frage zum Zustand "Verwirrung" Stufe 3: Gehören Spezialmanöver im Kampf auch zu den "komplexe Aktivitäten wie Zaubern, Liturgien wirken und die Anwendung von Wissenstalenten ist unmöglich"?
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Ich würde sagen nein. Regeltechnisch wurde mit den Beschriebenen Elementen definiert, was eingeschränkt ist. Inhaltlich würde ich das so interpretieren, dass man auch bei komplexen Manövern nicht mehr nachdenkt, wenn man sie beherrscht. Da laufen Automatismen ab. Man kann das aber natürlich auch restriktiver interpretieren und nach Hausregel auch diese Aktionen verbieten.
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Was ist eurer Meinung nach die Interaktion zwischen Berserkerangriff und Gegenhalten? Steigt, stagniert, oder sinkt der effektiv resultierende Gegenhalten-Verteidigungswert?
Persönlich würde ich sagen dass der VW stagniert. Die Attacke und damit auch Gegenhalten wird um X erhöht, aber auch um X gesenkt, da Gegenhalten trotz Wurf auf AT immer noch eine Verteidigung ist und Berserkerangriff nicht PA oder AW, sonder den VW im Allgemeinen um X senkt. Gibt es andere Interpretationen?
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Da Gegenhalten als Verteidigung gilt, würde ich sämtliche Modifikatoren die die Verteidigung ändern auch auf den AT Wert von Gegenhalten anwenden. Also zB Finten, 2. Verteidigung, Parade gegen Fechtwaffen, ... und somit auch die Reduktion durch Berserkerangriffe.
PS: Also ja. Erhöhung der AT und Senkung der Verteidigung gleichen sich dann beim Gegenhalten in diesem Fall aus.
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mMn ist das eine starke Synergie. Eben weil Gegenhalten darauf abziehlt schwach PAs zu umgehen.
Beispiel: S1 hat AT14/PA7/Aw 5 Nutz eine Waffe mit 0/-2. S1 sagt den Berserkerangriff mit 4 an und Würfelt eine 6.
S1 hat nun also für 6 KR die Werte AT18/PA1/AW1 /+2TP
Muss S1 sich verteidigen, nutz S1 nun Gegenhalten und darf auf seine AT würfeln -> AT18
Finte oder andere Modifikatoren des Angreifers, die den VW von S1 senken gelten auch bei Gegenhalten.
EDIT: Gegenhalten ist außer für Kor-Geweihte oder Animisten sowieso mehr ein one-time-only ding, da Betäuben sich erst mit der nächsten Regeneration abbaut (je eine Stufe pro 3h also 2 Stufen bei einer Nacht)
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Eben nicht, da Gegenhalten genau so von der Senkung des VWs durch den Berserkerangriff betroffen ist. Tatsächlich würde ich sogar sagen das die Kombination ungünstig ist, da beides Betäubung verursacht.
Berserkerangriff ist aber gute Synergie zum Doppelangriff, wobei dieser für sich gesehen recht teuer ist.
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mMn ist das eine starke Synergie. Eben weil Gegenhalten darauf abziehlt schwach PAs zu umgehen.
Beispiel: S1 hat AT14/PA7/Aw 5 Nutz eine Waffe mit 0/-2. S1 sagt den Berserkerangriff mit 4 an und Würfelt eine 6.
S1 hat nun also für 6 KR die Werte AT18/PA1/AW1 /+2TP
Muss S1 sich verteidigen, nutz S1 nun Gegenhalten und darf auf seine AT würfeln -> AT18
Finte oder andere Modifikatoren des Angreifers, die den VW von S1 senken gelten auch bei Gegenhalten.
EDIT: Gegenhalten ist außer für Kor-Geweihte oder Animisten sowieso mehr ein one-time-only ding, da Betäuben sich erst mit der nächsten Regeneration abbaut (je eine Stufe pro 3h also 2 Stufen bei einer Nacht)
Nein. At 18 zum Angiff ist richtig. Bei der Verteidigung beleibt es AT 14, da man sowohl +4 als auch wieder -4 bekommt. Und wie schon richtig angemerkt erzeugt beides Betäubung, sodass es da auch nicht übermäßig viel eingesetzt werden kann. Finde die Kombination eigentlich sehr stimmig.
PS: Wenn man es anders auslegen möchte, um den Effekt etwas zu senken, könnte man auch nur die negativen Auswirkungen triggern. Somit wäre es dann in dem Beispiel oben AT 10 bei Parade, was aber immernoch wesentlich stärker wäre als die reguläre Parade.
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Persönlich würde ich sagen dass der VW stagniert. Die Attacke und damit auch Gegenhalten wird um X erhöht, aber auch um X gesenkt, da Gegenhalten trotz Wurf auf AT immer noch eine Verteidigung ist und Berserkerangriff nicht PA oder AW, sonder den VW im Allgemeinen um X senkt. Gibt es andere Interpretationen?
Deine Interpretation wäre die meine gewesen.
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Wir haben den Präsenzfall in unserer Gruppe und handhaben ihn so, dass Beserkerangriff den AT-Wert erhöht und den VW senkt, wie angegeben. Er senkt aber den Verteidigungswert, also PA oder AW. Nicht den AT-Wert oder Verteidigungen allgemein. Also kann Gegenhalten mit dem erhöhten AT-Wert ausgeführt werden. Zwar gilt Gegenhalten als Verteidigung, wird aber auf keinen Verteidigungswert geprobt.
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„Verteidigung ganz allgemein“ ist der Verteidigungswert. Es ist bei Gegenhalten auch angeführt das es als Verteidigung zählt und vom Abzug durch mehrfach Verteidungen betroffen ist, deshalb ist es nur Konsequent das hier auch so zu handhaben.
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Gab ja schon mal einen Antwort der Redax zum Thema:
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Ich hätte eine Frage zur eSF Antäuschen (Kompendium II):
In den Regeln steht der Gegner erleidet in der nächsten KR Erschwernisse über die halbe Stufe der Finte, im Beispiel ist aber von einem Erschwernis der vollen Stufe die Rede. Was stimmt hier? Würde möglicherweise die halbe Stufe der Finte mit der halben Erschwernis der Finte verwechselt?
Außerdem ist eine Erschwernis von -1/2/3 angegeben, das scheint aber auf die eingesetzte Finte bezogen zu sein?
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