Meines Erachtens gibts es auch irgendwo den Verweis, dass man die Basismanöver Finte und Wuchtschlag ausführen kann, ohne die KSF zu können. Die sind dann nur nicht so wirkungsvoll.
In DSA 4 gab es diese Regelung, aber mWn nicht mehr in DSA 5.
Eine Alternative zu den bisher genannten Lösungen bieten die "zweckgebundenen AP" (RW S. 391). Das sind Extra AP, die nur in bestimmte Dinge investiert werden können. Man könnte damit z.B. Grundmanöver, Prügelfertigkeiten oder was auch immer man als "verbreitet" ansieht, allen kostenlos zugänglich machen. Flexibler ist man jedoch ganz klar mit Erschwernissen bzw. Handwedeln.
Zitat von Aventurisches Kompendium 2, S. 124Einsatz von Manövern ohne Kampfsonderfertigkeit
Optionale Regel
Üblicherweise kann man keine Manöver einsetzen, wenn man nicht die passende Kampfsonderfertigkeit besitzt. Eine Ausnahme bilden die Manöver Finte, Verteidigungshaltung, Vorstoß und Wuchtschlag. Sie können alle auch ohne die Kampfsonderfertigkeit eingesetzt werden, allerdings sind sie dann weniger effektiv.
Bei Finten und Wuchtschlägen wird die Erschwernis bei der AT verdoppelt, bei der Verteidigungshaltung sinkt der Bonus auf die Verteidigung von 4 auf 2, und beim
Vorstoß bekommt man nur einen Bonus von 1 auf die AT statt von 2. Durch diese Optionalregel wird das Spiel etwas komplexer.
Mehr hab ich nicht gefunden und bei weiteren KSF meine ich auch keine festen Regeln gesehen zu haben.