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Man darf das tuzakmesser ja ab GE 16 Einhändig führen. Und auch im BHK (weil es man ja nicht über KK Einhändig führt)
Darf man dann auch den Schnitter dann im BHK führen, denn darf man ja auch ab GE 15(16) einhändig führen?
Wäre eigentlich recht lustig einen BHK-Stil zu haben der über NS verfügt. (geht aber auch mit dem Efferdbart der macht sogar mehr Schaden...)