Mahlzeit allerseits. Ich spiele gerade einen Druiden (Mehrer), beherrsche den Zauberzwang und bin auf folgende Besonderheit gestoßen:
In der druidischen Repräsentation kann der Zauberzwang mit einem weiteren Zauber gekoppelt werden (Beispiel LC: Fluch der Pestilenz). Nun steht hier aber nicht dabei, dass es sich notwendigerweise um einen Zauber handeln muss, der dem Opfer schadet.
Deshalb meine Frage:
Kann ich einen meiner Gefährten mit einem Zauberzwang belegen, der ihr oder ihm verbietet, ein bestimmtes Wort laut auszusprechen, und den ZZ mit einem Balsam koppeln, der bei Nichtbeachtung des Verbots wirksam wird, also:
Meister:Langbogenpfeil trifft, böses Aua, Arm hängt schlaff, 12 SP...
Alrik: Macht nix, ich sag einfach mal... Matrixdissipationsbanane
Meister: Oh, Verbot vom Zauberzwang missachtet, der Balsam schlägt dich mit 20 LeP
Alrik: