Zauberzwang mal anders

  • Mahlzeit allerseits. Ich spiele gerade einen Druiden (Mehrer), beherrsche den Zauberzwang und bin auf folgende Besonderheit gestoßen:
    In der druidischen Repräsentation kann der Zauberzwang mit einem weiteren Zauber gekoppelt werden (Beispiel LC: Fluch der Pestilenz). Nun steht hier aber nicht dabei, dass es sich notwendigerweise um einen Zauber handeln muss, der dem Opfer schadet.

    Deshalb meine Frage:

    Kann ich einen meiner Gefährten mit einem Zauberzwang belegen, der ihr oder ihm verbietet, ein bestimmtes Wort laut auszusprechen, und den ZZ mit einem Balsam koppeln, der bei Nichtbeachtung des Verbots wirksam wird, also:

    Meister:Langbogenpfeil trifft, böses Aua, Arm hängt schlaff, 12 SP...
    Alrik: Macht nix, ich sag einfach mal... Matrixdissipationsbanane
    Meister: Oh, Verbot vom Zauberzwang missachtet, der Balsam schlägt dich mit 20 LeP
    Alrik: :lol:

  • Wenn du deinen Kameraden umbringen willst, kannst du das sicherlich so machen.

    Regeltechnische Auswirkungen:

    1. Um den Balsam auszulösen muss der Kamerad erstmal eine Selbstbeherrschungsprobe +X (weiß jetzt den genauen Wert nicht, steht in der Zauberbeschreibung) bestehen, um sich gegen den Zauberzwang aufzulehnen und trotzdem das zu machen, was man eigentlich nicht machen soll.

    2. Der Zwang ein Wort nicht zu sagen ist ein Gebot im Sinne 'Tu dies nicht!' - Macht man es trotzdem, stirbt das Opfer des Zauberzwangs danach unweigerlich.

    Ergo: keine Regellücke.

  • Genau, DocSternau. Jeden Tag, an dem die Gefährten das Wort NICHT sagen, erleiden sie Schaden (3 SP/Tag, waren es glaube ich), und sie verlieren ihre Regeneration für diese Zeit.

    Es ist aber natürlich für einen ein-Tages Zauberzwang eine interessante Anwendung.

  • Zitat

    ...Jeden Tag, an dem die Gefährten das Wort NICHT sagen, erleiden sie Schaden...


    Du meinst umgekehrt oder ;)
    Bei einem VERBOTENEN Wort bekommt man Schaden wenn man dieses ausspricht, denke ich...


    Somit wäre dieser "Regellücke" des Zauberzwangs bereits ein Riegel vorgeschoben *g*

  • Hm... mal kurz überlegen. Ja, du hast recht. Da habe ich mir selbst eine Logik-Falle gebaut.

    Aber damit funktioniert ja dann die von der Zecherin angesprochene Möglichkeit!

  • Funktionieren an sich schon, aber durch das Mißachten des Zauberzwangs, was ja evtl eine Selbstbeherrschungsprobe +X nach sich zieht, wird sie täglich Schaden bekommen, bis sie tot ist, die Bedingung erfüllt hat (wie denn nachträglich *g*) oder der Zauber mit Antimagie gebrochen wird...
    Andererseits kann dieses Wort im Angesicht des Todes das Leben retten und danach kann man den Spruch ja durch den Magier der Gruppe brechen lassen, bevor man am anstehenden Schaden pro Tag stirbt ;)

  • Nein, die Version "Letzte Warnung" führt ja nicht zum dauerhaften Schaden nehmen, sondern sorgt nur dafür, dass eine beim Zaubern festzulegende Zauberformel in Kraft tritt.

  • Da das Ding aber 'Letzte Warnung' heißt, funktioniert das auch nur genau einmal, danach hat man seine letzte Warnung erhalten und man nimmt beim nächsten Nennen des Wortes den üblichen Schaden - zumindest würde ich das so sehen.

    Und diese Regellücke ist eine von der Art, die eigentlich nicht eintritt, wenn man einen Aventurischen Charakter spielt. Es ist eine rein irdische Spielerüberlegung, dass man diesen Zauber ja auch mit einem Heilzauber koppeln könnte - dem Aventurier käme dieser Gedanke wohl kaum.

  • Hm. Ich könnte mir schon vorstellen, dass auch ein Aventurier auf die Idee kommt den Zauberzwang mit einem Heilzauber zu koppeln.
    Vielleicht wird ein Druide keinen Sinn darin sehen aber ein Magier, welcher den Zauber in druidischer Repräsentation beherrscht und dazu noch eine Schwäche für Metamagie bzw. die Abwandlung von Zaubern hat, könnte durchaus auf diese Kombination schließen. :blabla:

    Jedoch muss es schon ein Magier von großer Macht sein. Denn schließlich muss er nicht nur die 27 ASP für den Zauberzwang sondern mMn auch noch die 20 AsP für den Bannbaladin aufbringen. Ich persönlich hatte bisher noch keinen Magier der mal kurz soviel AsP übrig hätte.

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  • Ich hab das eigentlich schon so verstanden, dass der gekoppelte Zauber anstatt der Schadenswirkung eintritt. Gibts da was in den Errata, das ich nicht gelesen habe? Inwieweit ist denn überhaupt eine Selbstbeherrschungsprobe nötig, um einen Zauberzwang zu brechen, der einem im Ergebnis was Gutes tut?

    Danke für die bisherigen Antworten :lach:

  • Der gekoppelte Zauber tritt in der Tat anstelle der Schadenspunkte ein. So steht es im LC bei dem Zauber beschrieben und ich habe auch in der Errata nichts anderes dazu gefunden.

    Aber Evtl. könnte mal jemand die Textpassage posten, wo der Teil mit der Selbstbeherrschungsprobe beschrieben wird. In der Errata habe ich dazu leider nichts gefunden und in meinem LC steht davon auch nichts drin. (Ich besitze den LC aus der Box ZuH)
    Ich weiss jedoch, dass in der deluxe Ausführung etwas mehr zu dem Zauber steht. Und mich würde es schon sehr interessieren was dort ergänzt wurde.

    Das in dem deluxe Liber Dinge drinstehen, die weder in Standart LC noch in der Errata zu finden sind raubt mir allerdings den letzten Nerv. Denn ich habe keine Lust schon wieder viel Geld zu bezahlen nur um die aktuelle Fassung der verschiedenen Zauber zu haben.
    Da möchte ich den ganzen Tag mit :wallbash: . Das versetzt mich so in Rage, dass ich die Verantwortlichen am liebsten :shot: oder :burn: möchte.

    Ok. Das ist vielleicht doch ein wenig böse ausgedrückt :evil2: aber ärgerlich ist es mMn schon.

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  • Sorry, das mit der Selbstbeherrschung steht tatsächlich nicht im LC. Das stammt aus verschiedenen Abenteuern (Levthansband, Die Attentäter) in denen man unter die Wirkung eines Zauberzwangs gerät - ich ging davon aus, dass dies inzwischen offizielle Wirkungsweise ist.
    Zumindest würde ich es so handhaben - der Zauberzwang sorgt dafür, dass es jemandem unheimlich schwer fällt, gegen das Gebot vorzugehen, das sollte man nicht mit einem Schulterzucken übergehen können.

  • Ich würde aber auch sagen, das eine Selbstbeherrschungprobe notwendig wird. Denn es ist ja ein ZauberZWANG, und kein Gebot oder so. Man zwingt den Verzauberten also, etwas zu tun oder nicht zu tun. Auch wenn dies in den Regeln nicht exakt ausgesagt wird, kann ich mir nicht vorstellen, das der Verzauberte so mir nichts dir nichts darüber hinweg sehen kann, wenn er bereit ist, den Schaden auf sich zu nehmen. Da müsste doch wohl ein hohes Maß an Willenskraft vonnöten sein, sich gegen den ZWANG aufzulehnen. Und das wiederum ließe sich wohl mMn nur mit einer Selbstbeherrschungsprobe darstellen...

    Baron Brin Horigan zu Retogau, Held des Reiches Rauls des Großen, Träger des Reichsordens am purpurnen Band, Träger des Herzog-Yerodin-Ordens, Drachentöter, Ährenritter, Befreier von Gareth, Wehrheim, Rommilys und Ilsur, Gewinner des 76. Donnersturm-Rennens

  • @Doc: "Die Attentäter" sind ein altes AB: [!--SpoilerBegin--][/span][table border=\'0\' align=\'center\' width=\'95%\' cellpadding=\'3\' cellspacing=\'1\']MEISTERINFO [td id=\'MI\'][!--SpoilerEBegin--]den Zauberzwang (den Zauber, den es seit DSA 3 gibt), ist nicht konform mit dem aus dem AB und schon gar nicht mit dem DSA 4, auch wenn grundlegende Ähnlichkeiten durchaus bestehen.
    Ich würde also mit dem Zwang nicht argumentieren oder ihn auch nur zu Vergleichszwecken anführen.[!--SpoilerEnd--][span class=\'postcolor\'][!--SpoilerEEnd--]

  • Schattenkatze: Allerdings verweißt der Codex Cantiones auf 'Die Attentäter' und den dortigen Zauberzwang als mächtigere Version des normalen Zaubers.
    Beim 'Levthansband' - einem DSA3-Abenteuer - muss man eine Selbstbeherrschungsprobe + doppelte Stufe des Verzaubernden ablegen, um sich gegen den Zwang aufzulehnen.

    Ich würde also wenigstens eine Selbstbeherrschung + ZfP* in DSA4 verlangen.

  • Bei Die Attentäter hilft nur halt gar nichts, keine Selbstbeherrschung der Welt. Ich glaube eher, durch den Zusatz im CC so wurde rückwirkend versucht, den Zauberzwang im AB irgendwie zu erklären und aventurisch einzubinden - allerdings nicht besonders gut, da es in DSA 3 ein Hexenzauber ist, bei dem man das Opfer anfassen muß und bei dem das Oopfer nicht gegen die eigenen moralischen Grundsätze verstoßen darf.

  • Zitat

    ...da es in DSA 3 ein Hexenzauber ist, bei dem man das Opfer anfassen muß und bei dem das Oopfer nicht gegen die eigenen moralischen Grundsätze verstoßen darf.


    Soweit ich weiss, ist der Zauberzwang auch nach DSA 4 am häufigsten in Hexischer und druidischer Repräsentation zu finden. Und auch hier darf ein Zauberzwang nicht gegen die moralischen Grundsätze verstoßen.
    Zum Beispiel wird ein Tsa-Geweihter niemals einen anderen ermorden.

    Wenn die Sonne der Vernunft tief steht, dann werfen auch Zwerge lange Schatten.

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    Merkst du was?

  • Jo.
    Im LC Deluxe steht nun noch der Bezugssatz darauf, daß es eine weit mächtigere Version in druiduischer und/oder gildenmagischer Repräsentation geben soll - das klingt immer noch nach einem (nun deutlich abgeschwächter) Hinweis auf Die Attentäter, und hat in meinen Augen deshalb einzig seine Existenzberechtigung darin, eine Einbindung und Erklärung für den Zauberzwanges aus diesem AB zu liefern, der ja danach nicht bekannt geworden aufgetreten ist.

    [!--SpoilerBegin--][/span][table border=\'0\' align=\'center\' width=\'95%\' cellpadding=\'3\' cellspacing=\'1\']MEISTERINFO [td id=\'MI\'][!--SpoilerEBegin--]Denn er ist so dermaßen mächtiger und hat die Gemeinsamkeit, einen Zwang auszuüben für eine Sache und Schaden zuzufügen, wenn man dem nicht nachkommt. Da ähnelt er schon eher dem Imperavi, bei dem man noch weiß, daß man etwas tut, was man nicht tun will (ebenso wie bei Die Attentäter). Besonders, da dort der Schaden nicht exakt definiert ist und sich auch anders auswirkt als nur rein körperlichen Schaden.[!--SpoilerEnd--][span class=\'postcolor\'][!--SpoilerEEnd--]