Magier der Halle des Windes DSA 3 Skraja? Danke für Hilfe

  • Einer meiner Spieler in der Würzburger Runde hat gesagt, er hat in nem IT-Text zum Codex Albyricus gelesen dass es bei den Nordleuten auch eine Bann-skraja statt eines Bannschwertes geben darf (und in den Tulamidenlanden einen Bann-Khunchomer). Führt man sich dann noch vor Augen, dass der Thorwaler Stahl viel zu schlecht ist um dünne Magierflorettklingen zu schmieden (ist in mehreren Publikationen erwähnt), dann sollte man als Spielleiter eine Skraja erlauben.

    Und verboten sind afaik ja nur Waffen ab einer gewissen Klingenlänge - von Breiten stand da nirgends was. Was die Diskussion "bis 1W+2 TP" betrifft - solche Dinge kennt ein Aventurierer nicht und hält sich daher an das was er nachprüfen kann: Die Länge der Klinge.

    Gelegenheits-Ork

  • Dass das nur W+2 IT so nicht bekannt ist, halte ich nicht für richtig. Das immerhin unter Magiern noch weit verbreitete Magierflorett macht 1 TP weniger als das profane Florett. Also irgendwas muss da auch inneraventurisch schon dran sein mit der OT bezeichneten Begrenzung auf W+2.

    Obendrein ist es halt auch eine OT-Regel, die ich mit "kannn man ja aventurisch eh nicht feststellen, also geht auch mehr" nicht aushebeln würde, bzw. dies nicht zulassen würde.

    Übrigens gibt es auch IT eine Begrenzung der Klinge "von mindestens zwei EDIT Spann EDIT Ende Länge und und einem Finger Breite die Klinge", (MdsA, S.56), wenn auch so IT nicht im CA, sondern im "Hilfreycher Leytaden des Wandernden Adepten".

    Die IT-Beschreibung des CA zu dem Thema ist ja nicht mal ein Auszug, sondern ein sehr kurzes Zitat, bei dem das Eingehen auf die Breite vieleicht OT einfach vergessen wurde.

    Und dass die Olporter mit Skraja und Breitschwert herum laufen - die sind in keiner Gilde und müssen sich daher auch nicht an Gildenrecht halten, und haben sich (wenigstens laut DSA 4 Setzung) schon vorher nich an die Waffengesetze gehalten.

    (Nach DSA 4, falls es vielleicht weiter hilft, schreibt der CA bei Hiebwaffen ein maximales Gewicht vor, so dass es da auch IT recht eindeutig ist, was geht und was nicht.)

  • Zitat von "Schattenkatze"


    Übrigens gibt es auch IT eine Begrenzung der Klinge "von mindestens zwei Finger Länge und und einem Finger Breite die Klinge", (MdsA, S.56), wenn auch so IT nicht im CA, sondern im "Hilfreycher Leytaden des Wandernden Adepten".

    Die IT-Beschreibung des CA zu dem Thema ist ja nicht mal ein Auszug, sondern ein sehr kurzes Zitat, bei dem das Eingehen auf die Breite vieleicht OT einfach vergessen wurde.

    (Nach DSA 4, falls es vielleicht weiter hilft, schreibt der CA bei Hiebwaffen ein maximales Gewicht vor, so dass es da auch IT recht eindeutig ist, was geht und was nicht.)

    Hab grad mal nachgeschaut... zwei Spann Länge, nicht zwei Finger. Und das ist eher ne Begrenzung nach unten...es geht wohl darum dass all die Bannsymbole auf die Bannwaffe passen. Davon wäre bei einer Skraja auszugehen, die Fläche ist ja Länge mal breite. Und ne Skraja hat nach Augenmaß bei der Abbildung bei Kaiser Retos Waffenkammer eine Fläche von bisschen weniger als 20 auf 20 cm (Bei Länge steht 60 und die Axtblattlänge hat etwa nen Drittel). Die Mindestmaße sind ja 40 cm auf 2 cm wie es in MdsA steht...wären also erfüllt.

    Und es geht ja auch nicht nur um die Olporter Akademie - die Thorwaler Akademie ist noch in der Gilde und die Stahlqualität ist die selbe (sprich, Floretts, ect. sind da auch nicht möglich).

    Der "Hilfreyche Leytfaden" ist mWn lediglich ein Buch - praktisch, aber ohne rechtliche Relevanz (im Gegensatz zum CA).

    Was wäre denn das maximale Gewicht bei Hiebwaffen laut CA? Ne Skraja hat 90...

    Gelegenheits-Ork

  • *Kopfklatsch* Natürlich Spann, Finger wäre ja albern.^^ Ich korrigiere es oben (das passiert, wenn man gedanklich schon bei der Klingenbreite ist).

    Das Blatt einer Skraja, also die Klinge, wenn man so will, ist aber breiter als ein Finger.

    Hiebwaffen dürfen nach dem CA aus DSA 4 bis zu 2,5 Stein wiegen, also 2,5 Kg (dafür machen auch Magierflorett und Runenskraja W+3, weil das nach DSA 4 die Grenze ist). (Allerdings schließt das nach DSA 4 lediglich nur Lindwurmschläger und Zwergenskraja ein, da der Rabenschnabel separat verboten ist - hilft also wohl doch nicht in DSA 3 Fragen weiter.)

    Der Hilfreyche Leitfaden ist kein Gesetz, aber ein längerer Auszug als die Kleinstzitate zum CA. Vielleicht steht in dem angedachterweise ja in DSA 3 noch etwas identisches.

  • Ich denke Zwergenskraja und Thorwalerskraja geben sich nicht so viel von Aussehen, Funktion und Maßen.

    Aber die ganze Diskussion lässt sich denke ich auch gut IT führen und erklärt, warum viele das Argument des Codex-verletzens für ein Scheinargument der horasischen/rivaer Akademien halten/hielten aus Neid, weil man nicht hinter das Geheimnis der Runen gekommen ist...

    Die Thorwaler Akademie wurde ja nicht belangt, obwohl das in Sachen Kleidung und Ausrüstung, ect. nicht wesentlich unterschiedlich ist..

    Gelegenheits-Ork

  • Hallo,
    ich schände hier mal eine Thread-Leiche, indem ich die Fragestellung ändere.
    Aus meinem geplanten Skalden ist in langer harter Würfelarbeit und Gesprächen mit dem Spielleiter ein Schüler der Olporter Runajasko geworden. Dieser soll allerdings nicht mit einer Skraja ausgerüstet werden sondern mit einem (Lang-)Sax.
    Meines Erachtens nach ist das Sax in die Rubrik Kurzschwerter einzuordnen. Ist ja auch eine typische Waffe der Wikinger (welche ja leicht das Vorbild für die Thorwaler sind).
    Vom Spielleiter spricht wohl nix dagegen.
    Wie sieht es die Horde?

    Sax = Kurzschwert/Schwerter
    Sax = scharfe Hiebwaffe

  • Wenn ich mir die Bilder und Beschreibungen bei z.B. Wiki anschaue, ist ein Sax schon eher ein Dolch oder Schwert.
    Diese Bezeichnung oder auch ein tatsächliches Sax gibt es in DSA nicht.
    Nach 4.0 können die Olporter auch ein Breitschwert führen. Daher sehe ich wenig, was dagegen spricht, ein Kurzschwert oder ein Breitschwert zu nehmen (ich würde es halt auch IT nicht Sax nennen).

  • Ich würde es wie ein Kurzschwert behandeln, das kann man wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht entweder mit dem Talent Dolch, Schwert oder als scharfe Hiebwaffe geführt werden, einfach den besten Wert wählen. :lol2:

  • Zitat von "Schattenkatze"


    Diese Bezeichnung oder auch ein tatsächliches Sax gibt es in DSA nicht.

    Lustigerweise steht in dieser Spielhilfe die Bezeichnung für ein Bannschwert auf Thorwalsch: gandsaxa

    Hab ich aber auch nur durch Zufall gefunden. Lasse aber trotzdem Kurzschwert auf dem Bogen stehen. Habe aber eine Zeichnung beigefügt.

    Werde es auch mit Dolchen führen.

  • Das ist in der Tat lustig. *g* Auch wenn das "grand" im Thorwalschen und für ein Kurzschwert fast noch das Lustigste daran ist.^^

  • Hallo!
    Heute keine Fragen. Ich möcht nur nochmal danke für die Antworten sagen und anmerken, dass es mordsspaß macht den Olporter Magier zu spielen.
    Ich habe so gut wie gar nicht gezaubert bisher, da ein böses Omen meinem Faenwulf eingeflüstert hat, dass seine Zauberei machtlos ist... Habe ich auch sehr eindrucksvoll mit einem gescheiterten Flimflam (TaW:7) und einem gescheiterten Blitzdichfind (TaW: 4) demonstriert. Aber das große Messer und die großen Fäuste haben auch gute Dienste geleistet. :lach: