Rechte der Heilige Inquisition nach dem Allgemeynes Hand- und Halsrecht. Was bedeutet das?

  • Moinsen.

    Ich befasse mich gerade mit der Inquisition, weil ich wahrscheinlich demnächst einen Inquisitor für einen Plot darstellen muss, und durchforste gerade meine Literatur, um möglichst viele Infos zusammenzutragen. Eine Sache konnte ich bisher aber nicht klären: Laut Wiki werden in Die sieben Gezeichneten/Goldene Blüten auf blauem Grund, S. 499, die "Rechte der Heilige Inquisition nach dem Allgemeynes Hand- und Halsrecht" erwähnt. Da ich die G7 noch nicht kenne und ggf. nochmal spielen oder leiten will, werde ich einen Teufel tun, dort nachzusehen. Deshalb: Kann mich vielleicht jemand aufklären, was das bedeutet, der den Plot schon kennt?

    Danke im Voraus und Grüße...

    P.S. Ich hätte den Beitrag wahrscheinlich sinnvollerweise in den Thread "Kleinigkeiten schnell geklärt" einstellen sollen, denke ich gerade; da er schon gelesen wurde, möchte ich ihn aber nicht löschen und lasse ihn hier mal stehen.

  • "Soweit sich der Verdacht bezüglich des Borbaradianismus eines Bürgers erhärtet, ist es nach dem Hand- und Halsrecht legitim, dass Verhöre und Durchsuchungen von autorisierten Stellen durchgeführt werden."

  • "Soweit sich der Verdacht bezüglich des Borbaradianismus eines Bürgers erhärtet, ist es nach dem Hand- und Halsrecht legitim, dass Verhöre und Durchsuchungen von autorisierten Stellen durchgeführt werden."

    Gilt das nur und speziell für "Borbaradianismus" oder auch für andere Frevel gegen die Götter (wie ich vermute); also etwa für Verdacht auf Paktierer jeglicher Art, Vampirismus, Nekromantie, whatever? Die "autorisierten Stellen", die die Inquisition dafür heranziehen würde, sind wahrscheinlich die Bannstrahler oder Sonnenlegion, oder? Etwa in Städten wie Gareth oder Greifenfurt? Die Frage ist, mit welcher Autorität kann die Inquisition solche Sachen veranlassen im Blickfeld des Machtgefüges, in dem sie sich bewegt? Kann sie über den Kopf (oder gar gegen den Willen) etwa einer Markgräfin handeln?

    Einmal editiert, zuletzt von AhiraRules (20. Januar 2024 um 17:07)

  • Gehen wir mal auf die Reise:

    DSA3, S.33; die im Neuen Reich auf Geheiß des Boten des Lichts und auch auf des Kaisers Willen hin Schwarzmagier, Hexen, Druiden, Werwesen, Dämonen und Untote verfolgen. .. Vor dem Inquistionsrat zittern selbst Herzöge und Fürsten.

    DSA3.5, KKO, S.27: beseelt von dem Willen, jedweden Verstoß gegen göttl. Recht (u.a. Schadenszauberei) zur Anklage zu bringen, Dämonenbündlerei und Einflüsterungen des Namenlosen zu bekämpfen ... An der Spitze der Inqusition strht im Rang eines Wahrer der Ordnung der Großinquisitor ... (der wohl bekannteste ist Dexter Nemrod).

    Es gibt 132 ordentlichen Inquisitionsräte, dei zumindest einer Grafschaft, oftmals aber auch einem Herzogtum vorstehen und die in von den weltlichen Heern zu unterhaltenden I-Türmen resiieren. In dessen Auftrag reisen die I. durch den Zuständigkeitsbereich usw. etc.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Das sind Fragen, die dort nicht im Detail geregelt sind und daher von dir entschieden werden können, wie es dir stimmig und sinnvoll erscheint

    Ich bin normalerweise ein großer Freund davon, Dinge selbst auszulegen; aber in diesem Fall wäre es doch gut, wenn ich das Thema Reichweite der Macht der Inquisition möglichst dicht einkreisen könnte; denn ich muss bei der Entwicklung des Plots, wie er sich zurzeit darstellt (ohne hier auf Details einzugehen) entscheiden, ob der Inquisitor über den Kopf der Markgräfin in Greifenfurt wird handeln können, wenn ihn die Helden davon überzeugen, dass da eine Sache vorgeht, die nicht koscher ist. Und ich stehe (v.a. zwei) Spielern gegenüber, die seit dreihundert Jahren spielen (Hmm. Vampire?)^^, während ich ich immer noch dabei bin, viele Details der Welt zu entdecken. Und ich möchte das möglichst in einen glaubwürdigen Rahmen einordnen und auch gegenüber diesen Spielern vertreten können, die sehr viel mehr über Aventurien wissen als ich.

    Gehen wir mal auf die Reise:

    DSA3, S.33; die im Neuen Reich auf Geheiß des Boten des Lichts und auch auf des Kaisers Willen hin Schwarzmagier, Hexen, Druiden, Werwesen, Dämonen und Untote verfolgen. .. Vor dem Inquistionsrat zittern selbst Herzöge und Fürsten.

    DSA3.5, KKO, S.27: beseelt von dem Willen, jedweden Verstoß gegen göttl. Recht (u.a. Schadenszauberei) zur Anklage zu bringen, Dämonenbündlerei und Einflüsterungen des Namenlosen zu bekämpfen ... An der Spitze der Inqusition strht im Rang eines Wahrer der Ordnung der Großinquisitor ... (der wohl bekannteste ist Dexter Nemrod).

    Es gibt 132 ordentlichen Inquisitionsräte, dei zumindest einer Grafschaft, oftmals aber auch einem Herzogtum vorstehen und die in von den weltlichen Heern zu unterhaltenden I-Türmen resiieren. In dessen Auftrag reisen die I. durch den Zuständigkeitsbereich usw. etc.

    Sehr gute Hinweise. Danke. Allerdings habe ich inzwischen auch mehrfach gelesen, dass die Macht der Inquisition nach dem Jahr des Feuers geschwächt ist (etwa in der Quanionsqueste, S. 223, nicht ganz so deutlich, aber auch WdG, S. 42); wir spielen 1032. Insofern scheint mir das nicht so klar zu sein, dass die Inqui die Fürsten/Co einfach übergehen kann. Oder doch?

    Einmal editiert, zuletzt von AhiraRules (20. Januar 2024 um 17:55)

  • Thema Reichweite der Macht der Inquisition möglichst dicht einkreisen könnte

    Hm, ein altes Zitat aus "Der Inquisitor"

    Zitat

    Innerbalb der Praios~Kirche gibt es z,wei Organisationen, deren Aufgabe es ist, neben der Verfolgung von Häresie, Dämonenbündlerei

    und den Machenschaften des Namenlosen Gottes auch die Benutzung von Magie zu kontrollieren: der Orden vom Bannstrahl Praios'

    und die H eilige Inquisition.

    Beide Organisationen sind selbst innerhalb.der zwölfgöttlichen Kirchen gefürchtet, da ihre Mitglieder dafür bekannt sind, sehr konse-

    quent und notfalls mit unnachgiebiger Härte gegen alles vorzugehen, was die göttliche Ordnung in Gefahr bringt.

    Zitat

    ln Wirklichkeit können Zauberer aber nur verurteilt werden, wenn sie ihre Magie nachweislich zum Schaden anderer eingesetzt haben -etwa durch Schadensmagie, Betrug mit Hilfe von Illusionen oder gar die verruchte Dämonenbeschwörung. Allein die Tatsache, eine Hexe zu sein, reicht

    längst nicht mehr für eine Anklage aus.

    Aus der entsprechenden Rechskundeprobe:

    Zitat

    Ab 6 TaP*: Genauer genommen: Nicht alle Hexen und Zauberer werden von der so genannten lnquisirion verfolgt, sondern nur diejenigen, die nachweislich für andere Menschen schädliche Magie anwenden, zum Beispiel Dämonenbeschwörungen oder das Anhexen

    von Krankheiten.

    Ab 8 TaP*: Früher waren die.Mitglieder der Inquisition wirklich für ihren Fanatismus bekannt, inzwischen unterliegen sie aber strenger

    Überwachung und müssen sich für jedes gefällte Urteil rechtfertigen. Schließlich dienen sie ja dem Gott der Wahrheit.

    Aus dem Praiosvademecum:

    Zitat

    In vielen Landen, die den Herrn Praios ehren, sind ihr [der Inq.] seitens der weltlichen Herrscher umfassende Rechte, oft auch jenes, in ihrem Wirkungskreis selbst Urteile im Namen des Götterfürsten zu fällen, übertragen. Wo dies nicht der Fall ist, muss der Inquisitor Anklage vor den weltlichen Gerichten führen, auf das diese den Schuldspruch fällen und die Strafe verhängen. An jene Orte jedoch, denen das Recht und die Ordnung Praios fern sind, trägt die Inquisition das Licht des Herrn, und an diese gesetzlosen Orten sind dem Inquisitor alle norwendigen Befugnisse durch den Willen des Sonnengottes verliehen.

    [..]

    Wenn jedoch besondere Gefahr dräut und die Zeit drängt, mag es dem Herrn Praios wohlgefällig sein, zu handeln und den Bruch der Ordnung rasch und endgültig zu beseitigen.

    Das Vademecum lässt sich noch darüber aus, dass Mitglieder anderer Kirchen nur mit deren Kirchenerlaubnis untersucht werden dürfen. Häretiker und Ungläubige / Kultisten "trifft die Macht der Inquisition in voller Strenge". Bei Magiern sind aber Argelionsrecht und Codex Albyricus zu beachten.

    Man sieht also, dass es auf die Umstände ankommt: Wer wird wo mit was verdächtigt? Eine Markgräfin wird sicherlich nicht von einem popligen Inquisitor abgeurteilt werden können, sondern sowas geht dann an den Herzog.

  • Falls noch nicht bekannt: In WdG, S. 42 im Kasten gibt es eine kleine Beschreibung der Inquisition.

    Die Inquisition greift zwar durchaus auch mal auf Sonnenlegion oder Bannstrahler zurück (die kämpfenden Orden der Praios-Kirche): "Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche versichern sich die Inquisitoren Streitern des Bannstrahls oder (seltener) der Sonnenlegion" (WdG, S. 42). Aber übertragen wird denen nichts, was Sache der Inquisition ist.

    Hochnotpeinlich befragen etwa dürfen nur Angehörige der Inquisition, nicht allgemein die Geweihten oder gar ungeweihte Ordensangehörige.

    Es wird aber auch je nach Bedarf mit anderen Institutionen zusammengearbeitet (Boron- oder Hesindekirche oder Pfeile des Lichts werden genannt).

    Die Frage ist, mit welcher Autorität kann die Inquisition solche Sachen veranlassen im Blickfeld des Machtgefüges, in dem sie sich bewegt? Kann sie über den Kopf (oder gar gegen den Willen) etwa einer Markgräfin handeln?

    Herausgegangen ist die Inquisition vor etwa anderthalb Jahrhunderten aus einem Orden, der seine Aufgaben darin sah: "jedweden Verstoß gegen göttliches Recht (namentlich innerkirchliche Häresien, aber auch Schadenszauberei) zur Anklage zu bringen sowie Dämonenbündlerei und Einflüsterungen des Namenlosen zu bekämpfen." (WdG, S. 42)

    Wenn man bei der Schadenszauberei einige Abstriche macht (was erlaubt ist und was nicht ist durch Argelionsrecht festgelegt), gilt das so ziemlich noch immer. Es wird etwas zur Anzeige/Verdacht geäußert gebracht, dann forscht die Inquisition nach und bei begründetem Verdacht bringt sie etwas zur Anzeige, bis hin zum Beweis/Selbstanzeige/Gestehen.

    "Sie klagt an, führt Beweise für Verstöße gegen den Willen des Götterfürsten und richtet über die Verurteilten in dem Versuch, die Seelen der Missetäter zu retten – gegebenenfalls auch durch die reinigende Kraft des Feuers." (WdG, S. 42)

    Markgräfin und Inquisition sind weltliche Macht und kirchliche Macht. Die haben sich gegenseitig wenig zu sagen, haben auch das Wissen, dass man sich nicht gegenseitig unnötig Steine in den Weg liegt, so lange gegenseitige Grenzen respektiert werden. Auch einer Markgräfin sollte Wahrheitsfindung bei solch schweren Vergehen sehr am Herzen liegen und unterstützen.

  • Naja, das Pra-Vadenecum, S.124 (komplett):

    Die Heilige Inquisition untersucht finstere Umtriebe und klagt die Missetäter an. In vielen Landen, die den Herrn Praios ehren, sind ihr seitens der weltlichen Herrscher umfassende Rechte, oft auch jenes, in ihrem Wirkungskreis selbst Urteile im Namen des Götterfürsten zu fällen, übertragen. Wo dies nicht der Fall ist, muss der Inquisitor Anklage vor den weltlichen Gerichten führen, auf dass diese den Schuldspruch fällen und die Strafe verhängen. An jene Orte jedoch, denen das Recht und die Ordnung Praios’ fern sind, trägt die Inquisition das Licht des Herrn, und an diesen gesetzlosen Orten sind dem Inquisitor alle notwendigen Befugnisse durch den Willen des Sonnengottes verliehen.

    Weiter auf S.125:

    Über einen Angehörigen einer anderen zwölfgöttlichen Gemeinschaft kann ein Inquisitor nur richten, wenn dessen Kirche dies gestattet, doch häufi g nehmen unsere Brüder und Schwestern im Glauben unsere Hilfe im Kampf gegen Irrlehren freudig an. Innerhalb der Gemeinschaft des Lichts sind alle Diener Praios’ dem Urteil seiner Heiligen Inquisition unterworfen.

    Häretiker, wie etwa die verblendeten sogenannten Magierphilosophen, und all jene, die den Glauben an die Zwölfe verraten, indem sie sich von ihnen abwenden, um falschen Götzen, dämonischen Mächten, borbaradianischen Lehren oder anderen fi nsteren Kulten zu folgen, trifft die Macht der Inquisition mit voller Strenge. Bei der Bekämpfung von schwarzer Magie, Nekromantie, Dämonenbeschwörung und dergleichen sind das Argelionsrecht und der Codex Albyricus zu beachten, und oft arbeiten die Inquisitoren hier mit der Boron- und Hesindekirche zusammen. Wenn jedoch besondere Gefahr dräut und die Zeit drängt, mag es dem Herrn Praios wohlgefälliger sein, zu handeln und den Bruch der Ordnung rasch und endgültig zu beseitigen.

    JdF & Q-Queste

    Ergänzend, da hier jemand die Q-Queste (endet erst Jahresbeginn 1036 BF) erwähnte; darauf hat die Queste keine Einfluß (S.223), ihre Macht (Mitglieder) ist de facto seit dem JdF stsark geschwächt; zwischen 1033 -134 BF wurde gegen denn 1032 BF verschwunden (Drakensang) Großinquisitor da Vanya im Rat des Lichts ermittelt.

    Ab 1034 BF ist da Vanya wieder völlig rehabilitiert. Er trachtet danach, eine kirchenpolitisch möglichst neutrale Linie zu halten, um so der in seinen Augen wichtigeren Bedrohungen - durch dämonische und namenl. Kräfte - entschlossen begenen zu können. Nach QQ: Die Verfolgung der Bekenner dauert an und bindet weitere Kräfte.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

    Einmal editiert, zuletzt von zakkarus (21. Januar 2024 um 10:22) aus folgendem Grund: Q-Queste endet erst zu 1036 BF - detaisl im Text.

  • Ahoi.

    Vielen Dank für die Beiträge (!), die für mich die Reichweite der Macht der Inquisition gut eingekreist haben. Das Thema ist für die (wahrscheinlich anstehende) Darstellung eines Inquisitors beim Finale meines aktuellen Plots ein wichtiger Punkt, das nächstes WE ansteht. Da ich bei diesem Finale inhaltlich ziemlich schwimme, werde ich dazu entweder noch heute oder morgen einen gesonderten Thread aufmachen, bei dem die Infos zur Inqui sehr hilfreich sein werden.

    Damit ist das Thema hier für mich erstmal erledigt, sofern nicht noch jemand etwas nachtragen möchte