Rechtskunde (Magierecht): "Amtsanmaßung"

  • Hesinde zum Gruße,

    ich bin mir nicht ganz sicher, wie folgende Situation einzuschätzen ist:

    - Eine Frau, die nach einem Semester ihr Studium an einer Magierakademie (Elenvina, weiß) abgebrochen hat, gibt sich jedoch als Magiern aus (mit Pseudo-Gewandt, tätowiertem Siegel und verziertem Wanderstab)

    - Sie hat anstatt eines Studiums eine steile Karriere als Diebin hingelegt und ist ziemlich gut darin zu lügen und zu betrügen. Viele Alriknormalaventurier kann sie damit also tatsächlich täuschen.

    - Offensichtlich ist die Klugheit jedoch auf der Strecke geblieben, denn sie prahlt nicht nur vor Bauern, sondern auch vor Menschen, die die Lage besser einschätzen können.

    - Ich möchte hier nicht mit Details langweilen, daher die eigentliche Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin, da mir hier in diesem Spezialfall konkrete Beispiele fehlen: Welche rechtlichen Konsequenzen hat sie zu befürchten bei welchen Anklagepunkten (profan: Betrug; Gildenrecht: Eine Art Amtsanmaßung)?

    Freue mich über ein Brainstorming (oder gar konkrete offizielle Referenz-Fälle, die mir entgangen sind?)!

    Es grüßt

    Lorion

  • Hmm, da wäre jetzt erst mal interessant zu wissen, wie sehr sich das vom normalen Scharlatan unterscheidet.

    Die sind ja auch "Hochstapler", bis auf die aus Zorgan, glaube ich.
    So richtig Probleme wird sie nur bekommen, wenn sie unlizenziert magische Dienstleistungen anbietet.

    Ansonsten... Bußgeld, Schandkragen, Pranger. Eventuell Verstümmelung, dass man sieht, dass sie keine "würdige" Magier ist (das klassische Schlitzohr...)
    Würde ich sagen. Ich denke nicht, dass da so was wie das Ausbrennen der Magie gerechtfertigt ist, dafür ist das dann doch zu "wenig".

  • Laut Garethbox Im Herz der Metropole S.61 ist die Strafe für Siegelfälschung. worunter auch die Fälschung eines Magiersiegels fällt

    leicht: Brandmal

    mittel: Verstümmelung

    schwer: Tod

    Edit:

    Zitat von Im Herz der Metropole S.62

    Verderbliche Magie: Ist bei der Tat Zauberei im Spiel, wird

    sie von vielen Richtern um eine Kategorie strenger beurteilt.

    also mindestens Verstümmelung, falls sie irgendwelche Meisterhandwerke oder ÜBs verwendet hat

  • Hmm, da wäre jetzt erst mal interessant zu wissen, wie sehr sich das vom normalen Scharlatan unterscheidet.

    Die sind ja auch "Hochstapler", bis auf die aus Zorgan, glaube ich.
    So richtig Probleme wird sie nur bekommen, wenn sie unlizenziert magische Dienstleistungen anbietet.

    Scharlatane sind in erster Linie Entertainer.

    Sie sind im CA gesondert erwähnt und dürfen im Rahmen dieser unterhaltenden Tätigkeit Geld für magische Dienstleitung erbitten. (vornehmlich Illusionen und Hellsicht, seltener sogar Antimagie)

    Eine Magie Delittantin, die den guten Ruf des Bundes des weißen Pentagramms durch ein falsches Siegel und illegale Machenschaften schädigt, darf mit Ausbrennung durch die heilige Kirche des Herrn Praios und Zwangsarbeit zur Wiedergutmachung bei nachgewiesenen Geschädigten rechnen.

    Hier noch eine Auszugssammlung zum CA:

    Vinsalt.de

    Nerdismus trifft auf Boomer trifft auf Flachwitz-Humor

    Ergebnis 'Ich'

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmkind (2. Juni 2020 um 19:10)

  • Es hört sich an, als ob sie sich als mitglied der Gilden ausgibt. Das sehen die wohl nicht gerne und sie hat bald einen Einsatztruppe der jeweiligen Gilde auf den Hals (Weißße Gilde: Pfeile des lichts, Graue Gilde: Graue Stäbe, Schwarze Gilde: Schatten), die dann entweder selbst über sie richten oder der Kirchliche Gerichtbarkeit übergeben (Praios oder Hesinde). Auch dürfte sie von kirchlichen Gruppierungen auch bald auffallen (Praios: Inqusition, Hesinde: Draconiter). In Wege der Zauberei 297ff. unter den Kapitel "Magie und Recht" gibt es dazu etliche Hinweise (dort zwar explizit auf Gildenmagier, aber gildenlose magier haben ja noch weniger Rechte)

  • Laut Garethbox Im Herz der Metropole S.61 ist die Strafe für Siegelfälschung. worunter auch die Fälschung eines Magiersiegels fällt

    leicht: Brandmal

    mittel: Verstümmelung

    schwer: Tod

    Das ist schon einmal hilfreich, darauf nach dem weltlichen Vergehen ("Siegelfälschung") zu schauen, bin ich nicht gekommen. Danke! Und in magischen Belangen schätze ich es auch eher so ein dass höher gegriffen wird.

    Eine Magie Delittantin, die den guten Ruf des Bundes des weißen Pentagramms durch ein falsches Siegel und illegale Machenschaften schädigt, darf mit Ausbrennung durch die heilige Kirche des Herrn Praios und Zwangsarbeit zur Wiedergutmachung bei nachgewiesenen Geschädigten rechnen.

    Ich schätze das ähnlich ein, allerdings finde ich keine konkreten Textstellen für einen vergleichbaren Fall. Für Nicht-Mitglieder sollte ein Gildengericht eigentlich irrelevant sein. Es sei denn, ihm wird in solch speziellen Fällen etwas eingeräumt. Ich hätte mich nur gefreut, offiziell etwas in diese Richtung zu lesen...

    Es hört sich an, als ob sie sich als mitglied der Gilden ausgibt. Das sehen die wohl nicht gerne und sie hat bald einen Einsatztruppe der jeweiligen Gilde auf den Hals (Weißße Gilde: Pfeile des lichts, Graue Gilde: Graue Stäbe, Schwarze Gilde: Schatten), die dann entweder selbst über sie richten oder der Kirchliche Gerichtbarkeit übergeben (Praios oder Hesinde). Auch dürfte sie von kirchlichen Gruppierungen auch bald auffallen (Praios: Inqusition, Hesinde: Draconiter). In Wege der Zauberei 297ff. unter den Kapitel "Magie und Recht" gibt es dazu etliche Hinweise (dort zwar explizit auf Gildenmagier, aber gildenlose magier haben ja noch weniger Rechte)

    Ja, sie gibt sich als Gildenmagiern aus. Zwischen "etwas nicht gerne sehen" und "legitimiert sein über jemanden zu richten" gibt es aber noch einen riesen Unterschied. Es mag ja sein, dass die Legitimität manch einen nicht stört bzw. dass er Dinge als legitim ansieht, die streng genommen über seine Befugnisse herausgehen, aber ich suche ja nach einem möglichen offiziellen Weg, also nach der Rechtsgrundlage, anhand deren die Betrügerin in diesem Fall verurteilt werden kann.

    Und in WdZ gibt es zwar "etliche Hinweise", wie du dankenswerter Weise anmerkst. Die kenne ich auch. Allerdings fehlt mir hier tatsächlich ein Beispiel, das meinem Fall ähnelt. Inwiefern die Gildengerichtsbarkeit in einem solchen Fall (der "Verbrecher" ist nicht Teil der Gilde), ist dort meines Wissens nach nicht geregelt. Und inwiefern die konkrete Straftat über einen "normalen Betrug" im Rahmen einer Siegelfälschung hinausgeht, scheint mir auch nirgendwo klar zu werden.

  • Zumindest brandmarken wird man sie wohl, immerhin muß die Gilde hier hart und konsequent reagieren, um Nachahmer abzuschrecken, die versuchen, sich Privilegien zu ergaunern.

    Betrug/arglistige Täuschung wird auf jeden Fall auf dem Zettel stehen. Amtsanmaßung ginge mir hier zu weit, immerhin ist Magier kein Amt, und Magier zu sein vortäuschen, ist eben der Betrug. Benutzt sie ihre erschwindelten Gildenprivilegien, mag man ihr deswegen (also als angeblich-Graumagierin wegen etwa Ausnutzung der Zollfreiheit) möglicherweise Schmuggel vorwerfen. Bei magischen Dienstleistungen ohne Lizenz mag auch das noch dazukommen, ebenso wenn die Verwendung von Magie für Straftaten nachgewiesen werden kann.

    Die interessante Frage ist hier halt, ob diue weltliche Gerichtsbarkeit dran ist und die Gilde einen Sachverständigen schickt, oder ob die Gilde als geschädigte Institution und weil sie die Fachkenntnisse im magischen Gewerbe hat, den Fall an sich zieht, um den Ruf sauber und soweit das geht den Deckel drauf zu halten. Das dürfte aber auch von der geschädigten Gilde und der politischen Einstellung der Gildenoberen abhängen.

    ROMANES EUNT DOMUS !


  • Betrug/arglistige Täuschung wird auf jeden Fall auf dem Zettel stehen. Amtsanmaßung ginge mir hier zu weit, immerhin ist Magier kein Amt, und Magier zu sein vortäuschen, ist eben der Betrug.

    Ja, Amtsanmaßung würde ich daher in Anführungsstriche setzen. Es ist zwar kein öffentliches Amt, aber es ist durchaus ein abgesicherter und streng geregelter Status besonders auch aufgrund der Gefährlichkeit der Magie und deren "Kritiker". Das schätze ich schon schwerwiegender ein als zu behaupten ein Becker zu sein, ohne einer zu sein.


    Die interessante Frage ist hier halt, ob die weltliche Gerichtsbarkeit dran ist und die Gilde einen Sachverständigen schickt, oder ob die Gilde als geschädigte Institution und weil sie die Fachkenntnisse im magischen Gewerbe hat, den Fall an sich zieht, um den Ruf sauber und soweit das geht den Deckel drauf zu halten. Das dürfte aber auch von der geschädigten Gilde und der politischen Einstellung der Gildenoberen abhängen.

    [eigene Hervorhebung und Korrektur]

    Exakt das frage ich mich! (Rahmendaten übrigens, die vergaß ich anzugeben: 1027/1028 BF)


    Ich habe im WdS etwas Interessantes gefunden: Dort wird auf Seite 179 dargelegt, dass es "empfindliche" Strafen gibt für Leute, die "sich als höherstehend" ausgeben. Hier wird als Tatvorwurf allgemein von "Hochstapelei bis hin zu Amtsanmaßung" gesprochen. Mein Fall hier wäre ja irgendwo dazwischen einzustufen oder als eine prekäre Form der Hochstapelei. Weiter heißt es: "Sie werden in vielen Gegenden Aventuriens deutlich heftiger geahndet als solche Vergehen wie Taschendiebstahl oder Falschspiel".

  • Hochstapelei, stimmt. Das kommt auch auf den Zettel !

    Welche Gilde wurde denn geschädigt und wo wird die gute Frau aufgegriffen ?

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Hochstapelei, stimmt. Das kommt auch auf den Zettel !

    Welche Gilde wurde denn geschädigt und wo wird die gute Frau aufgegriffen ?

    Also die geschädigte Gilde ist die weiße Gilde. Sie gibt sich als Abgängerin der Schule der Herrschaft in Elenvina aus. Innerhalb ihrer hochgestapelten Rolle macht sie Folgendes:

    - Sie prahlt damit, Magierin zu sein.

    - Sie erwartet eine standesgemäße Behandlung (versucht etwa mit einem ergaukelten SO/Stand etwa doch noch das letzte Zimmer im Gasthaus beziehen zu können).

    - Sie führt (nicht-)magische Pseudoanalysen (also sie behauptet, einen Odem zu wirken, tut es aber nicht und denkt sich etwas aus, was das Umfeld oft nicht besser einschätzen kann).

    - Sie droht mit ihren (nicht vorhandenen) Fähigkeiten als Magierin.


    Gut, wen es interessiert, hier ein paar Details:

    Die gute Frau lebt in einem kleinen Dorf in Albernia im Hinterland am Farindelwald. Dort ist auch eine Magiern der "eigenen" Akademie auf sie aufmerksam geworden (der Dorfschulze hat damit angegeben, dass sie ja selbst auch eine werte Collega hier im Dorf hätten). Da die "echte" Magiern allerdings ziemlich einen ziemlich wichtigen Auftrag erfüllen muss, wird sie voraussichtlich keine Zeit haben, sich erst direkt um die Hochstaplerin zu kümmern. Aktuell lässt die Magiern die Hochstaplerin allerdings von Söldnern bewachen.

    Meine bisherigen Gedanken:

    - Da sich die Magiern nicht selbst darum kümmern kann, wird sie mit dem Dorfschulzen vereinbaren, dass die Hochstaplerin das Dorf nicht zu verlassen hat und hier auf weitere Anweisungen warten soll. Fraglich ist hier die juristische Autorität. Machen wird sie es so, aber ob sie das überhaupt darf (einen Hausarrest auszusprechen) ist schon wieder unsicher.

    - Sie wird die Akademie und die Gilde informieren sowie die örtliche Baronin (ist ohnehin auf dem Weg zum Hauptort der Baronie Fairnhain).

    Soweit ist der Hintergrund und ich spiele unterschiedliche Möglichkeiten durch, wie der offizielle Weg aussehen könnte.

  • Weiße Gilde ?
    Das wird häßlich !

    Die Frage ist, inwieweit das ganze juristisch einwandfrei ablaufen soll. Der Schulze wird sich der Weisung der gelehrten Dame wohl eher nicht widersetzen und da hier 'Gefahr im Verzug' bzw. 'Fluchtgefahr' vorliegt, solte das Handeln der Magierin in den Augen der wesentlichen Leute legitimiert sein, da es darum geht, den Schaden für die Gilde zu begrenzen. Gerade gegenüber den Landleuten wird die Magierin wohl erstmal dafür sorgen, daß man die Hochstaplerin weiterhin für eine Gildenmagierin hält, immerhin wird dann keiner die Zuständigkeit der Gilde anzweifeln.

    Das Problem ist eher, wie ein Haufen Muggel die Hochstaplerin davon abhalten, sich zu verziehen. Immerhin sind die meisten Sachen, die Diebe können auch für Ausbrüche ganz gut und vermutlich hat man eben keinen Überblick darüber, was die falsche Weißmagierin eigentlich magisch so kann.

    Je nachdem, wie die SCs damit zusammenhängen oder ob besagte Hochstaplerin ein SC ist, würde ich als Weißmagierin die Söldner nutzen und die mit der Gefangenen zur Baronin schicken, damit sie in was besserem als einer Laubhütte eingesperrt auf die netten Weißmagier warten kann, die sie dann da abholen.

    ROMANES EUNT DOMUS !

  • Ich hätte als Quelle Wege des Schwertes S. 179 beizusteuern: "Wer dabei ertappt wird, dass er sich als höherstehend ausgibt, als er wirklich ist, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hochstapelei und im schlimmsten Fall Amtsanmaßung sind Vergehen, die selten toleriert werden. Sie werden in vielen Gegenden Aventuriens heftiger geahndet als solche Vergehen wie Taschendiebstahl oder Falschspiel."

    Nach Geographia Aventurica S. 146 zählen Betrug und "Großer Diebstahl" (mehr alls 5 Dukaten Wert) zu den Verbrechen. In diesem Rahmen dürften wir uns bewegen. Lut S. 147 stehen auf Verbrechen Geld- und Haftstrafen ohne Obergrenze zu denen oft auch Schand- und Körperstrafen kommen. Diebe und Betrüger werden im Wiederholungsfall zudem oft verstümmelt und zwar am "frevlerischen Körperteil", gerade Hand oder Zunge. Das Abschlagen der Hand mit dem gefälschten Gildensiegel wäre vielleicht passend, wenn sie vorbestraft ist.

    Weder die Gilden- noch die Kirchengerichtsbarkeit haben meiner Meinung nach etwas mit dem Fall zu tun. Die Täterin ist weder eine Angehörige einer Gilde, noch Geweihte oder Akoluthin. Das ist ein Fall für ein weltliches Gericht.

  • Ein Odem auf die Hochstaplerin hat ergeben, dass man sich keine Sorgen machen braucht bezüglich ihrer magischen Fähigkeiten. Die sind eher kümmerlich.

    Und ja, es handelt sich um einen SC.

    Die Söldner werden (sobald das Dorf nach den Namenlosen Tagen verlassen wird) für ihren eigentlichen Auftrag gebraucht. Aber es gibt im Dorf Möglichkeiten, die Delinquentin festzuhalten. Der Dorfschulze hat da doch einige Möglichkeiten.

  • Weder die Gilden- noch die Kirchengerichtsbarkeit haben meiner Meinung nach etwas mit dem Fall zu tun. Die Täterin ist weder eine Angehörige einer Gilde, noch Geweihte oder Akoluthin. Das ist ein Fall für ein weltliches Gericht.

    Ja, die WdS-Stelle hatte ich auch schon erwähnt. Sie ist hilfreich für die weltliche Einschätzung. Und ich sehe auch ein, dass es gut sein kann (wenn es nicht für eben diesen Sonderfall irgendetwas Geregeltes gibt), dass die Gilde hier eigentlich juristisch raus ist. Das wird sie aber nicht zwangsläufig daran hindern, das in die Hand zu nehmen.

  • Ein Gildenangehöriger kann als Kläger oder Zeuge vor Gericht auftreten, aber nach meinem Verständis die Sache nicht selbst in die Hand nehmen. Geweihte können vor allem als Berater des Gerichtes dienen. Ein gelehrter Herr oder eine gelehrte Dame klagt eine umherziehende Vagabundin an - das wird auch vor einem weltlichen Gericht nicht gut für die Betrügerin ausgehen.;) Solange sie aber nicht für vogelfrei erklärt wird, wäre es ein Verbrechen, ihr (außer in Notwehr) etwas anzutun.

  • Ein Gildenangehöriger kann als Kläger oder Zeuge vor Gericht auftreten, aber nach meinem Verständis die Sache nicht selbst in die Hand nehmen. Geweihte können vor allem als Berater des Gerichtes dienen. Ein gelehrter Herr oder eine gelehrte Dame klagt eine umherziehende Vagabundin an - das wird auch vor einem weltlichen Gericht nicht gut für die Betrügerin ausgehen.;) Solange sie aber nicht für vogelfrei erklärt wird, wäre es ein Verbrechen, ihr (außer in Notwehr) etwas anzutun.

    Ja, juristisch schon. Aber gerade sehr konservative Gesellen der Rechten Hand machen im Namen Praios' bisweilen seltsame Dinge...

    Je nachdem, wie weit die Entwicklung vom Schieds- zum Inquisitionsverfahren bereits vorangegangen ist, ist es mit der Gilde als Ankläger aber auch schwierig. In Albernia schätze ich es aber so ein, dass es da etwas länger dauert, wohingegen die Nordmärker da vielleicht schon etwas weiter sein könnten. 1027/1028 BF kommt in einem solchen Fall auch noch eine politische Dimension hinzu, die vielleicht juristisch nichts ändert, aber in der Praxis möglicherweise schon.

  • Gilde als Kläger wäre vermutlich das Sinnvollste. Dass die Gilde es selbst verfolgen dürfte, ist denkbar, aber um das wirklich zu beantworten, geben die paar Aussagen zum Gildenrecht nicht genug her.

    Da der Schaden sich in Grenzen hält, wäre eine zu dramatische Verstümmelung wohl zu heftig, aber gerade ein Schandmal, dass ja nicht nur für Strafe sorgt, sondern praktischerweise Wiederholung erschwert, dürfte durchaus in Frage kommen.

  • Im Inquisitionsverfahren würde die Gildenvertretung nicht anklagen, sondern anzeigen und bezeugen. Ist dasselbe in grün. ;) Ein Gildengericht würde seine Kompetenzen überschreiten, wenn sie eine Außenstehende verurteilt. Gerade bei der gesetzestreuen weißen Gilde würde das in meinen Augen nicht gut passen.

  • Im Inquisitionsverfahren würde die Gildenvertretung nicht anklagen, sondern anzeigen und bezeugen. Ist dasselbe in grün. ;) Ein Gildengericht würde seine Kompetenzen überschreiten, wenn sie eine Außenstehende verurteilt. Gerade bei der gesetzestreuen weißen Gilde würde das in meinen Augen nicht gut passen.

    Naja, es gibt auch im offiziellen Aventurien so manchen gesetzestreuen Praioten, der sich mehr anmaßt als er eigentlich Befugnisse hat. Nicht ohne Grund gibt es oft Streit um Zuständigkeiten.

    Aber klar, ich denke auch nicht, dass hier ein Gildengericht über die Stränge schlagen würfe, wenn dann einzelne Individuen.

  • Und ja, es handelt sich um einen SC.

    Was wünschen sich denn SL und Spieler?

    Man kann ja - wie wir jetzt gelernt haben - fast beliebig harte Strafen rechtfertigen.

    Nur... finde ich das Charakterkonzept ganz charmant und wäre etwas irritiert, wenn meine SL mittels Regel- und Fluffkunde und guten RollenspielsTM meinen Charakter in die Unspielbarkeit bombte...

    Denn freilich kommen viele Helden mit ziemlichen Schurkenstücken davon oder zumindest mit dem Schrecken.

    Würde man meine Charaktere mit dem Finger auf S.XXX im Regelwerk YYY zerhacken und wegsprerren… schönen Dank auch.

    - Fantasie-Siegel oder Kopie des tatsächlichen Siegels?

    - Wer wurde um welchen Betrag geschädigt oder um welches Recht betrogen?

    - Was ist der Begriff "Magier"? Nicht Adepta, nicht Magistra sondern vielleicht nur "Zauberer" - und ist sie das nicht im weitesten Sinne. Ich kenne zumindest Mediziner, die sind erst im 3 Semester...

    - Nutzt es dem Schulzen oder schadet es ihm, wenn er öffentlich bekundet, dass sich alle von einer Hochstaplerin haben blenden lassen?

    - Nutzt es oder schadet es der Akademie / Gilde, wenn bekannt und beim Grafen dokumentiert wird, dass eine von dort entlassene Scholarin hochstapelnd durch die Lande zieht?

    Was ich sagen möchte: es gibt durchaus Ansätze, den Ausgang für die Hochstaplerin charakterfreundlich zu formulieren.

    Ganz entscheidend wichtig ist, was die Menschen in der Spielgruppe sich denn wünschen.

    Sehr nebensächlich ist, was die eine oder andere Textstelle in den DSA-Büchern darüber sagt.