Ein Commentariolus ist aber keine rechtsgültige Ergänzung, der Vorschrift.
Es ist schlicht die Interpretation und Meinung eines Aventuriers, die öffentlich gemacht wurde.
Für die Rechtsprechung relevant ist weit weit mehr als das tatsächlich geschriebene Gesetz. Gewohnheitsrecht, Präzedenzfälle, Umsetzungsregeln, besondere Hinweise, Fußnoten, Formulierungen, die unter Juristen eine andere Bedeutung haben als ihre wörtliche usw. Genau deshalb kann man einem Laien nicht einfach ein Gesetzbuch in die Hand drücken und denken, er wird es schon korrekt interpretieren.
Wenn einer der einflussreichsten Paragraphenreiter der GGGdG einen Kommentar zu einem Kapitel zum CA und dessen Umsetzung in der Praxis macht, ist das potentiell mehr als nur eine Meinung. Wie Rohals Erben ja dann bestätigt hat.
Quote from Rohals Erben S.62
Ebenfalls von großer Bedeutung ist das Offensichtlichkeitsgebot des Pamphlets: Gildenmagier dürfen ihren Stand nicht verhüllen. Wo der Codex Albyricus alle Details zu diesem Punkt nur als Empfehlung formuliert, werden sie im Pamphlet als bindende Regeln interpretiert. Siegelpflicht und Gewandordnung sind also überall dort, wo der Codex durch das Garether Pamphlet ergänzt wird, tatsächlich verbindlich.
Die Details werden vom GP als bindende Regeln interpretiert.
In Gareth ist die Kleiderordnung also zwingend.
Solange ausschließlich der CA und nicht das GP gilt, ist die Kleiderordnung nur eine Empfehlung.
Habe selber darüber nachgedacht, ob ich noch auf das Garether Pamphlet eingehe.
Ja, das Garether Pamphlet ist ein weltliches Gesetz, separat vom CA und wird auch vor weltlichen Gerichten verhandelt. Allerdings sind die Auszüge, die wir vom Pamphlet diesbezüglich haben, alle zum Siegel und zur allgemeine Erkennbarkeit von Magiern, nicht auf die 5 Gewänder zugeschnitten. Der RE-Auszug ist die erste Stelle, die auch nur darauf hindeutet, dass das GP ähnlich konkret wie der CA sein könnte
Aber sowohl nach WdZ als auch nach AAL, hat die Weltliche Obrigkeit IMMER die Gerichtsbarkeit inne.
In dieser Pauschalität eben nicht. Die weltliche Gerichtsbarkeit kümmert sich nicht um Dinge, zu denen die weltlichen Herrscher keine Gesetze erlassen haben.
Quote from WdZ S. 298
Bei mittels Magie durchgeführter Kapitalverbrechen wird der Codex Albyricus zu Rate gezogen. Zwar dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen, doch bemühen sich die Schiedsleute oft, den ‘gefährlichen Madajünger’ vor ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiss besser aufgehoben sei, zumal die Weiße Gilde auch Recht und Pflicht hat, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld auszulösen (was des Vogtes Säckel füllen kann).
Dieser Abschnitt sagt ja klipp und klar, dass selbst bei mittels Magie begangenen Kapitalverbrechen (was AAL Schwerverbrechen nennt) weltliche Vertreter des Gesetzes immer noch über Gerichtsbarkeit verfügen.
Nein.
Dieser Abschnitt sagt klipp und klar, dass bei Kapitalverbrechen, wo ja offensichtlich weltliche Gesetze existieren und weltliche Gerichte zuständig sind, sich daran nichts ändert, wenn Magieeinsatz im Spiel war oder Magier die Täter.
Die weltliche Gerichtsbarkeit ist also nicht selbst bei mit Magie begangenen Kapitalverbrechen im Spiel, statt dessen bleibt sie für Kapitalverbrechen zuständig, auch wenn Magie im Spiel war.
Bei Bagatellen in 'profanen Belangen' (wo der Bruch mit der Kleiderordnung, in meinen Augen, dem Kontext nach drunter fällt) müssen sie nicht einmal die Gilde über den Rechtsbruch in Kenntnis setzen:
Ich denke nicht, dass das damit gemeint ist. Eher, dass der Magier, der die Zeche geprellt hat, ganz normal wie jeder andere Zechpreller behandelt wird, statt dass der ganze Benachrichtigung/Gildenbeobachter/Auslöse-Zirkus anfängt. Boten, Wartezeiten und Experten sind zu teuer, um sie bei kleinen Streitwerten zu bemühen. Dazu ist die Regel da.
Das betrifft insbesondere Dinge, die normalerweise vor niederrangigen Gerichten behandelt werden.
Die Kleiderordnung gehört eher zu den Vorschriften von Magiern für Magier. Die Magierschaft gehört genau so wie die Kirchen, die Zünfte usw. zu Gruppen, die eigene Regeln und eigene Gerichtsbarkeit für eigene Mitglieder haben. In genau diese Reihe wird der CA ja in der GA gestellt. Und in all diesen Gruppen ist es so, dass gerade Kleinigkeiten/Bagatellen und interne Angelegenheiten von den internen Gremien/Gerichten verhandelt werden aber gerade eben Kapitalverbrechen eher nicht.
Dass Gildengerichte überhaupt auch mal über magische Schwerverbrechen entscheiden dürfen oder manchmal solche Fälle von weltlichen Gerichten überwiesen bekommen, ist als besonderes Privileg und Gunstbeweis zu verstehen, welches zeigt, wie viel mehr Einfluss z.B. die graue Gilde hat im Vergleich zur Schusterzunft. Aber im Kern sind die Gruppen ähnlich. Wenn es bei den Schustern Streit um ein Gesellenstück gibt, entscheidet das die Versammlung der Schustermeister nach den Regeln der Schusterzunft. Ebenso, ob die Tracht eines Schuster den Regeln genügt oder nicht (solange nicht eine andere Gruppe behauptet, der Schuster hätte ihre Tracht/Standessymbole getragen). Und das ist mit dem CA und den Gildenmagiern exakt das Gleiche. Ob der Praiosgeweihte, der, falls er sehr betrunken ist, irgendwelchen Unsinn fabuliert, gegen das Wahrheitegebot verstoßen hat oder nicht und falls ja, welche Strafe angemessen ist, wird ebenfalls nicht vor einem weltlichen Gericht verhandelt, ganz gleich, ob Bagatelle oder nicht.
Wie viel Bosparano ein Eleven können muss, um Adept zu werden und ob der Examinator parteiisch war, wird nicht vor einem weltlichen Gericht verhandelt, ob das Große Gewand die richtige Farbe hatte, auch nicht.