Kleinigkeiten schnell geklärt (Allgemeines, DSA 5)

  • Vielleicht kurze Frage: Wo unterscheiden sich Selbstbeherrschung und Willenskraft? Also wann verwende ich welches? Ich steig da nicht wirklich durch. Wir hatten als Arbeitshypothese dass Selbstbeherrschung nach innen gerichtet ist, während Willenskraft dazu dient, äußeren Einflüssen zu widerstehen. Passt das?

  • Selbstbeherrschung widersteht physischen Einflüssen, Willenskraft psychischen.

    Wenn man also gegen eine Einschüchtern-Probe sich wehrt, kommt es darauf an, ob das Folter (meist Selbstbeherrschung, siehe Anwendungsgebiet Folter widerstehen) oder Drohungen/Provokation (Willenskraft Einschüchtern widerstehen) ist. Beim Anwendungsgebiet Verhör würde ich ohne näheren Kontext erstmal zu Willenskraft tendieren.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Korrekt.

    Als Anhaltspunkte können dienen wo man das Talent findet, welche Eigenschaften abgefragt werden und welche Anwendungsgebiete sie haben.

    Selbstbeherrschung ist bei den Körpertalenten und verlangt Mut, Mut und Konstitution.

    (MU, KO, KO wäre für mich sinnvoller aber das ist wohl Geschmackssache)

    Die Anwendungsgebiete sind Folter widerstehen, Handlungsfähigkeit bewahren, Störungen ignorieren.

    Willenskraft ist bei den Gesellschaftstalenten und verlangt Mut, Intuition und Charisma.

    Die Anwendungsgebiete sind Bekehren & Überzeugen widerstehen, Bedrohungen standhalten, Betören widerstehen, Einschüchtern widerstehen, Überreden widerstehen

  • Kann man ausweichen nur, wenn man RS0 hat, oder reicht effektive Belastung 0?

    Ausweichen kann man immer, allerdings erschwert Belastung die Probe. Für die Nutzung der Sonderfertigkeit "Verbessertes Ausweichen I-III" darf man allerdings nur maximal normale Kleidung (mit RS 0) tragen - Ausweichen kann man aber natürlich trotzdem - nur eben ohne den entsprechenden Bonus der SF.

  • Danke! Der Klingentänzer darf dafür wieder Rüstung tragen. Das ist ja echt komisch.

    Ich hatte mal bei der Redaktion gefragt, ob die Formulierung des Klingentänzers auch für Verbessertes Ausweichen I-III gelte, die Antwort war verneinend, leider.

    [infobox]Schattenkatze: Die Diskussion, direkt von Gottheit und ohne Noviziat geweiht zu werden, wurde ausgegliedert[/infobox]

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    DSA5-Waffenstatistik

  • Wird in DSA5 die Kleidung (Schuhe, Kleidung, Rüstung) mit zum Tragegewicht hinzu addiert?

    getragene Rüstung zählt nicht zum Tragegewicht dazu, als Ausgleich gibt sie Belastung.

    Jetzt gibt es 2 Diskussionsansätze:

    1) Kleidung zählt als Rüstung, RS wird nicht addiert, BE schon (hat normale Kleidung nicht, daher bleibt die BE der Rüstung gleich). Das Gewicht wird über den BE (von 0) abgehandelt.

    2) Kleidung zählt nicht als Rüstung, gibt also weder RS noch BE, dafür wird das Gewicht zum Tragegewicht dazu addiert.

    Ich favorisiere 1), es nimmt viel Rechnerei raus.

    So oder so, wenn du die Kleidung nicht anhast sondern im Rucksack mit dir führst zählt sie definitv zum Tragegewicht, das gilt auch für die Rüstung oder ein "Notkettenhend".

  • Psiren beschreibt die Problematik mit der Kleidung im Vergleich zur Rüstung sehr gut.

    Ich würde es aber über die 2. Variante regeln. Dadurch muss man sich nicht fragen was zählt zur "Kleidung" und was nicht. Angefangen mit der Unterhose, bis zum Gürtel und weiter mit der Scheide, welche am Gürtel befestigt ist. Dadurch dass viele von uns den selbstrechnenden Bogen verwenden fällt die Rechenarbeit sowieso weg.

    Wenn alles ohne RS-Wert aufsummiert wird kommt man auf das zu tragende Gewicht. Recht simpel :)

  • DSA 5 spielt laut GRW ja um 1040 BF. Sind die einzelnen RSH auch dort angesiedelt oder finde ich irgendwo die Zeitangabe in ihnen? Hab nichts rauslesen können.

    Andersrum gefragt, ist es auch nicht so wichtig ein Jahr hin, ein Jahr her? Die Abenteuer geben ja eh auch entweder das konkrete Datum oder einen Zeitraum an..

    Danke

  • Die RSH müssten alle so ab 1040 BF sein, je neuer die Publikation, desto weiter fortgeschritten ist die Zeit seit 1040 BF (wobei auch Das Dornenreich erst 1042 ist, also sind die alle so um den Dreh). Bei Interesse kann ich aber einmal im Detail nachschauen. Wobei, mach ich jetzt einfach so, weil's mich interessiert.

    Also, das jeweilige Geschichtskapitel listet als letzten Eintrag der Gegenwart:

    Die Streitenden Königreiche - Ab 1036 BF

    Die Siebenwindküste - 1039 BF

    Havena SSH - 1040 BF

    Die Flusslande - 1041BF

    Das Dornenreich - 1042 BF

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

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    Einmal editiert, zuletzt von Tengwean (29. August 2020 um 12:03)

  • (Hatte ich die Frage nicht selbst vor kurzem gestellt?^^)

    Jawohl, hat er! :) Ich zitiere mal für Jarri rasch Frage und Antwort.

    Kurze Frage, die ich hier im Nirgendwo meine RSHs nicht zur Hand habe:

    Welchen inneraventurischen Zeitpunkt bilden diese ab? 1038? 39? 40? Oder unterschiedlich? Wäre ganz interessant, das mal zu sehen, um so ein bisschen zu schauen, welche Boten ich zum Lücken füllen ggf. noch brauche.

    Die ersten RSHs (also Siebenwindküste und Streitende Königreiche) gehen bis 1040 BF, Havena glaube ich bis 1041 BF, Aranien bis 1042 BF-

    Wie sieht’s mit den Flusslanden aus?

    Die Flusslande gehen auch bis 1041 BF.

    Als Beginn des "Gegenwartszustandes" der RSHs würde ich immer 1038 BF annehmen.

    Über die "Dampfenden Dschungel" kann ich noch keine Auskunft geben, würde aber auf 1043 BF wetten.

  • also gehe ich vom letzten Eintrag im jeweiligen Geschichtskapitel aus und nehme dies als aktuellen Zeitpunkt in der RSH?

    Jein.

    Die neuen RSHs beschreibt ja immer einen Zeitraum, der bei den letzten von ungefähr 1038 bis 1042/43 reicht. Bei den Streitenden Königreichen ist der letzte Eintrag 1039 BF, trotzdem bleibt der wesentliche Stand bis zum jetzigen Zeitpunkt (irgendwann 1043 BF...) gleich. Von daher würde ich "aktuellen Zeitpunkt" etwas weiter fassen.

  • In den Dampfenden Dschungeln sind auf den Seiten 148 und 149 Wesenszüge genannt. Dabei ist von stammestypischen Wesenszügen (der Stufe III) die Rede, diese werden aber nicht ausformuliert. Sieht aus als hätte man sie ausgearbeitet, dann entschieden sie doch wegzulassen und vergessen die Verweise dem Regeltext zu streichen...oder stehen die woanders und ich finde sie nicht?

  • Danke für die ausführlichen Antworten!

    Eine weitere (eigentlich Produktfrage, aber extra eine Thread aufmachen...?) kurze Frage:

    Für die Havena SSH gibt es keine Sammelbox wie bei den RSHs oder? Und das Heldenbrevier wirds nur übers CF gegeben haben denk ich mal

  • Wenn es die Havena-Box nicht mehr gibt, ist die wohl ausverkauft, gab aber eine, als es im CF war und auch für ne Weile danach. Gleiches gilt fürs Brevier.

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  • Schwimmen mit Ausrüstung: Ich habe im Kopf, dass die Schwimmenprobe um 1 erschwert ist pro 2 Stein Ausrüstung, die man bei sich hat. Die Regel dazu kann ich aber nicht finden. Weiß jemand wo das steht?