Das mit 21 hatte ich aus dem Almanach (5er):
Zitat von S. 109, linke Spalte, direkt unter der Phexensrede CarolansDas Bürgerrecht ist nicht erblich, jeder volljährige Nachkomme eines Bürgers muss den Eid ablegen und auch das Bürgergeld neu entrichten. Das ist für gewöhnlich mit 21 Jahren der Fall.
Danke aber schonmal für die Antworten.