Volljährigkeit aventurischer Teenager

  • Das mit 21 hatte ich aus dem Almanach (5er):

    Zitat von S. 109, linke Spalte, direkt unter der Phexensrede Carolans

    Das Bürgerrecht ist nicht erblich, jeder volljährige Nachkomme eines Bürgers muss den Eid ablegen und auch das Bürgergeld neu entrichten. Das ist für gewöhnlich mit 21 Jahren der Fall.

    Danke aber schonmal für die Antworten.

    Ich schreibe aus der Warte eines mit DSA5 eingestiegenen Aventurologen. Mein Wissensstand basiert auf 5 allein.

    „Knie nieder! - Sei ohne Furcht im Angesicht deiner Feinde, sei tapfer und aufrecht, auf das Gott dich lieben möge, sprich stets die Wahrheit, auch wenn dies den eigenen Tod bedeutet, beschütze die Wehrlosen, tue kein Unrecht, dies sei dein Eid (ohrfeigt Balian) Und das ist dafür, dass du ihn nicht vergisst.“ - Königreich der Himmel

    DSA5-Waffenstatistik

  • Ah, der gute Carolan, ist der nicht ein Horasier? Dort laufen ja ohnehin viele Dinge anders. ;) Das erwerben von Bürgerrechten und das Erwachsenwerden sind aber in der Regel nur eher lose verknüpft denke ich.

    Ein Lehrling dürfte mit der Lossprechung vom Lehrmeister als Erwachsen gelten (auf jeden Fall ist er nicht mehr sein Mündel). Ein Stadtbürger mit den entsprechenden Pflichten und Rechten ist er trotzdem noch lange nicht. In rechtlicher Hinsicht dürfte besagter Lehrling (Edit: Nach der Lossprechung Geselle) obwohl er niemandes Mündel mehr ist, trotzdem rechtlich weitestgehend vom Meister bei dem er dann Arbeit findet oder der Zunft zu der er oder sie gehört abhängig sein. Ich verweise da mal wieder auf die Garethbox (Im Herzen der Metropole S.41). Für Gareth gilt, das in etwa 2/3 der Einwohner eben keine Bürger sind. Für den Erwerb des Bürgerrechtes, das nötige Geld vorausgesetzt, wird dort auch ein Mindestalter von 16 bis 21 Jahren angegeben. Je nachdem wann man eben mit der Ausbildung fertig ist ...

  • Es gibt nun mal keine allgem. Volljährigkeit - wobei mit der Suche sollte hier das ältere Thema gefunden werden, das alles bekannte zusammentrug ... Oder WikiA. fragen.

    Pflicht des Historikers:
    das Wahre vom Falschen, das Gewisse vom Ungewissen, das Zweifelhafte vom Verwerflichen zu unterscheiden.

    (nach Johann W. von Goethe)

    Kinder deuten ohne Furcht in die Sterne, während andere, nach dem Volksglauben, die Engel damit beleidigen.

    (Vorrede der Grimms Märchen 1819)

  • Ich habe die Frage an das bestehende Thema angegliedert, zwecks gesammelter Übersichtlichkeit der Meinungen und Quellen.

    Eine auch noch überregional geltende gesetzlich anerkannte Richtlinie und überhaupt Konzept der Volljährigkeit gibt es wohl tatsächlich nicht in Aventurien oder auch nur im MR oder Horasreich.

    Adelige können ihr Erbe und Titel mit dem 15. Jahr antreten, außer sie sind in Knappschaft.

    Geheiratet werden darf ab 14 im MR (und Weiden ab 12).

    Ausbildungen sind oft so um das 16. Lebensjahr herum beendet.

    Kinder von Bürgern haben bis zum 21. Lebensjahr den Bürgereid zu leisten.

    Leibeigenen haben ohnehin keine Selbstbestimmung, egal, wie alt sie sind.

    Initation gibt es mit/ab dem 12. Lebensjahr.