DSA-Regeln und Urheberrecht

  • Da ich Rechtsthemen anspreche, hier schonmal vorab ein Disclaimer: Dieser Thread dient ausschließlich dem Meinungsaustausch, es findet keine gültige Rechtsberatung statt.

    Ich frage mich, wie das Urheberrecht für die DSA-Regelwerke gilt. Zweifelsohne sind Quellen- und Regionalbände und sonstige inhaltlichen Spielhilfen durch das Urheberrecht geschützt. Wie aber verhält es sich mit den Spielregeln? Man findet im Internet einige Artikel wie etwa diesen, die sich damit befassen. Dann gibt es da die Helden-Software, die einen Großteil der DSA-Regeln umsetzt, ohne irgendwelche Lizenzen zu besitzen. Es sieht also alles danach aus, als könne man die Regeln in den Regelwerken problemlos weiterverwerten, ohne sich um das Urheberrecht Gedanken machen zu müssen. Ist das die gängige Meinung, oder sieht das jemand anders?

    It's hard to light a candle, easy to curse the dark instead.
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    The trouble with having an open mind, of course, is that people will insist on coming along and trying to put things in it. -- Terry Pratchett

  • In den Regelwerken stehen vorne die Disclaimer, dass auch auszugsweises weiter verwenden ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet ist. Ich gehe davon aus, dass das so gesetzlich auch richtig ist.
    Mal kurz erklären, wie ein Wuchtschlag funktioniert und wo das steht ist legitim, aber eben nicht, eine ganze Seite abzuschreiben/kopieren und ins Netz zu stellen.
    Die Software verwendet zwar Begriffe und Regeln, aber wie genau die Regeln funktionieren und was die Vor- und Nachteile genau machen und bringen und die genauen Professionsbeschreibungen stehen da nicht drin.

  • Es geht mir darum, ob es unbedenklich ist, wenn ich zum Beispiel „Cheat Sheets“ - also Kurzzusammenfassungen einzelner Themen, wie zB Kampfablauf oder Elementarbeschwörung, baue und ins Netz stelle. Damit kopiere ich nichts aus dem Regelwerk - für den ganzen Fluff ist kein Platz - sondern ich gebe nur die Regeln nach meinem Verständnis wieder. Dafür ist es halt wichtig abzuschätzen, ob Regeln an sich unter das Urheberrecht fallen oder nicht.

    Zur Software: Ich kann mir aus dem Programmcode problemlos die Funktion der Steigerungsregeln ableiten und auch andere Teile der Regeln. Auch hier fehlt der ganze Fluff, und das ist für mich so der Hinweis, dass die Autoren der Software nicht davon ausgehen, dass die Regeln an sich geschützt sind.

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  • es findet keine gültige Rechtsberatung statt.

    Dem schließe ich mal grundsätzlich an ...

    Es sieht also alles danach aus, als könne man die Regeln in den Regelwerken problemlos weiterverwerten, ohne sich um das Urheberrecht Gedanken machen zu müssen.

    ... aber man sollte sich generell immer Gedanken um Urheberrechte und verwandte Themenbereiche machen! Wie auch in dem von dir verlinkten Text in der Urteilsbegründung erwähnt wird, Urheberrecht hat man in der Regel nicht auf eine Idee sondern auf deren schriftlicher Niederlegung, welche noch diversen Kriterien genügen muss. Allerdings gibt es nicht hur das Urheberrecht welches zu beachten ist. Daneben kann es auch noch Patente (siehe etwa WotC/Hasbro und das Patent zum erschöpfen von Resourcen bei Sammelkartenspielen) und diverse Markenrechte (Games Workshop könnte hier ein äußerst klagsfreudiges Musterbeispiel sein) geben, deren Verletzung man ebenfalls tunlichst vermeiden sollte.

  • Markenrecht ist in jedem Fall auch ein Thema, ja. Patentrecht dagegen greift nicht bei nichtgewerblichen Aktivitäten im privaten Umfeld. Und Gedanken mach ich mir natürlich, darum ja dieser Thread.

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  • Ich glaube nicht, dass hier auf dem Orkenspalter jemand mit entsprechenden juristischen Erfahrungen unterwegs ist :) Aber die Frage würde mich auch interessieren, ob solche Übersicht-Sheets veröffentlicht werden dürfen oder nicht.

    Das einfachste wäre wohl, einfach mal bei Ulisses nachzufragen...

  • Das einfachste wäre wohl, einfach mal bei Ulisses nachzufragen...

    Habe gerade noch mal etwas in den Fanrichtlinien und der FAQ dazu geschmökert und gerade was solche Übersichts-Sheets angeht wäre ich mir jetzt nicht ganz sicher. Am besten wohl wirklich bei Ulisses nachfragen. Im besten Fall hat man dann eine schriftliche Genehmigung und wenn nicht, dann hat man zumindest Gewissheit. ;)

  • Das Problem ist, Ulisses antwortet nicht. Ich habe dort schon einmal nachgefragt, damals zu meinen LaTeX-Klassen - es ging darum, das Hintergrundbild der Charakterbögen für meine Eigenschaftsbögen zu benutzen. Dieses Hintergrundbild ist nicht Teil des Fanpakets, man kann es aber aus den PDF-Dateien des Original-Heldendokuments extrahieren. Das war vor mehreren Monaten, ich habe bis heute keine Antwort bekommen. Ich sehe nicht, warum ich da fragen soll, wenn offensichtlich nichts zurückkommt.

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  • Ich sehe nicht, warum ich da fragen soll, wenn offensichtlich nichts zurückkommt.


    Auch wenn ich absolutes Verständnis für deinen Unmut habe (ich habe selbst mal vor Jahren eine Regelfrage gestellt, die immer noch offen ist :( ), ermächtigt dich das nicht, es so zu handhaben,wie du willst. Letztlich bist du nur dann auf der sicheren Seite, wenn du vom Rechteinhaber für das, was du vorhast, die Berechtigung bekommst. Hältst du dich nicht daran, kann es dir immer passieren, dass du in irgendeiner Form haftbar gemacht wirst.

    BTW: Bei der im Eingangs-Post angeführten Helden-Software ist es wohl tatsächlich so, dass sie tatsächlich über die Genehmigung des Verlags bzw. Rechteinhabers verfügen. Sie betonen ja auch immer, dass sie bestimmte Dinge nicht implementieren dürfen, weil es sonst die Regelwerke selbst überflüssig machen würde und sie genau das nicht dürfen. Wenn dich dazu mehr interessiert, würde ich einfach mal eine entsprechende Frage im Helden-Forum stellen.

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Zitat

    Das Problem ist, Ulisses antwortet nicht


    Das ist so pauschal nicht richtig. Ich hatte damals im Zuge der Fan-Richtlinien ein paar Fragen für das von mir geführte Forum unserer p&p Gruppen gehabt und am nächsten Tag, auf jeden Fall sehr umgehend, Antwort bekommen. Bezüglich einer anderen Angelegenheit hatte ich später mal gefragt und da auch keine Antwort bekommen, bzw. nur bei einem deutlich späteren Anlauf Monate später, da habe ich dann wieder eine Antwort bekommen.

  • Von der rechtlichen Seite kann ich es nicht beurteilen. Aber wenn deine Sheets ein Spiel ohne das entsprechende Regelwerk ermöglichen, dürfte Ulisses was dagegen haben. Sie wollen ihre Bücher ja verkaufen.
    Vg
    Micha

    Kein Plan eines Spielleiter überlebt den Erstkontakt mit seinen Spielern....

  • Mir wurde damals mit Einführung der neuen Benutzerrichtlinien erlaubt, die Regionen und Götterglauben in eigenen Worten nieder zu schreiben und zu veröffentlichen (für die Chatseite).
    Mit diesen Dingen wäre es prinzipiell möglich gewesen, ohne Regionalbände zu Spielen, da eben jene Infos bereits zusammengefasst und auf den Punkt gebracht verfügbar waren; dennoch die Erlaubnis.

    Beschreibe dein Anliegen und frage nochmal nach. Solange keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt, solltest du die Finger davon lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Und selbst mit Erlaubnis, wirst du den Disclaimer und eine Verlinkung/Nennung auf die Website einbauen müssen.

    Thorin: wenn so viele frauen heutzutage zur see fahren würden, dann auch nur um mailand zu plündern und mit viel stauraum für schuhe