Gifte, Rauschmittel und der Wehrheimer Index

  • Mich beschäftigen schon seit längerer Zeit einige Fragen um die Legalität von Rauschkräutern (und im weiteren Sinn auch von Giften, das kann man ja nicht so unbedingt klar trennen):

    Die Informationen dazu sind in den mir bekannten offiziellen Quellen eher dünn. In inoffiziellen Preislisten steht häufig, dass Gifte und Rauschmittel verboten seien. Wenn man dann aber mal genauer nachsieht, wird man auf den "Wehrheimer Index" verwiesen, der aber seinerseits nicht viel her macht und nichts zu Rauschmitteln enthält. Ich zitiere mal aus Wiki-Aventurica, die meiner Meinung nach falsche Ergänzung von Rauschmitteln habe ich kenntlich gemacht:

    1. Welche Gifte und/oder Rauschmittel stehen sonst noch auf dem Wehrheimer Index? Was ist mit Gewächsen, die nicht auf der obigen Liste stehen, z.B. Ilmenblatt oder Kukuka?
    2. Wo gilt der Wehrheimer Index (mal abgesehen vom Mittelreich)?
    3. Warum sind diese Gifte (und andere) verboten? Geht es dabei immer um eine tödliche Giftwirkung?
    4. Wie verfahren Regionen, in denen der Wehrheimer Index (möglicherweise) nicht gilt (insbesondere interessiert mich das Horasreich) mit Giften und Rauschmitteln?
    5. Wie wurde irdisch-historisch in Europa und Eurasien mit Rauschmitteln und Giften verfahren?

    Bevor ich jetzt meine eigene Meinung kund tue, würde mich interessieren, was ihr dazu zu sagen habt.


    EDIT: Nachtrag offizieller Suchtmittel.

    Name (Giftstufe) [Preis pro Portion]
    Alkohol* (6) [5H]
    Boronwein (12) [5D]
    Feuerschlick (12)
    Marbos Odem (8 ) [10D]
    Mirbelohr (8 )
    Moarana-Liane (6) [3S] {?}
    Purpurmohn (6)
    Samthauch (5) [2D] {?}
    Schwarzer Wein (10) [7D] {?}
    Vierblättrige Einbeere (10)
    Wasserrausch (5)
    (alle aus ZBA 224, siehe auch WdH 271)

    5 Mal editiert, zuletzt von Scaw (27. Juli 2013 um 16:27)

  • Das Thema interessiert mich auch. Ich kann im Moment nicht viel beitragen, außer, dass Ilmenblatt soweit ich mich erinnere doch auch im akademischen Umfeld der Magierakademien durchaus offen und gerne geraucht wird. In den Bänden über die Magierakademien wird es immer wieder nebenbei, wie selbstverständlich erwähnt. Insofern denke ich, dass Ilmenblatt nicht auf dem Index steht...

    In Zorgan nennt man es sogar "Rohalskraut"... - aber ok, die ist im Süden und dort bei den Tulamiden nimmt man auch andere Drogen...

  • Die Frage ist ja auch, Wer das mal eben prüfen will. Selbst ein kundiger Alchemist kann das nicht immer sagen...

    *IIRC oder IMO je nach Kontext; ich beziehe mich da auf pers./subj. Erfahrung
    "The fatal flaw in every plan is the assumption that you know more than your enemy."

  • Nach der meiner Erst-Abschrift der Enzyklopaedia klingt es so, als sei der Index tatsächlich nur im mittleren Aventurien gültig und erwähnt nur die Strafen, wenn man durch die genannten zu Tode kommt. Nach etwas neueren Geographia findet man darüber hinaus etwas von "zu Schaden kommen" sowie den Anhang "der [Index] nicht nur im Mittelreich, sondern auch im Horasreich, im Bornland, Aranien, Nostria, Andergast und im Kalifat von Mherwed anerkannt wird". Wobei anerkannt natürlich so eine Sache ist. Wenn sich zwei Ungläubige im Kalifat vergiften, ist es dem gemeinen Novadi vielleicht eher egal und der Kalif hat eh nur "Ja, ja" gesagt, um seine Tochter los zu bekommen. Alle Quellen nehmen aber hauptsächlich die Strafen, mit welchen man zu rechnen hat, wenn etwas mit den genannten Giften macht. Im Almanach wird übrigens noch Harizan in dieser Liste genannt. Warum genau diese Liste wiedergegeben ist liegt vielleicht daran, dass man diese schon kannte als der Index verfasst wurde und niemand wissen konnte, dass die gemeinen Giftmischer (und DSA-Autoren) noch ein paar davon erfinden. :zwinker:

    Von verbotenen Rauschkräutern oder anderen Drogen finde ich allerdings nirgendwo etwas, vielleicht wurden die nur dazu gedichtet, weil unsere Geister es so gewohnt sind.

    Meine Tulamidien gehen auf jeden Fall davon aus, dass in ihrer Version des Wehrheimer Index nichts von derartigen Rauschmitteln steht. Schließlich geht nichts über eine Wasserpfeife. Im Großfürstentum Khunchom gilt er anscheinend eh nicht. Im allgemeinen denke ich, dass die Tulamiden/Novadis, es als einen netten Hinweis betrachten und selbst entscheiden, was zu tun ist. Im al'anfanischen Imperium schreibt man sich die Gesetze eh so wie man sie gerade braucht und auf Maraskan gehört ein "Gifttod" sicher zum Landschaftsbild.

    Ich wüsste jetzt nicht, warum der Index im Horasreich nicht gelten sollte, wie bei den alten Untertanen im Norden. Die Quellen sagen ebenso nicht, wie alt dieser Index überhaupt ist. Vielleicht muss man sich für den Genuss von Ilmenblättern und Co auch irgendwo einen netten Wisch ausstellen lassen, dass man es zu sich nehmen darf. Das stellt sicher eine schöne Einnahmequelle da.

    I ♡ Yakuban.

  • Ich habe oben noch eine zweite Liste mit Stoffen, die süchtig machen können (also bezogen auf den Nachteil Sucht), ergänzt und Harizan nachgetragen.

    Wenn man sich die Einträge des Wehrheimer Index genauer ansieht, fällt ja schnell auf, dass das durchweg Gifte sind und keine Rauschkräuter. Einzige Ausnahme ist der Fasarer Gewürzwein (das ist Wein mit verschiedenen Rauschkräutern versetzt). Samthauch ist in niedriger Dosierung berauschend, in hoher Dosierung tödliches Gift.

    Wenn man dann noch sieht, dass die diversen anderen Stoffe, die laut Regeln süchtig machen können (siehe die obige Liste, das ist bezogen auf den Nachteil Sucht), bis auf Samthauch alle nicht im Wehrheimer Index auftauchen, legt das für mich nahe, dass der Wehrheimer Index ein Gift-Index ist.

    Von verbotenen Rauschkräutern oder anderen Drogen finde ich allerdings nirgendwo etwas, vielleicht wurden die nur dazu gedichtet, weil unsere Geister es so gewohnt sind.


    Das erscheint mir in der Tat naheliegend.

    Kennt denn jemand andere hilfreiche DSA-Quellen, in denen etwas zu Rauschkräutern steht? Ein offizielles AB, in dem Rauschkraut-Händler strafrechtlich verfolgt werden?

  • Kennt denn jemand andere hilfreiche DSA-Quellen, in denen etwas zu Rauschkräutern steht?


    Ich wollte nur zur Vorsicht nachfragen, ob du ZBA selbst schon durchgesehen hast? Dort steht ja zumindest bei der Beschreibung der einzelnen Pflanzen dabei, ob sie z.B. giftig sind oder als Rauschkraut/-mittel klassifiziert sind. Beim "Schleichenden Tod" steht im Fluff-Text z.B. auch ein Auszug des Wehrheimer Indexes dabei. Ob das für alle Pflanzen gilt, weiß ich allerdings nicht. Wenn ich es richtig gesehen habe, hast du diese Pflanze oben noch nicht dabei?

    Eine alte Weisheit der Brabaker Beschwörer sagt: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, mach dir Gedanken, wie lange dein Skelettarius noch anhält!

  • Zu Giften empfehle ich noch den MEisterschirm S31 "Gifte"

    Zitat

    Die mit einem "!" versehenen Gifte sidn in den meisten Gegenden strengstens verboten; allein auf ihren Besitz stehen drakonische Strafen


    Auszüge aus der Liste

    • Boabungaha
    • Gonede
    • Kukris
    • Omrais
    • uvam.


    Insgesamt aber ebenso dürftig wie alles andere...

    In Wiki werden idR als Quellen genannt:
    Wichtigste Quellen (hier für Kukris)
    Basisregelwerk (HC) Seite 262
    Geographia Aventurica Seiten 211-212
    Wege des Schwerts Seite 149
    Zoo-Botanica Aventurica Seite 251-252

    oder
    Wichtigste QuellenAventurien - Das Lexikon des Schwarzen Auges Seite 188
    Wege des Schwerts Seite 149
    Zoo-Botanica Aventurica Seite 175
    (hier für Omrais)

    Interessanter Weise ist eine regelmäßige bis ständige weitere Quelle:
    Aventurien - Das Lexikon des Schwarzen Auges

    Ich bin nicht der, für den ihr mich haltet, denn ihr könnt nur Euere Meinung akzeptieren, aber ich werde noch existieren wenn ihr längst an Euch selbst verbrannt seid.

    "Wer seid Ihr, daß ihr das wagt!" fragte der Herzog. "Der Herr der Welt" antwortet eine weibliche Stimme...

  • Ich wollte nur zur Vorsicht nachfragen, ob du ZBA selbst schon durchgesehen hast? Dort steht ja zumindest bei der Beschreibung der einzelnen Pflanzen dabei, ob sie z.B. giftig sind oder als Rauschkraut/-mittel klassifiziert sind. Beim "Schleichenden Tod" steht im Fluff-Text z.B. auch ein Auszug des Wehrheimer Indexes dabei. Ob das für alle Pflanzen gilt, weiß ich allerdings nicht. Wenn ich es richtig gesehen habe, hast du diese Pflanze oben noch nicht dabei?


    Aus dem Schleichenden Tod macht man Samthauch, das ist also oben schon aufgeführt.


    So, ich habe die obige Liste jetzt mal anhand der offiziellen DSA4 Quellen überarbeitet.

    Ich komme zu dem Ergebnis, dass der Zusatz "Rauschkräuter" Unsinn ist und diese nichts mit dem Wehrheimer Index zu tun haben, es sei denn sie sind gleichzeitig ein gefährliches Gift, so wie Samthauch. Warum der Fasarer Gewürzwein auf dem Index steht, ist mir unklar, steht aber tatsächlich so im LdES, ist aber nicht näher begründet.

  • Wie wurde das im Mittelalter gehandhabt? Vielleicht wurde man als Hexe(r) bezeichnet - aber von offiziellen Strafen habe ich noch nie gehört.

    Non serviam!

    Beherrscher des Kophtanischen Imperavi nach Zant...
    und lobet Thargunithread, die Herrin der Threadnekromantie!


  • Was passiert denn bspw. mit meinem Graumagier aus der Schule der Hellsicht in Thorwal, wenn er für seine Traumreisen und Geistesergründung den Samthauch benötigt und damit erwischt wird.
    Unterliegt er der normalen Gerichtsbarkeit in diesen Dingen oder darf er sich vor dem Gildentribunal rechtfertigen, wieso er das bei sich hat und kommt auch damit davon, wenn er seine Studien als Beweise darlegen kann?

  • Das ist ja dennoch erst einmal illegal und kein magisches Verbrechen. Da hat die Gilde also erst einmal recht wenig mit am Hut. Was ich aber glaube ist das man durchaus auch genehmigungen unter strengen Auflagen für illegale Drogen bekommen kann. So etwas ist Spielleiter entscheid, ich würde meinem Spieler da aber mal deutlich machen das auch sein akademischer Wissensdurst Gesetzen unterworfen ist. Meine Magier verfassen sonst ab demnächst auch Studien und Abhandlungen über die Chroniken von Ilaris, die Wege des Namenlosen und Borbarads Testament. Im Auftrag der Wissenschaft versteht sich natürlich. :iek:
    So nebenbei fällt mir da ein Nandus Geweihter ein, den ich einige male gespielt habe, der Borbarads Testament mit sich rumgeschleppt hat. Sein Traum war es alle Menschen zaubern zu ermöglichen. Erwischen lassen sollte man sich dabei aber nicht sonst kommt der lange Arm des Gesetzes. :zwerghautelf:

    Also aus meiner Sicht ist es ein verbrechen und da du ja selbst sagst es ist kein magisches Verbrechen, ist das auch kein Fall für ein Gildengericht, sondern ein weltliches und da wirst du dann wohl keine Sonderbehandlung erwarten können.

  • Wie wurde das im Mittelalter gehandhabt? Vielleicht wurde man als Hexe(r) bezeichnet - aber von offiziellen Strafen habe ich noch nie gehört.


    Würde ich auch so sehen, aber mehr weiß ich darüber auch nicht. Konsumiert wurden aber auch eher lokale Produkte wie Fliegenpilz oder Tollkirsche.

    Eliassa
    1. In Thorwal gilt der Wehrheimer Index m.W. nicht.
    2. Selbst wenn er es im Mittelreich bentzt, wenn dein Magier damit nur sich selbst vergiftet, ist ja die Frage, wie er überhaupt "erwischt" werden soll. Denn es kann ja nur zwei Fälle geben: Fall 1: der Magier nutzt es in niedriger Dosierung und stirbt nicht, wo kein Richter da kein Kläger. Fall 2: er nutzt es in hoher Dosierung und stirbt. Dann ist aber der Täter auch gleich mit gestorben, zudem das Pulver auch erstmal als Samthauch identifiziert werden müsste.

    Denkbar wäre nur folgendes Szenario: der Magier ist sich der Rechtslage (im Mittelreich) nicht bewusst und erzählt herum, dass er Samthauch nutzt. Ein praiosgläubiger Kollege bringt dies darauf zur Anzeige.
    In dem Fall könnte der Magier durchaus Probleme bekommen, wobei ich sagen würde, dass das Argument der "Selbstnutzung" durchaus Gewicht haben könnte. Vor ein Gildengericht sollte er aber nicht kommen, aber er hat ja trotzdem die Vorteile eines Gildenmagiers, dass in Anwesenheit über ihn gerichtet werden muss und er zu seiner Verteidigung sprechen darf.
    Letztlich würde ich im günstigsten Fall mit Beschlagnahmung und Vernichtung des Samthauchs und einer hohen Geldstrafe rechnen (im Falle guter Verbindungen sogar evtl. völlig ohne Strafe), im schlechtesten Fall droht der Tod als Giftmischer, aber da müssen die Umstände schon ungünstig sein.

  • All die Quellen über den "WI" ;) sind sich darüber einig, dass alleine der Besitz einer der genannten Substanzen strafbar ist und der Besitzer mit 5 Jahren Kerker zu rechnen hat (DSA2 und DSA4.x haben das gemeinsam).
    Ansonsten steht nur etwas davon, dass es strafbar ist, jemanden anderen die Substanz zu verabreichen (-> Tod) oder sie herzustellen (-> 30 Jahre Kerker). Wenn man einem "Samthauch-Schnüffler" ans Bein pissen will, dann klappt das. Zumal man dem Herrn Magus vorwerfen kann, es selbst herzustellen. Wenn der "Samthauch-Schnüffler", aber die richtigen Leute kennt, kann man auch mit einem blauen Auge davon kommen, wie oben angedeutet.

    Alles im Allem würde ich mich mit dem Zeug in der Tasche nicht erwischen lassen. Also die Sache mit dem etikettieren gut überlegen. :zwinker:

    I ♡ Yakuban.

  • Bei meiner Überlegung ging es darum, dass mein Magier das zwar nicht herstellt, aber er es durch seine Sucht dennoch i-wo her bekommen muss.
    Daher hat er einen durch den Vorteil Verbindungen generierten Apothekarius, das "unter der Theke" für ihn bereit hält- aber dieser Samthauch muss ja auch in seine Wohnung/Praxis und auf dem Weg dorthin, könnte es ja mal passieren, dass man in eine Kontrolle oder ähnliches gerät.

    Wie sollte man denn schlauerweise das Beutelchen etikettieren, damit man es leichter erklären kann, dass es sich nicht um den Samthauch handelt? Oder ist das eh egal, weil kaum ein Laie, und damit auch nicht der Gardist oder Hauptmann das rausbekommen kann?

  • Wo lebt der Magus denn?

    Wie sollte man denn schlauerweise das Beutelchen etikettieren, damit man es leichter erklären kann, dass es sich nicht um den Samthauch handelt? Oder ist das eh egal, weil kaum ein Laie, und damit auch nicht der Gardist oder Hauptmann das rausbekommen kann?


    Ich würde es gar nicht etikettieren. Im Prinzip kann man es als x-beliebige gemahlene Zutat ausgeben es ist ja nur ein Pulver. Das Problem könnte eher sein, dass Samthauch in der Handhabung (ich finde völlig übertrieben) schwer zu handhaben ist. Bei der Anwendung ist lazut ZBA eine Alechemie +9 bzw. eine Pflanzenkunde +6 Probe notwendig, sonst kann es zu einer Überdosierung kommen. Analog könnte dann ein Gardist, der in das Tütchen guckt und es zu nah ans Gesicht hält, es aus versehen einatmen und dann wird es lustig...

  • Ich würde eigentlich sagen, dass in dem Umfeld, in dem man sich da bewegt (Apotheker und Magier sind gebildete, privilegierte und geachtete Leute!), man sich kaum Gedanken um das Dealen machen muss. Es mag regelmäßig vorkommen, dass der Magier seltsame Ingridenzien beim Apotheker bezieht und dann liegt eben dem sontigen Gerümpel auch ein Beutelchen mit dem Etikett "Alraunenpulver II" (oder sowas) bei. Der Dienstjunge des Apothekers läuft zum Magier und liefert das schlicht ab. Die Bezahlung erfolgt dann irgendwie gesondert. In jedem Fall denke ich, dass man einem ortsansässigen(!) Apotheker und Magier kaum Probleme seitens der Garde machen wird.

  • Ettikett "Rattengift" wäre ganz nett, oder "Borons Vergessen", "Marbonium" oder so fänd ich auch noch ganz süß....

    Ich bin nicht der, für den ihr mich haltet, denn ihr könnt nur Euere Meinung akzeptieren, aber ich werde noch existieren wenn ihr längst an Euch selbst verbrannt seid.

    "Wer seid Ihr, daß ihr das wagt!" fragte der Herzog. "Der Herr der Welt" antwortet eine weibliche Stimme...

  • Für den Wehrheimer Index steht z.B. in Unter dem Westwind (S. 141), dass dieser in Andergast und Nostria nicht gültig ist.

    Und in der Wiki steht: "enthält Richtlinien zur Verwendung von Giften". Richtlinien sind nicht gleich Verbote.

    Und was ist zum Beispiel mit der Alraune, die in Regenbogenstaub enthalten ist. Sie steht nicht auf der Liste, also ist sie erlaubt, genauso Vragieswurzel, Rauschgurke...

    Da Giftpflanzen ja meistens auch Heilpflanzen (wenn manchmal auch Sucht erzeugend) sind, kann man sie nicht einfach verbieten.

    Bei einem Blick auf das irdische MA sieht man ja auch, dass manches, was wir heute als giftig betrachten, damals durchaus vom gemeinen Volk verwendet wurde (Bilsenkraut in Bier oder Tollkirsche als Schönheitsmittel (!) zum Erweitern der Pupillen (Bella Donna), Hanf- und Mohnsäckchen zur Beruhigung von Kleinkindern usw.

    Dazu musste man nicht zu seinem örtlichen Dealer, ein Waldspaziergang genügte. Und in einer (pseudo) mittelalterlichen Welt benutzen die Menschen sicher auch eher das, was vor ihrer Haustür wächst und nicht das, was von den Waldinseln importiert wird, weil das eben zu teuer ist und sie zudem damit, weil fremd, nicht umgehen können.

    wir halten noch immer / die wolkenfäden fest in den händen / das versprechen: ich webe dir ein kleid aus traum und dunst und zuversicht / damit du es schön warm hast / im augenblick der zählt

    seebruecke.org

    mission-lifeline.de

    sea-watch.org

  • Und in der Wiki steht: "enthält Richtlinien zur Verwendung von Giften". Richtlinien sind nicht gleich Verbote.


    Ja, aber die oben im ersten Post aufgeführten Gifte sind alle explizit verboten, Besitz, Handel & Einsatz stehen unter schweren Strafen (also auch Samthauch).
    Die "Richtlinien" können dann nur insofern Hinweise sein, wie man generell mit anderen Giften umgehen sollte. Z.B. das nur Alchemisten, Medici, Magier u.ä. damit hantieren dürfen und dabei spezielle Schutzmaßnahmen treffen sollten und dass Gifte nur als Teil bestimmter Rezepturen verwendet werden sollten, die ihrerseits kein Gift sind. Aber dazu gibt es keine offiziellen Quellen, das ist also dem jeweiligen SL überlassen, falls er da etwas ausarbeiten will.

  • Und wieder eine Unterhaltung die ich ausgrab und was dazuleg...

    Ich habe mir auch die ZBA zu dem Thema durchgelesen, da sich mein Hexer ja als wandernder Kräutersammler unterwegs ist.

    Dabei bin ich (nur zur Anmerkung) auf die Seite 218 in besagtem Nachschlagewerk gestoßen, wo auch alle anderen Giftpflanzen (Alles sachen die NCIHT auf dem Wehrheimer Index stehen) samt (auswürfelbarer) Wirkungen auflistet.

    Mir ist aber auch aufgefallen, das bisher nur pflanzliche Gifte benannt wurden. Darum möchte ich (als weitere Referenz) auf das Wege der Alchemie hinweisen, wo ab Seite 48 alchemistische Gifte (inkl. zutaten und Herstellung) und ab 192 Auszüge aus der ZBA beschrieben sind. Zum Thema Gesetz steht da leider nichts, aber es gibt eine Aufschlüsselung wie einfach das jeweilige Material zu beschaffen ist (und in wie weit das problematisch sein könnte)

    Ansonsten sehe ich das so, das der kluge Giftkenner seine Pülverchen/Elexiere nicht mit echtem Namen bezeichnet, oder wie in meinem Fall an jeden Stängel ein Namensschildchen hängt. Und da nun auch nicht jeder Gardist über Pflanzenkunde (Heilkunde Gift) 15+ verfügt, halte ich es nicht für wahrscheinlich das eine glaubhaft vorgetragene Erklährung überzeugt ("wie kommen sie auf Bannstaub? Das sind gemahlene und getrocknete Eicheln, die brauche ich um meine Suppe einzudicken...")

    Meine Charaktere:


    Fin Brodiak, Svelttaler Kräutersammler mit Vogel

    Phelix Lassan, ein kleiner Dieb aus Albenhus

    Der Einstieg in eine kleine Geschichte von mir