Moin,
ich komme mal wieder auf Geweigte Magiebegabte zurück. Ich will gar nicht auf die Diskussionen hinaus, die ich bisher hier gefunden habe (warum ist das so sauteuer). Ich grenze als Meister, denke ich, meine Helden nicht durch mehr AP ein, sondern durch die Verpflichtungen. Ein magiebegabter Hesindegeweihter kann nicht als Abenteur "irgendwelche" Abenteuer angehen, er muss nach Wissen und Lehre streben, sonst hat sich das was mit Karmaregeneratn.
Ich möchte aber einer meiner Spielerinnen, die eine sehr lebensfrohe Sharisad spielt, eine Spätweihe nahe legen. Sie tanzt natürlich gern und sehr gut, reitet leidenschaftlich und hat den Nachteil "brünstig". Es war von Anfang an gar nicht so geplant (sie war sogar mal Assassine...), aber inzwischeist sie sehr Rhja-nah geraten.
Meine Frage: Spricht etwas dagegen? Sollte man dann (wie oben erwähnt) nur die KaP-Regenration bestrafen, wenn sie aus "profanen" Gründen tanzt? Zum Beispiel kann sie ja Menschen sich in sie verlieben lassen (was ja, da unfreiwillig, sicher nicht in Rahjas Sinne wäre) oder vor einem Kampf den Mut steigern. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das ist eine Fähigkeit, die sie hat, die sie nun nicht mehr einsetzen darf. Sie könnte ja auch jemanden vergewaltigen, darfdas aber nicht mehr, ohne von der Göttin abzukommen.
Oder gibt es da andere Regeln? Verlangt Rahja Purgation? Wenn ja - auch in diesem Fall? Wo man mit den magischen Tänzen der Sharisad doch so intensive Sinneserlebnisse bei den Zuhörern erzeugen kann?
Gruß, M