Kleinigkeiten schnell geklärt (Magie, Zauberei und Hexenwerk)

  • Das steht in WdZ auf S. 80.
    Du bekommst in dem genannten Talent/Zauber genau einmal eine SE, wenn dein Wert in dem Talent die Zahl noch nicht übersteigt. Im genannten Fall also wenn der Wert 8 oder kleiner ist. Das gilt natürlich nur, wenn du alle Vorraussetzungen erfüllst, um den Inhalt des Buches zu verstehen.

  • Ah, hab ich mich verlesen.

    Noch eine Frage: Wissen SCs/NSCs eigentlich um ihren Talentwert und können abschätzen, ob sie den nötigen ZfW für eine Variante überhaupt schon haben?

    Also ich würde sagen, dass das mit dem ZfW einfach nur Abstraktion ist, und man "inneraventurisch" die Varianten ganz normal lernen muss, wie man im echten Leben neue Techniken auch lernen muss und nicht einfach automatisch kann. Der benötigte ZfW gibt dabei an, wie anspruchsvoll sie sind.
    Also sollte ein Zauberer meiner Meinung nach wissen, ob er eine Variante beherrscht, weil er sie ja aktiv gelernt hat.
    Natürlich ist das nur meine eigene, sehr freie Auslegung ^^

  • Vielleicht ist das einfach ein mindestwert, der beschreibt, dass man den Zauber gut genug verstanden hat.
    Ich stell mir das in etwa so vor:
    Um Thermodynamik verstehen und anwenden zu können muss das allgemeine Gasgesetz perfekt beherrscht werden und wenn man das kann, dann ist man so gut in Chemie, dass man ein bestimmten TaW erreicht hat.
    Bei Zaubern denke ich ist das ähnlich, wenn du nicht so und so gut bist, kannst du das und das halt nicht machen und das wird durch den mindest ZfW ausgedrückt. Also ich denke schon, dass man weis, dass man noch nicht gut genug für eine bestimmte Variante ist.

    insane inside

  • Noch eine Frage: Wissen SCs/NSCs eigentlich um ihren Talentwert und können abschätzen, ob sie den nötigen ZfW für eine Variante überhaupt schon haben?

    Bei der Frage nach einem körperlichen Talent wäre die Antwort offensichtlich: selbstverständlich kann der Held mit TaW XY einigermaßen einschätzen, wie weit er Springen, wie schnell er laufen oder wie hoch er klettern kann. Auch bei einem Wissens- oder Handwerkstalent ist dem Helden bewusst, ob er schmackhaft kochen kann oder ob er viele Sagen und Legenden kennt. Wieso sollte dies nicht auch für Magie gelten? Magie ist für alle bewussten Zauberwirker so selbstverständlich und natürlich, wie andere körperliche oder geistige Fähigkeiten es auch sind.

    Bei profanen Proben ist es übrigens auch erlaubt, eine Probe nur in der Theorie abzulegen, beispielsweise um abzuschätzen, wie schwierig es wäre, eine bestimmte Felswand zu erklimmen. Und für Magier gibt es Sonderfertigkeiten, die das absichtliche Zurückhalten von ZfP* erlauben um eine schwächere Wirkung zu erzielen oder den Zauber direkt nach dem Sprechen der Formel noch abzubrechen, wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend war (sich der Magus also verhaspelt hat oder abgelenkt wurde).

  • Das brüted sich von selbst aus. Die Drachenmutter legt es an einen magischen Ort, wie lange es dort liegt hängt von der Magie des Ortes ab, ist aber nicht näher spezifiziert. Ich weiß, dass auch junge Drachen ziemlich intelligent sind, aber wie intelligent frisch geschlüpfte Meckerdrachen sind weiß ich nicht. Ich nehme aber mal an, sie werden bereits griesgrämig geboren.

    Non serviam!

    Beherrscher des Kophtanischen Imperavi nach Zant...
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  • Reine Materialwerte für die Schale sind in WdZ auf S. 115 angegeben.

    Die Schale, ungraviert und ungeweiht, kostet zwischen 50 und 150 D, hängt vermutlich von der Größe und Kunstfertigkeit der Ausführung ab.
    Wenn es statt normalem Silber Mondsilber sein soll kostet es mindestens das sechsfache, dafür ist die ERschaffungsprobe erleichtert und kostet weniger AsP.

  • Bei Adlerschwinge Wolfsgestalt steht bei der Probe (+Mod), aber im Text ist nicht erklärt, was dieser Mod ist. Ist das einfach ein Fehler?

    It's hard to light a candle, easy to curse the dark instead.
    •••
    The trouble with having an open mind, of course, is that people will insist on coming along and trying to put things in it. -- Terry Pratchett

  • Interessante Frage, würde mich auch mal interessieren - ich tippe aber auf Fehler.

    Ich habe auch eine:
    Ist der Absatz "kann ein Nekromant sämtliche Toten (in welcher Form sie auch immer existieren mögen) in 100 Schritt Radius zu unheiligem Nicht-Leben erwecken und unter seine Kontrolle zwingen" über das Magnum Opus der Nekromantie in WdZ 204f wörtlich zu verstehen? Schließt das dann auch bereits verspeiste oder gar verdaute und verarbeitete Leichenteile (besonders von Tieren, aber es gibt ja auch Kannibalen) ein?

  • Das vermute ich auch, allerdings ist wichtig zu vermerken, dass die Wirkungszone eine Kugel ist, also wie in Warunk geschehen auch uralte Skelette sich aus der Tiefe emporgraben.

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  • Man kann auch Teile von Untoten erheben. Wenn der halbe Unterkörper fehlt, wäre das aus magischer Sicht eigentlich kein Problem (WdZ 193: "Einem Skelett können Knochen fehlen"), aber für einen Kampfeinsatz wohl nicht die erste Wahl ;)

    Es gibt eine Variante des Skelettarius mit dem man explizit einzelne Leichenteile beleben kann. Wieso sollte das bei einem Magnum Opus nicht möglich sein? Allerdings sollten mindestens eine Gliedmaße, besser ein größeres Leichenteil, vorhanden sein, damit man einen Nutzen daraus ziehen kann. Ein einzelner erweckter Knochen wird weiterhin nur rumliegen können. ;)


    edit: Zum Adlerschwinge würde ich auch auf einen Fehler tippen. Erschwernisse wie beim Salander sind beim Adlerschwinge über die AsP geregelt.

  • Gut, wenn das stimmt... sind Untote, die durch ein Magnum Opus erhoben wurden, noch vom Verfall betroffen? Könnte es freie untote Fleischgerichte geben (freie Untote verwesen explizit nicht), die dann im Magen nicht mehr verwertet werden können? (Mir ist bewusst, dass man bei einem Magnum Opus vermutlich größere Sorgen als Verdauungsprobleme hat... es wäre aber ein interessanter Nebeneffekt)

  • Vielleicht sind beim Adlerschwinge mit der Mod auch die Modifikationen aus Spomo's und Varianten gemeint, sonst würde ich auch auf einen Fehler tippen.

    Bzgl. Magnum Opus: Eine Frage wäre, in wiefern Verdauung und Verwesung in Aventurien dasselbe sind (schlißelich sind die Untoten ja nicht vollkommen unverwundbar). Aber selbst wenn, würde wahrscheinlich einfach am Ende eine menge unverdautes im Abort landen. Etwas anderes wäre es wohl, wenn Personen zumindest teilweise am Stück verschlungen werden (Würden große Drachen oder Ähnliches sowas tun?). In dem Fall könnte mit einem mal ein Untoter im Bauch der Bestie stehen.
    Interessant ist, dass für den Skeletarius die einzelnen Teile ja nicht verbunden sein müssen. Wenn das auch für Fleisch gilt könnte aus einem Ragout natürlich auch wieder ein untoter Hase werden etc.

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  • Etwas im Magen ist bereits in die Aura desjenigen übergegangen und kann meiner Meinung nach daher nicht erhoben werden. Regeln zum vollständigen Schlucken von Lebewesen bzw. bereits erhobenen untoten Mahlzeit gibt es nicht und besondes viel will mir auch nicht dazu einfallen.

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