Ja, nur dass man diese Nachricht nicht nur bei GMX nachlesen kann. GMX hinkt sogar damit hinterher (wie so oft). Guck dir mal verschiedene Online-Zeitungen, andere Internetseiten, politische Zeitschriften oder den Videotext im TV an... STOIBER ist diesmal derjenige, der aufdreht - aber richtig!
Aber wie gesagt: Das wird wohl eh nix...
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ZitatKommt nicht durch - keine Angst! Widerspricht dem Grundgesetz, da eine Einschränkung der Religionsfreiheit nicht vorliegt!^^
Naja okay, die Lächerlichmachung der Religion schränkt zwar die Religionsfreiheit nicht ein, weswegen so ein Gesetz nicht staatlich erlassen werden MUSS (-> Drittwirkung der Grundrechte), aber das hindert doch keinen C-Politiker dran, es trotzdem zu versuchen... Nur weil etwas nicht wortwörtlich in den Grundrechten enthalten ist, heißt es doch nicht, dass man es nicht regeln DARF (und ein fadenscheiniger Grund lässt sich immer finden ). Allerdings würde eine Umformulierung des § 166 StGB mMn gegen Art. 5 GG (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Kunst) verstoßen und verbietet sich deshalb.